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Wurd geblitzt, was erwartet mich vielleicht noch? - Geplaudere

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Beitrag von: Veni.Vidi.Vici
Date: 27.06.2012
Thema: Wurd geblitzt, was erwartet mich vielleicht noch?
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Hallo liebe Community,

fange mal vom Anfang an und versuche mich kurz zu fassen.


Wurde vor ca. 2 1/2 Monaten auf der Autobahn aufm Weg zu Bekannten auf der A2 Bielefeld mit 38 bei zulässigen 100 km/h geblitzt.
Vor ca. 1 Monat hat mein Vater Post bekommen und die netten Leute vom Ordnungsamt wollten wissen, wer das Fahrzeug gefahren ist. (Auto gehört meinem Vater, bin aber an dem Tag gefahren)
Nachdem wir das alles wieder zurück geschickt haben, mit der Antwort, das mein Vater gefahren ist, da ich noch zu diesem Zeitpunkt paar Monate Probezeit hatte und wir uns eigentlich sicher waren, das mind. 1 Punkt dabei ist, kam paar Wochen später der gleiche Mist wieder an, nur diesmal auf meinem Namen.
Durch paar Freunden wurd uns geraten, es möglicherweise nochmal mit der Story zu versuchen, das mein Vater fuhr.

Vor paar Minuten kam wieder was von denen an.
Mir wird vorgeworfen, 38 km/h bei zulässigen 100 zu viel gefahren zu sein.
Die Strafe ist aber das, was mit etwas irritiert.

Ordnungswidrigkeit 120€
Gebühr 20€
Auslagen der Bußgeldstelle 3,50€

Gesamtbetrag 143,50€


Ansich find ich das ja nicht wirklich schlimm, da ich mit mind. 1 Punkt gerechnet habe und somit für mich eigentlich kla war, das ich zur Nachschulung muss, was wesentlich teurer gewesen wär.


Jetzt endlich zu meiner Frage...
Wieso steht in der Post, die ich heute bekommen habe, das ich eine Geldstrafe und kein Punkt erhalte?
Oder kriegt man für die Ordnungswidrigkeit, die ich begangen habe, keinen Punkt?
Bekomme ich bald nochmal Post, fürs versuchte Betrügen?


Ich danke euch schon mal alleine fürs Lesen.

Lg,
Bugs.




Antworten:
Autor: xRockyx
Datum: 27.06.2012
Antwort:
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zitat bussgeldkataloge.de

Sie sind außerhalb geschlossener Ortschaften 38 km/h zu schnell gefahren.

Das wird Sie voraussichtlich 120 Euro kosten.
Hinzu kommen Gebühren von voraussichtlich 23,50 Euro.
Außerdem 3 Punkte in Flensburg.

Haben Sie bereits einen Eintrag in Flensburg, der noch
nicht verjährt ist, kann das zu einer höheren Geldstrafe führen !

Weil Sie noch in der Probezeit sind, werden Sie zusätzlich bestraft.
Wenn dies Ihr erstes größeres Vergehen während
der Probezeit ist, verlängert sich die Probezeit um 2 Jahre.
Ein Aufbauseminar (kostet ca. 250 Euro) ist zu absolvieren.
Die Teilnahme an allen Stunden ist Pflicht.
Es kann nach dem Bußgeldbescheid viele Monate dauern,
bis Sie die Aufforderung zum Seminar bekommen.

Wurde Ihre Probezeit wegen eines früheren Deliktes
bereits verlängert, erhalten Sie nur eine Verwarnung.
Und die Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung.
Die Teilnahme ist freiwillig und bringt Ihnen lediglich 2 Punkte Rabatt.
Diese Stufe tritt erst dann in Kraft, wenn bereits das Aufbauseminar
absolviert wurde. Vorher hat man eine Art Schonfrist, bei der diese Probezeitstufe nicht erreicht wird.

