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Beitrag von: Grinch Date: 25.10.2012 Thema: Handschuhfach defekt-zahlt gewährleistungpflicht? ---------------------------------------------------------- Das Handschuhfach ließ sich von jetzt auf nachher nicht mehr öffnen (ging von Anfang an ein wenig schwer auf)! Da sich in dem Handschuhfach mein Navi und mein Gelbeutel befand und ich 2 Tage später mit dem Auto in den Urlaub fahren wollte, konnte ich vor der Reparatur keinen Kontakt zum Autoverkäufer aufnehmen, da Eile angesagt war. Ich habe das Auto zur Reparaturwerkstatt gebracht (der Chef war bei BMW Meister), welcher hauptsächlich BMWs instandsetzt. Ich habe das Auto dagelassen und er hat es so kostengünstig wie möglich repariert. Er hat das Fach von hinten aufgeschraubt und geöffnet, beide Verschlüsse ausgebaut, ist zu BMW gefahren um die Teile zu besorgen, hat die Verschlüsse eingebaut und das Handschuhfach wieder zusammengebaut. Er hat mir erklärt, dass ein Teil vom Verschluss gebrochen war und durch einen Verschluss oben und unten ersetzt werden musste. Die Ersatzteile hat er original bei BMW geholt. Ich habe die Rechnung an den Autoverkäufer geschickt, da ich noch innerhalb der gesetzlichen 6 Monate Gewährleistungspflicht liege. War eigentlich guter Hoffnung und der Überzeugung, dass das von ihm gezahlt wird. Er hat aber gesagt es fällt nicht in die gewährleistungspflicht, das es ein Verschleißteil ist. wie bremsen, polster usw.... stimmt das ? ------------------------------------ Was einen nicht umbringt, härtet ab ! |
Autor: Heckpropeller Datum: 25.10.2012 Antwort: ---------------------------------------------------------- Der Defekt zählt zur Gewährleistung, allerdings war dein Fehler den Verkäufer nicht vorher in Kenntniss zu setzen. Somit ist er nicht verpflichtet die Rechnung zu begleichen. Um welchen Betrag geht es denn, dass er sich so quer stellt? Bearbeitet von: Heckpropeller am 25.10.2012 um 17:46:04 Hier könnte Ihre Werbung stehen. |
Autor: Grinch Datum: 25.10.2012 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: damit hatte er kein problem... ich hab ja auch anstatt beim teuren bmw reparieren zu lassen, extra kostengünstig das reparieren lassen. er hat mich eben am telefon abgewiegelt, das er das nicht zahlt, da es nicht in der gewährleistungspflicht ist, sonst müsste er ja alles zahlen, polster, bremsen, druckknopf usw, er macht das schon seit 18 jahren und so weiter, ich bin nicht wirklich zu wort gekommen.. und als ich was sagen konnte, hat er gesagt wie of ers mir noch sagen soll^^ und ich kann das ruhig dem anwalt geben oder in autohäuser rumfragen gehen... das zahlt keine gewährleistung.... was will ich mit anwalt ich hab höfflich geschrieben und geschildert was und wie es war. wiegesagt er zahlt nicht weil er sagt es ist normaler verschleiss ------------------------------------ Was einen nicht umbringt, härtet ab ! |
Autor: rumpel666 Datum: 25.10.2012 Antwort: ---------------------------------------------------------- Um welchen Betrag geht es denn überhaupt ? MFG rumpel666 |
Autor: Grinch Datum: 25.10.2012 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: oh sorry ich wusste ich hab was vergessen... betrag insgesamt 150,94 € verschluss Operteil 63,26 netto verschluss Unterteil 33,58 netto arbeitslohn 30,00 netto ------------------------------------ Was einen nicht umbringt, härtet ab ! |
