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Beitrag von: Asko Date: 22.02.2012 Thema: Pendlerpauschale 2012 - Wer kennt sich aus? Hilfe! ---------------------------------------------------------- Hallo zusammen! Ich arbeite seit kurzem in meinem neuen Job ca. 55km von meinem Wohnort entfernt. Mit öffentlichen ist es nicht zu erreichen (nicht zumutbar) und daher fahre ich mit Auto. Jetzt ist das natürlich ein dickes Loch im Portemonaie, wenn man es auf den Monat hochrechnet. Ich hoffe natürlich einen gewissen eTil davon über die Pendlerpauschale zurück zu bekommen und werde daraus nicht schlau momentan. Auf der einen Seite höre ich etwas von "kleiner" und "großer" Pauschale mit festen Sätzen, auf der anderen Seite lese ich 0,30€ pro Entfernungskilometer (0,30€x55km=15,15€ pro Arbeitstag?). Dann wiederum hören ich man kann es am Ende des Jahres absetzen oder monatlich vom Arbeitgeber aufrechnen lassen, was einen höheren Nettolohn bedeuten würde?! Kann mich jemand aufklären was in meinem Fall am sinnvollsten ist? Meinetwegen mit einer Beispielrechnung und einem fiktiven Monatsnettolohn von 2000€. Wäre euch sehr dankbar. Gruß Asko |
Autor: 332i-Machine Datum: 23.02.2012 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Genau - kannst Dir netto von deinem Arbeitgeber auszahlen lassen. Wenn er's macht, kannst Du es steuerlich jedoch nicht mehr geltend machen. Die 30 cent sind steuerfrei... gibt auch Firmen die mehr bezahlen, alles was über die 30 cent hinaus geht muss versteuert werden. Wenn dein Arbeitgeber dir monatlich nichts zahlt, kannst Du es am Jahresende steuerlich geltend machen und dich über eine schöne Rückzahlung freuen. |
Autor: Performances Datum: 23.02.2012 Antwort: ---------------------------------------------------------- Geht dass auch beim Weg zur Uni ? Sind bei mir einfach auch ~40km , per Bahn fahre ich aber fast 3 Stunden ... mitm Auto ~40Minuten. Weiß da einer etwas? Ein flotter 3er macht immer Spaß. |
Autor: Asko Datum: 23.02.2012 Antwort: ---------------------------------------------------------- Also mein Arbeitgeber zahlt nichts. Laut der obigen Rechnung hätte ich bei fiktiven 250 Arbeitstagen im Jahr ca 3800€ an Rückzahlungen. Das kann nie und nimmer sein. Das muss sich irgendwie anders berechnen. |
Autor: cargraphics Datum: 23.02.2012 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Das sind Werbungskosten, die vom Bruttolohn abgezogen werden. Bei einem angenomnenen Durchschnittssteuersatz von ca. 20% bekommst du 3.800 x 0.2 = 760EUR zurück. Abgesehen davon sind 250 Arbeitstage unrealistisch, evt. Urlaub vergessen oder arbeiteitest du auch samstags? MfG |
Autor: 332i-Machine Datum: 24.02.2012 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Uups - du kennst die Grundbausteine des Steuerrechts, die man selbst als Nicht-Steuerberater kennen sollte, noch nicht... ist ja klar dass du nicht das gesamte Geld zurück kriegst, oder? Es wird von deinem steuerpflichten Jahresbrutto abgezogen, und diese Summe wird dann versteuert. Wobei es glaube ich auch Grenzen gibt... genaueres steht aber in diesem Buch: Link Kauf Dir das Buch - da steht alles drin was man wissen sollte... @performances: Zahlst als Stunden keine Steuern, was willst Du dann absetzen? |
Autor: Nicore Datum: 24.02.2012 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Ich sitz grad an meiner Steuererklärung 2010 und 2011. :D Ich hab ne Freundin die arbeitet im Steuerbüro und hab von daher ein paar Tips. Wenn man von Montag bis Freitag arbeitet dann geht man von 230 Tagen aus. @Asko: Musst Du auf Deinem Arbeitsweg über die Autobahn? Falls nicht, machs wie meine Freundin und kauf Dir nen Roller. Am besten einen der alten Generation, die bekommst Du für rund 250€ und die fahren auch noch gut 70-80km/h. :D BMW Team Oberhavel |
