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Auto Totalschaden! - BMW-Talk

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Beitrag von: BRUMBRUM21
Date: 25.10.2012
Thema: Auto Totalschaden!
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Hallo,

Ich studiere in stuttgart vor 20 minuten ruft mich meine mutter an und sagt mir das unser auto totalschaden ist.

Was ist passiert?

Unser parkendes Auto wurde von einem Abschlepper angefahren mehrere Meter weit gegen einen Baum geschläudert. :(

Es war ein Bmw 318ci e46 coupe Facelift modell.....

Meine Frage ist dies.. der Tüv war abgelaufen und meine Mutter kennt sich garnicht aus und hat keinen Führerschein ich wollte den Tüv in Dezember erneuern weil ich dann zu den Ferien zuhause wäre.

Ist das auschlaggebend bei einer Versicherung? das mein parkendes Auto keinen Tüv mehr hatte?

Womit kann ich rechnen wie viel könnte ich von der Versicherung bekommen?

das auto hatte 120000 auf Tacho und war Technisch einwandfrei..

Bin am durchdrehen :(



Antworten:
Autor: BRUMBRUM21
Datum: 25.10.2012
Antwort:
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Das Auto war Teilkasko versicher aber das ist ja egal da der andere 100 prozentig schuld hat oder?
Autor: BMW Onkel
Datum: 25.10.2012
Antwort:
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nein es ist zugelassen gewesen und das reicht.. zu dir kommt dann ein gutachter und bestimmt den zeitwert, den muss dann die gegnerversicherung begleichen ... ;)

schade ums auto aber es ist ja zum glück kein personenschaden entstanden !
So´n 3 er im Bett is schon Geil.. aber mein 3 er Is Geiler ! :P
Autor: BRUMBRUM21
Datum: 25.10.2012
Antwort:
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Ja klar das sowieso...

Meine Mutter meint das auto ist nun in der Form eines Würfels.. ohne Räder die sind wohl abgefallen...

Was meinst du damit das Auto war zugelassen? Der Tüv war abgelaufen..
Autor: LucyStern
Datum: 25.10.2012
Antwort:
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Na angemeldet aber eben über den Tüv Termin.
Eine Frage nebenbei: wie lange war der schon abgelaufen?
Autor: BRUMBRUM21
Datum: 25.10.2012
Antwort:
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in Dezember wären es halt 4 Monate gewessen... klar weiß auch das es zu viel ist aber der stand ja nur..
Autor: BRUMBRUM21
Datum: 25.10.2012
Antwort:
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und wie wird denn der zeitwert errechnet? für das geld kann ich mir ja wohl nicht das gleiche auto kaufen?
Autor: Heckpropeller
Datum: 25.10.2012
Antwort:
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Das Auto hat geparkt. Somit ist es unrelevant, ob mit oder ohne HU.

Zum Zeitwert kann dir keiner was sagen, das entscheiden Gutachter.

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Autor: Kaiser_Bub
Datum: 25.10.2012
Antwort:
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Mein Beileid zu dem Totalschaden...sag mal...war der Trekkerfahrer besoffen????

Brauchst Dir keine Sorgen zu machen, du bekommst den Zeitwert von dessen Versicherung ersetzt...das erstetzt aber natürlich nicht den ideellen Wert...
E92 325iA

Es hätte schlimmer kommen können.
Und es kam schlimmer.

"Kevin" ist kein Name, sondern eine Diagnose
Autor: BRUMBRUM21
Datum: 25.10.2012
Antwort:
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Vielen Dank,

für viele mag es sich blöd anhören aber es ist wirklich so als ob jemand gestorben ist... Meine Mutter und ich hatten sehr viel dafür gesparrt... es war wirklich ein geiles Auto... Kein M3 oder sonst was aber für mich vielleicht mehr als das....

Meine Mutter war ganz alleine dort und am heulen.. sie versteht auch nicht richtig Deutsch so musste ich am Telefon mit der Polizei sprechen echt krass... wünsche es keinen...

