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Beitrag von: theblade Date: 03.04.2012 Thema: Frage zum Mietrecht ---------------------------------------------------------- Bitte nur diejenigen Antworten die auch wirklich Ahnung haben und sich nicht nur "im recht fühlen" danke ;) Es geht darum das einige Zeit lang die Fenster undicht waren und die Miete durch den Mieter gekürzt wurde. Der Vermieter hat glaube ich erst nach 3 oder gar 4 Monaten gehandelt obwohl wir ja so ein strengen Winter hatten. Nun wurden die Fenster repariert / abgedichtet / whatever und der Vermieter fordert jetzt die gekürzten Beträge aus den vorangegangen Monaten zurück. Ist das rechtens oder darf er diese gar nicht 'nachfordern' ? Danke euch Bearbeitet von: theblade am 03.04.2012 um 22:35:59 |
Autor: Heckpropeller Datum: 03.04.2012 Antwort: ---------------------------------------------------------- LOL, was isn das fürn Scherzbold. Natürlich nicht. Hier könnte Ihre Werbung stehen. |
Autor: theblade Datum: 04.04.2012 Antwort: ---------------------------------------------------------- das gleiche meinte ich auch als mir das erzählt wurde. Er hat es wohl bei allen Mietern im Haus versucht. War mir nur nicht sicher was ich den betroffenen raten sollte... |
Autor: Fogg Datum: 04.04.2012 Antwort: ---------------------------------------------------------- Mieterschutzbund oder wie das heißt anschreiben. Da bekommste ne ordentliche Antwort die du dem Vermieter vorlegen kannst. ...don´t care about tomorrow! |
Autor: Denyo Datum: 04.04.2012 Antwort: ---------------------------------------------------------- Schau dir im Internet einfach die §§ 535 - 536 BGB an. Darin ist genau dein Problem geregelt! "Für die Zeit, während der die Tauglichkeit gemindert ist, hat er nur eine angemessen herabgesetzte Miete zu entrichten." Nachzahlen musst du nur wenn kein Sach- oder Rechtsmangel vorhanden war, du somit nicht berechtigt warst die Miete zu kürzen. Gruß Hier sollte Ihre Werbung stehen! ;o) |
Autor: goer1848 Datum: 04.04.2012 Antwort: ---------------------------------------------------------- Versuchen kann er es ja mal, nur hat er keinen rechtlichen Anspruch auf die Nachzahlung. Für die Zeit, in der ihr mit dem Sachmangel leben musstet, habt ihr ein Recht auf Mietkürzung. Wie hoch die genau ist kann dir der Mieterbund mitteilen. Hoffentlich kommt der dann nicht auf die Idee, die Miete zu erhöhen, weil er Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt hat ;-) Ruhrpottgrüße vom goer1848 |
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