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Hilfe für Neuling ;) / Kaufberatung Alpina - verschiedene Preise / Kaufberatung

Dieses Thema ist original verfügbar unter:
www.BMW-Syndikat.de [ Forum ] Die Wissensplattform und Treffpunkt rund um BMW Tuning Wartung und Pflege

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Beitrag von: Mario91
Date: 02.08.2012
Thema: Hilfe für Neuling ;) / Kaufberatung Alpina
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Dieser Beitrag wurde vom Moderator ThaFreak am 03.08.2012 um 08:17:05 aus dem Forum "BMW-Talk" in dieses Forum verschoben.

Nabend allerseits,

ich stelle mich mal kurz vor. Ich heiße Mario, bin 20 Jahre und komme aus dem wunderschönen Saarland :) Bin seit einiger Zeit auf der Suche nach einem neuen Auto. Jetzt bin ich die Tage bei mobile auf das Angebot eines Alpina B3 3.3 aufmerksam geworden und je mehr ich mich mit dem Thema befasse um so mehr will ich so einen Wagen fahren ;)
Hier der Link zu besagten Auto: Alpina B3

Was haltet ihr von dem? Bin über jede Antwort mehr als dankbar :)

Gruß Mario

Bearbeitet von: ThaFreak am 03.08.2012 um 08:17:05


Antworten:
Autor: mb100
Datum: 02.08.2012
Antwort:
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Sieht scho net schlecht aus, wirkt auch verhältnismäßig gepflegt - für Laufleistung und Alter. Das Leder wird wohl ne kleine Aufbereitung brauchen.

Agierst Du als Gewerblicher?
Weil wenn net, dann wird der Händler Dir den Wagen wohl nicht verkaufen...

(und ich lass es mal in die Kaufberatung verschieben)
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Autor: Mario91
Datum: 02.08.2012
Antwort:
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Danke schon mal für die schnelle Antwort :)
Nein, bin ganz normaler Angestellter. Warum!?
Autor: mb100
Datum: 02.08.2012
Antwort:
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Wegen dieses Satzes in der Anzeige:

Zitat:


Verkauf an Händler und Wiederverkäufer!
(Zitat von: Mario91)





Klar, es beisst sich etwas mit der "Garantie" in der Liste, und es fehlt ein "nur" - aber anders macht der Satz keinen Sinn. Bzw. wäre er überflüssig, wenn der Verkäufer an alle verkaufen würde. Hintergrund: die Gewährleistung, die gegenüber Verbrauchern gegeben werden muss, soll umgangen werden.
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Autor: Opern Geist
Datum: 02.08.2012
Antwort:
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Zitat:


Danke schon mal für die schnelle Antwort :)
Nein, bin ganz normaler Angestellter. Warum!?

(Zitat von: Mario91)




deswegen

Weiteres: ehemalige unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers 64.624 EUR. Verkauf an Händler und Wiederverkäufer!

Autor: Mario91
Datum: 02.08.2012
Antwort:
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Das hab ich wohl so euphorisch wie ich war überlesen -.-
Was verstehn die unter Gewerblichen? Mein Vater hat nämlich ne Firma, also wenn ihr ihn für mich kaufen würde, ginge das oder steh ich auf dem Schlauch!?^^
Autor: Opern Geist
Datum: 02.08.2012
Antwort:
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wie mb100 schon schreibt ist es komisch das eine garantie angeboten wird...da widerspricht sich einiges

ich persönlich würde einfach mal anrufen und nachfragen...dann weisst du aufjedenfall bescheid :)



Bearbeitet von: Opern Geist am 02.08.2012 um 23:33:06
Autor: CH-Cecotto
Datum: 03.08.2012
Antwort:
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Meld dich im Alpina-Forum an und frag da mal höflich um Auskunft zu dem Wagen.

Da sind sehr kompetente Alpina-Spezis vertreten.

Die Jungs können dir sicher spezifisch zu diesem Alpina und seiner History etwas sagen.