Wie das passiert sein soll kann ich mir nicht erklären die Polizistin meinte mir am Telefon das die hydraulik vom Abschlepper defekt gewesen sein soll oder sowas in der art und hat mein auto mit voller Wucht 5 Meter geschleudert/gezogen/ und an einen Baum geworfen. Vor meinem Auto soll noch eins gestanden haben aber der hat wohl weniger als meins abgekriegt... Seine Reifen sollen in zwei geteilt worden sein was ich mir nicht wirklich vorstellen kann und und die Radkappen sollen Meterweit über die Straßen geflogen sein...
Autor: ZAROES
Datum: 25.10.2012
Antwort:
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HU / AU ist sehr wohl relevant. Und zwar für den Gutachter. Ein E46 ohne HU / AU bekommt man günstiger als einen mit. Das schreibt der schön ins Gutachten rein.
Autor: Heckpropeller
Datum: 25.10.2012
Antwort:
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Ach komm hör auf. Es ging lediglich um die Thematik, ob die Versicherung überhaupt zahlen muss.

Der Gutachter ist das geringste Übel, da ich mir diesen als Geschädigter aussuchen darf.

Und da kann man ja vorher schon einmal durchklingen lassen, ob es nun wichtig ist, ob ein 12t€ BMW mit 120tkm noch ein Monat TÜV hat oder ob dieser schon abgelaufen ist.

Insofern es wirklich überhaupt eine Rolle spielt bei solchen Gebrauchtwagen.

edit: 102t€ auf 12t€ geändert.

Bearbeitet von: Heckpropeller am 25.10.2012 um 22:47:13
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Autor: ZAROES
Datum: 25.10.2012
Antwort:
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Gefährliche Aussage...
Autor: BRUMBRUM21
Datum: 26.10.2012
Antwort:
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Danke für eure Antworten...

Hab mich mal im Internet umgeschaut.. ein vergleichbares Auto gibt es nicht unter 10.000 euro mal abgesehen ob es nun mit Tüv oder ohne wird.. müssen die mir identisch mein auto raussuchen mit der ausstatung,baujahr,kilometerleistung aussuchen für den wiederbeschaffungswert oder können die sagen ein baujahr weniger tut es auch?

müssen die mir auch beispiele geben wo ich das auto für den wiederbeschaffungswert bekommen werde?

Die Polizei meinte ich soll morgen bzw heute bei meiner Versicherung anrufen und den unfall melden da sich die Versicherung vom Unfallverursacher direkt bei meiner Versicherung meldet?
Stimmt das denn so?

Anwalt einschalten oder erstmal nicht?

sorry hatte noch nie einen totalschaden und kenne mich mit der scheiße nicht aus :(
Autor: Opern Geist
Datum: 26.10.2012
Antwort:
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Zitat:




Anwalt einschalten oder erstmal nicht?

sorry hatte noch nie einen totalschaden und kenne mich mit der scheiße nicht aus :(

(Zitat von: BRUMBRUM21)




Hi,

weil man sich mit sowas nicht immer auskennt...würde ich mir an deiner Stelle einen Fachanwalt suchen...

du bist der Geschädigte also hast du auch einen Anspruch drauf...lass dich beraten...bevor du aus Unwissenheit Nachteile hast

es gibt da viele Meinungen zu....

