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Rechtsfrage. Nachbar hält Hühner in meinem Garten - Geplaudere

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Beitrag von: Backdown
Date: 15.04.2012
Thema: Rechtsfrage. Nachbar hält Hühner in meinem Garten
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Hallo BMW Freunde. Vielleicht habt ihr ähnliche oder vergleichbare Erfahrung mit sowas.

Ich wohne in einer Mietswohnung auf dem Land mit großem Garten. Haus mit 6 Parteien. Im Erdgeschoss gibt es zwei Parteien mit Garten, mich und den speziellen Kandidaten.

Ich bin selten zu Hause, und als ich diese Wochenende nach Hause ham, fand ich in meinem Garten, vor meinem Schlafzimmerfenster einen Hühnerverschlag mit Freilauf vor!!!! Der Freilauf erstreckt sich über ca. 30 Meter in meinem Garten.

Gut, man denkt sich natürlich im ersten Moment, dass das ja ABSOLUT GAR NICHT GEHT!

Aber: Mein Nachbar, ist mit der Schwester der Hausbesitzerin verheiratet. Ich wohne ja nur zur Miete. Und soweit ich weiß, mietet man ja nur die Wohnung, und der Garten wird zur Nutzung überlassen. Und da mein Nachbar wie gesagt eigentlich verwandt ist mit den Hausbesitzern, denkt er sich natürlich gar nichts dabei und macht was er will. Der Idiot kümmert sich eben immer um alles und macht einen auf Hausmeister. Er lagert bereits sein Holz in "meinem" Garten usw. Das hat mich nie weiter gestört...aber einen Hühnerfreilauf mit was weiß ich wie viel Hühnern zu machen?!

Jetz ist eben meine Frage, ob ich was dagegen machen kann? Ist das zulässig? Der Garten ist ja nicht teil des Mietgegenstandes soweit ich weiß. Aber trotzdem....vielleicht könnt ihr mir ja helfen. Es ist auch kein gemeinsamer Garten, der Garten ist zu 100% getrennt und nur durch die gemeinsame Garage begehbar. Er ist also definitiv der Wohnung zuzuordnen.


Antworten:
Autor: Old Men
Datum: 15.04.2012
Antwort:
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Das ist eine Frage, die du vermutlich nur mit dem Vermieter klären kannst. Vieleicht hat dein Nachbar in seinem Mietvertrag was anderes drinstehen als du.
Autor: laserdj
Datum: 15.04.2012
Antwort:
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Es gibt hier wohl nur eine Frage :

Hast du deinen Gartenanteil gepachtet oder beinhaltet dein Mietvertrag das alleinige Nutzungsreht der zugeordneten Fläche ?

Wenn Du diese Frage mit nein beantwortest, dann hat sich deine Frage wohl leider beantwortet.
Autor: Backdown
Datum: 15.04.2012
Antwort:
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Also im Mietvertrag steht es nicht ausdrücklich drin, dass ich das alleinige Nutzungsrecht habe. Das ist es ja!

Aber ich kann doch keine Hühnerzucht neben meinem Schlafzimmer eröffnen. Es ist laut ohne ende, es stinkt und der Garten wird bald nur noch aus Dreck und Schlamm bestehen!

Das ist mietmindernd meines Erachtens.
Autor: night88
Datum: 15.04.2012
Antwort:
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Zitat:




Aber ich kann doch keine Hühnerzucht neben meinem Schlafzimmer eröffnen. Es ist laut ohne ende, es stinkt und der Garten wird bald nur noch aus Dreck und Schlamm bestehen!

Das ist mietmindernd meines Erachtens.

(Zitat von: Backdown)




Sag genau das dem Vermieter und verlage das die die Miete senken.
Autor: b-mw-323
Datum: 15.04.2012
Antwort:
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mit geruchs- und lärmbelästigung hast du doch schon mal was zum ansetzen ;) ansonsten würde ich als ersten schritt mal reden versuchen und dem nachbarn das bewusst machen
Autor: laserdj
Datum: 15.04.2012
Antwort:
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Zitat:


Es ist laut ohne ende, es stinkt und der Garten wird bald nur noch aus Dreck und Schlamm bestehen!