Beim dritten Mal ist der Führerschein weg.
Eine neue Fahrerlaubnis kann nach frühestens 3 Monaten erteilt werden.
Dafür braucht man die üblichen Bescheinigungen:
Sehtest, Lichtbild, Führungszeugnis.
Der Antrag über eine Wiedererteilung kann 3 Monate vor Ende der Sperrfrist
(also bei 3 Monaten direkt nach dem Entzug der Fahrerlaubnis)
bei der Führerscheinstelle, im Straßenverkehrsamt, gestellt werden.
Erst nach 2 Jahren ohne Führerschein müssten die Theoretische und Praktische
Prüfung neu gemacht werden, mit einigen Fahrstunden.

I put the "cute" in Execute!
Autor: shiddy
Datum: 27.06.2012
Antwort:
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Drück deinem Vater das Geld in die Hand, ER soll es überweisen. So schnell wie nur irgendwie möglich. Mit viel Glück hast du dann einfach Ruhe, weil die Forderungen erfüllt sind. Kann verstehen dass dich die Strafe stutzig macht, ich kann es auch nicht verstehen - Wäre mir, gelinde gesagt, aber auch scheiß egal.

War ein Foto dabei?
Autor: Veni.Vidi.Vici
Datum: 27.06.2012
Antwort:
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Ja das hab ich ja auch alles schon rausgefunden.

Aber wieso steht in dem Brief, den ich heute bekommen habe, nicht das ich noch Punkte erhalte, sondern nur ne Geldstrafe?
Oder kommt noch etwas?
Autor: Veni.Vidi.Vici
Datum: 27.06.2012
Antwort:
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Zitat:


Drück deinem Vater das Geld in die Hand, ER soll es überweisen. So schnell wie nur irgendwie möglich. Mit viel Glück hast du dann einfach Ruhe, weil die Forderungen erfüllt sind. Kann verstehen dass dich die Strafe stutzig macht, ich kann es auch nicht verstehen - Wäre mir, gelinde gesagt, aber auch scheiß egal.

War ein Foto dabei?

(Zitat von: shiddy)





Ja das ist ja logisch, die Überweisung werd ich morgen weg schicken.

Ich will halt nur wissen, ob das normal ist, das bei der Auflistung der Geldstrafe die Punkte nicht dabei sind, dh das für die Punkte ein extra Schreiben kommt oder die das Vergessen haben oder oder oder.
In meinem Umfeld wurd noch keiner mit soviel zuviel geblitzt, das er auch Punkte bekommen hat, von daher weiß ich nicht wenn ich fragen soll.


Und ja, Foto war dabei.
Autor: xRockyx
Datum: 27.06.2012
Antwort:
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hm also bei meiner letzten teilnahme am bonus punkte programm in flensburg stand da auch nix in dem bescheid selbst drin nur tatbestand und entsprechende geldstrafe, punkte gabs trotzdem.
I put the "cute" in Execute!
Autor: Veni.Vidi.Vici
Datum: 27.06.2012
Antwort:
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Ja aber irgendwie muss ich doch mitbekommen, dass ich Punkte bekomme bzw bekommen hab.
Keiner weiß ja auswendig, was man für eine Strafe bekommt, wenn man 27 zu viel hat.
Autor: shiddy
Datum: 27.06.2012
Antwort:
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Bist du auf dem Foto ohne Zweifel zu erkennen?

Wenn nicht, weiterhin abstreiten. Kannst es nun nicht mehr völlig von Euch wegschieben, aber wenn dein Vater immer noch seinen Hintern dafür hinhalten will, dann an dieser Stelle weitermachen.

Bei mir standen die Punkte inkl. Fahrverbot direkt im Schreiben mit drinnen. Das Bild war allerdings etwas schlecht, sodass die Geschichte nach 8 Monaten fallen gelassen wurde.
Autor: Veni.Vidi.Vici
Datum: 27.06.2012
Antwort:
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Zitat:


Bist du auf dem Foto ohne Zweifel zu erkennen?

