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Was wird benötigt ? - TÜV Gutachten, ABEs und Fragen zu Eintragungen

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Beitrag von: nosti
Date: 03.06.2012
Thema: Was wird benötigt ?
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Hallo, will meinen 316i Compact ein wenig Tunen.
Nun lese ich immer wider von Tüv Teilegutachten, Abe und eintragungsplichtig oder eintragungsfrei.
Auf was muss ich achten wenn ich etwas Tunen will (Spoiler, Heckschürze....).
Was wird benötigt und was ist nicht erlaubt ?

Danke


Antworten:
Autor: sm0kk
Datum: 03.06.2012
Antwort:
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was erlaubt ist und was nicht steht in der StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung)

wenn du teile eintragen möchtest, dann musst du darauf achten, dass sie ein teilegutachten haben
bei scheinwerfern und anderen lichttechnischen einrichtungen muss zudem ein sogenanntes E-Prüfzeichen vorhanden sein

teile, die über eine ABE (Allgemeine BetriebsErlaubnis) verfügen, brauchst du nicht seperat eintragen, musst dann aber die ABE ständig mitführen, um sie auf wunsch der polizei vorzeigen zu können.

meistens gibts tuningteile mit einem teilegutachten. in dem steht drin, was beachtet werden muss, damit das teil eingetragen werden kann. und erst wenn alle auflagen in dem teilegutachten erfüllt sind, bekommst du dein teil auch eingetragen. bei breiten felgen zB steht oft, lenkeinschlagbegrenzer verbauen oder kotflügelkanten umlegen

wenn du allergings etwas selber baust, oder etwas ganz spezielles verbaust, wofür es keine gutachten gibt, dann musst du es per einzellabnahme eintragen lassen (StVZO §19.2)
diese sind allerdings sehr umfangreich, dauern lange und kosten unglaublich viel geld

nochmals zusammengefasst kannst du es auch hier nachlesen
"Wer sich an das Absurde gewöhnt hat, findet sich in unserer Zeit gut zurecht."
Eugène Ionesco
Autor: nosti
Datum: 03.06.2012
Antwort:
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Das heist wenn ich eine neue Heckschürze verbaue der ein ABE beiliegt muss ich nichts eintragen lassen ?

Ich habe auf meinem 316i M3 Sportspiegel montiert, die hat der Vorbesitzer gemacht.
Nun wurde ich von der Polizei aufgehalten und die sagten da müsste ein E Prüfzeichen oben sein und ich muss die Eintragen lassen.
Was muss ich nun machen ? Was benötige ich für die eintragung ?
Autor: nosti
Datum: 03.06.2012
Antwort:
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Wann und wo muss überall ein E-Prüfzeichen dran sein ?
Brauch ich mit dem Zeichen keine ABE oder eintragung ?
Autor: sm0kk
Datum: 04.06.2012
Antwort:
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wenn es originale m3 spiegel sind dann haben die irgendwo ne e-nummer.
wenn die aus dem zubehörhandel sind, dann musst du herausfinden von welchem hersteller und suchst die abe dafür raus. aber ich glaub selbst die müssten eine e-nummer haben? korrigiert mich wenn ich falsch liege

für heckschürzen aus dem zubehör brauchst du immer ein teilegutachten
originalteile kannst du so nachrüsten
"Wer sich an das Absurde gewöhnt hat, findet sich in unserer Zeit gut zurecht."
Eugène Ionesco
Autor: E36-Freak
Datum: 04.06.2012
Antwort:
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Welche Teile am Fahrzeug bauartgeprüft sein müssen, steht im §22a StVZO

Beispiel Aussenspiegel: Müssen danach zwar nicht bauartgeprüft sein, jedoch benötigen sie eine Betriebserlaubnis - ABE

Aussenspiegel müssen sog. Sichtfeldklassen erfüllen und z.B. bei einem Unfall anklappbar sein und den EG-Richtlinien entsprechen

Link

Grundsätzlich gilt bei E-Prüfzeichen = eintragungsfrei
Mitführpflicht einer ABE nicht erforderlich

kein E-Zeichen vorhanden = ABE oder Bauartgenehmigung

Steht dann da drin, ob eine Abnahme erforderlich oder Mitführpflicht ohne Eintragung





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Ende des Themas

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