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Resturlaub bei Kündigung - Geplaudere

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Beitrag von: MacLibu
Date: 03.07.2012
Thema: Resturlaub bei Kündigung
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Hallo
habe auf 31.08.12 bei mir in der Firma gekündigt. Werde im September auf die Schule gehen.

Jetzt meine Frage: Steht mir nun der ganze Jahresurlaub zu also von 30 Tagen habe ich noch 15 Stück.
kann ich mich nun nur noch 5 oder 15 beurlauben lassen?

weiß da jemand was?

Danke

LG

Mac


Antworten:
Autor: Reihensexer
Datum: 03.07.2012
Antwort:
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Rechtlich gesehen 5 Tage. Man kann mit dem AG sprechen und versuchen alles zu kriegen, aber rechtlich gesehen dann nur noch 5. War bei mir genauso wie ich gekündigt habe. Aber ich hatte viel mehr tage gehabt im September, da ich 44 Tage Urlaub im Jahr habe. ;-)
Autor: jochen78
Datum: 03.07.2012
Antwort:
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Hi

wenn du länger als das erste Halbjahr 2012 dort beschäftigt warst steht dir der gesamte Jahresurlaub zu, soweit ich weiß.

Link

MfG
Jochen
Ihr seid doch nur neidisch, weil die leisen Stimmen nur zu mir sprechen...
Autor: BMWBT52
Datum: 03.07.2012
Antwort:
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Zitat:


Rechtlich gesehen 5 Tage. Man kann mit dem AG sprechen und versuchen alles zu kriegen, aber rechtlich gesehen dann nur noch 5. War bei mir genauso wie ich gekündigt habe. Aber ich hatte viel mehr tage gehabt im September, da ich 44 Tage Urlaub im Jahr habe. ;-)

(Zitat von: Reihensexer)




wie kommt man denn zu 44 tagen urlaub?
Zukunft, das ist die Zeit, in der Du bereust, dass Du das, was Du heute tun könntest, nicht getan hast!
Autor: jochen78
Datum: 03.07.2012
Antwort:
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Zitat:


Zitat:


Rechtlich gesehen 5 Tage. Man kann mit dem AG sprechen und versuchen alles zu kriegen, aber rechtlich gesehen dann nur noch 5. War bei mir genauso wie ich gekündigt habe. Aber ich hatte viel mehr tage gehabt im September, da ich 44 Tage Urlaub im Jahr habe. ;-)

(Zitat von: Reihensexer)




wie kommt man denn zu 44 tagen urlaub?

(Zitat von: BMWBT52)




Bei ner 6 Tage Woche im Einzelhandel hat man z.B auch schon 36 Tage Urlaub.
Ihr seid doch nur neidisch, weil die leisen Stimmen nur zu mir sprechen...
Autor: MacLibu
Datum: 03.07.2012
Antwort:
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Zitat:


Hi

wenn du länger als das erste Halbjahr 2012 dort beschäftigt warst steht dir der gesamte Jahresurlaub zu, soweit ich weiß.

Link

MfG
Jochen

(Zitat von: jochen78)




Hi,
danke für den Link. So hab ich das bis jetzt auch schon auf der ein oder anderen Homepage gelesen. Aber bis jetzt hab ich nicht wirklich einen Paragraphen gefunden um es durch die Gesetzgebung zu beweisen.

LG
Maclibu
Autor: KKKlaus
Datum: 03.07.2012
Antwort:
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Zitat:

Bei ner 6 Tage Woche im Einzelhandel hat man z.B auch schon 36 Tage Urlaub.



das ist nicht richtig!

Zitat:

Nach § 3
Abs. 1 BUrlG beträgt der gesetzliche Mindesturlaub 24 Werktage. Weitere bundesgesetzliche Bestimmungen zur Dauer des Urlaubs finden sich in §§ 56 und 57 SeemannsG, § 125 SGB IX, § 19 JArbSchG und in § 17 BErzGG. In einem Tarifvertrag oder im Arbeitsvertrag kann ein höherer als der gesetzliche Mindesturlaub vereinbart werden (häufig), jedoch kein ungünstigerer (§ 13 Abs. 1 S. 1 BUrlG).

Der gesetzliche Mindesturlaub ist bezogen auf eine 6-Tage-Woche.Bei einer anderen Verteilung der Wochenarbeitszeit ist der Anspruch im Dreisatz umzurechnen. Im Fall einer 5-Tage-Woche beträgt der gesetzliche Urlaubsanspruch daher umgerechnet 20 Arbeitstage. In allen Fällen entspricht er also vier Arbeitswochen.



also effektiv hat man 4 wochen urlaub im jahr.

b2t:
warum ein arbeitnehmer den ganzen jahresurlaub bekommen sollte, nur weil er 6 monate und ein bisschen gearbeitet hat leuchtet mir nicht ein. ich weiß aus erfahrung dass der urlaub für jeden monat gerechnet wird. z.b. 24 tage pro jahr ergibt für 6 monate 12 tage. ganz einfach
Autor: Salamanderking
Datum: 03.07.2012
Antwort:
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ich hab 30 tage urlaub nach tarif.

wie ist denn das wenn man tage woche macht bzw immer sonder/zusatz schichten am samstag nagesagt sind.steht dann einem mehr urlaub zu?
Autor: bmw-d-driver
Datum: 04.07.2012
Antwort:
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also bei mir war es jetzt vor kurzem so das ich nach einem halbe JahrBetrieszugehörigkeit (9 Monate) gekündigt wurde.

erst wollte mir der Chef nur Anteilsmäßig auf die 9 Monate Urlaub ausbezahlen, als ich Ihn dann darauf aufmerksam gemacht habe das er mir nach 6 Monaten den vollen Urlaub ausbezahlen muss. Er wollte sich beim Steuerberater erkundigen.

Heute die Antwort von ihm, ja sie hatten Recht weil WIR Ihnen gekündigt haben.

Jetzt ist die Frage ob man den vollen Anspruch nicht hat wenn man SELBST kündigt, ich denke ein Anruf beim Steuerberater etc. würde reichen.

Gruß Olli




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