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Beitrag von: liltuner2 Date: 01.06.2012 Thema: Nebelscheinwerfer+ Angeleyes leuchten lassen ---------------------------------------------------------- Hallo, habe da eine frage und zwar mein Kolleg fährt einen e60 limo und er würde gerne seine Beleuchtung so schalten das nur seine Angeleyes + Nebelscheinwerfer bei der fahrt leuchten ohne das das Xenon an ist !!! quasi so als Tagfahrtlicht... was muss man da genau machen damit das geht ? mfg chris |
Autor: jakly358 Datum: 01.06.2012 Antwort: ---------------------------------------------------------- standlicht anmachen bei der Fahrt, dann leuchten die Ringe... Nebler dazu dann leuchten die. :) Ansonsten car solution, da gib es extra module für. vielleicht kann man da etwas codieren. Aber das weiss ich leider nicht. |
Autor: liltuner2 Datum: 01.06.2012 Antwort: ---------------------------------------------------------- ja das ist klar wenn man standlicht anmach leuchten diese ... nur die nebelscheinwerfer gehen ja nur an wenn man das ablendlicht einschaltet |
Autor: Krischi23 Datum: 01.06.2012 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ist bei meinem nicht so. Ich kann Nebler + Standlicht mir wie oben genannt schalten ;) |
Autor: G.M.I. Datum: 02.06.2012 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Weil du kein Tagfahrlicht hast. Wenn ich das Tagfahrlicht an hab gehn die Nebler auch nicht an. Will ich auch nicht!! Beginne Deinen Tag mit einem Lächeln! Deine Mitmenschen werden es Dir danken! |
Autor: Mani73 Datum: 02.06.2012 Antwort: ---------------------------------------------------------- hmmm . hab tfl und wenn i auf begrenzungslicht schalte , dann kann i die nebler dazuschalten . jedoch wenn i auf tfl geschaltet hab , dann gehen die nebler nicht . MFG Mani73 wenn zwei einer meinung sind , dann hat einer zuwenig nachgedacht....... |
Autor: G.M.I. Datum: 02.06.2012 Antwort: ---------------------------------------------------------- Beim Standlicht leuchten doch die Ringe nicht voll. Beginne Deinen Tag mit einem Lächeln! Deine Mitmenschen werden es Dir danken! |
Autor: Sixpack-2012 Datum: 03.06.2012 Antwort: ---------------------------------------------------------- Falls Du es nicht gelernt hast, die NSW sind bei Nebel zu nutzen. Nicht um damit aufzufallen. Zum Auffallen musst Du weiterhin die Scheiben öffnen und Mucke voll aufdrehen. |
Autor: G.M.I. Datum: 03.06.2012 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Genau!! Beginne Deinen Tag mit einem Lächeln! Deine Mitmenschen werden es Dir danken! |
Autor: peterxx Datum: 03.06.2012 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Da bist Du aber ganz falsch Informiert. Die Zusatzscheinwerfer vorn sind in geschlossenen Ortschaften mit dem Standlicht zulässig. Ich möchte an dieser Stelle noch mal was loswerden. Da hier und allgemein wie so oft falsch behautet wird wann die Nebelscheinwerfer einzuschalten sind. Nebelscheinwerfer und Nebelschlussleuchte ist nicht dasselbe und werden getrennt bestimmt. § 17 Beleuchtung (1) Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, sind die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen. Die Beleuchtungseinrichtungen dürfen nicht verdeckt oder verschmutzt sein. (2) Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden. Auf Straßen mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung darf auch nicht mit Fernlicht gefahren werden. Es ist rechtzeitig abzublenden, wenn ein Fahrzeug entgegenkommt oder mit geringem Abstand vorausfährt oder wenn es sonst die Sicherheit des Verkehrs auf oder neben der Straße erfordert. Wenn nötig, ist entsprechend langsamer zu fahren. (2a) Krafträder müssen auch am Tage mit Abblendlicht fahren. (3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlussleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt. Und auf das ist ganz besonders zu achten. Sehe ich oft bei leichtem Nebel. Nebelschlussleuchte an und mit 140kmh und schneller über die Autobahn. Die Nebelschlussleuchte darf *ausschließlich* bei Nebel mit Sicht unter 50 Metern eingeschaltet werden. Gleichzeitig *muß* die Geschwindigkeit auf max. 50 km/h gedrosselt werden. http://de.wikipedia.org/wiki/Nebelschlussleuchte Ich wünsche mir schon lange einen Automatismus, daß Fahrzeuge langsam auf 50 km/h abgebremst werden, wenn die Nebelschlussleuchte an ist. Das wär' ne feine Sache.;) 530dA, 231PS, Standheizung, Navi. Prof. Leder usw... |