Keinen Alpina kaufen ohne seine genaue Geschichte zu kennen!
Autor: mb100
Datum: 03.08.2012
Antwort:
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Zitat:

Mein Vater hat nämlich ne Firma, also wenn ihr ihn für mich kaufen würde, ginge das oder steh ich auf dem Schlauch!?^^

(Zitat von: Mario91)




Das würde gehen - mit gewissen Einschränkungen bzw. in gewissen Konstruktionen.

So müsste das Fahrzeug ins Betriebsvermögen übergehen, würde abgeschrieben werden, sich also gewinnmindernd auswirken. Und Dein Vater könnte die Vorsteuer vom Finanzamt zurückbekommen - also fürs Fahrzeug (wenn denn eine ausgewiesen wäre, ist aber keine => ungut) und für alle Quittungen.

Allerdings: Dein Vater müsste entweder ne betriebliche Nutzung nachweisen bzw. die private Nutzung als Einnahme versteuern. Das heisst "Fahrtenbuch führen".
Alternativ ginge die 1%-Regelung. Heißt: Dein Vater hat pro Monat 1 % des Bruttolistenneupreises als Einnahme anzusetzen. Das heißt, Dein Vater hätte jährlich ca. 640 Euro * 12 = 7680 Euro Mehreinnahmen, die er versteuern müsste.

Alternativ könnte er das Fahrzeug auch nach dem Kauf an Dich weiterverkaufen.


Zu allen Konstrukten bzw. zur Frage, wie man das am besten gestalten sollte, kann Dein Vater ja mal seinen Steuerberater fragen. Und ich hoff, ich hab das zu der nächtlichen Stunde noch richtig auf die Kette bekommen.

Bearbeitet von: mb100 am 03.08.2012 um 00:31:32
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Autor: Mario91
Datum: 03.08.2012
Antwort:
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Vielen vielen Dank für die vielen und so schnellen Antworten, bin total begeistert :)
Im Alpina-Forum hab ich mich auch schon angemeldet nur dauert es dort etwas länger bzgl. der Freischaltung ;)
Am besten rufe ich mal dort an, dann weiß ich wohl genaues.
Bin auch überrascht das mir bis jetzt noch keiner von dem Wagen abraten wollte, wegen meines Alters und den Koste, sowas war ich eig aus anderen Foren schon gewohnt ;)
Autor: Papa76
Datum: 03.08.2012
Antwort:
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Zitat:



Weiteres: ehemalige unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers 64.624 EUR. Verkauf an Händler und Wiederverkäufer!


(Zitat von: Opern Geist)




Der Zusatz wurde gelöscht. Jetzt steht da:

Zitat:


Weiteres: ehemalige unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers 64.624 EUR. Ihr Ansprechpartner Rainer Becker! Irrtümer und Änderungen vorbehalten











In Deutschland gilt derjenige als Scheiße, der auf den Mist hinweist. Nicht derjenige, der ihn verantwortet.
Autor: Opern Geist
Datum: 03.08.2012
Antwort:
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Zitat:



Bin auch überrascht das mir bis jetzt noch keiner von dem Wagen abraten wollte, wegen meines Alters und den Koste, sowas war ich eig aus anderen Foren schon gewohnt ;)

(Zitat von: Mario91)




hmm bist du nicht ein bissl jung für so ein auto ? und die kosten^^ :)

halt uns auf dem laufenden...wenn du den wagen kaufst....

was mich noch in der beschreibung wundert....