Autor: mb100 Datum: 24.02.2012 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Man könnte den Weg zur Uni in den Verlustvortrag setzen und dann mit späteren Einkünften verrechnen bzw. hätte es machen können - entsprechend einer der letzten Entscheidungen des BFH. Aber der Gesetzgeber hat ja vor kurzem entschieden, dass die Ausbildungskosten des Studenten keine Werbungskosten sind. Arbeitest Du, performances, allerdings "nebenbei" oder machst ein BA-Studium und Dein Einkommen ist so hoch, dass Du Steuern zahlen musst, dann gebs mit an! Ich sag immer: "rausschmeißen kanns das Finanzamt immer noch..." "Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan" |
Autor: Asko Datum: 24.02.2012 Antwort: ---------------------------------------------------------- Die 250 Tage waren wie gesagt fiktiv.. Nein ich habe mich vorher mit damit nie beschäftigen müssen, da ich erst gerade mein Studium abgeschlossen habe und jetzt den Berufseinstieg gestartet hab. 90% der Strecke sind über die Autobahn. Sonst wäre mir der Arbeitsweg zeitlich zu weit :) Ja um die 700€ sollen es wohl sein .. die genau Rechnung kenne ich nicht. Wenn ich jedoch monatlich verrechnen lasse, soll etwas mehr dabei raus kommen. Genau zahlen kenne ich nicht. Ich werde aber einen Antrag stellen. So wird mein Nettolohn erhöht. Danke euch für die Mühe. MfG |
Autor: Performances Datum: 24.02.2012 Antwort: ---------------------------------------------------------- Naja, ich hatte vor wieder zu arbeiten ... Schande über mich dass es bei einer Firma aus Backnang sein sollte :P. Aber dann kann man doch nur den Weg vom zuhause zur Arbeit angeben ? Ein flotter 3er macht immer Spaß. |
Autor: Timmiii Datum: 25.02.2012 Antwort: ---------------------------------------------------------- ich klink mich mal kurz hier mit ein. Ich mache diese Erklärung auch gerade und da wird nach Arbeits- Krank- Urlaubstagen gefragt alles von mir richtig eingegeben. Jetzt steht da Arbeitsweg in km (einfache entfernung) ist das pro Tag gemeint also ein einziger weg? Und rechnen die nachher diese Zahl mal den Arbeitstagen "selbst aus". Oder muss man das selbst ausrechnen und die "zig tausend" km die sich dadurch errechnen und diese dann eintragen. Ich hoffe ihr versteht was ich will. |
Autor: Scherge Datum: 25.02.2012 Antwort: ---------------------------------------------------------- ich hab immer nur die einmalige fahrstrecke angegeben, die rechnen das selber aus soweit ich weiß |
Autor: b-mw-323 Datum: 25.02.2012 Antwort: ---------------------------------------------------------- Beachte auch, dass du nur eine regelmäßige arbeitssätte seit dem steuerjahr 2011 angeben kannst. Ich empfehle dir das wiso steuer Sparbuch. Kostet 25 Euro und erklärt alles super und gibt viele Tipps. Bsp. Die kfz und privathaftpflicht kannst du absetzen usw. EinfAch im Programm den Interviewmodus starten und alles Schritt.für Schritt erklären lassen. Gibt auch viele Videos da drin. Das Programm kannst.du auch direkt absetzen. |
