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Stress auf der Straße und an Ampel gings weiter - Geplaudere

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Beitrag von: E36-323ti-Alex
Date: 05.04.2012
Thema: Stress auf der Straße und an Ampel gings weiter
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Hallo,
nun hats mich gestern erwischt von den ganz schlauen fahrer...
Es ist wie folgt passiert:

Ich Fuhr gestern gegen abend mit meiner freundin zu ihr nach hause,
bei 1/3 des weges tauchte ein Fahrzeug von mir auf vw passat tdi Typ3BG.

Seine langsame Fahrweise (10 km/h weniger als angegeben) störte mich nicht, weil wir in einem
Waldstück waren da wo eh nur 60 und manchmal 80 erlaut ist.
So dann durfte man 100 fahren und weil er deutlich drunter war beschloss ich im vierten gang zu überholen, als ich ausscherte sah ich bei dem großen qualm aus dem auspuff kommen, der hat richtig aufs gaspedal draufgedrück. Ich hab dann den Überholvorgang ummittelbar danach abgebrochen, weil der Überholweg zu lang wäre und ich nicht in den dritten schalten wollte.
Dann kamm ein kleines dorf und nach dem dorf ne schöne breite Straße :) Vor dem Passat fuhr ein dicker Mercedes mit 90 km/h bei erlaubten 100.
Ich hab den Abstand zum Passat verkürzt auf zwei Autolängen weil ich nach der kurve überholen wollte (kamm ne lange gerade) allerdings ließ das der Gegenverkehr nicht zu. Dann bei Hälfte der geraden ging der passat richtig in die bremsen so dass seine Reifen quitschten! Er bremste auf 60km/h runter, ich musste ebenfalls bremsen aber nicht so stark wie er! Er zeigte mir irgendwelche handzeichen die ich nicht genau erkannt habe. Ich blieb cool und fuhr in dem selben Abstand weiter wie davor. Dann kamm ne Stadt und Ampel war auf rot. Ich sah dass er sich was auf dem Zettel notiert hat (hat auf dem Rückspiegel geschrieben als unterlage). Dann ging bei dem die Tür auf und er stieg aus. Ich schnell abgeschnallt und handbremse gezogen und ebenfalls sofort raus.
Er kamm auf mich zu (seh nahe) und sagte mir ich habe kein Abstand gehalten, dass es nötigung sei und das gibt drei Monate fahrverbot, und dass er zum Kollegen auf die Wache fährt und ich solle ihm folgen. Daraufhin sagte ich ihm er solle sein mund halten dann sagte er aha beamtenbeleidigung noch ein Monatfahrverbot. Ich sagte ihm noch dass er mich abgebremst hat und dass er im rückspiegel den Abstand nicht einschätzen könne, dann sagte ich noch dass WENN ich Abstand nicht gehalten hätte, ich ihm hinten reingefahren hätte was nicht passiert ist weil ich Abstand gehalten hab! Natürlich ist das ganze etwas von beiden Seiten etwas lauter ausgefallen.
Kurz bevor er noch losfuhr hab ich schnell Foto von seinem Heck gemacht, da wo man das Nummernschild erkennt, dass die Tür bei dem offen ist und das er ALLEINE im Fahrzeug war!

Kurze rede langer sinn, ich musste leider den Weg fahren der an der Wache entlang geht, er zeigte Blinker nach rechts und machte Handbewegung dass ich ihm folgen soll. Ich setzte Blinker nach rechts aber fuhr weiter :D hab dann mich noch extra umgedreht und sah wie er mich beobachtet hat aber er ist wirklich da reingefahren

Wie ich es nun verstanden habe sei er ein Polizist oder sowas in der Art :D

Falls wirklich was kommt, dann hab ich meine Aussage und die von meiner Freundin!
Ich meine meine Freundin hätte Angst haben können als er energisch auf uns zukamm...hmm muss sie mal fragen :D Aber ich denke es ist besser zu nennen dass sie Angst hatte :)
So oder so egal was er seinem Kumpel auf der Wache erzählt, ist mir echt egal, ich habe meine Aussage und die von meiner Freundin :)

Jetzt mal meine Frage:
Kann man leute bei der Polizei anzeigen weil der andere angeblich kein Abstand gehalten hat?
Tut Polizei da was aufnehmen bzw. unternehmen? Ich mein es sind ja nur Aussagen ohne Beweise.
Fakt ist: Er ist alleine und ich mit meiner Freundin :) Somit sehe ich keine Probleme für mich. Oder wie seht ihr das?



