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Beitrag von: DIDIRS1600 Date: 01.03.2012 Thema: SPANISCHES KENNZ. IN DEUTSCHL. ---------------------------------------------------------- HI ZUSAMMEN, WER KENNT SICH MIT DEN GESETZEN AUS UND KANN MIR SAGEN WIE LANGE ICH MICH IN DEUTSCHLAND MIT SPANISCHEM KENNZEICHEN AUFHALTEN.NATUERLICH MIT FRISCHEM SPAN. TUEV UND GUELTIGER VERSICHERRUNG. WANN MUSS ICH DEN WAGEN UMMELDEN. DANKE SCHONMAL IM VORAUS LG DIDI |
Autor: yusuf Datum: 01.03.2012 Antwort: ---------------------------------------------------------- Normaler weise nach 3 Monaten ummelden wenn man einen Wohsitz in Deutschland hat. Mein Zitat, mein Spruch kopieren nicht erlaubt. Urheberrecht. Wahre Liebe gibt es, das ist die Motorenliebe. (Natürlich ab 6 Zylinder am liebsten Sauger.) |
Autor: Old Men Datum: 02.03.2012 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ich fahre selber ein Fahrzeug mit Spanischer Zulassung. Wenn du einen angemeldeten Wohnsitz in Spanien hast, ist es kein Problem, mit dieser Zulassung hier zu fahren. Hier gilt aber wie so oft, 6 Monate in Deutschland oder 6 Monate in Spanien. Wichtig ist vor allem der Wohnsitz in Spanien. Bist du unter dieser Adresse angemeldet und zu erreichen, kannst du hier mit Spanischer Zulassung fahren. |
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