Autor: G.M.I. Datum: 03.06.2012 Antwort: ---------------------------------------------------------- Den Nebelscheinwerfer darf man NUR bei schlechter Sicht einschalten. Ihn statt der Abblendlichtes zu benutzen, weil's cooler aussieht, ist verboten!! Beginne Deinen Tag mit einem Lächeln! Deine Mitmenschen werden es Dir danken! |
Autor: peterxx Datum: 03.06.2012 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. 530dA, 231PS, Standheizung, Navi. Prof. Leder usw... |
Autor: G.M.I. Datum: 03.06.2012 Antwort: ---------------------------------------------------------- ABER die sind VERBOTEN wenn die Sicht gut ist!! Beginne Deinen Tag mit einem Lächeln! Deine Mitmenschen werden es Dir danken! |
Autor: Flitzer89 Datum: 03.06.2012 Antwort: ---------------------------------------------------------- Seit das neue Gesetz raus ist, dass man bei allen Autos Tagfahrlicht verbauen sein muss die BJ ab 2011 sind ist auch zugelassen Tagsüber mit Standlicht und Neblern zu fahren... Weil Tagsüber blenden die Nebler nicht... da gelten die wie Tagfahrlicht, sobald man in der Dämmerung das Abblendlicht einschaltet müssen die Nebler aus sein, weil die dan anfangen zu blenden... Das habe ich mir beim Tüv mit den Grünen zusammen nachgefragt als die mich damals wo ich noch kein Tagfahrlicht verbaut hatte angehalten haben und mir ne Strafe von 50 Euro knallen wollten... In dem mom wo der Tüvler das sagte waren die Grünen selber Baff gewesen.... |
Autor: G.M.I. Datum: 03.06.2012 Antwort: ---------------------------------------------------------- Und wo steht das geschrieben? Beginne Deinen Tag mit einem Lächeln! Deine Mitmenschen werden es Dir danken! |
Autor: Flitzer89 Datum: 03.06.2012 Antwort: ---------------------------------------------------------- Keine Ahnung...aber wenn der Tüvler sogar den Grünen was beibringen muss nä, da kann ich nur sagen:`` Super die Hausaufgaben gemacht...´´ Und so werden viele einfach nur über den Tisch gezogen finde ich.... Die Grünen sind auch nur Menschen und können nicht alles wissen...aber da wo ich denen das gesagt habe wollten die mir kein Wort glauben und wir sind zusammen zum Tüv gefahren...und da hatten die ihre Bestätigung und hatten dann beide ein Fragezeichen im Gesicht stehen gehabt und haben sich dann auch bei mir entschuldigt dafür das die das nicht wussten und mir fast nen Fufy abgezogen hätten |
Autor: G.M.I. Datum: 03.06.2012 Antwort: ---------------------------------------------------------- Solange das nicht wo steht das es erlaubt ist, ist das Verboten. Weil ich finde bei Google nur sachen das es nicht erlaubt ist. Komische Bullen die den Tüvler glauben. Beginne Deinen Tag mit einem Lächeln! Deine Mitmenschen werden es Dir danken! |
Autor: Flitzer89 Datum: 03.06.2012 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ich suche auch schon die ganze Zeit in Google irgendwas aber finde nix...bis auf die alte Regelung vor 2011.... Wieso komische Bullen??? Komisch waren eigentlich die Bullen nur bis jetzt die mich da anhielten und das von mir wollten, da die Ihre Hausaufgaben nicht ganz gemacht haben auf den Lehrgängen wo die hin und wieder mal sein müssen... Und der Tüvler anscheinend schon...weil er ja am Tag zB. bis zu sagen wa mal 15 Autos durchlassen muss und da muss er immer auf dem neuesten Stand sein ... |
Autor: G.M.I. Datum: 03.06.2012 Antwort: ---------------------------------------------------------- Was geht das den Tüvler das an? Der muss doch nur schaun das alles am Auto in Ordnung ist. Beginne Deinen Tag mit einem Lächeln! Deine Mitmenschen werden es Dir danken! |
