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Probleme mit KFZ-Versicherung - Geplaudere

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Beitrag von: LittleX1
Date: 03.02.2012
Thema: Probleme mit KFZ-Versicherung
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Hi,

ich habe ein kleines Problem. Folgendes ist passiert: Habe Anfang Januar ein Fahrzeug gekauft, einen gebrauchten E90 und hatte mir ein Angebot von einer Versicherung geholt.. Die haben mir brav ein Angebot per E-Mail zugeschickt und die EVB-Nummer gegeben. Daraufhin habe ich den Antrag unterschrieben zurückgeschickt und das Fahrzeug angemeldet.

Jetzt habe ich heute mir einer netten Dame von der Versicherung telefoniert, dass es mit der KFZ-Versicherung einige Probleme gibt und die mir die Schadenfreiheitsklasse vom Angebot nicht geben können. Das Angebot wurde also falsch erstellt.. Jedenfalls müsste ich jetzt 600 € mehr zahlen im Jahr. Jetzt meine ich dass das ne absolute Unverschämtheit ist.. jedenfalls weiß ich jetzt nicht ob bei denen wirklich ein Fehler unterlaufen ist.. es könnte ja auch ein sein, dass sich die Leute nicht sehr viel Mühe beim Angebot erstellen geben, in der Hoffnung dass wenn das Auto erstmal angemeldet ist, man sowieso quasi gezwungen ist die höhere Prämie zu akzeptieren..

Jedenfalls habe ich jetzt meiner Meinung nach drei Möglichkeiten:
- Ich kündige die Versicherung quasi ab morgen und melde mein Fahrzeug bei einer anderen Versicherung an.
- Oder ich stell mich quer und verliere quasi rückwirkend den Versicherungsschutz und bekomm damit Probleme mit dem Straßenverkehrsamt.
- Oder ich nehme zähneknirschend die 600 € mehr pro Jahr in Kauf.

Meine Frage: Eigentlich ist ein schriftliches Angebot doch bindend oder nicht? Können die jetzt einfach so kommen und mehr verlangen? Und kann ich aus dem Vertrag rauskommen und verlangen die Versicherung ab morgen zu kündigen um dann zu einer anderen Versicherung zu wechseln?

Danke für eure Meinungen!

LittleX1

Bearbeitet von: LittleX1 am 03.02.2012 um 00:07:28


Antworten:
Autor: Krischi23
Datum: 03.02.2012
Antwort:
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Generell ist ein Vertrag erstmal für beide Seiten bindend! Nichnur für dich.

Lese mal das Kleingedruckte. Da findet sich eigentlich auf alles eine Antwort.
Autor: BMW-E30-SLS
Datum: 03.02.2012
Antwort:
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Hallo,

schau mal nach wie lange du von einem Widerruf der Versicherung Gebrauch machen darfst. Wenn das 4 Wochen sind könnteste das noch hinkriegen. Dann biste ab heute noch deine Versicherung los.

Gruß Kevin
"Ein Auto ist erst dann schnell genug, wenn man morgens davor steht und Angst hat es aufzuschließen." - Walter Röhrl
Autor: _OZZY_e36
Datum: 03.02.2012
Antwort:
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Wenns hart auf hart kommt! Melde einfach dein Auto ab und dann bist du die Versicherung Eh los! Ich würde an deiner stelle eh keine Versicherung im Internet abschließen geh einfach in irgendein versicherungsbüro! Da hast du auch einen Ansprechpartner! :-)
"Fordere viel von dir selbst und erwarte wenig von den anderen. So wird dir Ärger erspart bleiben."
Autor: LittleX1
Datum: 03.02.2012
Antwort:
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Zitat:


Generell ist ein Vertrag erstmal für beide Seiten bindend! Nichnur für dich.

Lese mal das Kleingedruckte. Da findet sich eigentlich auf alles eine Antwort.

(Zitat von: Krischi23)




Folgendes steht in den AGB:

3 Wie hoch ist Ihr Beitrag, wann müssen Sie ihn bezahlen und was sind die Folgen unterbliebener oder verspäteter Zahlung?

..Beachten Sie bitte, dass Sie endgültige Angaben zur Beitragshöhe erst nach Auskunft über Ihren Schadenverlauf dem Versicherungsschein entnehmen können. Der im Versicherungsschein genannte erste oder einmalige Beitrag wird 14 Tage nach Zugang des Versicherungs- scheins fällig. Sie haben diesen Beitrag dann unverzüglich (d. h. spätestens innerhalb von 14 Tagen) zu zahlen. Ein Folgebeitrag ist zu dem im Versicherungsschein oder in der Beitragsrechnung angegebenen Zeitpunkt fällig und zu zahlen. Zahlen Sie nicht oder nicht rechtzeitig, gefährden Sie Ihren Versicherungsschutz. Einzelheiten hierzu finden Sie in den AKB C.1 und C.2..