Sicherheit: 5 x Airbag, Antiblockiersystem ABS,...........

gruss





Bearbeitet von: Opern Geist am 03.08.2012 um 09:09:37
Autor: cxm
Datum: 03.08.2012
Antwort:
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Zitat:


Das würde gehen - mit gewissen Einschränkungen bzw. in gewissen Konstruktionen.
So müsste das Fahrzeug ins Betriebsvermögen übergehen, würde abgeschrieben werden...
(Zitat von: mb100)




Hi,

nein, das muss nicht sein, da keine steuerrelevanten Gelder fließen (Rückzahlung MWSt, Zoll, oder sowas).
Hast meinen letzten Beitrag zu dem Thema wohl gelesen. ;-)

Habe ich selbst schon gemacht.
Verkauf "nur an Händler oder Gewerbe".
Ich habe mir die Gewerbeanmeldung als Autohändler von einem Bekannten geschnappt und das Auto "in seinem Auftrag" gekauft (Vollmacht).
Bezahlt habe ich die Karre aus meiner eigenen Tasche.
Es war also gar kein Geschäftsvorgang, der durch seine Bücher lief.

Das mit der Garantie kann man bei so einer Konstruktion vergessen.
Rein rechtlicht vielleicht nicht, in der Praxis jedoch schon.
Also Karre 2 Mille billiger, dann kann man für den Betrag durchreparieren...

Ciao - Carsten
Schöne Autos fangen mit "B" an - BMW und Borsche...
Autor: mb100
Datum: 03.08.2012
Antwort:
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Zitat:


Hast meinen letzten Beitrag zu dem Thema wohl gelesen. ;-)
(Zitat von: cxm)




Das zwar auch, aber v.a. mach ich den Käs beruflich.
Will sagen: hab in ner Wirtschaftsprüfungskanzlei gearbeitet und mich auch sonst ein ganz klein wenig auf Steuerrecht spezialisiert. Also: ein klitzekleines wenig mehr als die meisten anderen Juristen, aber nicht mehr als nötig ;-)

Zitat:



Das mit der Garantie kann man bei so einer Konstruktion vergessen.
Rein rechtlicht vielleicht nicht, in der Praxis jedoch schon.

(Zitat von: cxm)




Doch, klar: kein Mensch ist verpflichtet, ne Garantie zu geben. Weder der gewerbliche noch der private Verkäufer.

Zitat:


Ich habe mir die Gewerbeanmeldung als Autohändler von einem Bekannten geschnappt und das Auto "in seinem Auftrag" gekauft (Vollmacht).
(Zitat von: cxm)




Mit etwas Phantasie könnte man das "Betrug" nennen...




Bearbeitet von: mb100 am 03.08.2012 um 10:06:36
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Autor: Mario91
Datum: 03.08.2012
Antwort:
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Zitat:


Zitat:



Bin auch überrascht das mir bis jetzt noch keiner von dem Wagen abraten wollte, wegen meines Alters und den Koste, sowas war ich eig aus anderen Foren schon gewohnt ;)

(Zitat von: Mario91)




hmm bist du nicht ein bissl jung für so ein auto ? und die kosten^^ :)

halt uns auf dem laufenden...wenn du den wagen kaufst....

was mich noch in der beschreibung wundert....

Sicherheit: 5 x Airbag, Antiblockiersystem ABS,...........

gruss





Bearbeitet von: Opern Geist am 03.08.2012 um 09:09:37

(Zitat von: Opern Geist)




Was wundert dich denn an dieser Beschreibung?
Werde später mal im Alpina-Forum schreiben und euch weiter auf dem laufenden halten ;)
Autor: Opern Geist
Datum: 03.08.2012
Antwort:
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Zitat:


Zitat:


Zitat:



Bin auch überrascht das mir bis jetzt noch keiner von dem Wagen abraten wollte, wegen meines Alters und den Koste, sowas war ich eig aus anderen Foren schon gewohnt ;)

(Zitat von: Mario91)




hmm bist du nicht ein bissl jung für so ein auto ? und die kosten^^ :)

halt uns auf dem laufenden...wenn du den wagen kaufst....

was mich noch in der beschreibung wundert....