Autor: mikV8 Datum: 26.02.2012 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hallo, ich klink mich auch mal ein, da ich, denke ich, bei Steuererklärungen ein wenig Erfahrungen in den letzten Jahren sammeln konnte. Mache die schon immer selbst und zwa auch mit dem WISO-Steuerprogramm. @b-m-w-323: Kostet nur ca.15€ (bei MediaMarkt, Medimax & Co. zu bekommen). Es gibt zwar auch noch das Große Steuerprogramm, aber das braucht man nur, wenn man Vermieter ist o.ä. weiterführende Dinge absetzen möchte. Als "normaler" Arbeitnehmer reicht das Grundprogramm vollkommen aus. Dort sind dann, wenn es mal soweit ist, auch die Anlagen N(Kinder) etc. dabei. zum Thema: Grundsätzlich ist es so, dass man die Kosten die man sich über den Kilometersatz von 30Cent ausrechnet, wie schon geschrieben, vom Bruttojahresverdienst abziehen kann und damit genau diesen Wert nicht versteuern muss. Ich rechne da über den Daumen mit ca.1/3 des Aufwandes, was man dann als Wert zurück bekommt. Im vorliegenden Fall also deutlich über 1000,-€. Die verschiedenen Programme für die Steuererklärung arbeiten event. da etwas unterschiedlich, aber im Normalfall gibt man die TÄGLICHEN Kilometer für die EINFACHE Strecke an, da der Heimweg nicht dazu gezählt wird. Dies ist der Weg in die Freizeit! Diese Kilometer werden dann eben mit den 30Cent multipliziert und dann nochmal mit den angegebenen Arbeitstagen. Hier ist wichtig, dass man möglichst realistisch bleibt. Da kommt es darauf an, ob man eine 6Tage-Woche hat, hin und wieder Samstags arbeitet,... Sowas kann teilweise recht kompliziert werden, bei Leuten die "rollende Woche" arbeiten o.ä. Die meisten Finanzämter erkennen jedoch 230 Arbeitstage, wie schon benannt, ohne Probleme an. Wenn es darüber hinaus geht, sollte man dies schon begründen können. Was event. noch möglich ist, ist dass man den Kilometersatz von 30Cent nachgewiesen nach oben korrigiert. Dies ist jedoch nicht so einfach. Nichtmal mit meinem 40er und einer Verbrauchsangabe von 14Liter/100km komme ich da hin. Da wären schon größere Reparaturrechnungen notwendig. Es kann jedoch sein, dass dies nicht für den normalen Arbeitsweg möglich ist, sondern nur für Kilometer welche man für Fortbildungen etc. zurück legt. Dort darf man dann auch den Hin-&Rückweg abrechnen! Noch was zu dem Roller. Ich habe mir auch für den Arbeitsweg ne 125er geholt, auch um hin und wieder mal schönes Wetter auf 2 Rädern genießen zu können. Einen 55km Arbeitsweg mit nem Roller wird sich bei Regenwetter aber jeder 3x überlegen, gerade weil man ja meist frühs nicht weiß, wie man nachmittags nach Hause fährt... Wenn's pi..t, können 55km zur Ewigkeit werden! ;-) Lieber sollte man sich nach nem Auto umschauen, was sich entsprechend günstig bewegen lässt. -> Smart, Lupo-3L,... :-))) Gruß Mirko |
Autor: cxm Datum: 26.02.2012 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Hi, das stimmt so nicht. Du hast normalerweise 200-215 Arbeitstage. An Urlaubs- Krankheits- und Feiertagen fährst Du ja nicht. Dann bekommst Du nicht den Betrag von Finanzamt erstattet, sondern Dein steuerpflichtiges Brutto-Jahreseinkommen wird um diesen Betrag geringer angesetzt. Das ist ein himmelweiter Unterschied. Beispiel: Jahres-Bruttogehalt 30.000€ -> Jahres-Nettogehalt 19.183€ Jahres-Bruttogehalt 30.000€ Pendlerpauschale 3.000€ (als Freibetrag eingegeben, kommt etwa hin) -> Jahres-Nettogehalt 20.152€ Effektiv hast Du am Jahresende also ca. 1000€ mehr im Portemonaie. Von 3000€, die man "zurück bekommt" also keine Spur. Wenn Du es genauer wissen willst, gibt Deine Daten in eien Steuerprogramm ein. z.B. WISO. Wer bisher die 3t€ im Kpf hatte, kommt vielleicht langsam darauf, dass die Pendlerpauschale ein einziger Beschiss ist. Und als normaler Arbeitnehmer hat man nicht viele Möglichkeiten was rauszuholen... Ciao - Carsten Schöne Autos fangen mit "B" an - BMW und Borsche... |
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