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NAchbar klaut wohl Strom - Geplaudere

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Beitrag von: Salamanderking
Date: 08.06.2012
Thema: NAchbar klaut wohl Strom
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hi.mir ist heute morgen ein kabel von meines nachbars fenster das in den gemeinschaftskeller-fenster führt aufgefallen.da ich keine zeit hatte,hab ich erst jetzt mal nachgeschaut,und tatsächlich ist es dort in der steckdose eingestöpselt.
was würdest ihr jetzt machen?das geht ja auf die kosten von allen.
ich muss ja eh schon für den bazahlen da er wie es mir schon scheint von vater staat lebt.
der macht auch nie hauswoche...



Antworten:
Autor: Heckpropeller
Datum: 08.06.2012
Antwort:
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Die werden den Strom abgeklemmt haben.
Kannst nur den Vermieter einschalten.
Stromversorger oder gar Polizei haben da nichts mit am Hut.

Hatte mal so einen ähnlichen Fall.
Hier könnte Ihre Werbung stehen.
Autor: Maninblack
Datum: 08.06.2012
Antwort:
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Wuerde ohne Umwege den Vermieter informieren.. Gar nicht erst nachfragen was er da tut.

Vll noch ein paar Fotos machen, bevor er das Kabel wieder abklemmt...
Autor: Salamanderking
Datum: 08.06.2012
Antwort:
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dazu ist es heute ja zu spät.ich werd bis montag warten und den vermieter anrufen,wenn das nicht abgestellt wird.ich bin ja auch kein unmensch.foto hab ich schon gemacht ;-)
Autor: Runnerz
Datum: 08.06.2012
Antwort:
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Handschuhe an, und abstecken. Mal gucken, was so alles ausgeht bei ihm ;)
Autor: clubber
Datum: 08.06.2012
Antwort:
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http://www.funcrash.de/Ordnungsamt-erwischt-Stromdiebe/-video_d4bfb8748.html
Autor: cxm
Datum: 08.06.2012
Antwort:
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Hi,

Stecker rausziehen und dann mit dem Seitenschneider für klare Verhältnisse sorgen...

Ciao - Carsten
Schöne Autos fangen mit "B" an - BMW und Borsche...
Autor: E36-Freak
Datum: 09.06.2012
Antwort:
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Ist eine Straftat- Entziehung elektrischer Energie §248c nStGB..ich würde es fotografieren, mir noch nen Zeugen dazuholen der das bestätigen kann und, den Vermieter informieren. Der kann sich dann ja überlegen, ob er den Typen anzeigt und ihn aus der Bude klagt
Autor: KKKlaus
Datum: 09.06.2012
Antwort:
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na ja fragt sich was schwerer wiegt :) außerdem woher soll er denn wissen wer den saft abgedreht hat?

außerdem bin ich mir sicher, dass man ihm den strom abdrehen darf, ohne eine straftat zu begehen
Autor: Matthias_P
Datum: 09.06.2012
Antwort:
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Fotos machen , der verwaltung sofort mitteilen.
Ich würde noch einen gut sichtbaren brief schreiben und das im treppenaufgang so aufhängen das es jeder mitbekommt. nur direkt keinen namen rauf schreiben.

jeder mieter wird sich aufregen und der rest läuft wie von selbst.


Habe das selber schon erlebt bei meinen eltern das dort 2 tiefkühler im keller vom nachbarn über den gemeinschaftskeller liefen .




Bearbeitet von: Matthias_P am 09.06.2012 um 11:00:28
Schreibfehler sind lediglich Specialeffects meiner Tastatur.
Autor: mb100
Datum: 09.06.2012
Antwort:
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Zitat:


außerdem bin ich mir sicher, dass man ihm den strom abdrehen darf, ohne eine straftat zu begehen

(Zitat von: KKKlaus)




Nein, net das Abdrehen des Stroms ist strafbar, sondern der Stromklau. Also "entziehen" im Sinne von "wegnehmen".
Mit anderen Worten: der Nachbar, der den Strom klaut, hat sich strafbar gemacht.
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Autor: KKKlaus
Datum: 09.06.2012
Antwort:
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achso :)

aber nachdem jede Art von Diebstahl verboten ist, ist das ja klar...
Autor: mb100
Datum: 09.06.2012
Antwort:
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Zitat:


achso :)

aber nachdem jede Art von Diebstahl verboten ist, ist das ja klar...