.. 5 Welche Pflichten haben Sie beim Vertragsschluss und welche Folgen können Verletzungen dieser Pflichten haben?
Bitte machen Sie im Antrag wahrheitsgemäße und vollständige Angaben. Bei unrichtigen Angaben besteht die Gefahr, dass Sie Ihren Versicherungsschutz verlieren oder eine Vertragsstrafe zahlen müssen.
Bei vorsätzlich unrichtig gemachten Angaben wird der Beitrag rückwirkend ab Versicherungsbeginn nach den tatsächlich vorliegenden gefahrerheblichen Umständen berechnet. Bei einer vorsätzlich unterlassenen Anzeige wird der Beitrag rückwirkend ab Beginn des laufenden Versicherungsjahres nach den tatsächlich vorliegenden gefahrerheblichen Umständen berechnet. In beiden Fällen wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 50 % eines Versicherungsbeitrages für das laufende Versicherungjahr erhoben, die nach den tatsächlich vorliegenden gefahrerheblichen Umständen berechnet wird und sofort fällig ist...



Punkt 5 ist doch genau das relevante oder? Wenn ich bestimmte Punkt bei Vertragsabschluss verschweige oder im Laufe der Versicherungszeit nicht melde, dann wird der Beitrag angepasst.. D.h. in meinem Fall dürften Sie den nicht anpassen, oder?

Bearbeitet von: LittleX1 am 03.02.2012 um 08:52:37

Bearbeitet von: LittleX1 am 03.02.2012 um 08:55:03
Autor: LittleX1
Datum: 03.02.2012
Antwort:
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Zitat:


Hallo,

schau mal nach wie lange du von einem Widerruf der Versicherung Gebrauch machen darfst. Wenn das 4 Wochen sind könnteste das noch hinkriegen. Dann biste ab heute noch deine Versicherung los.

Gruß Kevin

(Zitat von: BMW-E30-SLS)




Das wäre auch eine Möglichkeit, aber in dem Fall würde beim Versicherungsschutz ja rückwirkend fällig werden und ich würde Probleme mit dem Straßenverkehrsamt bekommen, oder nicht?
Die Widerrufsfrist beträgt doch 2 Wochen nach Vertragsabschluss, aber im Moment ist der Vertrag ja noch gar nicht zustande gekommen, lediglich ein Vorvertrag oder?. Ich habe auch keine Widerrufsbelehrung bekommen weswegen die Frist gar nicht anfängt zu laufen, wenn ich mich an die Recht-Vorlesung richtig zurück erinner...
Autor: LittleX1
Datum: 03.02.2012
Antwort:
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Zitat:


Wenns hart auf hart kommt! Melde einfach dein Auto ab und dann bist du die Versicherung Eh los! Ich würde an deiner stelle eh keine Versicherung im Internet abschließen geh einfach in irgendein versicherungsbüro! Da hast du auch einen Ansprechpartner! :-)

(Zitat von: _OZZY_e36)





Geht das? Kann ich einfach zum Rathaus gehen und mein Auto stilllegen und dann wird die Versicherung zwangsläufig gekündigt? Das wäre glaube ich fast die einfachste Lösung.. die 60 € für die Neuanmeldung würden mir viel Arbeit sparen..
Autor: mikV8
Datum: 03.02.2012
Antwort:
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@littlex1
Zu deinem letzten Beitrag: JA, wäre wohl die einfachste Methode. Du wirst jedoch für den versicherten Zeitraum zahlen müssen, was widerum ja nur ein geringer Betrag ist.

Zum eigentlichen Punkt:
Wenn die schreiben, dass es ein Problem mit der Schadensfreiheitsklasse gibt, dann scheinst DU im Antrag falsche Angaben gemacht zu haben und somit wärst DU der Verursacher des ganzen Problems.
Natürlich kann man nicht bei der Angebotsrechnung einfach mal ne schön niedrige SF-Klasse angeben oder den Unfall, auf den noch keine Rückstufung erfolgte, "vergessen".
Die Versicherung erfragt deine reele SF-Einstufung beim Vorversicherer ab, als auch, ob Unfallregulierungen im zurückliegenden Jahr statt gefunden haben.
Hier scheint es nun Unstimmigkeiten zu geben, die es aufzuklären gilt.
Welche Möglichkeiten bleiben?
- Du hast falsche Angaben zur SF-Klasse gemacht.
- Dein Vorversicherer hat falsche Angaben zu deiner SF-Klasse gemacht.
- Deine neue Versicherung versucht dich zu verar...en.