Das ist mietmindernd meines Erachtens.

(Zitat von: Backdown)




Nur darüber kriegst du Sie.

Glaub mir, Hühnermist ist der stinkenste Mist aller Tiere ! Komme vom Land und kann das ganz gut bewerten;-)

Gras wirst Du bald auch nicht mehr sehen, die nehmen alles auseinander;-)

1. Gespräch suchen : Lösung Hühner weg oder 3.
2. Mieterbund eintreten schreiben lassen
Autor: Heckpropeller
Datum: 15.04.2012
Antwort:
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Ist ja auch ne Frage wie gut du die Vermieterin kennst.

Wenn es förmlich sein soll, dann setzt du ihr schriftlich eine Frist von 14 Tagen auf Beseitigung der Geflügelanlage mit der Ankündigung, dass zur nächsten Miete gekürzt wird.

Ich würde in dem Fall 30% ansetzen.

Allein wegen dieser Dreistigkeit würde ich sogar fast noch mehr ansetzen.
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Autor: Scalpa
Datum: 16.04.2012
Antwort:
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Wenn Du eh nicht so oft da bist ist das doch kein großes Problem für Dich.

Einige dich doch darauf das Du als Gegenleistung kostenlose Eier bekommst! :)
Autor: cxm
Datum: 16.04.2012
Antwort:
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Hi,

für eine sinnvolle Gartennutzung ist Dein Gartenanteil vermutlich nicht mehr zu gebrauchen.
Hühner sind keine Gartennutzung, sondern Landwirtschaft.
In einer ländlichen Gegend mag das durchaus erlaubt sein.
Das kannst Du aber auf dem Bauamt klären.
Das Problem ist nur: selbst mit einem Zaun würde ich mich nicht mehr in den Garten setzen.

Schlage Deinem Nachbarn ein zünftiges Grillfest vor - mit lecker Grillhähnchen ;-)
Andernfalls siehst Du Dich nicht in der Lage, Deinen Garten zu nutzen und stellst eine entsprechende Mietminderung in Aussicht.

Aber vielleicht löst sich das Problem auch auf natürliche Weise.
Meine Schwägerin hatte auch eine Handvoll Hühner für die private Eierproduktion.
Fuchs und Hühnerhabicht o.Ä. haben die Angelegeheit dann Stück für Stück erledigt...

Ciao - Carsten
Schöne Autos fangen mit "B" an - BMW und Borsche...
Autor: Heckpropeller
Datum: 16.04.2012
Antwort:
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Für die Leute mit den Vorschlägen um nette Lösungen wie Eier annehmen.

Nur mal als Gedankenstütze:

Ihr kommt nach einer stressigen Arbeitswoche am Freitagabend nach Hause und seht bzw. hört direkt vor eurem Schlafzimmerfenster(!) einen Horde voller Hühner.

Das ist Ignoranz allersten Grades.
Das geht nicht und schon gar nicht von seiner Vermieterin.
Und dann noch nicht einmal ohne Absprache.

Toleranz hin oder her, aber hier wurde seine Würde mit Schuhen getreten.

Das geht nicht mit ein paar läppischen Eiern gut zu machen.

Das sind Sachen die immer mehr ausarten. Angefangen von Holz lagern bis zur Viehzucht.
Als nächstes vermieten sie sein Zimmer, weil er die Woche über eh nicht zu Hause ist.
Unfassbar, ehrlich.
Sowas kann man nicht machen!

Und nochmal zur Mietminderung:

Bei Tauben und Baulärm vorm Fester sind 30% der Kaltmiete durchaus zulässig.
Das dient als Ansatz.

Bearbeitet von: Heckpropeller am 16.04.2012 um 11:53:26
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Autor: Backdown
Datum: 17.04.2012
Antwort:
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Der Nachbar hat den Zaun gestern nochmal erweitert.

Hier mal eine Skizze von dem Haus in dem ich wohne mit allen nötigen Informationen.

Bin ich sicher im Recht? Kann ich zum Vermieter gehen? Denn ich gehe davon aus, dass dann der Krieg ausbricht.
Er lässt nicht mit sich reden.

