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Hilfe!! Brief bei Neuwagen verschwunden!!! - BMW-Talk

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Beitrag von: DieselDonner
Date: 19.07.2012
Thema: Hilfe!! Brief bei Neuwagen verschwunden!!!
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Hallo Liebe BMW Gemeinde,

ich habe folgendes Problem. Ich habe einen neuen BMW über einen Freund bestellt, da dieser aufgrund seiner Firmenflotte gute Prozente bekommt. Folglich wurde der Brief auch vom Autohaus an ihn geschickt.

Er hat mir nun den Brief ebenfalls per Post zugeschickt, damit ich den Wagen auf meinen Namen zulassen kann. Dieses Schriftstück ist nun abhanden gekommen.

Der Wagen steht nun beim Händler und ist abholbereit, kann aber nicht zugelassen werden, da es ja keinen Brief mehr gibt.

Muss der Brief nun genau wie bei einem Gebrauchtwagen beim KBA aufgeboten werde (verbunden mit ca 6 Wochen Wartezeit) oder gibt es bei einem Neuwagen eine einfachere Möglichkeit einen neuen Brief zu bekommen.

Ich kriege noch die Krise, habe keine Lust weitere 2 Monate auf die Zulassung zu warten, musste schon 8 Monate auf den Wagen warten.

Über hilfreiche Antworten wäre ich dankbar.


Antworten:
Autor: G.M.I.
Datum: 20.07.2012
Antwort:
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hallo,

Du (der Halter) kannst einen Ersatzbrief anfordern.
Dafür unterschreibst Du eine eidesstattliche Versicherung, daß der alte Brief weg ist.
Beginne Deinen Tag mit einem Lächeln! Deine Mitmenschen werden es Dir danken!
Autor: G.M.I.
Datum: 20.07.2012
Antwort:
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Da hab ich noch was für dich gefunden Link
Beginne Deinen Tag mit einem Lächeln! Deine Mitmenschen werden es Dir danken!
Autor: DieselDonner
Datum: 20.07.2012
Antwort:
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Hallo GMI,

danke für deine Antwort, der Unterschied ist nur, dass es sich hier um einen Neuwagen handelt, der noch NIE zugelassen war. D.h. keine Zulassungsbescheinigung Teil1 bzw TÜV Bericht.

Der Wagen steht noch beim Autohaus und ich hoffe eben genau diese Prozedur umgehen zu können- wegen der Wartezeit.
Autor: G.M.I.
Datum: 20.07.2012
Antwort:
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Und was spricht das Autohaus?
Beginne Deinen Tag mit einem Lächeln! Deine Mitmenschen werden es Dir danken!
Autor: MIKE46
Datum: 20.07.2012
Antwort:
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na hoffentlich hast Du das Auto noch nicht bezahlt
Autor: G.M.I.
Datum: 20.07.2012
Antwort:
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Er musste doch den Auftrag Unterschreiben!
Beginne Deinen Tag mit einem Lächeln! Deine Mitmenschen werden es Dir danken!
Autor: MIKE46
Datum: 20.07.2012
Antwort:
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Zitat:


Er musste doch den Auftrag Unterschreiben!

(Zitat von: G.M.I.)




ich weiß ja nicht wie Du das machst

ich unterschreibe einen Kaufvertrag hole dann das Auto ab (mit Brief) und zahle bei Übergabe
Autor: G.M.I.
Datum: 20.07.2012
Antwort:
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Und was ist dann wenn du Unterschrieben hast und holst den Wagen nicht ab,
du Superschlau!!
Du kannst nicht einfach ein Auto bestellen und dann nicht abholen,
sag mal wo Lebst du den???!!!!

Wenn du den Wagen doch nicht nimmst musst du so oder so
15 Prozent vom Neupreis zahlen !!


Bearbeitet von: G.M.I. am 20.07.2012 um 18:47:13
Beginne Deinen Tag mit einem Lächeln! Deine Mitmenschen werden es Dir danken!
Autor: MIKE46
Datum: 20.07.2012
Antwort:
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Zitat:


Und was ist dann wenn du Unterschrieben hast und holst den Wagen nicht ab,
du Superschlau!!
Du kannst nicht einfach ein Auto bestellen und dann nicht abholen,
sag mal wo Lebst du den???!!!!