Ruf am besten dort an und frage nach, welches Problem es denn mit der SF-Klasse gibt.
Man sollte dir dann schon schlüssig erklären können, was Sache ist
Solltest du dir sicher sein, dass DEINE Angaben zur SF-Klasse richtig waren, kannst du dich im Normalfall getrost auf das Angebot der Versicherung berufen, denn dieses ist bindend.

Gruß
Mirko
Autor: LittleX1
Datum: 03.02.2012
Antwort:
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Zitat:


@littlex1
Zu deinem letzten Beitrag: JA, wäre wohl die einfachste Methode. Du wirst jedoch für den versicherten Zeitraum zahlen müssen, was widerum ja nur ein geringer Betrag ist.

Zum eigentlichen Punkt:
Wenn die schreiben, dass es ein Problem mit der Schadensfreiheitsklasse gibt, dann scheinst DU im Antrag falsche Angaben gemacht zu haben und somit wärst DU der Verursacher des ganzen Problems.
Natürlich kann man nicht bei der Angebotsrechnung einfach mal ne schön niedrige SF-Klasse angeben oder den Unfall, auf den noch keine Rückstufung erfolgte, "vergessen".
Die Versicherung erfragt deine reele SF-Einstufung beim Vorversicherer ab, als auch, ob Unfallregulierungen im zurückliegenden Jahr statt gefunden haben.
Hier scheint es nun Unstimmigkeiten zu geben, die es aufzuklären gilt.
Welche Möglichkeiten bleiben?
- Du hast falsche Angaben zur SF-Klasse gemacht.
- Dein Vorversicherer hat falsche Angaben zu deiner SF-Klasse gemacht.
- Deine neue Versicherung versucht dich zu verar...en.

Ruf am besten dort an und frage nach, welches Problem es denn mit der SF-Klasse gibt.
Man sollte dir dann schon schlüssig erklären können, was Sache ist
Solltest du dir sicher sein, dass DEINE Angaben zur SF-Klasse richtig waren, kannst du dich im Normalfall getrost auf das Angebot der Versicherung berufen, denn dieses ist bindend.

Gruß
Mirko

(Zitat von: mikV8)





Hallo mikv8,

das stimmt soweit.. ich weiß auch wo das Problem liegt. Es handelt sich hierbei um mein Erstfahrzeug. Mein Vater ist beim gleichen Versicherer und ich habe damals als ich mir das Angebot geholt habe angegeben, dass ich meinen Führerschein vor 5,5 Jahren gemacht habe und seitdem unfallfrei mit dem Auto von meinem Vater mitfahre. Daraufhin haben die mir die Schadenfreiheitsklasse 55%/60% gegeben.

Gestern wurde mir aber gesagt dass das nicht geht.. Und dass ich jetzt entweder die Möglichkeit habe eine Kinderregelung in Anspruch zu nehmen und mit 85% einzusteigen, oder weil ich den Führerschein länger als 3 Jahre besitze mit 140% einsteigen kann..

So ist die Sachlage.. ich sehe den Fehler also klar bei der Versicherung, oder nicht?

VG Little
Autor: mikV8
Datum: 04.02.2012
Antwort:
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Zitat:

Mein Vater ist beim gleichen Versicherer und ich habe damals als ich mir das Angebot geholt habe angegeben, dass ich meinen Führerschein vor 5,5 Jahren gemacht habe und seitdem unfallfrei mit dem Auto von meinem Vater mitfahre. Daraufhin haben die mir die Schadenfreiheitsklasse 55%/60% gegeben.



Da von uns keiner wirklich nachvollziehen kann, wie und durch welche Äußerungen etc. es zu der Aussage zur SF-Klasse kam, werden wir hier auch nicht wirklich weiter helfen können.
Ich gehe nicht davon aus, dass dir die Versicherung einfach mal eine SF-Klasse nennt, an die sie sich dann nicht mehr halten möchte.
Ich habe im übrigen im Internet auch noch nie erlebt, dass man das irgendwie mit umschriebenen Sachverhalten ala "Mitfahrer seit x-Jahren..." angibt. Da gitb es eine Auswahltabelle mit den SF-Klassen von 1-25 und gut.

Sollte es doch so sein, wirst du doch sicherlich nachvollziehbar belegen können, welche Angaben du gegenüber der Versicherung gemacht hast und das auf Grund DIESER Angaben dir das Angebot erstellt wurde. In diesem Moment ist nachgewiesen, dass die Versicherung den Fehler gemacht hat.
Das kann zwar passieren, aber damit muss sich die Versicherung an ihrem Fehler halten, zumindest was den letztendlichen Preis angeht. Die SF-Einstufung DÜRFEN die gar nicht nach deren Gutdünken festlegen. Dort ist der Spielraum begrenzt, da dies ja auch Einfluss auf die Folgeversicherungen hat, die du event. einmal haben wirst. Damit wird deine SF-Einstufung dann halt anders lauten und die müssen dir einen entsprechenden Rabatt einräumen, so das du auf den angebotenen Preis kommst.
Hier ist die Frage, wieviel Lust du hast, dir das alles zu erstreiten und am Ende des Jahres dann eine entsprechende Erhöhung des Tarifs zu bekommen.
Grundsätlzich eine viel günstigere Versicherung wirst du eh nicht finden, weil dich am Ende JEDE Versicherung im Bereich der 85% einstufen wird...

