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Wenden auf der Landstraße (durchgezogen Linie) - Geplaudere

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Beitrag von: CrAsHoVeR
Date: 03.07.2012
Thema: Wenden auf der Landstraße (durchgezogen Linie)
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Zur Zeit werde ich echt vom Teufel verfolgt....

Wurde soeben von der Polizei angehalten weil ich auf der Landstraße bei durchgezogener Linie gewendet habe...
Bei uns ist die Abfahrt (auf einer Straßenseite) zu meinem Ort gesperrt.
Man muss jetzt also bis zur nächsten Ausfahrt fahren und dann den ganzen Weg zurück. (ca. 5km Umweg)

Ich weiß dass man sowas nicht macht...
Es soll auch keine Ausrede sein, aber es war kein Verkehr und da dachte ich halt.........

Weiß einer was auf mich zukommt? Evtl. schon Erfahrungen?


Antworten:
Autor: Old Men
Datum: 04.07.2012
Antwort:
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Max. 35,00€ aber keine Punkte.
Autor: CrAsHoVeR
Datum: 04.07.2012
Antwort:
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Wie sicher ist deine Aussage?
Im Internet so viel verschiedens Zeug....

z.B. 150€, 4 Punkte, 1 Monat....

Die Angaben variieren aber das Fahrvebot bleibt....

Ich nehme die Strafen hin aber den Schein brauch ich einfach..... :(


Der Polizist vor Ort meinte er schreibt nen Bußgeldbescheid ich bekomme in 4-6 Wochen.
Keine weiteren Angaben.

Bearbeitet von: CrAsHoVeR am 04.07.2012 um 00:26:33
Autor: E36-Freak
Datum: 04.07.2012
Antwort:
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Dann wird es def. mehr als 35 Euro sein, sonst hätte er zumindestens angeboten (anbieten müssen), das Du den Betrag gleich bezahlen kannst oder eben per Zahlkarte

Edit: ist es nur eine "Landstr." oder eine Kraftfahrstr.?

Bearbeitet von: E36-Freak am 04.07.2012 um 09:06:42
Autor: CrAsHoVeR
Datum: 04.07.2012
Antwort:
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Soweit ist weiß kann man nicht vor Ort zahlen!?

Was ist der Unterschied zwischen den beiden?
Es ist eine Straße mit 2 Fahrbahnen je in eine Richtung mit einer Beschränkgung von 100km/h.
B471 ist der Name. Sogesehen ist es eine Bundesstraße oder?
Autor: hero182
Datum: 04.07.2012
Antwort:
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Wie kann einen denn die Polizei erwischen, wenn da weit und breit niemand ist? Sorry, aber dann war's wohl doch nicht so ganz ungefährlich.
Was die Strafe betrifft: Abwarten, Teetrinken.
Hier geht's von 4 Punkten und 75€ bis 4 Punkten+1Monat Fahrverbot und 200€:
http://www.bussgeldkataloge.de/

Edit: Nachdem du B471 schreibst, würde ich mal von Letzterem ausgehen. Aber mal ehrlich: Jeder weiß, dass es bei solchen Sachen schon viele Tote gegeben hat, gerade weil diejenigen dachten es wäre alles frei.

Bearbeitet von: hero182 am 04.07.2012 um 17:08:14
Autor: E36-Freak
Datum: 04.07.2012
Antwort:
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weiss nicht ob es mittlerweile in allen Bundesländern eingeführt wurde..gibt das sog. "unbare Zahlsystem", EC-Cash...Bargeld ist dann passe, Du zahlst mit der Karte (bis 35 Euro) oder aber Zahlkarte (wenn keine EC-Karte dabei), die kommt dann auch über die Bußgeldstelle und Du zahlst als Bsp. die 35 Euro zzgl. Überweisungsgebühr..

alles darüber geht imho eh als Anzeige über die Bußgeldstelle..also plus 25 Euro Verwaltungsgebühr mit Punkten (ab 40 Euro)

Hmm also 2 Fahrbahnen je Richtung.also wie eine Autobahn ausgebaut...ich würde jetzt mal sagen Kraftfahrstrasse...auch wenn es eine Bundesstraße mit 100 km/h ist

dann sind 200 Glocken, 4 Punkte und 1 Monat FV fällig

ich werd nochmal meinen Kommentar lesen....
Autor: Salamanderking
Datum: 04.07.2012
Antwort:
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Zitat:


Zur Zeit werde ich echt vom Teufel verfolgt....

Wurde soeben von der Polizei angehalten weil ich auf der Landstraße bei durchgezogener Linie gewendet habe...
Bei uns ist die Abfahrt (auf einer Straßenseite) zu meinem Ort gesperrt.
Man muss jetzt also bis zur nächsten Ausfahrt fahren und dann den ganzen Weg zurück. (ca. 5km Umweg)

Ich weiß dass man sowas nicht macht...
Es soll auch keine Ausrede sein, aber es war kein Verkehr und da dachte ich halt.........Weiß einer was auf mich zukommt? Evtl. schon Erfahrungen?

(Zitat von: CrAsHoVeR)





kann man dir aber böse auslegen.fährst du dann auch nachts über rote ampeln wenn keiner in der nähe ist und es nicht sieht?wäre mit solchen aussagen immer vorsichtig
Autor: KTMschnee
Datum: 04.07.2012
Antwort:
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Zitat:




kann man dir aber böse auslegen.fährst du dann auch nachts über rote ampeln wenn keiner in der nähe ist und es nicht sieht?wäre mit solchen aussagen immer vorsichtig

(Zitat von: Salamanderking)




Ich würde auch alles daran setzen dass mir sowas nicht rausrutscht, nennt sich vorsätzlich...

