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Dekra Gebrauchtwagensiegel ein Nachteil? - Geplaudere

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Beitrag von: basti320d
Date: 13.11.2012
Thema: Dekra Gebrauchtwagensiegel ein Nachteil?
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Hey hätte gerne mal ein paar Meinungen von euch!?

Geht darum das ich mir n gebrauchten e90 vom freundlichen kaufen will.
Der macht dann HU und AU neu und n dekra Gebrauchtwagen Siegel.

Hört sich soweit ja ganz gut an.... Aber welche Auswirkungen hat dieses Siegel denn auf die Gewährleistung?

Somit hat der Verkäufer dann ja quasi n Beweis, das der Wagen beim Kauf keine Mängel hatte, falls ich in den ersten 6 monaten einen Schaden haben sollte? Sehe ich das richtig?

Sollte aber dazu sagen das der Verkäufer auf mich nicht den Eindruck gemacht hat als wolle er mich übers Ohr hauen!!!


Antworten:
Autor: Ischl
Datum: 13.11.2012
Antwort:
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Das ist für dich, damit du weißt das der Wagen in ordnung ist!

Die Gewährleistung hat der Händler eh, egal ob mit oder ohne Gebrauchtwagensiegel!
Autor: basti320d
Datum: 13.11.2012
Antwort:
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Naja wenn das Siegel für Gewährleistungsansprüche nicht relevant ist ist es ja ok.... Aber is die Rechtslage da so eindeutig?

Weil man einfach viel negatives über diese Gebrauchtwagensiegel liest, von wegen das der tatsäliche Kfz Zustand wesentlich vom Gutachten abweicht und so!?
Autor: Ischl
Datum: 13.11.2012
Antwort:
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Jeder Händler hat eine Gewährleistungspflicht, die ist Gesetz.


Autor: herr_welker
Datum: 13.11.2012
Antwort:
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basti320d meint das wahrscheinlich so.

Er kauft das Auto. Zwei Monate später geht die Zentralverriegelung kaputt. --> Stellmotor defekt
Jetzt fährt er wieder zu seinem Händler, bespricht das Problem.
Der Händler winkt ab.
Zum Zeitpunkt des Kaufes war die Zentralverriegelung funktionsfähig. Als Beweis hat er das Gebrauchtwagensiegel.
Autor: basti320d
Datum: 14.11.2012
Antwort:
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Genau das meine ich!!!
Könnte das dann zum Problem werden?
So gesehen wäre das dann ja zu meinem Nachteil!
Autor: BMW-mobil
Datum: 14.11.2012
Antwort:
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Ja, seitdem die Händler Garantie geben müssen, haben sie dieses GW-Siegel erfunden.
Die DEKRA führt es die Kontrolle durch und alles ist seriös..

Der "dumme" Kunde meint nun, dass er was ganz besonderes hat..
Aber der Händler hat sich nur abgesichert!

Ich halte davon gar nichts! Besser eine Fahrzeugarantie beim Händler kaufen!

Desweiteren habe ich mal einen Dekra-Mann bei so einer Kontrolle beobachtet.
Da wird abgehakt und das war es!
Autor: Stefan177
Datum: 14.11.2012
Antwort:
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Die Gewährleistung hast Du mit Siegel und ohne. Das hat überhaupt keine Auswirkungen.
Selbst ein Gegenstand der Nagelneu ist hat Gewährleistung. Da kann sich der Händler auch nicht rausreden: "Es war aber neu, also *muss* es funktioniert haben."

Die Gewährleistung greift aber nicht, wenn der Händler dich vorher auf den Defekt (greifen wir mal den Stellmotor auf, der genannt wurde) hingewiesen hat. Wenn Du den Mangel bewusst in Kauf genommen hast, kannst Du natürlich später nicht ankommen und rumjammern.


Schlagt ein und schwört, kreuzt die Gläser.
Ein letztes Mal, auf die alten Fehler...
Autor: Ischl
Datum: 14.11.2012
Antwort:
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Ja so wie es Stefan177 geschrieben hat, hab ich es mit der Gewährleistung gemeint, bin auch der Meinung das die Gewährleistung nix mit den Siegl zu tun hat.

lg
Autor: basti320d
Datum: 14.11.2012
Antwort:
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Ja aber es ist ja normal so das in den ersten 6monaten der Gewährleistung der Händler beweisen muss das der Schaden noch nicht vorhanden war!? Dagegen sichert er sich doch dann durch das Siegel quasi ab!? Und wer weiß wie genau der '' Gutachter'' sich den Wagen anguckt^^
Denn eine Hand wäscht die andere

Verständlich was ich meine?
Autor: basti320d
Datum: 14.11.2012
Antwort:
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Ja aber es ist ja normal so das in den ersten 6monaten der Gewährleistung der Händler beweisen muss das der Schaden noch nicht vorhanden war!? Dagegen sichert er sich doch dann durch das Siegel quasi ab!? Und wer weiß wie genau der '' Gutachter'' sich den Wagen anguckt^^
Denn eine Hand wäscht die andere

Verständlich was ich meine?
Autor: BMW-mobil
Datum: 14.11.2012
Antwort:
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Zitat:


Ja aber es ist ja normal so das in den ersten 6monaten der Gewährleistung der Händler beweisen muss das der Schaden noch nicht vorhanden war!? Dagegen sichert er sich doch dann durch das Siegel quasi ab!? Und wer weiß wie genau der '' Gutachter'' sich den Wagen anguckt^^
Denn eine Hand wäscht die andere

Verständlich was ich meine?

(Zitat von: basti320d)





Völlig richtig!
Mal ein Beispiel:

Das Gutachten muss der Kunde unterschreiben und dann kann er nicht mehr ankommen und sagen..."Die Kupplung rutscht"
Der Prüfer hat ja die Kupplung geprüft...ist zwar nur 5 Meter in die Halle gefahren, aber abgehakt.
Kunde unterschreibt und fertig...
3 Tage später merkt der Kunde, dass die Kupplung aber bei Belastung ruckelt und man stellt fest,
dass sie durch ist..
Hier kann er dann nichts mehr machen!

Auch alle anderen Funktionen sind betroffen.

Schließlich habe ich ich ein gesundes Misstrauen gegenüber DEKRA Prüfern , die in den Autohäusern ein und aus gehen!!
"Eine Hand wäscht die andere"

Viele Prüfer dürfen auch aufgrund von "Vorfällen" nicht mehr "kleben"!







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