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Beitrag von: CrAsHoVeR Date: 03.07.2012 Thema: Wenden auf der Landstraße (durchgezogen Linie) ---------------------------------------------------------- Zur Zeit werde ich echt vom Teufel verfolgt.... Wurde soeben von der Polizei angehalten weil ich auf der Landstraße bei durchgezogener Linie gewendet habe... Bei uns ist die Abfahrt (auf einer Straßenseite) zu meinem Ort gesperrt. Man muss jetzt also bis zur nächsten Ausfahrt fahren und dann den ganzen Weg zurück. (ca. 5km Umweg) Ich weiß dass man sowas nicht macht... Es soll auch keine Ausrede sein, aber es war kein Verkehr und da dachte ich halt......... Weiß einer was auf mich zukommt? Evtl. schon Erfahrungen? |
Autor: Old Men Datum: 04.07.2012 Antwort: ---------------------------------------------------------- Max. 35,00€ aber keine Punkte. |
Autor: CrAsHoVeR Datum: 04.07.2012 Antwort: ---------------------------------------------------------- Wie sicher ist deine Aussage? Im Internet so viel verschiedens Zeug.... z.B. 150€, 4 Punkte, 1 Monat.... Die Angaben variieren aber das Fahrvebot bleibt.... Ich nehme die Strafen hin aber den Schein brauch ich einfach..... :( Der Polizist vor Ort meinte er schreibt nen Bußgeldbescheid ich bekomme in 4-6 Wochen. Keine weiteren Angaben. Bearbeitet von: CrAsHoVeR am 04.07.2012 um 00:26:33 |
Autor: E36-Freak Datum: 04.07.2012 Antwort: ---------------------------------------------------------- Dann wird es def. mehr als 35 Euro sein, sonst hätte er zumindestens angeboten (anbieten müssen), das Du den Betrag gleich bezahlen kannst oder eben per Zahlkarte Edit: ist es nur eine "Landstr." oder eine Kraftfahrstr.? Bearbeitet von: E36-Freak am 04.07.2012 um 09:06:42 |
Autor: CrAsHoVeR Datum: 04.07.2012 Antwort: ---------------------------------------------------------- Soweit ist weiß kann man nicht vor Ort zahlen!? Was ist der Unterschied zwischen den beiden? Es ist eine Straße mit 2 Fahrbahnen je in eine Richtung mit einer Beschränkgung von 100km/h. B471 ist der Name. Sogesehen ist es eine Bundesstraße oder? |
Autor: hero182 Datum: 04.07.2012 Antwort: ---------------------------------------------------------- Wie kann einen denn die Polizei erwischen, wenn da weit und breit niemand ist? Sorry, aber dann war's wohl doch nicht so ganz ungefährlich. Was die Strafe betrifft: Abwarten, Teetrinken. Hier geht's von 4 Punkten und 75€ bis 4 Punkten+1Monat Fahrverbot und 200€: http://www.bussgeldkataloge.de/ Edit: Nachdem du B471 schreibst, würde ich mal von Letzterem ausgehen. Aber mal ehrlich: Jeder weiß, dass es bei solchen Sachen schon viele Tote gegeben hat, gerade weil diejenigen dachten es wäre alles frei. Bearbeitet von: hero182 am 04.07.2012 um 17:08:14 |
Autor: E36-Freak Datum: 04.07.2012 Antwort: ---------------------------------------------------------- weiss nicht ob es mittlerweile in allen Bundesländern eingeführt wurde..gibt das sog. "unbare Zahlsystem", EC-Cash...Bargeld ist dann passe, Du zahlst mit der Karte (bis 35 Euro) oder aber Zahlkarte (wenn keine EC-Karte dabei), die kommt dann auch über die Bußgeldstelle und Du zahlst als Bsp. die 35 Euro zzgl. Überweisungsgebühr.. alles darüber geht imho eh als Anzeige über die Bußgeldstelle..also plus 25 Euro Verwaltungsgebühr mit Punkten (ab 40 Euro) Hmm also 2 Fahrbahnen je Richtung.also wie eine Autobahn ausgebaut...ich würde jetzt mal sagen Kraftfahrstrasse...auch wenn es eine Bundesstraße mit 100 km/h ist dann sind 200 Glocken, 4 Punkte und 1 Monat FV fällig ich werd nochmal meinen Kommentar lesen.... |
Autor: Salamanderking Datum: 04.07.2012 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: kann man dir aber böse auslegen.fährst du dann auch nachts über rote ampeln wenn keiner in der nähe ist und es nicht sieht?wäre mit solchen aussagen immer vorsichtig |
Autor: KTMschnee Datum: 04.07.2012 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Ich würde auch alles daran setzen dass mir sowas nicht rausrutscht, nennt sich vorsätzlich... Edit: Meinung von mir als Hobbypolizist und möglicher Kandidat der dir im Straßenverkehr vor den Kühler kommt: mit deinen letzten Verstößen die du hier öffentlich gemacht hast hoffe ich das du den Lappen mal für 1 Monat abgeben mußt, vielleicht lernst dann mal das solche Aktionen für dich UND vor allem für andere gefährlich sind. Auch wenn das jetzt nach erhobenem Zeigefinger aussieht, aber für die Rettungsassistenten bzw. Feuerwehr ist es nicht immer lustig Leute aus Wracks zu schneiden wegen solcher Aktionen. Bearbeitet von: KTMschnee am 04.07.2012 um 19:52:40 für leute mit heckantrieb und sperre habe ich immer ein dach über dem kopf, ein bier und kosteloses wifi |