(Zitat von: KKKlaus)




*ggg*

Tja, vor der Einführung des § 248c StGB tat man sich mit "Stromdiebstahl" schon sehr schwer. Will sagen: unter § 242 (Diebstahl) hat er nicht wirklich gepasst, da im Sinne dieser Vorschrift nur eine bewegliche Sache taugliches Tatobjekt sein kann. Also ein körperlicher Gegenstand, der auch bewegt werden kann. Ein Haus würde zum Beispiel nicht dazu gehören.
Allerdings lässt sich Strom auch nicht so einfach anfassen (davon abgesehen, dass es weh tut), und ein Gegenstand ist er auch nicht. Folglich passt § 242 StGB nicht. Allerdings ist im deutschen Strafrecht eine Analogie zu Ungunsten des Täters verboten. Also konnte man auch nicht sagen: "Strom ist zwar nicht körperlich, aber so ähnlich - also wenden wir den § 242 StGB trotzdem an und bestrafen den Stromdieb als ganz gewöhnlichen "Dieb". Folglich wurde, um diese Taten unter Strafe zu stellen, der § 248c StGB geschaffen.
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Autor: yusuf
Datum: 09.06.2012
Antwort:
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Zitat:


http://www.funcrash.de/Ordnungsamt-erwischt-Stromdiebe/-video_d4bfb8748.html

(Zitat von: clubber)




Das ist geil Türklinke unter Strom setzen, da überlegt er sich zweimal ob er es wieder macht.
Mein Zitat, mein Spruch kopieren nicht erlaubt. Urheberrecht.
Wahre Liebe gibt es, das ist die Motorenliebe.
(Natürlich ab 6 Zylinder am liebsten Sauger.)
Autor: Stefan177
Datum: 09.06.2012
Antwort:
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Würd ich auch so machen. Rausziehen, Stecker abzwicken und mitnehmen. :) Lass 5 m am Stecker dran, dann kannst Du Dir selber ein Kabel basteln für lau. ^^


Bearbeitet von: Stefan177 am 09.06.2012 um 13:42:12
Schlagt ein und schwört, kreuzt die Gläser.
Ein letztes Mal, auf die alten Fehler...
Autor: BakkosE39
Datum: 09.06.2012
Antwort:
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Das Kabel soweit zurückschneiden das selbst wenn Er nen neuen Stecker installieren würde,es zu kurz ist um in irgendeine Steckdose zu passen.
Fahre nie schneller als Dein Schutzengel fliegen kann............
Autor: Dr Death
Datum: 09.06.2012
Antwort:
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Hallo,
hast du keinen Kraftstromanschluss in der nähe??
Ich würde den mal schön 400volt hoch schicken. Dann wird er nie mehr Strom klauen, da er keinen mehr braucht. Denn alles was angesteckt war hat sich in Rauch aufgelöst.
Autor: Maninblack
Datum: 12.06.2012
Antwort:
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Und, was ist dabei rausgekommen? :)
Autor: Flo H.
Datum: 12.06.2012
Antwort:
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Moin zusammen,

ich arbeite selbst bei einem Energieversorger im Kundenservice. Was meint ihr wie oft es vorkommt, dass Leute uns hinweise geben dass irgendwo Strom geklaut wird oder der dreisteste Fall überhaupt: es hat jemand einen Gaszähler umdrehen lassen, sodass er rückwärts läuft!

Wie dem auch sei, der entscheidene Punkt für uns als Versorger ist: WO der Strom abgenommen wird. Alles was bis zum Zähler geht und der Zähler selbst ist Sache des Netzbetreibers (in der Regel eine Abteilung des Energieversorgers) Alles was nach dem Zähler kommt ist Sache des hausbesitzers/Verwaltung.

Wenn der Typ also an den Allgemeinstrom geht und das ganze NACH dem Zähler passiert, bist du beim Hausbesitzer richtig, ansonsten beim Versorger. Und der (zumindest der wo ich arbeite) versteht da keinen Spaß!


Viele Grüße und noch einen schönen Tag euch!!

Flo
Autor: Salamanderking
Datum: 12.06.2012
Antwort:
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ich hab das kabel etwas gekürzt und es wurde auch dem vermieter gemeldet.
es hat das ganze haus schon gewusst
Autor: Matthias_P
Datum: 12.06.2012
Antwort:
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Kannste mal sehen , alles wussten es aber keiner hat die eier um was zu machen .

Dann wundern die sich warum so eine hohe nebenkostenabrechnung entsteht.

haste gut gemacht.

MfG


Schreibfehler sind lediglich Specialeffects meiner Tastatur.
Autor: E36-320i
Datum: 14.06.2012
Antwort:
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Also wenn der Nachbar illegal auf meine Kosten Strom bezieht. Dann würde ich ihm das Kabel abstecken und dafür sorgen das er das nicht mehr machen kann.

Da gibst nichts zum Überlegen jede Sekunde die da verstreicht steigt die Rechnung dich ich für ihn zahlen darf
Ich verkaufe:
E36 Cabrio& Coupe Spiegel elektrisch und beheizt, Kardanwellen E36 320i M50/M52, Abtriebswellen li+re 320i,




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Ende des Themas

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