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Beitrag von: LilOnur Date: 06.10.2012 Thema: Rückleuchten leicht lasieren ---------------------------------------------------------- Dieser Beitrag wurde vom Moderator LatteBMW am 06.10.2012 um 17:57:20 aus dem Forum "3er BMW - E46" in dieses Forum verschoben. Hallo, ich wollt für meinen §er E46 Facelift neue Rückleuchten aber finde für den keine in LED bzw. nur eine Art und die gefällt mir nicht. Alle anderen sind für das Vorfacelift und die haben andere Stecker. Jetzt wollt ich meine Lasieren lassen hab auch schon gegoogelt und gelesen das dies verboten sein soll weil kein Licht mehr durck kommt aber so wie ich das vorhabe kommt noch Licht durch. Den anderen Mist würde ich auch nie machen bin nicht Lebensmüde. Hier mal ein Bild von den Rückleuchten. [URL=http://imageshack.us/photo/my-images/853/t2ec16fhjgqe9nomzi7jbqb.jpg/] ![]() Die weißen Reflektoren bleiben sowie die serienmäßig sind und das Rote auch. Also kommen nur die schwarzen Streifen hin. Dann kommt ja therotisch beim Bremsen genauso viel Licht durch wie vorher und die 3 Bremsleuchte ist ja auch noch vorhanden. Würde meine Vorstelllungen gehen und das ohne beim Tüv Probleme zu bekommen? Hatte bisher keine Gelegenheit mit dem Bild mal vorbei zu gehen und zu fragen. Oder hat jemand das so ähnlich schon mal gemacht? Danke im Voraus. Gruß Onur Bearbeitet von: LatteBMW am 06.10.2012 um 17:57:20 |
Autor: cxm Datum: 06.10.2012 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Hi, Lasierte Rückleuchten sind verboten - Punkt, Basta! Ob Du nun mit "leicht lasierten RL" fahren willst, ist Deine Sache. Legal ist es deswegen noch lange nicht... Ciao - Carsten Schöne Autos fangen mit "B" an - BMW und Borsche... |
Autor: BMWBT52 Datum: 06.10.2012 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat:Zitat: so schaut es aus! Zukunft, das ist die Zeit, in der Du bereust, dass Du das, was Du heute tun könntest, nicht getan hast! |
Autor: jochen78 Datum: 06.10.2012 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hi Lass es einfach sein verboten ist verboten... MfG Jochen Ihr seid doch nur neidisch, weil die leisen Stimmen nur zu mir sprechen... |
Autor: E36-Freak Datum: 06.10.2012 Antwort: ---------------------------------------------------------- Das Thema gab es doch wohl schon ca. 100fach hier, oder? Durch das dauerhafte nachträgliche Einfärben von Beleuchtungsteilen, sollten sie auch wie Du es vorhast nur "Streifenweise" erfolgen, erlischt die Zulassung und damit die Betriebserlaubnis Und übrigens: die sog. "Muschwitzgutachten" für diesen Rotz, den man im Internet ergoogeln kann sind ebenso illegal ich denke Du wirst es trotzdem machen lassen.. Aber manchmal lernt man halt nur durch Schmerzen... |
Autor: LilOnur Datum: 06.10.2012 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Wie kommst du jetzt darauf das ich es trotzdem machen lasse?? Wenn die Betriebserlaubnis auch bei Streifen erlischt mach ich das selbstverständlich nicht. Dann wart ich bis für das Facelift Modell die LED Rückleuchten kommen die ich will. Trotzdem danke an alle. Gruß Onur |
Autor: Old Men Datum: 06.10.2012 Antwort: ---------------------------------------------------------- Rückleuchten und alle anderen Beleuchtungen sind ""Lichttechniche-Anlagen"" und dürfen nicht verändert werden. So steht es nun mal in den Vorschriften. |
Autor: E36-Freak Datum: 07.10.2012 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: war nicht persönlich gemeint sondern nur eine Vermiutung, da man aufgrund der Fragestellung und dem Umstand das eigentlich keine andere Rückleuchte in Frage kommt dieser Ansicht sein konnte Letztlich ist es ja auch Deine Entscheidung |
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