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Beitrag von: xMARTINx Date: 17.04.2012 Thema: Probezeit + Telefonieren am Steuer ---------------------------------------------------------- Hallo Leute, ich wurde vor ein paar Monaten mit dem Handy am Ohr geblitzt (in der Probezeit). 39 km/h in der 30er Zone. Die Geschwindigkeitsüberschreitung hat ja keine Auswirkung auf die Probezeit. Das Telefonieren am Steuer war meines Wissens nach doch immer ein B-Verstoß, welcher zulässig war ? Nun kam heute jedoch der Brief, mit der Anordnung eines Aufbauseminares. Liegt es jetzt daran dass zu dem Telefonieren am Steuer die 9 km/h Überschreitung dazu kam, oder haben sich die Gesetzte geändert ? Wäre euch sehr dankbar wenn ihr mir weiterhelfen könntet :) Vielen Dank im Voraus. Gruß Martin Bearbeitet von: xMARTINx am 17.04.2012 um 19:53:38 |
Autor: Heckpropeller Datum: 17.04.2012 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ein Punkt in Flensburg und der Fahrer in der Probezeit darf an sowas teilnehmen. UND TELEFONIEREN IST NUN MAL EIN pÜNKTCHEN: Egal was war. Ich war wegen nicht eingetragenen Tuning dort. Ist sinnlos, aber leider so. Hier könnte Ihre Werbung stehen. |
Autor: xMARTINx Datum: 17.04.2012 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Laut Internet ist Telefonieren am Steuer ohne Freisprecheinrichtung ein B-Verstoß. Für ein Aufbauseminar braucht es jedoch 2 B-Verstöße. Deswegen verstehe ich nicht, warum der Bescheid kam. Bearbeitet von: xMARTINx am 17.04.2012 um 19:59:25 |
Autor: Heckpropeller Datum: 17.04.2012 Antwort: ---------------------------------------------------------- Oh, stimmt. Dann kann ich dir leider nicht helfen. Ein Anruf beim Absender könnte dies vielleicht klären. Hier könnte Ihre Werbung stehen. |
Autor: aNka Datum: 17.04.2012 Antwort: ---------------------------------------------------------- Also mir wurde damals in der Fahrschule gesagt (ist aber schon einige Jahre her...), dass man zum Aufbauseminar muss + Probezeitverlängerung + Geldbuße, sobald man mind. 1 Punkt in der Probezeit bekommt. Egal warum, sobald einer da ist, gibts oben genanntes. LG |
Autor: Krischi23 Datum: 17.04.2012 Antwort: ---------------------------------------------------------- Meines Wissens genügt ein B-Verstoß in der Probezeit für ein Aufbauseminar. Und den haste dir mit dem Telefon eingefangen. Teurer Anruf^^ |
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