Autor: Flitzer89 Datum: 03.06.2012 Antwort: ---------------------------------------------------------- Und ob es auch erlaubt ist..... Er kann doch kein Tüv geben auf irgendwas was nicht zugellassen ist... Dann ist er ja Wortwörtlich am Arsch dran wenn irgendwas passiert.... Mich wollte er nicht durchlassen wegen meinen Beleuchteten BMW Zeichen...musste ich abknipsen für den Tüv... weil das nicht erlaubt ist.... |
Autor: G.M.I. Datum: 03.06.2012 Antwort: ---------------------------------------------------------- Die sind doch auch zugelassen - Bei schlechter Sicht. Meine LEDs in den Ringen haben auch keine zulassung und komm durch den TÜV. Beginne Deinen Tag mit einem Lächeln! Deine Mitmenschen werden es Dir danken! |
Autor: G.M.I. Datum: 03.06.2012 Antwort: ---------------------------------------------------------- @peterxx Wo steht das die NSW zugelassen sind bei guter Sicht?? Beginne Deinen Tag mit einem Lächeln! Deine Mitmenschen werden es Dir danken! |
Autor: Flitzer89 Datum: 03.06.2012 Antwort: ---------------------------------------------------------- Bei meinen LED's in den Ringen Sagte mir auch der Tüvler nix.... |
Autor: G.M.I. Datum: 03.06.2012 Antwort: ---------------------------------------------------------- http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_17.php Beginne Deinen Tag mit einem Lächeln! Deine Mitmenschen werden es Dir danken! |
Autor: peterxx Datum: 03.06.2012 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: @G.M.I. Auch mal für Dich in Groß und in Bunt. Mit dem Lesen hast Du ja scheinbar keine Probleme aber mit dem verstehen schon. §17 Beleuchtung Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. 530dA, 231PS, Standheizung, Navi. Prof. Leder usw... |
Autor: G.M.I. Datum: 03.06.2012 Antwort: ---------------------------------------------------------- @peterxx du super schlau... (3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten Und nicht nur halb!! Bearbeitet von: G.M.I. am 03.06.2012 um 19:29:11 Beginne Deinen Tag mit einem Lächeln! Deine Mitmenschen werden es Dir danken! |
Autor: liltuner2 Datum: 03.06.2012 Antwort: ---------------------------------------------------------- =) ja ist halt mal so er will es also.... ist ja dann sein Problem wie er es benutzt... jetzt ist halt die frage, ob er da ein zusätzliches Modul verbauen muss oder ob man das codieren kann oder so... also wie gesagt bei ihm gehen die Nebelscheinwerfer erst ein wenn er die Xenonscheinwerfer an macht ... er möchte halt das ganze so schalten das sein Tagfahrt licht + die Ringe und seine Nebler leuchten weil er es halt so ''cooler'' findet |
Autor: Mani73 Datum: 04.06.2012 Antwort: ---------------------------------------------------------- bei uns in österreich ist es erlaubt , seit dem das tagfahrlicht pflicht war , wurde aber wieder aufgehoben , aber bei uns ist es so geregelt : die nebelscheinwerfer dürfen mit dem begrenzungslicht als tagfahrleuchten deklariert werden . ohne begrenzungslicht ist es nicht erlaubt . jedoch wenn sie aber als tagfahrleuchten gekennzeichnet sind , darf man auch mit ihne ohne begrenzungslicht fahren , sprich nachgrüstete tfl , die es ja für den e36 auch gibt , und sogar mit den spezifischen abmessungen des neblers , jedoch mit anderem kabelsatz (zündung ein und sie leuchten , licht an und sie sind aus). jedoch in ungarn ist es wieder verboten so rumzufahren und wird sogar bestraft . es gibt eine eigene liste , wo man in dieser konfiguration in den verschiedenen ländern fahren darf . der adac oder ähnliche stellen haben diese listen . bei uns ist es in diesem falle der arbö oder öamtc . bei euch die gelben engel ? MFG Mani73 wenn zwei einer meinung sind , dann hat einer zuwenig nachgedacht....... |
Autor: G.M.I. Datum: 04.06.2012 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Also der Freundliche macht das schon mal nicht. Dann musst du schaun ob es bei euch in der Nähe einen Car codierer gibt, der macht das dann auf jeden fall. Beginne Deinen Tag mit einem Lächeln! Deine Mitmenschen werden es Dir danken! |