Wenn nicht, weiterhin abstreiten. Kannst es nun nicht mehr völlig von Euch wegschieben, aber wenn dein Vater immer noch seinen Hintern dafür hinhalten will, dann an dieser Stelle weitermachen.

(Zitat von: shiddy)




Naja, man müsste eigentlich schon den Altersunterschied erkennen zwischen mir (19) und meinem Vater (43).


Zitat:



Bei mir standen die Punkte inkl. Fahrverbot direkt im Schreiben mit drinnen. Das Bild war allerdings etwas schlecht, sodass die Geschichte nach 8 Monaten fallen gelassen wurde.

(Zitat von: shiddy)




Genau das ist das, was mich irritiert.
Mein Vater wurd auch mal auf der Autobahn geblitzt und bei seinem Schreiben stande auch sofort der Fahrverbot und die Geldstrafe drauf.
Autor: charlie2
Datum: 27.06.2012
Antwort:
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Nachdem in D sowas perfekt geregelt ist und nichts vergessen wird, kommen die Punkte noch garantiert. Es ist auch möglich, dass ein Privater Dienst und nicht die Polizei geblitzt hat, ähnlich den Kommunen. Die schicken Dir das Bußgeld und geben den Vorgang an die zuständigen Stellen. Von dort kommen dann die Punkte. Bin mir da nicht sicher, vor allem wegen der Autobahn, aber möglich ist es vielleicht.
Autor: adorable*m82
Datum: 30.06.2012
Antwort:
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Tach,

also... Dich erwarten mit Sicherheit noch die drei Punkte. Soviel mal dazu.

Paar Fakten:
Dein Vater hat im ersten Bogen die Tat zugegeben. Der Sachbearbeiter hat sich daraufhin das Bild genauer angeschaut, erkannt dass es nicht Dein Vater ist, ggf. beim Einwohnermeldeamt das Tatfoto mit Deinem Passbild verglichen, gesehen dass Du es bist und die weiteren Schritte gegen Dich eingeleitet.
So... jetzt nochmal zu den bis dato angekommen Schreiben.
Hast Du jetzt einen Anhörungsbogen oder den Bußgeldbescheid bekommen? Im Anhörungsbogen stehen die Punkte nicht drin, im Bußgeldbescheid schon.

Wenn Du den Bußgeldbescheid bekommen hast, ist der Drops gelutscht. Du kannst zwar innerhalb von zwei Wochen fristgerecht Einspruch einlegen, aber das wird Dir nichts anderes als eine Gerichtsverhandlung bringen, bei der es teurer wird und Dich der Richten dann zu 98% auf dem Tatfoto erkennt und verknackt.

Wenn Du jetzt erst einen Anhörungsbogen bekommen hast, ist es zwar bei dem momentanen Stand auch fast schon vorbei, jedoch gibt es noch eine kleine Chance.
Du kannst einen Kumpel fragen, der Dir etwas ähnlich sieht, ob er sich selbst (WICHTIG!!!), auf dem Anhörungsbogen als Fahrer einträgt. Mit Glück, geht die Bußgeldstelle darauf ein und geht auf ihn los. Dann heißt es die Zeit bis zur Verjährung (3 Monate ab Datum der Anordnung des Anhörungsbogens gegen Dich) zu überbrücken, ohne dass sie ein zweites mal auf Dich losgehen. Sind die drei Monate um, ist es gegen Dich verjährt, Dein Kumpel gibt an er habe sich geirrt (am besten mit Alibi), sagt Du bist gefahren und jeder ist straffrei davon gekommen.
Wichtig nochmal... Er muss sich selbst auf Deinem Anhörungsbogen als Fahrer eintragen, denn:
Sich selbst einer Ordnungswidrigkeit bezichtigen ist NICHT strafbar.
Wenn Du ihn einträgst begehst Du eine "falsche Verdächtigung" auf der durchaus auch Knast stehen könnte... Hab jetzt nur grad keinen Bock den Paragraphen rauszusuchen.

Alles in Allem, schreib erstmal ob Du nen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid bekommen hast... dann sehen wir weiter.