Autor: Fresh Prinz Datum: 25.10.2012 Antwort: ---------------------------------------------------------- Wenn es nur 100€ ausmacht wuerd ich deswegen keinen Anwalt bemuehen! Ich sehe das Handschuhfach nicht als Verschleisteil! Du haettest ihn aber wie schon gesagt wurde vorher informieren muessen und nicht erst nach Totalausfall! One of the last wild Ducks! |
Autor: Heckpropeller Datum: 25.10.2012 Antwort: ---------------------------------------------------------- Es ist schwierig einzustufen. Ein gebrauchsfähiges Handschuhfach zählt zu einem "sachüblichen Zustand". Eigentlich betrifft die Ausnahme des Verschleiss (fast) ausschließlich diese Bauteile: Reifen, Bremsklötze und -scheiben, Kupplung, Batterien und Scheibenwischer. Die anderen Teile sollten, sofern innerhalb nach Herstellervorgaben gewechselt, auch unter diesen Sachmangel zählen. Sprich: Mein Zahnriemen, der erst bei 150tkm gewechselt werden sollte, reißt nun schon nach 120tkm, dann habe ich einen Gewährleistungsfall. Gleiches gilt für Kerzen, Filter und Wasserpumpe. Wenn diese Teile vor der Abnutzungsdauer nicht mehr funktionieren, dann greift sie auch. Die Regel tritt eigentlich für alle Fahrzeuge unter 150tkm sowie unter 10 Jahren in Kraft. Sollte das bei dir der Fall sein, sieht es gut aus. Allerdings gilt meine Aussage nicht als verbindlich, da es keine Vorgaben für alle Teile innerhalb der gesetzl. Gewährleistung gibt. Sollte dein Fahrzeug aber zu den oben beschriebenen gehören hast du unter Umständen bei einem Rechtsstreit gute Karten. edit: Bei diesem Betrag würde ich wirklich einen Anwalt bemühen. Allerdings wird er sich dann auch einen nehmen und der wird dir widerrum sagen, dass du ihn hättest in Kenntniss setzen müssen. So funktioniert das eben. =) Bearbeitet von: Heckpropeller am 25.10.2012 um 18:10:31 Hier könnte Ihre Werbung stehen. |
Autor: Fresh Prinz Datum: 25.10.2012 Antwort: ---------------------------------------------------------- Frag doch mal nei ein paar Haendlern nach wie die das sehn! Ich sehe zb verschlissene Sitze auch nicht als Deffekt an, sie sie ihren Zweck noch erfuellen und ergo noch nicht kaputt sind! Um das Bsp des Verkaeufers zu nennen... Ich wuerd das aber schlucken, fuer mich zumindest lohnt sich der stress nicht fuer den Betrag! Ein evtl langwieriger arechtsstreit lohnt sich dafuer sicher ned! One of the last wild Ducks! |
Autor: Marco535 Datum: 25.10.2012 Antwort: ---------------------------------------------------------- Einen lustigen Autohändler hast ja erwischt, wenn der das Handschuhfach bzw. die Scharniere zu den Verschleißteilen zählt. Sitze gehören bei dem offenbar auch dazu. Vielleicht ja auch der Sicherheitsgurt. Der wird ja auch regelmäßig benutzt. Entweder ist der wirklich absolut ahnungslos, oder will Dich auf doof abspeisen. Meiner Meinung nach hättest Du im Grunde nach gute Chancen, wennst es durchfechten würdest. Wenn da nicht die Sache mit der versäumten Aufforderung zur Nachbesserung wäre. Auch wenn er jetzt noch nicht drauf eingegangen ist, aber spätestens wenns um die Wurst geht, wird er das Argument bringen. Zurecht auch noch. ich würde die Sache versuchen so zu lösen. Mach ihm einen Vorschlag 50/50 und versuch es so auszuhandeln. Anwalt, Gericht usw. ist bei dem Streitwert und der o.g. Sachlage keine echte Alternative. |
Autor: E36-Freak Datum: 25.10.2012 Antwort: ---------------------------------------------------------- Nunja zu "lösen im Gütlichen" gibts ja bei dem nicht mehr Wenn der ihm argumentativ so gekommen ist, das er nichts zahlen wird, dann schon gar keine 50%! Emtweder über Anwalt oder aber nicht Zum Kotzen sowas |