Edit:
Meinung von mir als Hobbypolizist und möglicher Kandidat der dir im Straßenverkehr vor den Kühler kommt: mit deinen letzten Verstößen die du hier öffentlich gemacht hast hoffe ich das du den Lappen mal für 1 Monat abgeben mußt, vielleicht lernst dann mal das solche Aktionen für dich UND vor allem für andere gefährlich sind.
Auch wenn das jetzt nach erhobenem Zeigefinger aussieht, aber für die Rettungsassistenten bzw. Feuerwehr ist es nicht immer lustig Leute aus Wracks zu schneiden wegen solcher Aktionen.

Bearbeitet von: KTMschnee am 04.07.2012 um 19:52:40
für leute mit heckantrieb und sperre habe ich immer ein dach über dem kopf, ein bier und kosteloses wifi
Autor: Salamanderking
Datum: 04.07.2012
Antwort:
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das war ja mein gedanke und dann gibts soweit ich weiss doppelte strafe
Autor: CrAsHoVeR
Datum: 04.07.2012
Antwort:
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Es ist schön wie viele Hobbypolizisten hier am Start sind.

Bitte back to thread! Merci.
Autor: Gobi
Datum: 05.07.2012
Antwort:
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Ich hätts genauso gemacht nachdem ich meine Augen aufgemacht hätte ;-)
.:Sorry Süße,der Wagen geht vor!:.



Findet es jemand überraschend das ein Thread schon auf der 1. Seite
eskaliert und auch gleich Moralapostel und Fahrsicherheitstrainer mitmischen!?Also ich nicht...
Autor: E36-Freak
Datum: 05.07.2012
Antwort:
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So ich hab mal ein wenig nachgelesen

Die Eigenschaft einer Autobahn oder Kraftfahrstr. wird ausschliesslich durch die rechtsgestaltenden Z 330.1, 331.1 begründet und nicht begrifflich oder nach dem Ausbau der Straße. Beginn und Ende richten sich demgemäß nach dem Standort der Z330.1/330.2, 331.1/331.2

Wenn da also kein ensprechendes Verkehrsschild "Kraftfahrstr." gestanden hat dann isses keine
Autor: CrAsHoVeR
Datum: 11.07.2012
Antwort:
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Heute ist der Bescheid gekommen. Mir wird vorgeworfen dass ich auf einer Bundesstraße gewendet habe und dabei eine durchgezogene Linie überquert habe.

200€ +25€ + 4 Punkte + 1 Monat fahrverbot.

Das ist Deutschland. Schade dass Sie mir nicht noch ein Jahr Freiheitsstrafe aufgebrummt haben.....
Autor: KKKlaus
Datum: 11.07.2012
Antwort:
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krank! was machst du nun?

Autor: CrAsHoVeR
Datum: 11.07.2012
Antwort:
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Zum Anwalt gehen.
Evtl. kann man das mildern...
Es war nämlich keine durchgezogene Linie an der Stelle wo ich gewendet habe.

Autor: E36-Freak
Datum: 11.07.2012
Antwort:
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Diese Bußgeldandrohung ist nur auf einer Kraftfahrstr. vorgesehen!


Autor: TriStar
Datum: 12.07.2012
Antwort:
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Ach du Schande, da gibts ja richtig auf die Finger :-)

Anwalt ist immer ne Möglichkeit, der kann i.d.R. auch vorher abschätzen, ob sichs überhaupt lohnt zu Felde zu ziehen.


TriStar
Autor: Heckpropeller
Datum: 12.07.2012
Antwort:
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Abnormal.



Wieder mal ein Beweis, dass die Strafe selten mit der Schwere der Tat vereinbar sind.

Wärst du mit über 1 Promille Alkohol im Blut rumgefahren, hättest du nur das doppelte zahlen müssen. Der Rest an Strafe ist gleich.

Oder: Du wärst über eine rote Ampel gebrettert und hast deshalb einen Unfall verursacht:

Genau die gleiche Strafe!

Einfach irre...


Hier könnte Ihre Werbung stehen.
Autor: CrAsHoVeR
Datum: 12.07.2012
Antwort:
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beim googlen nach der Strafe, bin ich auf eine Bußgeldseite gestossen.

Wenden im Tunnel und als Geisterfahrer unterwegs sein gibt "nur" Punkte und Geldstrafe.
Was ist nun gefährlicher?

Ich wil mich nicht gutreden. Es ist mir klar dass man das niht machen darf....
Autor: E36-Freak
Datum: 12.07.2012
Antwort:
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Ist es denn nun eine Kraftfahrstraße oder eine Bundesstraße?
Autor: CrAsHoVeR
Datum: 12.07.2012
Antwort:
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Es heißt: " Sie wendeten auf einer durchgehenden Fahrbahn der Kraftfahrtstraße "
Autor: E36-Freak
Datum: 12.07.2012
Antwort:
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Nimmt man den Kommentar zu meinem Post dann ist es, vorausgesetzt da stehen keine Schilder die anderes belegen, keine Kraftfahrstr....sondern "nur" eine Bundesstraße




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Ende des Themas

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