Nur, diese Vermeidungsmethode hätte man auf dem Anhörungsbogen Deines Vaters anwenden müssen, dann wäre die Chance da straffrei wegzukommen nicht mal so gering gewesen.


Grüße
...all those nasty women gonna rip you dime for dime
Autor: BMW-mobil
Datum: 30.06.2012
Antwort:
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Zitat:


Tach,

also... Dich erwarten mit Sicherheit noch die drei Punkte. Soviel mal dazu.

Paar Fakten:
Dein Vater hat im ersten Bogen die Tat zugegeben. Der Sachbearbeiter hat sich daraufhin das Bild genauer angeschaut, erkannt dass es nicht Dein Vater ist, ggf. beim Einwohnermeldeamt das Tatfoto mit Deinem Passbild verglichen, gesehen dass Du es bist und die weiteren Schritte gegen Dich eingeleitet.
So... jetzt nochmal zu den bis dato angekommen Schreiben.
Hast Du jetzt einen Anhörungsbogen oder den Bußgeldbescheid bekommen? Im Anhörungsbogen stehen die Punkte nicht drin, im Bußgeldbescheid schon.

Wenn Du den Bußgeldbescheid bekommen hast, ist der Drops gelutscht. Du kannst zwar innerhalb von zwei Wochen fristgerecht Einspruch einlegen, aber das wird Dir nichts anderes als eine Gerichtsverhandlung bringen, bei der es teurer wird und Dich der Richten dann zu 98% auf dem Tatfoto erkennt und verknackt.

Wenn Du jetzt erst einen Anhörungsbogen bekommen hast, ist es zwar bei dem momentanen Stand auch fast schon vorbei, jedoch gibt es noch eine kleine Chance.
Du kannst einen Kumpel fragen, der Dir etwas ähnlich sieht, ob er sich selbst (WICHTIG!!!), auf dem Anhörungsbogen als Fahrer einträgt. Mit Glück, geht die Bußgeldstelle darauf ein und geht auf ihn los. Dann heißt es die Zeit bis zur Verjährung (3 Monate ab Datum der Anordnung des Anhörungsbogens gegen Dich) zu überbrücken, ohne dass sie ein zweites mal auf Dich losgehen. Sind die drei Monate um, ist es gegen Dich verjährt, Dein Kumpel gibt an er habe sich geirrt (am besten mit Alibi), sagt Du bist gefahren und jeder ist straffrei davon gekommen.
Wichtig nochmal... Er muss sich selbst auf Deinem Anhörungsbogen als Fahrer eintragen, denn:
Sich selbst einer Ordnungswidrigkeit bezichtigen ist NICHT strafbar.
Wenn Du ihn einträgst begehst Du eine "falsche Verdächtigung" auf der durchaus auch Knast stehen könnte... Hab jetzt nur grad keinen Bock den Paragraphen rauszusuchen.

Alles in Allem, schreib erstmal ob Du nen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid bekommen hast... dann sehen wir weiter.

Nur, diese Vermeidungsmethode hätte man auf dem Anhörungsbogen Deines Vaters anwenden müssen, dann wäre die Chance da straffrei wegzukommen nicht mal so gering gewesen.


Grüße

(Zitat von: adorable*m82)






Wird nicht die Verjährung durch den Widerspruch unterbrochen?
Ich denke mal schon...
Das ist ähnlich wie mit den Überliegefristen bei den Punkten!

Desweiteren ist das Risiko hier sehr groß. Die Behörden werden das sicher in diesem Fall
(weil 3 Punkte und Probezeit)...sehr genau prüfen.

Es könnte auch ein weiteres Verfahren gegen den Vater nach sich ziehen, der als Halter wissen muss, wer sein Fahrzeug bewegt. Hier droht dann Fahrtenbuchauflage!