Bearbeitet von: E36-323ti-Alex am 05.04.2012 um 00:13:17


Antworten:
Autor: sm0kk
Datum: 05.04.2012
Antwort:
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ich hätt mich nichtmal auf ne diskussion mit so einem spinner eingelassen

tür zu, fenster zu, mucke voll aufgedreht und wenn grün an der ampel gewesen wäre hätte ich den angehupt und wär dran vorbei

der soll mal lieber zusehen, dass du ihn nicht anzeigst, weil er dein überholvorgang behindert hat und ohne grund deutlich zu langsam gefahren ist und eine vollbremsung eingeleitet hat um zu provozieren

dass da kein hindernis auf der straße war kann dir deine freundin ja bezeugen
"Wer sich an das Absurde gewöhnt hat, findet sich in unserer Zeit gut zurecht."
Eugène Ionesco
Autor: Onkel_DD
Datum: 05.04.2012
Antwort:
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wenn es en Polizist gewesen wäre hätte er a.) nicht so ne spielchen gemacht... und b.) hätt er sich als erstes mal ausweisen müssen vorallem wenn er dich auffordert ihm zu folgen...
Autor: t0X1c
Datum: 05.04.2012
Antwort:
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Er wird dich vielleicht wegen Nötigung anzeigen, aber was hat er denn in der Hand, dass dir was passiert ? Seine Notiz (vom Tatzeitraum, Ort und deinem Kennzeichen!?) ?

Beamtenbeleidigung gibt es auch nicht, denn dass würde ja heißen, dass sich Beamte persönlich, sprich menschlich über dich stellen, wenn du danach höhere Strafen als bei einem Nicht-Beamten kriegen würdest.

Ich denke, dass eine Rechtsschutzversicherung nie verkehrt ist.


Wer mit der Herde geht, kann nur Ärschen folgen.
Autor: Maddinz
Datum: 05.04.2012
Antwort:
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Moin,
da schließ mich da meinen Vorrednern an.

Das ist kein Benehmen für einen Polizei-Beamten, wenn das alles so abglaufen ist, wie du es schilderst.
Ein Polizist der ausserhalb seiner Dienstzeit ist, ohne dir wenigstens mal den Ausweis zu zeigen, ganz alleine ohne Mitzeuge, der ohne Gründe eine Vollbremsung durchführt um einen Auffahrunfall zu provozieren.....
- Das passt irgendwie net zusammen.

Vielleicht musste zur Wache weil er wegen solcher Sachen schonmal negativ aufgefallen ist.

Ihr wart zu zweit. Das wird nichts Großes werden, sollte was kommen.
Aber aufregen könnten man sich Tagelang über so Oxen..... ;)

Gruß Maddin
Das Benzin ist so teuer geworden - Ich stelle jetzt nachts den Motor ab!
Autor: Boa
Datum: 05.04.2012
Antwort:
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Also merke dir es fürs nächste mal...... überhole ihn gleich und gut... hättest in 3ten geschalten dann hättest jetzt kein Ärger :D
Wer später bremst...ist länger schnell...und früher da!

www.du-sollst-skinheads-nicht-mit-nazis-verwechseln.de
--1312--
Autor: knax
Datum: 05.04.2012
Antwort:
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Guten morgen,

wie lächerlich. Wir haben in unserer Dorfzeitung in den letzten Tagen einen Artikel gehabt, da ging genau das vor Gericht. Seht selbst... und schmunzelt.

Jetzt geht der link hoffentlich.


http://www.stimberg-zeitung.de/lokales/waltrop/Wildwest-Szenen-auf-der-L809n;art1010,710229

Ich denke mal, viel geht da nicht.

MfG

Autor: E36-323ti-Alex
Datum: 05.04.2012
Antwort:
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Moin :)
vielen dank für die Antworten.
Was meint ihr soll ich zur Polizei und
Anzeige erstatten? Zur Absicherung falls
er auch gemacht hat...

MfG
Alex
Autor: Jago
Datum: 05.04.2012
Antwort:
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Als erstes wird bei soetwas immer nach der Dienstnummer gefragt, damit nimmt man den Meisten Pseodopolizisten und ggf. echten Polizisten den Wind aus den Segeln da die erste fraktion keine hat. Und die zweite i.d.R. weis was man mit dieser nummer macht ;)
Autor: Heckpropeller
Datum: 05.04.2012
Antwort:
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Bei "Beamtenbeleidigung" 1 Monat Fahrverbot... =)))

Eine pol. Anzeige wird bei solch einem Fall sicher aufgenommen. Nur wird es für eine einzelne Person ohne Zeugen schwierig einen Nachweis zu erbringen.