Autor: Grinch Datum: 25.10.2012 Antwort: ---------------------------------------------------------- also das auto hat 85.000 km.... und wie hätt ich mich vor dem totalausfall dort schon melden sollen?^^ ich weiß ja nicht das der totalausfall kommt :D und hätt ich ihn voher angeriufen hätt er bestimmt au nur gesagt brings zu ner billigen werkstatt.... ich vermute auch das er es einfach erstmal versucht auf die schiene is verschleißteil. aber n handschuhfach das nach 85.000 km den geist aufgibt is für mich kein verschleissteil. problem ich hab keine rechtschutz und kein plan was da n anwalt so will wenn ich dem des geb. ziel ist schon ohne anwalt zu lösen das ganze ... vermutlich ruf ich ihn morgen nochmal an und sag das ich meinungen eingeholt habe diverse natürlich und das alle sagen das n handschuhfach unter gewährleistung fällt. ------------------------------------ Was einen nicht umbringt, härtet ab ! |
Autor: Fresh Prinz Datum: 25.10.2012 Antwort: ---------------------------------------------------------- Naja ein Anwaltet kostet dich je nachdem wie lang die Sache läuft und das kann viele Monate oder auch Jahre sich hinziehn! Gerichtlich wirste eh kaum Chancen haben, da du den Fehler wie gesagt nicht sofort gemeldet hast! Jetzt kann der Verkäufer sagen, dadurch ist ein größerer Schaden mit mehraufwand entstanden usw Ich würd noch mal vernünftig mit ihm reden und es dann gut sein lassen... One of the last wild Ducks! |
Autor: Grinch Datum: 25.10.2012 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: ob ich den fehler gleich oder nach der reparatur melde ... mahct doch was den fehler angeht kein unterschied... was für ein mehraufwand sll denn entstanden sein ? eher im gegenteil, daducrh das ich gleich gehandelt habe is shclimmeres verhindert worden... zb ------------------------------------ Was einen nicht umbringt, härtet ab ! |
Autor: Marco535 Datum: 25.10.2012 Antwort: ---------------------------------------------------------- Es macht durchaus einen Unterschied. Denn der Autohändler hat das Recht den Mangel SELBST zu beheben. Dazu musst Du ihn aber erstmal die Chance geben bzw. auffordern. Wenn er verweigert oder sein o.k. gibt, erst dann kannst ruhigen gewissens zu jemand anders gehen und den Mangel beseitigen lassen. Das hast Du nicht gemacht. Ob, hätte, evtl. usw. zählt nicht. Der wird sich, durchaus zurecht, auf den Standpunkt stellen, falls es wirklich zu einer gerichtlichen Außereinadersetzung kommen sollte, dass Du ihm nicht die Chance gegeben hast den Mangel selbst zu beheben. Dabei ist auch nicht relevant, wie weit evtl. der Händler weg ist. Den Mehraufwand macht u.U. schon die Arbeitszeit aus. Wenn der Typ selbst behebt, kostet es ihm nix, weil er bzw. seine Mitarbeiter das selbst machen und die eh bezahlt werden. U.u. bekommt er auch andere Rabatte auf die Teile (oder behauptet es zumindest) und schon ist der Autohändler im Recht und kann den Mehraufwand begründen. |
Autor: Heckpropeller Datum: 25.10.2012 Antwort: ---------------------------------------------------------- Natürlich macht es einen Unterschied. Das ist gesetzlich vorgeschrieben. Man darf sich nicht aussuchen wo man das Auto rapariert. Man MUSS den Verkäufer von dem Mangel in Kenntnis setzen, damit er Chance zur Nachbesserung hat. Hier könnte Ihre Werbung stehen. |
