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Muss eine stärkere ZKD nach planen verbaut werden? - 3er BMW - E36

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Beitrag von: raptor-84
Date: 22.03.2012
Thema: Muss eine stärkere ZKD nach planen verbaut werden?
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Hallo zusammen,

bei meinem 318er muss nun die Zylinderkopfdichtung erneuert werden(210000 km). Meine Frage ist nun ob nach dem Planen des Zylinderkopfes zwingend eine stärkere/dickere ZKD verbaut werden muss oder ob der Volumenunterschied im Brennraum durch den Klopfsensor kompensiert wird?

Vielen Dank schonmal für die Hilfe.


Antworten:
Autor: Old Men
Datum: 22.03.2012
Antwort:
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Wieviel wurde beim Planen abgenommen? Wenn der Kopf noch im Standardmaß liegt, dann brauchst du keine dickere Dichtung.
Autor: raptor-84
Datum: 22.03.2012
Antwort:
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Naja es klingt jetzt vielleicht doof, aber da ich auf Auto angewiesen bin fahre ich halt noch mit der defekten ZKD rum und informiere mich jetzt estmal. Der Wagen macht auch sonst keine Mucken ausser halt der Druck auf dem Kühlsystem.

Bis zu welchem Maß geht den noch die Orginale? Bzw. ab wann muss die stärkere ZKD rein?
Autor: pat.zet
Datum: 22.03.2012
Antwort:
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Als erstes solltest du mal feststellen lassen ob der Kopf geplant werden Muss ( Motoren instandsetzer wissen das )
wenn es nur 1 oder 2 /10 sind erhöhst du nur die Verdichtung........
Aber der Instandsetzer weiss auch das ob dann genug Platz zu den Ventilen bleibt !
Autor: raptor-84
Datum: 22.03.2012
Antwort:
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Vielen Dank schonmal für die Antwort.

Das Problem ist halt das ich ja auf das Auto angewiesen bin. Daher sollte die Reparatur möglichst schnell über die Bühne gehen. Deshalb würde ich natürlich gerne etwas abschätzen können was für eine Dichtung ich benötige, bzw. wieviel so im Schnitt runtergeholt werden muss.
Mir ist halt Anfang des Jahres der Schlauchanschluss vom Zylinderkopfflansch(hinten) abgefolgen. Folge war natürlich eine Überhitzung. Jetzt ist halt immer Druck auf dem Kühlsystem und Wasser weg. daher wäre es schön wenn mir mal Leute die schon mal den Kopf haben planen lassen so ihre Werte mitteilen könnten, wieviel vom ZK abgenommen wurde.
Autor: Fav
Datum: 22.03.2012
Antwort:
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Hab mal in nen 328er ne Kopfdichtung reingemacht da wurde der Kopf um 3 zehntel geplant und der Motorinstandsetzer hat gemeint das ich unbedingt die etwas dickere Kopfdichtung nehmen soll. Aber wie vorher schon geschrieben wenn des nur minimal ist würd ich auch die Standard Dichtung nehmen.
Greetz
Autor: raptor-84
Datum: 25.02.2014
Antwort:
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Ich wollte nur nochmal das Thema zum Abschluß bringen.
Ich habe die dickere ZKD auf anraten des Motorinstandsetzers verbaut. Ging alles recht problemlos und ich habe ca 350,-€ fürs planen des Kopfes, die Ersatzteile und das notwendige Werkzeug(Drehmomentschlüssel und Drehwinkelscheibe) gezahlt. Der Motor schnurrt wieder einwandfrei.

Dann kam der absolute Hammer. Die ZKD war im Mai repariert und in Juni haben mir die "Freundlichen in grün"(oder jetzt halt dunkelblau) den Wagen stillgelegt. Angeblich wegen fahren ohne Versicherungsschutz. Da ich meinen Führerschein nicht dabei hatte wurde ich dann auch noch die letzten 200m im Polizeiwagen nach hause gefahren um meinen Führerschein vorzulegen. Dabei habe ich natürlich gleich bei der Versicherung angerufen und siehe da, Versicherungsschutz besteht. Mehr als ein: "tut uns leid, aber die Plaketten sind halt ab." kann dann auch nicht mehr von den Herren. Viel rennerei weil die irgendwelche falschen Daten im System haben. Als ich dann das Geld für die Neuzulassung zusammen hatte war der TÜV dran, also ab zur GTÜ und den wohl schlechtest gelaunten Prüfer Deutschlands erwischt. Rost an der Motorhaube ist ein erheblicher Mangel!!! Die Motorhaube ist Crashrelevant!!! Bremsschläuche hinten porös(der Klassiker;-)), erheblicher Mangel!!! Pendelstützen vorn ausgeschlagen(nicht gebrochen), erheblicher Mangel!!!
Prüfer: "ABE für den Endschalldämpfer??"
Ich: "Ja ist hier."
Prüfer:"Da fehlt die Plakette am Endschalldämpfer!"
Ich:"Nummern sind eingelasert."
Prüfer: "kann ich nicht sehen!"
Ich: "Ist vielleicht verdreckt durch die Fahrt auf der Strasse?"
Prüfer:"Naja gut"

Wirklich sehen wollte er die Nummer dann doch nicht mehr, dann hätter er nähmlich nochmal auf den Knopf dür die Hebebühne drücken müssen. Es handelte sich im übrigen nicht um eine Scherenhebebühne sondern um eine Normale. Dabei soll ja das Fahrzeug im beladenen Zustand geprüft werden. Wie der Laden überhaupt eine Prüfgenehmigung erhalten konnte ist mir schleierhaft. Das einzige was in der Bude kein erheblicher Mangel war, war mein Auto. Ich war dann woanders und siehe da ich habe Tüv und das ohne getrickse oder "ich kenne den Prüfer". Naja nun kann ich erstmal wieder die freude am Fahren geniessen.




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