Wenn die Bussgeldstelle schon von allein den Anhörungsbogen an den Sohn schickte, so
zeigt das schon deutlich deren Vorgehensweise. Die lassen sich nicht mit einem anderen jungen Mann, der ähnlich aussieht abspeisen.
Man sollte auch ersteinmal jemanden finden, der bei diesem Betrug mitmacht.

Jeder kennt die Blitzanlangen an der A2 und wenn ich in der Probezeit bin, dann pass ich doppelt auf.
Diese unsinnige Regelung führt eigentlich eh zu nichts. Bringt den Fahrschulen Umsatz und nach den 2 Jahren wird eh die Sau rausgelassen.

Autor: mb100
Datum: 30.06.2012
Antwort:
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Zitat:


Wenn Du ihn einträgst begehst Du eine "falsche Verdächtigung" auf der durchaus auch Knast stehen könnte... Hab jetzt nur grad keinen Bock den Paragraphen rauszusuchen.

(Zitat von: adorable*m82)




§ 164 StGB, Freiheitsstrafe bis fünf Jahre oder Geldstrafe
Unter Würdigung der Gesamtumstände (unterstellt, der TE hat ne weiße Weste...) würden da wohl zwischen 30 und 50 Tagessätze bei Anwendung des Erwachsenenstrafrechts bzw. ein paar Sozialstunden bei Anwendung des Jugendstrafrechts rauskommen.

Zitat:


Wird nicht die Verjährung durch den Widerspruch unterbrochen?
Ich denke mal schon...
(Zitat von: BMW-mobil)




Wenn ich mich richtig erinner, beginnt sie bei jedem Briefwechsel neu. Also nach dem Widerspruch wieder drei Monate zittern.


Davon abgesehen; v.a. @adorable: denk bitte ans RDG. Ich mein, die Beratung is hier scho sehr konkret und einzelfallbezogen.

@TE: Wenn Du ne RS hast, dann wärs evtl. zu überlegen, den Vorgang mal nem Anwalt zu übergeben. Schließ Dich aber vorher mit der Versicherung kurz und stell sicher, dass die die Sache auch übernehmen. Net dass Du dann auf noch mehr Kosten sitzenbleibst.

@BMW-mobil: Du kleiner Vollquottel, Du ;-)))
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Autor: adorable*m82
Datum: 30.06.2012
Antwort:
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Zitat:


Wenn ich mich richtig erinner, beginnt sie bei jedem Briefwechsel neu. Also nach dem Widerspruch wieder drei Monate zittern.


Ok ja, da könntest Du Recht haben.

Zitat:

Davon abgesehen; v.a. @adorable: denk bitte ans RDG. Ich mein, die Beratung is hier scho sehr konkret und einzelfallbezogen.


Mh, also ich bin in einem anderen Forum unterwegs, da ist die Bhandlung der Einzelfälle usus, abgesehen davon bin ich nur "Laie". Ich habe damit beruflich zwar zu tun, bin aber kein Jurist.

Zitat:

Desweiteren ist das Risiko hier sehr groß. Die Behörden werden das sicher in diesem Fall
(weil 3 Punkte und Probezeit)...sehr genau prüfen.


Welches Risiko denn? Wenn sich der Kumpel selbst einträgt, ist das einzige Risiko, dass sie das nicht glauben und den Bußgeldbescheid trotzdem an den TE senden. Für den Kumpel hat es keine Konsequenzen, denn, wie gesagt, sich selbst einer Ordnungswidrigkeit zu bezichtigen ist NICHT strafbar. Bei einer Straftat würde es natürlich anders aussehen. Wichtig eben, das der TE niemand anderes bezichtigt.

Zitat:

Es könnte auch ein weiteres Verfahren gegen den Vater nach sich ziehen, der als Halter wissen muss, wer sein Fahrzeug bewegt. Hier droht dann Fahrtenbuchauflage!


Diese droht auch schon bei einem "15€ Verstoß" laut Vordruck. Sie droht auch nur, wenn der Halter nicht mitwirkt, den wahren "Täter" zu ermitteln. In diesem Fall, tut er das aber, da sich der Kumpel ja selbst einträgt, weil er dachte er wäre es. Natürlich ist diese Fahrtenbuchauflage immer wie ein Damoklesschwert. Muss jeder für sich selbst abwägen.