Das es ein Polizeibediensteter war, glaub ich kaum. Es sei denn den hat jemand ins Hirn geschissen und wird aufgrund seines Beamtenstatus "geduldet".
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Autor: Bjunior
Datum: 05.04.2012
Antwort:
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Mal ne Frage am Rande: Was passiert wenn der gute Herr sich als Polizist ausgibt aber keiner ist?

Patrick
Autor: Jago
Datum: 05.04.2012
Antwort:
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Ich würde sagen das es unter Amtsanmaßung fällt.
Autor: MalibuM41K
Datum: 05.04.2012
Antwort:
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Hatte mal sowas mit einem Polizisten.

Meine große Schwester neben mir, gut einsehbare Landstraße und 80.

Vor mir ein olles Polo Coupe mit 60. Bin im 2ten ´gang mit dem GTI dran vorbei und hab bis ca. 80 beschleunigt und bin weiter in den nächsten Ort.

Da an der Tankstelle haelt der an und brüllt mich an von wegen Gefährdung und Überholverbot und ich haette Glück dass er meinen Führerschein nicht gleich einzieht...

Ich den nicht ganz für voll genommen.
Den nächsten Tag stand der vor meiner Haustür mit einem Kollegen und die wollten dass ich einen Wisch unterschreibe ich sei Schuld bla bla. habe den dann rausgeworfen.

Das Ganze ging mit Anwalt usw dann vor Gericht.
Leider scheint die Polizistenaussage wohl doch viel Gewicht zu haben, trotz meiner Schwester und mir gegen die Aussage von einer Person...

Das Bußgeld wäre günstiger gewesen.

So ein Ars**l***!
Autor: Krischi23
Datum: 05.04.2012
Antwort:
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Wenn er sich nicht ausgewiesen hat ist die ganze Maßnahme sowieso sinnfrei...Passt alles nicht zusammen. Klingt für mich auch sehr stark nach Amtsanmaßung...
Autor: Fresh Prinz
Datum: 05.04.2012
Antwort:
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War er in Dienstkleidung, so muss er sein Käppchen aufsetzen sonst hat er nichts zu sagen!
War er zivil muss er sich ausweisen, tut er das nicht, hat er ebenfalls nichts zu sagen!

Wenn er wirklich Polizist ist, brauchst du vor Gericht weit mehr als die aussage einer Freundin!

Hab mal gehört in der Praxis für einen Polizisten min. 5 glaubhafte Freunde, besser wären 10...


Aber mach dir mal nicht ins Hemd, so benimmt sich kein Polizist!
1. Die seltsame Fahrweise, wenn dann halten die dich Professionell an ohne das ablberne Verhalten!
2. Das zu übertrieben sichtbare Notieren am Rückspiegel (sehr geil, der muss sich ja verrenkt haben^^)
3. Zeigen die sofort und als aller erstes ihren Ausweiß!

Ich würd zur Polizei gehn, die Sache melden und ihn Anzeigen, das ist auf jeden Fall Amtsanmaßung!


Zitat:

Im deutschen Recht ist die Amtsanmaßung in § 132 StGB geregelt. Der Wortlaut ist:

„Wer unbefugt sich mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes befasst oder eine Handlung vornimmt, welche nur kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“



Bitte mach das, solche Idioten brauchen das!!!! ;)

Bearbeitet von: Fresh Prinz am 05.04.2012 um 12:11:02
One of the last wild Ducks!
Autor: Heckpropeller
Datum: 05.04.2012
Antwort:
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Zitat:

War er in Dienstkleidung, so muss er sein Käppchen aufsetzen sonst hat er nichts zu sagen!



Das stimmt nicht. Ist eine unwahre Stammtischparole.

Zitat:

Ich würd zur Polizei gehn, die Sache melden und ihn Anzeigen, das ist auf jeden Fall Amtsanmaßung!




Auf alle Fälle. Solche Seppel sind die gerößten Querulanten und Störenfriede überhaupt.
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Autor: Fresh Prinz
Datum: 05.04.2012
Antwort:
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Zitat:

Das stimmt nicht. Ist eine unwahre Stammtischparole.


Weis ja nicht auf welchen Stammtischen du so verkehrst und was da so geredet wird aber das stimmt!
Es gibt zwar je nach Bundesland Außnahmen auch für Notfällen, aber im Grunde ist es so, ließ selbst:

http://www.juraforum.de/forum/beamtenrecht/polizeimuetze-im-dienst-20693

Und das erste was die Rennleitung in Rutinesituationen macht, ist sich das Kappi aufzusetzen ;)
Beobachte das mal, grad die Jungen Beamten machen es immer, die älteren naja die machen auch viel was sie nicht dürfen^^

Bearbeitet von: Fresh Prinz am 05.04.2012 um 12:49:22
One of the last wild Ducks!
Autor: BraInLagg
Datum: 05.04.2012
Antwort:
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Übrigens gibts auch keine Beamtenbeleidigung. Die fällt ganz normal unter Beleidigung, denn jeder ist vor dem Gesetz gleich, egal ob Polizist oder Normalbürger.