ich nutze immer die Dienste meines Anwalts

viel Erfolg

Gruss


Bearbeitet von: Opern Geist am 26.10.2012 um 01:19:26
Autor: Stefan177
Datum: 26.10.2012
Antwort:
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Ich würde auch einen Anwalt zu Rate ziehen. Gerade weil es um eine fünfstellige Summe geht. Der weis, welche Ansprüche Du hast und setzt sie auch durch. Mich wollte die generische Versicherung von vorne bis hinten nur bescheissen. Angefangen vom Leihwagen über die Stellkosten bis hin zur Mehrwertsteuer. Und das Gutachten wollten sie mir auch noch schlecht reden. Der Anwalt hat's dann hinbekommen, daß sie keinen einzigen Cent von über 30.000 Euro streichen konnten. Der Anwalt hat mir auch so Sachen gesagt, daß z.B. der gegnerische Gutachter (der auch tatsächlich kommen wollte) kein Recht hat, das Auto zu sehen. Ich habe einen eigenen Gutachter und einen zweiten (gegnerischen Gutachter) kann ich nötigenfalls wegen Hausfriedensbruch von der Polizei entfernen lassen. Das stimmte tatsächlich und er musste unverrichteter Dinge wieder abziehen. Ich hätte mich das allein nie getraut dem das so zu sagen, aus Angst die Versicherung würde dann garnicht zahlen als Trotzreaktion. :)

Er wusste jeden Schritt der Versicherung schon vorher und hat mir gesagt wie wir entsprechend darauf reagieren und was ich genau zu tun habe. Auch bei Sachen die ein sehr enges Zeitfenster haben, Stichwort Restwertbörse. Damit wollen Sie den Restwert anheben und somit die Zahlungssumme drücken, was sie auch dürfen, ausgenommen das "Wrack" ist zu dem Zeitpunkt wenn der Brief eintrift schon verkauft. Was ich natürlich sofort getan habe. Ist ein kleiner Wettlauf wer schneller ist. Aber sowas weis man natürlich nicht.

Bearbeitet von: Stefan177 am 26.10.2012 um 06:54:27
Schlagt ein und schwört, kreuzt die Gläser.
Ein letztes Mal, auf die alten Fehler...
Autor: BRUMBRUM21
Datum: 29.10.2012
Antwort:
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Nochmals danke an alle Antworten....

So habe heute beim Gutachter angerufen der will sich das Auto erstmal alleine anschauen bevor er mir für Donnerstag oder Freitag einen Termin gibt..

Meine Frage:

Wisst ihr wonach der Wiederbeschaffungswert errechnet wird? Dannach wie viel das Auto gerade so bei Mobile.de kostet oder wie läuft es ab?
Autor: Stefan177
Datum: 29.10.2012
Antwort:
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Zitat:


Dannach wie viel das Auto gerade so bei Mobile.de kostet oder wie läuft es ab?

(Zitat von: BRUMBRUM21)




Ein bisschen Schwacke, bischen seine Programme, aber viel gehts auch darum "wie verfügbar" so ein Fahrzeug ist. Wenn Du im ganzen Bundesgebiet keins auftreibst mit vergleichbaren Daten hilft Dir ne Schwacke liste herzlich wenig (ums überspitzt zu sagen). Da wird er den Preis eher auf- als abrunden.

Ein nachkter 320er Diesel wird z.b. eher aufzutreiben sein als ein M6 mit Individual Ausstattung.


Bearbeitet von: Stefan177 am 29.10.2012 um 17:26:54
Schlagt ein und schwört, kreuzt die Gläser.
Ein letztes Mal, auf die alten Fehler...
Autor: BMW Onkel
Datum: 29.10.2012
Antwort:
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das läuft ab wie als würdest du deinen e46 ohne schaden verkaufen ...

den betrag müsstest du dann bekommen, bei sher gutem zustand ohne jegliche macken kommen da evtl so 8 - 9ooo euro raus ... muss nicht sein aber evtl ;)


So´n 3 er im Bett is schon Geil.. aber mein 3 er Is Geiler ! :P
Autor: BRUMBRUM21
Datum: 29.10.2012
Antwort:
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ich hatte ein paar kleine kratzer am stoßdämpfer.... aber wer soll nun erkennen was vorher und nachher für mängel da waren? das auto ist der maßen von schrott da ist garnichts mehr zu erkennen
Autor: BRUMBRUM21
Datum: 29.10.2012
Antwort:
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mann muss sich das ja so vorstellen das mein auto von hinten und von der seite getroffen wurde und hat dabei ein parkendes auto geramt was vor ihm standt und dann gegen den baum und letzendlich stand er auf dem fußgänger/fahrradweg
Autor: Heckpropeller
Datum: 29.10.2012
Antwort:
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Kratzer am Stossdämpfer... oO
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Autor: BRUMBRUM21
Datum: 29.10.2012
Antwort:
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Stoßstange natürlich :)
Autor: Saugnapf
Datum: 31.10.2012
Antwort:
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Zitat:


Das Auto hat geparkt. Somit ist es unrelevant, ob mit oder ohne HU.
(Zitat von: Heckpropeller)




Nein.