BILD:
http://www.bildercache.de/anzeige.html?dateiname=20120417-165111-660.jpg
Autor: Heckpropeller
Datum: 17.04.2012
Antwort:
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Wenn du ne Rechtsschutz mit Mietrecht hast, geh zum Anwalt.

Ich an deiner Stelle, würde je nach Sympathie zur Vermieterin ein Gespräch suchen oder nen Schreiben mit Minderung per Einschreiben.

Lies dich im Netz mal bei Taubenbelästigung durch.

Da hast du Anhaltspunkte. Speziell bei Hühnern habe ich es nicht im Kopf.

Aber bei Gestank oder Belästigung ist ja egal wodurch das hervorgerufen wird.


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Autor: cxm
Datum: 18.04.2012
Antwort:
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Hi,

wie ist denn die Gartenutzung im Mietvertrag geregelt?
Hast Du den Garten mit gemietet?

Nach dem Foto würde ich vermuten, dass das Dein Gartenanteil ist und der Nachbar auf Deinem gemieteten Garten den Auslauf aufgebaut hat.
Das kannst Du ihm verbieten.

Wenn nicht, bleibt nur die Nummer mit den Tauben...

Ciao - Carsten
Schöne Autos fangen mit "B" an - BMW und Borsche...
Autor: steilpass
Datum: 18.04.2012
Antwort:
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Sehe ich das richtig dass dein Nachbar ausschließlich "dein" Grundstück für die Viecher nutzt?

Meine Verhaltensweise wäre folgendermaßen:

1. zum Nachbar gehen und in einem höflichen aber bestimmten Ton die Sache ansprechen mit der Bitte seine Viecher auf "sein" Grundstück zu nehmen. (Was aber nicht heißt dass du dann mit dem Lärm & Gestank leben mußt-kannst danach ja immer noch andere Wege gehen---) Dabei ist es eigentlich egal ob du ein Gartenstück mitgemietet hast. Es findet ja auch so eine Belästigung statt!

2. Falls das nichts bringt Vermieterin anrufen mit der Bitte sich das mal vor Ort anzuschauen. Vielleicht weiß sie ja gar nichts von der Hühnerfarm.

3. Falls das auch nichts bringt andere, drastische Maßnahmen ergreifen. Evtl auch mal beim Ordnungsamt anrufen und fragen ob diese Hühnerfarm genehmigt wurde? Oder JEDEN Abend die Polizei rufen aufgrund Lärmbelästigung. Sowas aber wirklich nur machen wenn keine andere Mittel helfen. Da nach der Geschichte wohl das Nachbarverhältnis für immer gestört ist ;-)


Und streich mal dein "nur zur Miete". Mieter haben sehr viele Rechte, dazu gehört natürlich dass in unmittelbarer Umgebung keine Hühnerfarm aufgemacht wird!

Bearbeitet von: steilpass am 18.04.2012 um 11:57:26

Bearbeitet von: steilpass am 18.04.2012 um 11:57:52
Autor: Papa76
Datum: 18.04.2012
Antwort:
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Wieviele Hühner sind das denn?

In Deutschland gilt derjenige als Scheiße, der auf den Mist hinweist. Nicht derjenige, der ihn verantwortet.
Autor: Stefan177
Datum: 18.04.2012
Antwort:
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Aufgrunddessen, daß Dein "Nachbar" mit den Hausbesitzern verwandt ist, kannst du eigentlich nur den Kürzeren ziehen, egal was Du machst.

Mein Tip wäre Rattengift in Brotkrumen. :) Wenn Du Dich vorher über die Hühner beschwerst und hinterher liegen sie alle rum mit den Beinen nach oben, wird der Verdacht auf Dich fallen. Also lieber gleich radikal und dann einen auf "Ooooooh, die armen Hühner... Waren immer sooooo schön." :) Kannst Du ja auf irgend ne giftige Pflanze schieben. ;-)

PS: Nicht ganz ernst zu nehmen.