Sicherheit: 5 x Airbag, Antiblockiersystem ABS,...........

gruss





Bearbeitet von: Opern Geist am 03.08.2012 um 09:09:37

(Zitat von: Opern Geist)




Was wundert dich denn an dieser Beschreibung?
Werde später mal im Alpina-Forum schreiben und euch weiter auf dem laufenden halten ;)

(Zitat von: Mario91)





mich wundern fünf airbags^^ wo ist der sechste ?? ....
Autor: cxm
Datum: 04.08.2012
Antwort:
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Zitat:


Zitat:


Ich habe mir die Gewerbeanmeldung als Autohändler von einem Bekannten geschnappt und das Auto "in seinem Auftrag" gekauft (Vollmacht).
(Zitat von: cxm)




Mit etwas Phantasie könnte man das "Betrug" nennen...
(Zitat von: mb100)




Hi,

wen sollte ich dabei betrogen haben?
Höchstens mich selbst, weil ich mich um die mir als Privatkäufer zustehene Garantie gebracht habe...

Ciao - Carsten
Schöne Autos fangen mit "B" an - BMW und Borsche...
Autor: Opern Geist
Datum: 04.08.2012
Antwort:
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Zitat:


Zitat:


Zitat:


Ich habe mir die Gewerbeanmeldung als Autohändler von einem Bekannten geschnappt und das Auto "in seinem Auftrag" gekauft (Vollmacht).
(Zitat von: cxm)




Mit etwas Phantasie könnte man das "Betrug" nennen...
(Zitat von: mb100)




Hi,

wen sollte ich dabei betrogen haben?
Höchstens mich selbst, weil ich mich um die mir als Privatkäufer zustehene Garantie gebracht habe...

Ciao - Carsten

(Zitat von: cxm)





wieso soll einem als privatkäufer eine garantie zustehen ? eine garantie ist eine freiwillige leistung...

du meinst sicher die gewährleistung ?

schönes we

gruss

Bearbeitet von: Opern Geist am 04.08.2012 um 07:19:26
Autor: lowspot
Datum: 04.08.2012
Antwort:
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Servus, ich kann Auskunft geben. Der Wagen steht in Neustadt an der Weinstrasse. Ich wollte den eigentlich kaufen aber dann ist mir mein blauer über den Weg gelaufen. Der Wagen ist soweit in Ordnung und für den Preis (die wollten im März noch 16 tsd € haben)ein echtes Schnäppchen.
Der Verkäufer beim Cuntz ist Herr Erdmann und der Verkauft das Fahrzeug ausschließlich an Autohändler und nicht mal an Selbständige anderer Branchen. Ich hatte das wirklich versucht aber das kannst Du vergessen. Nur bei Autohändlern kann er die Garantie ausschließen, so seine Aussage (Bitte jetzt keine Diskusionen lostreten . . . )

Der Wagen ist für den Preis ein Hammer aber man kann ihn halt nicht kaufen.....
Der Wagen wurde beim Cuntz (einer der größten Alpina Händler) gekauft und durchgehend gewartet.
Soweit ich mich errinnern kann, hatte der zwei Vorbesitzer.

Ich würde auf jeden Fall vorher mal die Versicherung checken. Die meisten Versicherer haben ALPINA als Hersteller nicht auf dem Zettel und können den Wagen nicht versichern. Hier hilft definitiv das Alpina Forum. Ein Alpina ist (bis auf die Versicherung) eine recht "günstige" Art, ein schnelles Auto zu fahren :-) meiner hat einen Durchschnittsverbrauch von 11,5L - und das bei über 300PS.


Gruß!


Bearbeitet von: lowspot am 04.08.2012 um 09:28:15
Autor: mb100
Datum: 04.08.2012
Antwort:
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Zitat:




wen sollte ich dabei betrogen haben?
Höchstens mich selbst, weil ich mich um die mir als Privatkäufer zustehene Garantie gebracht habe...

