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Beitrag von: Imotski Date: 17.06.2012 Thema: Tüv Frage ---------------------------------------------------------- Hi habe folgendes problem: habe mir im januar ein e36 cabrio zugelegt für den sommer, das cabrio steht abgemeldet im hof. da ich aber mein cabrio anmelden möchte und bis november fahren möchte und den compact erst wieder zum dezember anmelden will, bin ich bei einer frage ratlos. der compact hat tüv bis juli. kann ich den compact abmelden das cabrio anmelden und den compact im herbst mit abgelaufenen tüv anmelden? also ohne kennzeichen darf man nicht zum tüv fahren und ohne tüv keine anmeldung? muss ich den tüv schon jetzt machen? mfg imotski (saisonkennzeichen kommen noch nicht in frage da ich das cab im herbst wahrscheinlich verkaufe) Bearbeitet von: Imotski am 17.06.2012 um 00:57:31 Bearbeitet von: Imotski am 17.06.2012 um 12:05:59 |
Autor: E36-Freak Datum: 17.06.2012 Antwort: ---------------------------------------------------------- Entweder den Tüv jetzt oder aber Du besorgst Dir für die Fahrt zum Tüv Kurzzeitkennzeichen |
Autor: MIKE46 Datum: 17.06.2012 Antwort: ---------------------------------------------------------- zur Info Wer künftig sein Auto mit mehr als zwei Monaten Verspätung zur Hauptuntersuchung bringt, wird nicht mehr mit Rückdatierung bestraft. Das Auto wird aber einer "vertieften Untersuchung" unterzogen, die 20 Prozent mehr kostet als die reguläre Überprüfung. Im Gegenzug soll die Plakette aber vom Tag der Untersuchung an gelten und wird nicht mehr auf den ursprünglichen Termin zurückdatiert. Das gilt soviel ich weiß ab Juli 2012 |
Autor: Imotski Datum: 17.06.2012 Antwort: ---------------------------------------------------------- also muss ich den tüv jetzt machen, vielen dank für eure hilfe! |
Autor: El Cabron Datum: 17.06.2012 Antwort: ---------------------------------------------------------- Wie wird das gehandhabt, wenn von einem Saisonfahrzeug der Tüv abläuft, während er seine Ruhezeit hat? Für alles über 8 Minuten auf der Nordschleife ziehe ich keinen Helm auf! W.Röhr |
Autor: E36-Freak Datum: 17.06.2012 Antwort: ---------------------------------------------------------- Da kannst Du nur zum Tüv fahren, solange das Kennzeichen für den Wagen gilt. Eine Rückdatierung gibt es ja imho nicht mehr, wenn Du dann also später dahin fahren musst, weil die Plakette in der Standzeit des Wagens abgelaufen ist oder abläuft, dann zahlst Du halt entsprechend mehr Gebühren...oder aber Du lässt vor Ablauf der Plakette die HU machen |
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