Wenn es zugelassen ist, muss der TÜV gültig sein - selbst wenn das Fahrzeug auf Privatgrund abgestellt ist. Die Begründung ist, das es durch die Zulassung fahrbereit gehalten wird und somit jederzeit am Straßenverkehr teilnehmen kann.

Bei der Schadensregulierung durch den Unfallgegner dürfte das aber keine Rolle spielen.
Dein Auto ist erst dann schnell genug, wenn du die Hosen schon voll hast bevor du einsteigst.
Autor: goer1848
Datum: 31.10.2012
Antwort:
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Völlig richtig was saugnapf schreibt.
Ein zugelassenes Fahrzeug muss eine gültige HU haben, egal wo es steht.

Macht aber in dem Fall nix aus, da die HU rein gar nix mit dem Unfall zu tun hat. Der Wagen hätte auch abgemeldet dort stehen können. Ist für den Unfall und die Schadenregulierung völlig unrelevant.

Ruhrpottgrüße
Ruhrpottgrüße vom goer1848

Autor: Heckpropeller
Datum: 31.10.2012
Antwort:
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Zitat:

Bei der Schadensregulierung durch den Unfallgegner dürfte das aber keine Rolle spielen.



Um nichts anderes geht es in doch in diesem Thread... oO
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Autor: Nicore
Datum: 06.11.2012
Antwort:
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Zitat:


und wie wird denn der zeitwert errechnet? für das geld kann ich mir ja wohl nicht das gleiche auto kaufen?

(Zitat von: BRUMBRUM21)




Bei einer Totalschadenregelung machst Du eigentlich immer Miese und als Geschädigter
legst Du immer drauf. Du kannst nur Glück haben ein günstiges Privatangebot zu finden.
Du kannst noch bisl Geld rausholen und am besten lässt Du das eine Anwältin für Dich
machen. Da wäre z.B. das Ausfallgeld wenn Du keinen Mietwagen in Anspruch nimmst,
die Pauschale für Telefonate mit Versicherungen etc., die Pauschale für Abmeldung des
geschrotteten Autos usw...

Zitat:

Wisst ihr wonach der Wiederbeschaffungswert errechnet wird? Dannach wie viel das Auto gerade so bei Mobile.de kostet oder wie läuft es ab?



Tja, das wüsste ich auch gerne mal genau. Aber das wird definitiv nicht beeinflusst durch
die Preise bei Händlern oder mobile.de usw. denn die angegebenen Preise sind teilweise
Fantasie. Wenn es wirklich nach solchen Faktoren wie aktuelle Verkaufspreise und Verfügbag-
keit des Autos gehen würde, hätte ich mit meinem 525ix schön Kohle gemacht... aber Pustekuchen.
BMW Team Oberhavel
Autor: MIKE46
Datum: 06.11.2012
Antwort:
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Nimm auf alle Fälle schleunigst einen Fachanwalt, einen Sachverständigen hast Du ja scheinbar schon avisiert.
Da Du Totalschaden hast geht es bei Dir um einen vernünftigen Wiederbeschaffungswert
Der Sachverständige wird Dir das ausrechnen.

Den Wiederbeschaffungswert bekommst Du allerdings nur ohne Abschlag, wenn Du wieder ein Auto
kaufst, also schau Dich schon mal um was ein dem Baujahr, Kilometerstand und Austattung entsprechendes Fahrzeug kosten würde, dann weist Du Bescheid.
Autor: BRUMBRUM21
Datum: 06.11.2012
Antwort:
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Neuster stand der Dinge....