Ich würde ihn auf jeden Fall anzeigen! Solchen Leuten sollte man öfters auf den Deckel hauen, machen nur leider die wenigsten Menschen weil sies mit der Angst zu tun bekommen..
Autor: Fresh Prinz
Datum: 05.04.2012
Antwort:
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Zitat:

Übrigens gibts auch keine Beamtenbeleidigung


Natürlich gibt es sie und sie wird auch als solche bezeichnet bei einer Anzeige!
Aber bei der Strafe wird aber nicht zwischen normaler Person und Beamten unterschieden, nur in der Strafverfolgung gibt es dann kleine Unterschiede!

http://de.wikipedia.org/wiki/Beamtenbeleidigung


Bearbeitet von: Fresh Prinz am 05.04.2012 um 13:02:07
One of the last wild Ducks!
Autor: Heckpropeller
Datum: 05.04.2012
Antwort:
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Nach der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) dürfen (verdachtsunabhängige) Verkehrskontrollen nur von Polizeivollzugsbeamten durchgeführt werden, die als solche erkennbar sind oder deren Fahrzeug als Polizeifahrzeug erkennbar ist. Dies gilt nicht bei der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten.

Auf Verlangen müssen diese Beamten sich ausweisen.
Die müssen keinen Hut aufziehen. Stell mir gerade mal das Szenario vor:

Polizist: " Führerschein und Fahrzeugschein, bitte!"

Zvilist: " Erst das Mützchen aufsetzen!"

Polizist : "Nee, ich will nicht. Ist viel zu heiß."

Zivilist: " Dann darfst du mich gar nicht kontrollieren. Ätschi-Bätschi."

=)

Hab das letztens erst noch einmal in der "Auto-Blöd" gelesen.
Ist nur ne Stammtischparole.

Trotzdem haben sie bei Kontrollen brav das Mützchen auf.
Ich denke, das gilt als Dienstvorschrift.
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Autor: mb100
Datum: 05.04.2012
Antwort:
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Zitat:


Zitat:

Übrigens gibts auch keine Beamtenbeleidigung


Natürlich gibt es sie und sie wird auch als solche bezeichnet bei einer Anzeige!
Aber bei der Strafe wird aber nicht zwischen normaler Person und Beamten unterschieden, nur in der Strafverfolgung gibt es dann kleine Unterschiede!

http://de.wikipedia.org/wiki/Beamtenbeleidigung


Bearbeitet von: Fresh Prinz am 05.04.2012 um 13:02:07

(Zitat von: Fresh Prinz)




... und dennoch wird "nur" wegen ner Beleidigung angezeigt. Selbst wenn ein Beamte beleidigt wird. Der einzige Unterschied ist der, das auch der Dienstherr des Beamten antragsberechtigt ist. Sonst ergibt sich in der Strafverfolgung auch kein Unterschied.

Und ein Polizist würde dies auch nie als "Beamtenbeleidigung" titulieren, würde sicher auch nie darum bitten, dass man ihm zur Wache folgt oder was ähnliches. Und dass die Wikipedia auch nicht der Weisheit letzter Schluss ist, ist ja auch klar...
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Autor: Fresh Prinz
Datum: 11.04.2012
Antwort:
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Zitat:

Hab das letztens erst noch einmal in der "Auto-Blöd" gelesen.
Ist nur ne Stammtischparole.


Ok, habs vorher auch nie geklaubt aber in letzter Zeit eben immer wieder gehört!
Die Auto Foto wird schon gut recherchiert und damit recht haben denk ich mal...

Zitat:

Und ein Polizist würde dies auch nie als "Beamtenbeleidigung" titulieren, würde sicher auch nie darum bitten, dass man ihm zur Wache folgt oder was ähnliches.


Auf keinen Fall die sind zu faul, da wird der Name notiert und dann mahlen die Mühlen der Bürokratie ;)

Zitat:

Und dass die Wikipedia auch nicht der Weisheit letzter Schluss ist, ist ja auch klar...


Das ist wirklich immer schwer einzuschätzen, vieles ist sehr gut recherchiert und auch sachlich dargelegt!
Wenn ich was wichtiges nachlese, seh ich mir aber ohnehin immer mehrere Quelle an!

Bearbeitet von: Fresh Prinz am 11.04.2012 um 16:41:29
One of the last wild Ducks!




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Ende des Themas

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