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Beitrag von: GRAMBLER Date: 30.10.2004 Thema: teilgutachten ---------------------------------------------------------- hallo sorry aber ich werde das nie kapieren, wenn ich jetzt spurverbreiterungsplatten habe und da ist nur ein teilgutachtend abei, was bedeutet das dann für mich? Murphys Gesetze: - Ein Fehler tritt erst dann auf, nachdem die letzte Kontrolle durchlaufen worden war. - Teile, die in einer bestimmten Reihenfolge eigentlich garnicht montiert werden können, werden so montiert sein. |
Autor: Sib Datum: 30.10.2004 Antwort: ---------------------------------------------------------- Du mußt dann mit dem Gutachten zum TÜV und die Spurverbreiterung in Deinen Fahrzeugschein eintragen lassen. Hättest Du dafür eine ABE, müßtest Du diese nur immer mitführen und ggf. bei einer Kontrolle vorzeigen. Kurz gesagt: Mit einer ABE mußt Du nicht zum TÜV. Motto: Nur tote Fische schwimmen mit dem Strom Auto: mein ex Coupé Tipp: klick mich |
Autor: stefan1208 Datum: 30.10.2004 Antwort: ---------------------------------------------------------- SERVUS Genau. Wegen dem heisst es ja Teilegutachten. ABE wäre---> Allgemeine Betriebs Erlaubnis also nicht Eintragungspflichtig Einmal Weiß-Blau immer Weiß-Blau ! Rothenburg 2004 meine Bilder sind endlich Online www.fiosophie.de |
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