Heute hat mich meine Mutter angerufen und ich bin mehr als verwirrt....

So der Gutachter soll sich das Auto angeguckt haben und das Guthaben direkt an die Versicherung geschickt haben und die Versicherung will nicht zahlen was im Gutachten steht die sind der meinung das es kein Totalschaden ist und man es reparieren kann???
Daraufhin soll der Gutachter einen Anwalt eingeschaltet haben der sich nun darum kümmert...

und das alles ohne das meine Mutter überhaubt davon wusste das das gutachten bereits fertig ist.. ich werde aus der sache nicht schlau?
Autor: MIKE46
Datum: 06.11.2012
Antwort:
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ich glaube Deine Mutter erzählt Dir auch nicht alles

wer hat denn den Gutachter mit genau was beauftragt, kennst Du denn das Gutachten?

warum wendet sich der Gutachter direkt an Versicherung und beauftragt dann einen Anwalt?

das ist ja ein heilloses Durcheinander



Autor: Patt
Datum: 06.11.2012
Antwort:
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Wer hat denn den Gutachter beauftragt? Hast Du ihn dir ausgesucht oder war er von der gegnerischen Versicherung? Du hast natürlich Anspruch auf einen eigenen Gutachter! Komisch, dass er sich das Auto nur mal so von außen ansieht, da stimmt doch irgend etwas nicht... :(
Autor: BRUMBRUM21
Datum: 06.11.2012
Antwort:
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sorry sorry,

meine mutter diese kuh hat alles falsch und verdreht erzählt :D

ist alles abgelaufen wie es abzulaufen hat...

der gutachter hat einen wiederbeschaffungswert von knapp 8000 inst gutachten geschrieben plus 1200 restwert.... und hat meiner mutter geraten einen befreundeten anwalt von ihm zu nehmen was sie aucht tat damit wir auch wirklich alle kosten kriegen die uns zustehen...

ps.. eine reparatur würde 25000 kosten damit wäre ich auch zufrieden :D

so nun heißt es warten :)
Autor: MIKE46
Datum: 06.11.2012
Antwort:
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na dann ist ja alles ok

sei mal etwas nachsichtig mit Deiner Mutter

da läuft ja nun alles richtig
Autor: BRUMBRUM21
Datum: 06.11.2012
Antwort:
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bin ich doch auch dafür das sie so ziemlich garkeine ahnung hat und ihre deutschkenntnisse dürftig sind hat sie es sehr gut hinbekommen
Autor: economix
Datum: 07.11.2012
Antwort:
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Zitat:


der gutachter hat einen wiederbeschaffungswert von knapp 8000 inst gutachten geschrieben plus 1200 restwert....


Nur zur Info die 1200 Restwert werden vom Wiederbeschaffungswert abgezogen und nicht hinzu addiert ;-)

Sprich der Gutachter sagt die Wiederbeschaffung eines gleichwertigen Fahrzeugs kostet 8000€. Dein Fahrzeug hat aber noch 1200€ Restwert. Also bekommst du von der Versicherung 8000€ - 1200€ = 6800€ ausgezahlt. So dass du mit dem Restwert deines Autos (i.d.R. wird dir auch ein Ankäufer angeboten der das Fahrzeug zum angegeben Restwert aufkauft) zusammen auf die 8000€ kommst um dir ein gleichwertiges Fahrzeug wieder zu beschaffen :)

Autor: Nicore
Datum: 07.11.2012
Antwort:
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Genau so ist es. Der Restwert wird durch den Gutachter in einer speziellen
Restwertbörse regional im Umkreis von 100km oder so bestimmt.