Autor: G.M.I. Datum: 04.06.2012 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Bei uns gilt die Stvo und da steht das wie oben geschrieben. Beginne Deinen Tag mit einem Lächeln! Deine Mitmenschen werden es Dir danken! |
Autor: peterxx Datum: 04.06.2012 Antwort: ---------------------------------------------------------- @ G.M.I. deine PN kannst du dir sparen, wer hier wen blöd anmacht ist doch durch deine PN klar. Lieber mit Licht fahren und gesehen werden wie ohne. So, und jetzt kannst du dein 100%iges Oberschullehrer da sein weiterführen samt deinen großen bunten Buchstaben. PN von G.M.I. empfangen am 04.06.2012 hallo, nächstes mal les dir alles genau duch und mach mich nicht immer so blöd an wenn ich 100%ig recht hab!! Weil das ist nicht das erste mal wo du mich blöd angemacht hast und zum schluss hatte ich wieder recht. Es kommt auch vor das ich mal falsch liege aber schau erst mal ob du 1000%ig recht hast und dann mach mich dumm an!! Also machs gut Peterle 530dA, 231PS, Standheizung, Navi. Prof. Leder usw... |
Autor: G.M.I. Datum: 04.06.2012 Antwort: ---------------------------------------------------------- Richtig so du Superschlauervollhorst!! Dich hab ich schon lange gefressen!! Grüsse Beginne Deinen Tag mit einem Lächeln! Deine Mitmenschen werden es Dir danken! |
Autor: Mani73 Datum: 04.06.2012 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat:Zitat: hast du nicht gelesen ? es gibt eine liste dafür in welchen ländern das tfl so gefahren werden darf . glaubst bei uns in österreich gibts keine stvo . ich sehen nur anhand deiner antworten , dass du anscheinend den sinn nicht verstehst , worum es hier geht . also liebe leute bleibt cool und auf dem boden , streiten und besserwisserei bringt jetzt hier nichts mehr . aber wird ned lange dauern , gibts eh mod-alarm Bearbeitet von: Mani73 am 04.06.2012 um 20:18:19 MFG Mani73 wenn zwei einer meinung sind , dann hat einer zuwenig nachgedacht....... |
Autor: G.M.I. Datum: 04.06.2012 Antwort: ---------------------------------------------------------- Wo ist den die Liste? Ich weiss jetzt nicht was du willst?! Die Nebler sind in Deutschland mit und ohne TFL Verboten !! Wenn kein Nebel u.s.w. ist. Und wenn das jemand machen will, bitte!! Bearbeitet von: G.M.I. am 04.06.2012 um 20:26:56 Beginne Deinen Tag mit einem Lächeln! Deine Mitmenschen werden es Dir danken! |
Autor: liltuner2 Datum: 04.06.2012 Antwort: ---------------------------------------------------------- jungs ich geb auf :D ich sag ihm einfach das es nicht funktioniert |
Autor: G.M.I. Datum: 04.06.2012 Antwort: ---------------------------------------------------------- Dann Lies das mal... http://www.fahrtipps.de/frage/nebelscheinwerfer.php Beginne Deinen Tag mit einem Lächeln! Deine Mitmenschen werden es Dir danken! |
Autor: G.M.I. Datum: 04.06.2012 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Hab ihr keinen Car-codierer bei euch? Beginne Deinen Tag mit einem Lächeln! Deine Mitmenschen werden es Dir danken! |
Autor: G.M.I. Datum: 04.06.2012 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Kostet 15€ in Deutschland bei 222.5 http://www.gesetze-im-internet.de/bkatv_2002/anlage_8.html Beginne Deinen Tag mit einem Lächeln! Deine Mitmenschen werden es Dir danken! |
Autor: Gygax E30 Datum: 04.06.2012 Antwort: ---------------------------------------------------------- Thema geschlossen! Grund: ...Umgangston unangebracht / persönlicher Angriff / Beleidigung .. siehe allgemeine Forums-Regeln / Richtlinien Codieren und Fehlerspeicher auslesen in Bern. Bei mir melden! |
Autor: Weiß-Blau-Fan-Rude Datum: 04.06.2012 Antwort: ---------------------------------------------------------- Thema geschlossen! Grund: - Thread artet aus - Persönliche Angriffe - Rotschrift (Mod-Farbe) wurde verwendet - Off-Topic im Thread .. siehe allgemeine Forums-Regeln / Richtlinien |
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