Gruß
Mirko
Autor: bmw9009
Datum: 04.02.2012
Antwort:
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Den Wagen abmelden und dann mit ner neuen Versicherung zulassen geht nicht, nur so zur Info. Man kann den Wagen nur auf eine andere Person zulassen und nur so einen neuen Versicherungsvertag unterzeichnen.
Autor: LittleX1
Datum: 04.02.2012
Antwort:
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Zitat:


Den Wagen abmelden und dann mit ner neuen Versicherung zulassen geht nicht, nur so zur Info. Man kann den Wagen nur auf eine andere Person zulassen und nur so einen neuen Versicherungsvertag unterzeichnen.

(Zitat von: bmw9009)




Gut, notfalls wäre es kein Problem das Auto über meine Mutter anzumelden..
Autor: glorie
Datum: 03.02.2014
Antwort:
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Hallo,

Du schreibst ein wenig wirr.
Der Fehler liegt bei Dir, wie es aussieht.
Wenn Du mit dem Fahrzeug Deines Vaters 5 Jahre gefahren bist, so bist nicht Du der Inhaber der aktuellen SF-Klasse, sondern der Versicherungsnehmer und das ist Dein Vater.
Wenn Du nun selbst erstmalig ein KFZ versichern willst, so fängst Du , mit SF 1/2 an. Die sogenannten Prozente sind je nach Versicherer etwas unterschiedlich die genannte SF 1/2 bekommt man über die Führerscheinregelung( mind.3 Jahre Füherscheinbesitz (wurde der Fs in d. 1. Jahreshälfte gemacht, dann zählt das Jahr , sonst nicht.)Die Eltern-Kind-Regelung brauchst Du nicht, die gilt bei denen die noch keine 3 Jahre im Besitz eines FS sind und deren Eltern einen PKW versichert haben mit der Einstufzng SF 1/2 oder besser.
Hat Dein Vater ein Zweitfahrzeug und Du bist mit diesem auch gefahren und möchtest nun den Schadenfreiheitsrabatt(SF) von Deinem Vater übertragen haben, so ist das möglich. Du kannst angenommen Dein Vater hat SF 10, die vollen 10 Jahre nicht übertragen bekommen, da Du erst 5 Jahre den Führerschein hast und würdest SF 5 erhalten. Sollte Dein Vater aber keinen SF auf Dich übertragen wollen, weil er ja sonst selbst wieder mit einer schlechtern SF den Vertrag fortführen müsste, so bleibt nur die o.g. Möglichkeit. Immer beachten eine Sondereinstufung ist nicht übertragbar. Auch Schadensfreiheitsrabatte sind nur 1X übertragbar! Ich erlebe es selbst leider zu oft, dass alles auf die Versicherung geschoben wird, weil die Leute selbst keinen Durchblick haben und sofort Böswilligkeit unterstellen. Kein Schwein hat was davon! Eine genauere Erklärung ist hier nicht möglich, dazu muss klar sein was Du eigentlich angegeben hast, für die Berechnung des Angebots. Grüße
Autor: Opern Geist
Datum: 04.02.2014
Antwort:
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Nach mehr als 2 Jahren hat sich das Thema bestimmt schon erledigt ;)
Autor: M-PowerTr
Datum: 04.02.2014
Antwort:
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Welche versicherung bist du ? Ich kann dir nur empfehlen Hok coburg kriegst sehr gute angebote :).
Autor: bmw-stylerhk2
Datum: 04.02.2014
Antwort:
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Du kannst die EVB widerrufen! Nach Zugang des Versicherungsscheines 14 Tage und eine EVB eines anderen Versicherer hinterlegen!
Ganz einfach;)
Autor: mb100
Datum: 04.02.2014
Antwort:
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Zitat:


Du kannst die EVB widerrufen! Nach Zugang des Versicherungsscheines 14 Tage und eine EVB eines anderen Versicherer hinterlegen!
Ganz einfach;)

(Zitat von: bmw-stylerhk2)




Nur dumm, dass die 14 Tage nun knapp zwei Jahre her sind.

(Langsam fängt das an, Spaß zu machen *ggg*)
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"




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Ende des Themas

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