(Zitat von: cxm)




Den Verkäufer, weil Du - trotz Gewerbeschein - als Privater gekauft hast und Dir somit die Gewährleistung (aber keine Garantie, nicht durcheinanderbringen!) zusteht und den Wagen weiterhin wohl günstiger bekommen hast als wenn Du als Privater gehandelt hättest. Oder mit anderen Worten: der Gewährleistungsausschluss war unwirksam. Und Dir standen im Endeffekt zwei Jahre Gewährleistung zu. Denn: will man die Gewährleistung auf ein Jahr verkürzen, muss man dies in den Vertrag reinschreiben.

Wenn man den Betrug durchprüft, dann hat man problemlos ne Täuschung (Du hast über die Kaufmannseigenschaft getäuscht), problemlos nen Irrtum (seitens des Verkäufers über die Kaufmannseigenschaft), problemlos ne Vermögensverfügung (der Verkäufer hat Dir das Auto gegeben) - nur mit dem Vermögensschaden hab ich ein paar Probleme. Wenn er Dir das Fahrzeug aufgrund des Wischs günstiger verkauft hat, dann is der recht einfach - und besteht in Höhe der Differenz zwischen "Kaufpreis für Private" und "Kaufpreis für Gewerbe". Ein paar Probleme hab ich, einen zu konstruieren, wenn das Fahrzeug nur für Gewerbe angeboten war.
Vorsätzlich hast Du auch gehandelt, nen Vermögensvorteil wolltest Du auch erreichen (Auto billiger erwerben), Dich also bereichern. Vermögensvorteil und Schaden sind auch deckungsgleich, also stoffgleich. Und rechtswidrig und schuldhaft hast Du auch gehandelt (oder bist Du mit 2,5 Promille zum Kauf gehüpft? *gg*).

Wie gesagt: mit etwas Phantasie - und wie immer im Strafrecht sind hier andere Ansichten wunderbar vertretbar. Und genau deswegen denk ich nicht über ne Urkundenfälschung nach. Auch weil ich nicht weiß, wie der Vertrag formuliert war. Und ich bin - strafrechtlich gesehen - ganz schön aus der Übung...

Bearbeitet von: mb100 am 04.08.2012 um 10:17:59

Bearbeitet von: mb100 am 04.08.2012 um 12:01:38
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Autor: economix
Datum: 04.08.2012
Antwort:
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Zitat:


Zitat:




wen sollte ich dabei betrogen haben?
Höchstens mich selbst, weil ich mich um die mir als Privatkäufer zustehene Garantie gebracht habe...

(Zitat von: cxm)



Wenn man den Betrug durchprüft, dann hat man problemlos ne Täuschung
(...)
Und ich bin - strafrechtlich gesehen - ganz schön aus der Übung...

Bearbeitet von: mb100 am 04.08.2012 um 10:17:59

(Zitat von: mb100)



Sorry aber wenn du keine Ahnung von der Materie hast, solltest du dir die Kommentare einfach sparen.

Mit etwas Phantasie und ohne die genaue Konstellation zu kennen könnte man hier zwar gewerberechtliche, zivilrechtliche und steuerrechtliche Probleme vermuten.

Strafrechtliche aber absolut NICHT. Bitte lies dir den § 263 noch einmal sorgfältig durch.

Wenn man einen Autohändler gut kennt und man in dessen Vollmacht ein solches Auto erwerben kann (die meisten würden es wohl wegen der steuer- und zivilrechtlichen Stolpersteine sein lassen) dann ist das erst einmal legal.

Im Prinzip ist das das Gleiche als wenn ich zu meinem befreundeten Autohändler sage "Kauf mal bitte Auto XY für mich [vom Händler YZ, weil der verkauft nur an Händler] und verkaufe es mir dann".

Was dann natürlich ordentlich gemacht werden muss wenn ich von meinem befreundeten Autoverkäufer ein Auto abkaufe ist das Steuerrechtliche. Sprich Mwst. (meist Differenzbesteuerung) und sonstiges muss natürlich ordnungsgemäß abgeführt werden.