Autor: Fresh Prinz Datum: 25.10.2012 Antwort: ---------------------------------------------------------- Du hast gewartet bis das ding garnicht mehr funktioniert hat! Somit musste das ganze aufwendiger geöffnet werden, als normal! Der Händler hätte es für ihn deutlich günstiger in seiner Werkstatt in stand setzen können! Und dadurch wären für ihn weniger Unkosten entstanden! Wie gesagt ich würd mit ihm vernünftig reden, wenn das nichts bringt, dann lass es! One of the last wild Ducks! |
Autor: Grinch Datum: 29.10.2012 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: stimmt vollkommen, alles, mache ich auch normal so, hat aber zeitlich keine chance dafür gegeben.... der punkt ist der, der verkäufer, den hat dieser umstand gar nicht gejuckt das ichs machen lassen hab ohne ihn zu fragen... zumindest jetzt erstmal beim ersten telefonat nicht, natürlich kann er diesen "joker" noch ziehen... aber unabhängig davon, geht es mir darum, das er gesagt hat das das handschuhfach nicht von der gewährleistungspflicht abgedeckt wird, da es laut ihm verschleiss ist..... wenn wir nur mal nur diesen punkt nehmen, unabhängig von der anderen tatsache ... ist er da im recht? das es verschleiss ist ? oder kann das ein unendlicher streitfall werden weil mans so und so sehen kann ? hätt ich ihn zuerst angerufen vor der reparatur hätt er ja au gesagt zahlt net... also gehts mir mal unabhängig davon ob ich angerufen hab oder nicht um meinungen Bearbeitet von: Grinch am 29.10.2012 um 14:10:43 ------------------------------------ Was einen nicht umbringt, härtet ab ! |
Autor: Heckpropeller Datum: 29.10.2012 Antwort: ---------------------------------------------------------- Es würde im Streitfall, aufgrund des Alters und der Kilometerlaufleistung wohl (!) darauf hinauslaufen, dass es ein Gewährleistungsfall ist. Habe es ja weiter oben ausführlich beschrieben. Maßstab für die Fehlerfreiheit ist der Stand der Technik für vergleichbare Fahrzeuge des erworbenen Fahrzeugtyps. Wie der Richter entscheidet ist ja aber immer eine andere Frage. Ansprüche auf Gewährleistung bestehen nicht: -der Käufer einen Fehler nicht angezeigt hat oder hat aufnehmen lassen oder -der Käufer trotz Aufforderung nicht unverzüglich Gelegenheit zur Nachbesserung gegeben hat oder -der Kaufgegenstand unsachgemäß behandelt oder überbeansprucht worden ist oder -der Käufer die Vorschriften über die Behandlung, Wartung und Pflege des Kaufgegenstands (z. B. Betriebsanleitung) nicht befolgt hat oder -in den Kaufgegenstand Teile eingebaut worden sind, deren Verwendung der Hersteller/Importeur nicht genehmigt hat oder der Kaufgegenstand in einer vom Hersteller/Importeur nicht genehmigten Weise verändert worden ist Eigentlich eindeutig, wie du siehst. Nur solltest du es nicht darauf ankommen lassen, aufgrund der Sachlage. Hier könnte Ihre Werbung stehen. |
Autor: Grinch Datum: 22.11.2012 Antwort: ---------------------------------------------------------- servus, ich wollte mich nur kurz für eure hilfe und meinungen bedanken. um das ganze abzuschliessen - ich bin natürlich auf meinen kosten sitzen geblieben. verkäufer hat es nicht gejuckt das ich ihn davor nicht kontaktiert habe, war zu keiner zeit ein thema. aber er ist der festen überzeugung/meinung, das ein hanschuhfach aus verschleissgründen auch nach 90.000 km kaputt gehen kann und er nicht dafür aufkommen muss... war sinnlos weiterzumachen - ist abgebucht unter lehrgeld jetzt :-) ------------------------------------ Was einen nicht umbringt, härtet ab ! |
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