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Geldwerter Vortei Firmenwagen - Geplaudere

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Beitrag von: 01adana
Date: 25.09.2012
Thema: Geldwerter Vortei Firmenwagen
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Hallo.
Wenn man einen Firmenwagen hat und der Arbeitsweg 35 Km beträgt.
Ist es ein deutlicher unterschied im Nettogehalt,zu einem Arbeitsweg von 5Km, da der Geldwertervorteil der Privatnutzung deutlich sinkt.
Frage: Ist es legal einen zweitwohnsitz in der Nähe der Arbeitsstelle anzugeben,mit dem auch der Wohnungseigentümer/Mieter einverstanden ist und sind eigendlich nicht all dieser Km mit der 1% Tilgung abgeregelt?
Vielen Dank.


Antworten:
Autor: cxm
Datum: 26.09.2012
Antwort:
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Hi,

entweder, Du versteuerst monatlich 1% des Listenpreises oder Du führst ein Fahrtenbuch.
Dann wird nur der tatsächlich privat genutzte Anteil versteuert.
Eine Zweitwohnung hat damit gar nichts zu tun...

Ciao - Carsten



Schöne Autos fangen mit "B" an - BMW und Borsche...
Autor: 01adana
Datum: 26.09.2012
Antwort:
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OK, aber wenn ich in einem (netto/brutto) rechner mein Verdienst eintrage,
verlangt er die wegstrecke zum arbeitsplatz.
Je weiter der weg,desto höher ist der Geldwerter vorteil,was wiederum
das Nettogehalt senkt.
Nun weiss ich aber nicht,ob die 1% regelung das alles aufhebt.
Fahrtenbuch ist nichts für mich.
Bis dann.
Halit.


Autor: adorable*m82
Datum: 26.09.2012
Antwort:
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Hallo,

also Du versteuerst 1% des Listenneupreises des Fharzeugs PLUS 0,03% des Listenneupreises des Fahrzeugs pro Entfernungskilometer. Also Arbeit - Wohnung.

Du kannst bei einer Entfernung von 35km, grob mit den doppelten Kosten rechnen, als wenn Du direkt bei der Arbeit wohnen würdest.

Bei mir sieht das so aus, der Ibiza ist Firmenwagen nach der 1%-Regelung.
Ich wohne 38km von der Arbeit weg, eine Kollegin hat nahezu das identische Fahrzeug (ihrer war 2000€ günstiger) und ich "verliere" ungefähr das doppelte an Netto als sie.

Also die Entfernung macht schon deutlich was aus. Allerdings muss man eben sehen, dass ich mit einem eigenen Fahrzeug ja den Sprit, Verschleiß und Wertverlust selber zahlen müsste. Von daher ein guter Deal.

Aber das kannst Du doch alles wunderbar bei diesen Firmenwagenrechnern durchspielen.

Einfach einen anderen Wohnsitz angeben wäre wohl Steuerhinterziehung (aber dazu bitte einen Anwalt fragen).


Grüße
...all those nasty women gonna rip you dime for dime
Autor: 01adana
Datum: 26.09.2012
Antwort:
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Das ist alles richtig,doch ich versuche einen weg zu finden,wie ich die 0,03cent pro Km umgehen kann.
Ich meine gehört zu haben,dass wenn man ein Büro im Haus einrichtet,was aber auch als reines Büro genutzt wird,die 0,03cent umgehen kann.
Doch das will ich erst noch prüfen.
Autor: JimPanse
Datum: 26.09.2012
Antwort:
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wenn man keine tankkarte bekommt ist auch blöd ;)
Im Rückspiegel gefürchtet, vom Tankwart verehrt. Dem Boden am nächsten, sein Fahrwerk begehrt. Die Kotflügel gezogen, eine Form wie ein Keil. Alles ein Unikat, jedes Teil
Autor: 01adana
Datum: 26.09.2012
Antwort:
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@JimPanse, versteh ich nicht mit der Tankkarte???
Autor: adorable*m82
Datum: 27.09.2012
Antwort:
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Ich würde sagen, alles was "gedreht" wird, mit Büro zu Hause, oder ummelden weil z.B. die Freundin eine Straße weiter wohnt von der Arbeit ist Steuerhinterziehung.
Abgesehen davon.. Du bist auf Deinem regelmäßigen Arbeitsweg über den Arbeitgeber versichert. Und nur auf diesem.
...all those nasty women gonna rip you dime for dime
Autor: 01adana
Datum: 27.09.2012
Antwort:
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Richtig,wenn ich ein Büro zuhause habe und vom Büro zur Arbeit fahre,ist es auch
der Arbeitsweg und keine private fahrt,somit versichert.




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Ende des Themas

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