Was natürlich sein kann ist, das wie bei mir, die gegnerische Versicherung
das Fahrzeug nochmal überregional inseriert und einen höheren Restwert
erzielt (die Restwertbörse ist wie ebay für Verwerter usw.) und von daher
gleich mal den Widerbeschaffungswert kürzt, was aber nicht rechtens ist
und es gibt diesbezüglich auch Urteile. Aber um das durchzusetzen brauchst
Du einen Anwalt.

Sofern der Gutachter nicht von der gegnerischen Versicherung kommt,
darf die Versicherung das Gutachten und die Fotos NICHT für eigene
Restwertinserate benutzen, die sind urheberrechtlich geschützt und
im Fall der Fälle gehen Gutachter dann auch gerichtlich dagegen vor.
Darüber wurde ich von meinem Gutachter (von BMW) aufgeklärt.
BMW Team Oberhavel
Autor: BRUMBRUM21
Datum: 07.11.2012
Antwort:
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hmm da habe ich keine ahnung.

Wiederbeschaffungswert (Differenzbesteuerung, incl. 2,4% MwSt) € 8.150,00
Restwert incl. 19,0 % MwSt. € 1.200,00
Nutzungsausfallentschädigung pro Kalendertag (maximal) € 43,00
Mietwagenklasse 07

so stand es im Gutachten..

Außerdem habe ich noch eine Frage.. Kriege ich die Nutzungsausfallentschädigung auch wenn ich kein mietwagen nehme? also 14 x 43 euro?

und wie sieht es mit dem geld aus kriegt man es unversteuert und die steuern werden nachgezahlt sobald ich ein auto habe?
Autor: mb100
Datum: 07.11.2012
Antwort:
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Zitat:


Außerdem habe ich noch eine Frage.. Kriege ich die Nutzungsausfallentschädigung auch wenn ich kein mietwagen nehme? also 14 x 43 euro?
(Zitat von: BRUMBRUM21)




Den Nutzenausfall kriegst Du nur, wenn Du keinen Mietwagen nimmst - und tatsächlich nen Nutzenausfall hast, also Deinen Wagen nicht nutzen kannst. Also weil er entweder nicht fahrbereit ist oder schon verkauft wurde und noch kein neues Fahrzeug angeschafft wurde.
Und btw wird der Nutzenausfall von den Versicherungen auch gern "nach unten korrigiert". Auch aus dem Grund macht ein Anwalt Sinn...

Wenn Du nen Mietwagen (Klasse 7 - bzw. sicherheitshalber mind. eine Klasse drunter; s.o.) brauchst und nimmst, kriegst Du die Mietwagenkosten ersetzt. Bzw. wird dann wohl direkt mit dem Mietwagenunternehmen abgerechnet.
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Autor: Stefan177
Datum: 08.11.2012
Antwort:
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Zitat:


und wie sieht es mit dem geld aus kriegt man es unversteuert und die steuern werden nachgezahlt sobald ich ein auto habe?
(Zitat von: BRUMBRUM21)




Das ist ziemlich kompliziert. Die Versicherungen sagen gerne, daß die Mehrwertsteuer erst anfällt, wenn Du im Autohaus (!) einen Wagen kaufst. Gutachter und Anwälte argumentieren gerne, daß die Mehrwertsteuer für den Wagen beim Neukauf bereits angefallen ist und man sie auch in den Gebrauchtwagenverkauf mit reinschleppt.

Da gibts genaue Regelungen wie alt das Auto maximal sein darf, kenn mich aber damit nichtmehr so gut aus. Ein Steuerberater oder Anwalt sollte da weiterhelfen. Fakt ist, ich hab die MwSt bekommen. Auto war Bj. 2005, Unfall war 2010. Also 5 Jahre alt. Und ich hab wieder nen Gebrauchten von Privat gekauft und trotzdem die Steuer bekommen. Ist ganz verzwickt.

Mal dürfen sie auch 19% abziehen und mal 2,4%....



Bearbeitet von: Stefan177 am 08.11.2012 um 18:01:32
Schlagt ein und schwört, kreuzt die Gläser.
Ein letztes Mal, auf die alten Fehler...




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Ende des Themas

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