Autor: Salamanderking Datum: 04.07.2012 Antwort: ---------------------------------------------------------- das war ja mein gedanke und dann gibts soweit ich weiss doppelte strafe |
Autor: CrAsHoVeR Datum: 04.07.2012 Antwort: ---------------------------------------------------------- Es ist schön wie viele Hobbypolizisten hier am Start sind. Bitte back to thread! Merci. |
Autor: Gobi Datum: 05.07.2012 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ich hätts genauso gemacht nachdem ich meine Augen aufgemacht hätte ;-) .:Sorry Süße,der Wagen geht vor!:. Findet es jemand überraschend das ein Thread schon auf der 1. Seite eskaliert und auch gleich Moralapostel und Fahrsicherheitstrainer mitmischen!?Also ich nicht... |
Autor: E36-Freak Datum: 05.07.2012 Antwort: ---------------------------------------------------------- So ich hab mal ein wenig nachgelesen Die Eigenschaft einer Autobahn oder Kraftfahrstr. wird ausschliesslich durch die rechtsgestaltenden Z 330.1, 331.1 begründet und nicht begrifflich oder nach dem Ausbau der Straße. Beginn und Ende richten sich demgemäß nach dem Standort der Z330.1/330.2, 331.1/331.2 Wenn da also kein ensprechendes Verkehrsschild "Kraftfahrstr." gestanden hat dann isses keine |
Autor: CrAsHoVeR Datum: 11.07.2012 Antwort: ---------------------------------------------------------- Heute ist der Bescheid gekommen. Mir wird vorgeworfen dass ich auf einer Bundesstraße gewendet habe und dabei eine durchgezogene Linie überquert habe. 200€ +25€ + 4 Punkte + 1 Monat fahrverbot. Das ist Deutschland. Schade dass Sie mir nicht noch ein Jahr Freiheitsstrafe aufgebrummt haben..... |
Autor: KKKlaus Datum: 11.07.2012 Antwort: ---------------------------------------------------------- krank! was machst du nun? |
Autor: CrAsHoVeR Datum: 11.07.2012 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zum Anwalt gehen. Evtl. kann man das mildern... Es war nämlich keine durchgezogene Linie an der Stelle wo ich gewendet habe. |
Autor: E36-Freak Datum: 11.07.2012 Antwort: ---------------------------------------------------------- Diese Bußgeldandrohung ist nur auf einer Kraftfahrstr. vorgesehen! |
Autor: TriStar Datum: 12.07.2012 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ach du Schande, da gibts ja richtig auf die Finger :-) Anwalt ist immer ne Möglichkeit, der kann i.d.R. auch vorher abschätzen, ob sichs überhaupt lohnt zu Felde zu ziehen. TriStar |
Autor: Heckpropeller Datum: 12.07.2012 Antwort: ---------------------------------------------------------- Abnormal. Wieder mal ein Beweis, dass die Strafe selten mit der Schwere der Tat vereinbar sind. Wärst du mit über 1 Promille Alkohol im Blut rumgefahren, hättest du nur das doppelte zahlen müssen. Der Rest an Strafe ist gleich. Oder: Du wärst über eine rote Ampel gebrettert und hast deshalb einen Unfall verursacht: Genau die gleiche Strafe! Einfach irre... Hier könnte Ihre Werbung stehen. |
Autor: CrAsHoVeR Datum: 12.07.2012 Antwort: ---------------------------------------------------------- beim googlen nach der Strafe, bin ich auf eine Bußgeldseite gestossen. Wenden im Tunnel und als Geisterfahrer unterwegs sein gibt "nur" Punkte und Geldstrafe. Was ist nun gefährlicher? Ich wil mich nicht gutreden. Es ist mir klar dass man das niht machen darf.... |
Autor: E36-Freak Datum: 12.07.2012 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ist es denn nun eine Kraftfahrstraße oder eine Bundesstraße? |
Autor: CrAsHoVeR Datum: 12.07.2012 Antwort: ---------------------------------------------------------- Es heißt: " Sie wendeten auf einer durchgehenden Fahrbahn der Kraftfahrtstraße " |
Autor: E36-Freak Datum: 12.07.2012 Antwort: ---------------------------------------------------------- Nimmt man den Kommentar zu meinem Post dann ist es, vorausgesetzt da stehen keine Schilder die anderes belegen, keine Kraftfahrstr....sondern "nur" eine Bundesstraße |
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