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Beitrag von: Elvis Date: 29.10.2004 Thema: Spritzdüsen Scheibenreinigung Pflicht ? ---------------------------------------------------------- Mahlzeit ! Der Tüv rückt näher...10/04 ! Hab zur Zeit keine Wischwasserdüsen drauf. Frage : Sind die für den Tüv relevant ?? |
Autor: Olly318 Datum: 29.10.2004 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hi, bei mir haben die beim TÜV noch nie nach den Waschdüsen geschaut. Ob die allerdings Pflicht sind kann ich nicht sagen. Gruß Olly Mein 318iS ich fahre nicht schnell, ich fliege nur tief |
Autor: FRY Datum: 29.10.2004 Antwort: ---------------------------------------------------------- ich würde einfach hinfahren und nix sagen, wenn er einen mängelbericht schreibt, dann brauchst du dir erst danach gedanken machen, eine nachuntersuchung kostet dann noch mal 7,50€. evtl hast du glück und kannst es so lassen. andererseits wäre es gerade im winter ratsam, doch solche düsen zu haben. wenn es wirklich nötig ist, dann könntest du die düsen vom heckscheibenwischer des compacts nehmen. die ist direckt am wischer dran und kaum zu sehen. mfg FRY Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :o) |
Autor: Autoglasmeister Datum: 29.10.2004 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hallo zusammen, Laut §40 Abs. 3 der StVZO sind die Waschdüsen ( Scheibenwascher ) Pflicht. § 40 Scheiben, Scheibenwischer, Scheibenwascher, Entfrostungs- und Trocknungsanlagen für Scheiben. (1) Sämtliche Scheiben - ausgenommen Spiegel sowie Abdeckscheiben von lichttechnischen Einrichtungen und Instrumenten - müssen aus Sicherheitsglas bestehen. Als Sicherheitsglas gilt Glas oder ein glasähnlicher Stoff, deren Bruchstücke keine ernstlichen Verletzungen verursachen können. Scheiben aus Sicherheitsglas, die für die Sicht des Fahrzeugführers von Bedeutung sind, müssen klar, lichtdurchlässig und verzerrungsfrei sein. (2) Windschutzscheiben müssen mit selbsttätig wirkenden Scheibenwischern versehen sein. Der Wirkungsbereich der Scheibenwischer ist so zu bemessen, dass ein ausreichendes Blickfeld für den Führer des Fahrzeugs geschaffen wird. (3) Dreirädrige Kleinkrafträder und dreirädrige oder vierrädrige Kraftfahrzeuge mit Führerhaus nach § 30a Abs. 3 müssen mit Scheiben, Scheibenwischer, Scheibenwascher, Entfrostungs- und Trocknungsanlagen ausgerüstet sein, die den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen. mit freundlichen Grüssen Euer Autoglasmeister |
Autor: Timo Datum: 30.10.2004 Antwort: ---------------------------------------------------------- Das hat der Tüv letztes mal bei mir bemängelt.Bei mir war eine Düse verstopft.Das ist ein geringer Mängel. |
Autor: Angeleyes Datum: 05.11.2004 Antwort: ---------------------------------------------------------- in irgendeiner bmw scene war mel ein bmw der hatte weder waschdüsen noch scheibenwischer dran.... !!!We ride together and we die together!!! |
Autor: FRY Datum: 05.11.2004 Antwort: ---------------------------------------------------------- was ist, wenn du aufgrund einer verdreckten scheibe einem drauf fährst? oder dir einer die vorfahrt nimmt? du könntest eine teilschuld bekommen und die versicherung könnte sich quer stellen, denn wenn du eine bessere scheibenreinigung gehabt hättest, hättest du bremsen können. bei polizei und versicherungen muss man mit allem rechnen, die ziehen sich an sowas ganz schnell hoch. mfg FRY Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :o) |
Autor: Elvis Datum: 05.11.2004 Antwort: ---------------------------------------------------------- Vielen Dank für Eure Antworten ! |
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