Schlagt ein und schwört, kreuzt die Gläser.
Ein letztes Mal, auf die alten Fehler...
Autor: steilpass
Datum: 18.04.2012
Antwort:
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Zitat:


Aufgrunddessen, daß Dein "Nachbar" mit den Hausbesitzern verwandt ist, kannst du eigentlich nur den Kürzeren ziehen, egal was Du machst.


(Zitat von: Stefan177)




Sorry, aber das ist ja Schwachsinn. Als wenn Rechte eines Mieters nicht mehr gelten würden wenn der Vermieter mit einem Nachbarn verwandt ist...

Und laß bloß die Hühner am Leben! :-)




Autor: Backdown
Datum: 18.04.2012
Antwort:
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Also ich habe den Graten definitiv nicht mitgemietet. Er wurde mir nur zur Nutzung überlassen, wie in den meisten Fällen eben. Wenn ich den Garten gemietet hätte wär der Hühnerstall ab Tag 1 wieder weg gewesen.

Er nutzte den Garten bisher ja auch Jahre um Holz usw. zu aufzubewahren. Das war mir egal.

In dem Verschlag vor meinem Schlafzimmer befinden sich 6 Hühner, im Moment noch ohne Hahn.

Derzeit stört es mich noch nicht soo sehr, sie sind eigentlich recht friedlich. Aber von der Wiese ist schon bald nichts mehr zu sehen, die Viecher sind den ganzen Tag mit scharren und kacken beschäftigt.

Ich werde jetzt einfach mal abwarten wie sehr es mich stört. Weil ich weiß zu 200% wenn ich etwas sage habe ich den 3. Weltkrieg im Haus....
Autor: Papa76
Datum: 18.04.2012
Antwort:
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Zitat:


Zitat:


Aufgrunddessen, daß Dein "Nachbar" mit den Hausbesitzern verwandt ist, kannst du eigentlich nur den Kürzeren ziehen, egal was Du machst.


(Zitat von: Stefan177)




Sorry, aber das ist ja Schwachsinn. Als wenn Rechte eines Mieters nicht mehr gelten würden wenn der Vermieter mit einem Nachbarn verwandt ist...

Und laß bloß die Hühner am Leben! :-)





(Zitat von: steilpass)




In der Theorie mag das richtig sein. In der Praxis kann sowas in nen nervigen Kleinkrieg ausarten. Und da ziehen alle Beteiligten den Kürzeren, den Kürzesten aber der Mieter.

@Backdown

Was sagen denn eigentlich die anderen Mietparteien dazu? Mindestens 2 sind ja ebenfalls unmittelbar betroffen?

In Deutschland gilt derjenige als Scheiße, der auf den Mist hinweist. Nicht derjenige, der ihn verantwortet.
Autor: Andi G.
Datum: 18.04.2012
Antwort:
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Schaff dir ne Katze an und geb ihr nix zu essen, dann geht die schon an die Hühner ran...
"Wieso bin ich der einzige, der immer irgendwie Recht hat?
Ich möchte das bidde ma wissen! (Zitat: Dittsche)
Autor: Stefan177
Datum: 18.04.2012
Antwort:
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Zitat:


Zitat:


Aufgrunddessen, daß Dein "Nachbar" mit den Hausbesitzern verwandt ist, kannst du eigentlich nur den Kürzeren ziehen, egal was Du machst.


(Zitat von: Stefan177)




Sorry, aber das ist ja Schwachsinn. Als wenn Rechte eines Mieters nicht mehr gelten würden wenn der Vermieter mit einem Nachbarn verwandt ist...

Und laß bloß die Hühner am Leben! :-)





(Zitat von: steilpass)




Wie schon gesagt wurde: Theorie und Praxis sind zwei unterschiedliche Sachen.
Schlagt ein und schwört, kreuzt die Gläser.
Ein letztes Mal, auf die alten Fehler...
Autor: Meister Lampe
Datum: 25.05.2012
Antwort:
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Hi,

wenn der Garten nicht im Mietvertrag steht sondern nur allg genutzt werden kann hast du leider nix zu melden. Außer die Hühner sind sehr laut oder stinken dann kannst du dem Vemieter das sagen und mit einer Mietkürzung (Tabellen zur Mietkürzung gibts im www).

Gruß ML




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Ende des Themas

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