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Beitrag von: DrStonY Date: 02.04.2012 Thema: Hauptuntersuchung - Bundesrat - Saisonkennzeichen ---------------------------------------------------------- Hallo, wie vor ein paar Tagen im Bundesrat beschlossen, sollen zum 1.Juli 2012 einige Änderungen bei der Hauptuntsuchung kommen. Quelle: Focus Nun habe ich mein Cabrio auf Saisonkennzeichen laufen und zwar von Mai bis Oktober. Der TÜV ist im Dezember abgelaufen also, 12/11. Wenn ich jetzt wieder fahren darf, ist der TÜV dann für den Zeitraum zwischen Dezember und Saisonanfang 01.05.2012 abgelaufen, also quasi 5 Monate oder habe ich noch 1 Monat Zeit, wenn ich erst im Juni 01.06.2012 zum TÜV gehen würde, da ich das Auto ja in echt erst einem Monat fahren darf? Man fängt, bei den ganzen Gesetzesänderungen ja schon fast an darüber nach zu denken, den TÜV bis Anfang Juli zu überziehen, da spare ich mir ein ganzes halbes Jahr mit, wenn es nicht mehr zurück datiert wird! |
Autor: e36-newbie Datum: 02.04.2012 Antwort: ---------------------------------------------------------- Soweit ich weiß, darf man zu TÜV-Zwecken auch mit einem abgemeldeten Fahrzeug dahin fahren. Und ein Saisonkennzeichen ist ja in dem Zeitpunkt nicht angemeldet. Aber nagel mich da bitte nicht fest drauf, am besten mal beim TÜV anrufen, fragen und das Ergebnis hier posten. |
Autor: angro Datum: 02.04.2012 Antwort: ---------------------------------------------------------- Es gibt einige Bundesländer, wie z.B. Hessen, die haben eh nicht zurückstempeln lassen. Inzwischen haben sich im Vorgriff auf die neue Regelung, die eigentlich zum 01.04. in Kraft treten sollten, einige Prüfstellen entschlossen, schon jetzt nicht mehr zurück zu stempeln. Frag einfach mal bei deiner örtlichen TÜV und DEKRA Stelle nach, ggf. auch mal bei einem GTÜ oder KÜS- Prüfer. Ich bin sicher, dass du bei dir in der Region schon jemanden finden wirst, der nicht mehr zurückstempeln wird. LG, Andreas... Bearbeitet von: angro am 02.04.2012 um 19:51:27 Bearbeitet von: angro am 02.04.2012 um 19:57:05 |
Autor: DrStonY Datum: 04.04.2012 Antwort: ---------------------------------------------------------- Also, ich war grade beim TÜV, die haben mir erstens gesagt: Da ich Saisonkennzeichen habe und der TÜV außerhalb der Saison lag, wird der TÜV so geklebt, das ich halt immer in Saison zum TÜV muss. In meinem Fall, wird dann also Mai geklebt. Zweitens: Ich hätte auch die Möglichkeit bis Juni ohne TÜV zu fahren, da ja einen Monat Frist besteht. Dann würde aber, in meinem Fall, der TÜV auch auf Mai zurück gesetzt. Also keine 5 Monate ohne TÜV zum Saisonstart. Also mir solls Recht so sein, solange ich nicht wieder zurück auf Dezember gesetzt worden wäre. Klingt logisch, ist auch so. Dachte es wäre komplizierter! |
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