Naja, bevor ich hier wieder wegen einer RDG "belangt" werde, folgend ein Link, der für alle irgendwann mal nützlich sein könnte.
Wenn es nicht erlaubt ist so einen Link zu posten.. dann bis nach meiner Sperre ^^
Wollte ja nur helfen :P

Klick

Grüße




...all those nasty women gonna rip you dime for dime
Autor: mb100
Datum: 30.06.2012
Antwort:
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Ganz kurz mal in eigener Sache bzw. ein bisschen OT:

Zitat:

Zitat:

Davon abgesehen; v.a. @adorable: denk bitte ans RDG. Ich mein, die Beratung is hier scho sehr konkret und einzelfallbezogen.


Mh, also ich bin in einem anderen Forum unterwegs, da ist die Bhandlung der Einzelfälle usus, abgesehen davon bin ich nur "Laie". Ich habe damit beruflich zwar zu tun, bin aber kein Jurist.

(Zitat von: adorable*m82)




Mag sein, dass es in anderen Fällen usus is, aber das machts halt auch net "legaler". Und der größte Fan vom RDG (bzw. früher vom RBerG) bin ich auch net, aber wenn ich manchmal den juristischen Müll, der hier geschrieben wird (net von Dir) seh, dann denk ich mir: hat scho seinen Sinn.

Folglich denk ich, man muss schon aufpassen - und entsprechend versuch ich (der noch kein Jurist mit Abschluss ist), Dinge allgemein zu halten, ggf. zu verbessern oder zu ergänzen - aber ich versuche, das am konkreten Einzelfall aufgehängte Beantworten zu vermeiden. Und vor allem versuch ich zu vermeiden, dem Gegenüber Anweisungen zu geben, was zu tun ist. Ich sag höchstens mal, was ich tun würde und ggf., was bei ner entsprechenden Aktion rauskommen könnte.
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Autor: adorable*m82
Datum: 01.07.2012
Antwort:
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Zitat:


Ganz kurz mal in eigener Sache bzw. ein bisschen OT:

Zitat:

Zitat:

Davon abgesehen; v.a. @adorable: denk bitte ans RDG. Ich mein, die Beratung is hier scho sehr konkret und einzelfallbezogen.


Mh, also ich bin in einem anderen Forum unterwegs, da ist die Bhandlung der Einzelfälle usus, abgesehen davon bin ich nur "Laie". Ich habe damit beruflich zwar zu tun, bin aber kein Jurist.

(Zitat von: adorable*m82)




Mag sein, dass es in anderen Fällen usus is, aber das machts halt auch net "legaler". Und der größte Fan vom RDG (bzw. früher vom RBerG) bin ich auch net, aber wenn ich manchmal den juristischen Müll, der hier geschrieben wird (net von Dir) seh, dann denk ich mir: hat scho seinen Sinn.

Folglich denk ich, man muss schon aufpassen - und entsprechend versuch ich (der noch kein Jurist mit Abschluss ist), Dinge allgemein zu halten, ggf. zu verbessern oder zu ergänzen - aber ich versuche, das am konkreten Einzelfall aufgehängte Beantworten zu vermeiden. Und vor allem versuch ich zu vermeiden, dem Gegenüber Anweisungen zu geben, was zu tun ist. Ich sag höchstens mal, was ich tun würde und ggf., was bei ner entsprechenden Aktion rauskommen könnte.

(Zitat von: mb100)




Klingt durchaus plausibel. Werde mir das zu Herzen nehmen.
Ich werde zukünftig, bezüglich desem Thema, helfenderweise auf das o.g. Forum verweisen.
Dann kann das jeder entscheiden ob man dort was fragen will oder nicht.

Sorry OT ;)
...all those nasty women gonna rip you dime for dime




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Ende des Themas

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