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Beitrag von: Emre-K Date: 12.04.2012 Thema: Felgen eintragen ---------------------------------------------------------- Dieser Beitrag wurde vom Moderator LatteBMW am 13.04.2012 um 22:08:37 aus dem Forum "3er BMW - E46" in dieses Forum verschoben. Leute ich bin hier neu. Ich möchte für meinen e46 styling 68 kaufen und kann man die ohne gutachten eintragen ?? Bearbeitet von: LatteBMW am 13.04.2012 um 22:08:37 |
Autor: Fantaedition Datum: 12.04.2012 Antwort: ---------------------------------------------------------- Naja der TÜV muss ja wissen ob die Flegen passen (Traglast usw.) guck doch mal beim Hersteller der Felge nach der ABE... |
Autor: Repsol12 Datum: 12.04.2012 Antwort: ---------------------------------------------------------- Wenn es die Orgnial Syling M68 (Doppelspeiche) sind, brauchst gar nicht nix eintragen, gib es orginal beim E46 (siehe z.B. meine Fotostory) Maße 3er E46 M68 7,5x17 vorne 225/45R17 ET 41 8,5x17 hinten 245/40R17 ET 50 weitere Infos auch hier ![]() Wer später bremst, ist länger schnell!!! |
Autor: Old Men Datum: 13.04.2012 Antwort: ---------------------------------------------------------- Originale BMW Felgen brauchst du nicht eintragen lassen, wenn die für dein Fahrzeug zugelassen sind. |
Autor: Hellspawn Datum: 13.04.2012 Antwort: ---------------------------------------------------------- Passen ohne weiteres und sind eintragungsfrei da Original BMW, wie die Vorrderdner schon geschrieben haben. Herrlisch, Höllisch, Hessisch ! |
Autor: logopower Datum: 13.04.2012 Antwort: ---------------------------------------------------------- soweit ich es in Erfahrung bringen konnte, kann es aber auch sein das du orig. Felgen eintragen musst, wenn man andere Reifengrößen als die Standardbereifung für diese Felge fahren will. also solange alles Original bleibt braucht´s auch keine Tüvvorstellung. BMW was sonst, schon über 37Jahre 6Zylinder, nun 4Zyl. G20 330i |
Autor: Kave Datum: 13.04.2012 Antwort: ---------------------------------------------------------- Solang man aber doch eine Reifenfreigabe für diesen Typ hat ist das doch i.O. oder nicht? Muss ich sowas dann wirklich noch eintragen lassen? |
Autor: Hellspawn Datum: 13.04.2012 Antwort: ---------------------------------------------------------- Wenn die Reifenkombination so nicht im Fahrzeugbrief bzw. in der EG-Betriebserlaubnis des Fahrzeuges steht musst auch bei Vorliegen einer Reifenfreigabe die Räder abnehmen lassen. Die Reifenfreigabe will der TÜV sehen ... Herrlisch, Höllisch, Hessisch ! |
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