Außerdem hat man dann als Privatkäufer gegenüber seinem befreundeten Autohändler formalrechtlich gesehen in der Tat Gewährleistungsansprüche.

Wenn man alles ordnungsgemäß unter Beachtung der Gesetze durchführt ist das im Leben kein Betrug.

Es ist ja auch nicht unüblich dass man zu einem Autohändler geht und beispielsweise sagt "Ich möchte einen gebrauchten schwarzen 330i E92, organisiere mir einen".

Dann zieht der Händler los und sucht solch ein Fahrzeug in ganz Deutschland für den Interessenten. Sowas wird besonders bei seltenen Luxusfahrzeugen gemacht.

Da ist überhaupt nichts verwerfliches dran.
Autor: mb100
Datum: 04.08.2012
Antwort:
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Zitat:


Im Prinzip ist das das Gleiche als wenn ich zu meinem befreundeten Autohändler sage "Kauf mal bitte Auto
XY für mich [vom Händler YZ, weil der verkauft nur an Händler] und verkaufe es mir dann".

Was dann natürlich ordentlich gemacht werden muss wenn ich von meinem befreundeten Autoverkäufer ein Auto abkaufe ist das Steuerrechtliche. Sprich Mwst. (meist Differenzbesteuerung) und sonstiges muss natürlich ordnungsgemäß abgeführt werden.

(Zitat von: economix)




Ja, im Prinzip. Nur da ist folgender Satz der Knackpunkt:

Zitat:


Bezahlt habe ich die Karre aus meiner eigenen Tasche.
Es war also gar kein Geschäftsvorgang, der durch seine Bücher lief.

(Zitat von: cxm)




Mit anderen Worten: das, was Du oben als vollkommen richtige Voraussetzung angeführt hast, wurde im vorliegenden Fall gerade umgangen. Der andere Händler spendierte nur seinen Gewerbeschein, um die Kaufmannseigenschaft nachzuweisen - und hatte ansonsten null und nix mit der Geschichte zu tun. Und genau darin liegt in meinen Augen die Täuschung.

Ich hab ja in meinem Beitrag den 263 StGB (dessen Literatur dem Anwender übrigens wenig bringt, da die Tatbestandsmerkmale oder gar Definitionen nicht in der Vorschrift aufgeführt sind - besser isses, nen Kommentar neben sich liegen zu haben...) durchgeprüft. Wenn Du bei einem der Tatbestandsmerkmale anderer Ansicht bist, dann schreibs - und wir können uns gern drüber austauschen. Wie sagt man so schön: "vier Juristen, fünf Meinungen..."

Und wie ich gesagt hab: ich hab primär bei der Prüfung darauf abgestellt, dass Carsten aufgrund der Vorspiegelung der Kaufmannseigenschaft nen günstigeren Preis bekommen hat als er bekommen hätte, wenn er als Privater gekauft hätte. Darin liegt der Vermögensschaden. Dass es anders aussieht, wenn der Verkäufer rein an Händler verkauft hätte, hab ich auch gesagt. Nen Vermögensschaden aus einem möglichen Gewährleistungsfall innerhalb der nächsten Zeit zu konstruieren halte auch ich für verfehlt - vor allem fehlt mir hier die Kausalität zwischen der Verfügung und dem Schaden. Wobei auch sicher da ne andere Ansicht, die den Wert der Sachmängelhaftung mit ner bestimmten Höhe beziffert und dies als Vermögensschaden für den Verkäufer annimmt, existiert. Nur da such ich jetzt nicht nach.

In sofern hab ich tatsächlich in meinem anderen Beitrag ne kleine Ungenauigkeit drin: da hab ich die Differenz zwischen "Verkaufspreis an Private" und "Verkaufspreis an Gewerbliche" im ersten Absatz noch nicht aufgeführt. Das hol ich jetzt gern nach...

Bearbeitet von: mb100 am 04.08.2012 um 12:00:27
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"




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Ende des Themas

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