Wenn du den Wagen doch nicht nimmst musst du so oder so
15 Prozent vom Neupreis zahlen !!


Bearbeitet von: G.M.I. am 20.07.2012 um 18:47:13
olen
(Zitat von: G.M.I.)




die Frage ist doch wer den Kaufvertrag unterschrieben hat der muß den Wagen abholen und muß dann den Brief bekommen

so wie es den Anschein hat ist der Brief aber nicht bei dem "Endverbraucher" angekommen

da würde ich (als "Endverbraucher" den Teufel tun und das Ding ohne Brief abholen und bezahlen

aber vieleicht klärt sich das noch zum positiven Ende

Autor: G.M.I.
Datum: 20.07.2012
Antwort:
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Das braucht die Zulassungsstelle für den neuen Fahrzeugbrief

Bei der Neubeantragung des seit 2005 von der EU als Zulassungsbescheinigung Teil II bezeichneten Fahrzeugbriefes müssen Sie der Zulassungsstelle einige Identifikationsunterlagen vorlegen. Dazu gehören:

Dem Fahrzeugschein - der Zulassungsbescheinigung Teil I - kann die Kfz-Zulassungsstelle alle wichtigen Fahrzeugdaten entnehmen.
1. Der Pass oder Personalausweis bescheinigt Ihre eigene Identität als Fahrzeughalter.

2. Die Gewerbeanmeldung oder der Handelsregisterauszug legitimiert Sie als Inhaber und Besitzer, wenn es sich um einen Firmenwagen handelt.

3. Der gültige Personalausweis und eine Einverständniserklärung des Vormundes oder der Eltern sind nötig, wenn Minderjährige einen neuen Fahrzeugbrief beantragen wollen.

4. Die Anzeige bei der Polizei bzw. Versicherung ist nötig, wenn der Fahrzeugbrief durch Verlust oder Diebstahl verloren ging.

5. Die Prüfbescheinigung der letzten ASU (Abgasuntersuchung) und ein Nachweis über eine gültige HU-Bescheinigung (Hauptuntersuchung) sind vorzulegen.

6. Eine eidesstattliche Versicherung, in der Sie erklären, dass Sie der rechtmäßige Eigentümer des Fahrzeugs sind, können Sie direkt bei der Zulassungsstelle abgeben.

7. Bei Firmenwagen muss der Geschäftsführer bzw. Prokurist diese eidesstattliche Versicherung abgeben.

8. Wann Sie die Zulassungsbescheinigung II bekommen
Sobald Sie den neuen Fahrzeugbrief beantragt haben, meldet die Zulassungsstelle dem Kraftfahrtbundesamt in Flensburg, dass der ursprüngliche Brief nicht mehr existiert und ein neuer ausgestellt werden soll.
1 Diese Information veröffentlicht das Kraftfahrtbundesamt im Verkehrsblatt. So erhalten alle wichtigen Stellen, die Fahrzeugbriefe besitzen (wie z.B. Banken, Leasinggeber und Fahrzeughändler), das Recht, der Ausstellung des neuen Fahrzeugbriefes innerhalb von 14 Tagen zu widersprechen und diese zu verhindern. Dieses Vorgehen verhindert bundesweit, dass diese Besitzurkunde doppelt ausgestellt wird.
2 Durch diese Einspruchsfrist können Sie den neuen Fahrzeugbrief nicht sofort am Tage des Beantragens mitnehmen. Innerhalb von 4-6 Wochen liegt er jedoch bei der Zulassungsstelle zur Abholung bereit und Sie können das Fahrzeug wieder ummelden, abmelden oder neu zulassen.
3 Gegen eine Gebührenzahlung von bis zu 80 Euro (ca. 10 Euro für die eidesstattliche Versicherung, ca. 70 Euro für Ersatzausstellung) erhalten Sie dann den neuen Fahrzeugbrief.
Beginne Deinen Tag mit einem Lächeln! Deine Mitmenschen werden es Dir danken!




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