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und wieder mal Ebay...... - Geplaudere

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Beitrag von: e36-newbie
Date: 22.01.2012
Thema: und wieder mal Ebay......
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Moin moin Gemeinde,

und wieder mal ein "ich ärgere ich zu tode über ebayverkäufer"thread. Ich habe gestern extrem günstig eine Heckklappe für meinen E39 geschossen:

Link

Die Freude war groß, aber nur 10 Minuten lang. Habe den VK gleich angeschrieben wegen Abholtermin. Die Nachricht war noch nicht mal abgesendet, erhalte ich eine E-Mail, das der VK die Transaktion nicht ausführen will, weil er angeblich das Teil anderweitig verkauft hat. Dem sollte ich zustimmen. Dies habe ich logischerweise abgelehnt. So doof bin ich ja nicht. Ich hätte dem ja bei der Übergabe auch was mehr gezahlt, ich weiß ja wie das ist, etwas unter Wert zu verkaufen. Aber nachdem ohne eine Kontaktaufnahme zu mir gleich die Transaktion abgebrochen werden soll von seiten des VK, werde ich nun auf die Heckklappe für 1 Euro bestehen. Ich denke mal, ich habe gute Karten. Der VK hat ja noch weitere E39 Teile drin, alle ab 1 Euro. Mal sehen, ob er mich kontaktiert. Ebay werde ich wohl auch einschalten. Ist ja schliesslich ein rechtsgültiger Kaufvertrag zusatnde gekommen.


Antworten:
Autor: bmwhazer
Datum: 22.01.2012
Antwort:
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Rechtlich gesehen bist du im Recht.. aber ob es sich lohnt bei sowas zum Anwalt zu gehen, bleibt dir überlassen. :)
Er ist selber Schuld wenn er den Artikel so günstig ablaufen lässt.... kannst ihm ja anbieten den Deckel für einen angemessenen Preis abzuholen.
Ansonsten bleibt dir noch die Möglichkeit einer Negativen Bewertung...

lg
Biete einen Umbau der Innenbeleuchtung an. Wahlweise in Blau oder Weiß.

Genauers per PN!

Innenbeleuchtung -Umbau in weiß oder blau
Autor: e36-newbie
Datum: 22.01.2012
Antwort:
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Ich hätte dem auf jeden fall mehr als den 1 euro gegeben. Gebietet die Fairness, allerdings nach der Aktion sehe ich das auch nicht mehr ein. Ich hatte ja nichtmal die Chance, im das mitzuteilen, der hat ja quasi sofort die Transaktion rückgangig machen wollen, kaum das der Ebay-Hammer gefallen ist.
Autor: E36-Freak
Datum: 22.01.2012
Antwort:
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Rein rechtlich gesehen bist Du mit Deiner Meinung wie bereits erwähnt auf der sicherern Seite....

die Frage ist nur ob Du Dir den Stress mit einer zivilrechtlichen Auseinandersetzung dafür antun willst.

Ich würde dem Verkäufer mal einen Preisvorschlag machen und dann sehen...wenn nicht dann negativ bewerten und Abfahrt

Autor: aNka
Datum: 22.01.2012
Antwort:
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Zitat:


Rein rechtlich gesehen bist Du mit Deiner Meinung wie bereits erwähnt auf der sicherern Seite....

die Frage ist nur ob Du Dir den Stress mit einer zivilrechtlichen Auseinandersetzung dafür antun willst.

Ich würde dem Verkäufer mal einen Preisvorschlag machen und dann sehen...wenn nicht dann negativ bewerten und Abfahrt


(Zitat von: E36-Freak)




Würde ich genauso machen.
Ich weiß ehrlich gesagt nicht einmal, ob ein Anwalt sich auf ein Verfahren über so einen geringen Streitwert einlässt?!
Autor: MÜ-KO 40
Datum: 22.01.2012
Antwort:
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schreib ihn höfflich an und biet ihn einen angemessenen preis
das kommt besser als ihn gleich negativ zu bewerten


vielleicht lässt er mit sich verhandeln

Bearbeitet von: MÜ-KO 40 am 22.01.2012 um 17:07:32
Lieber 6 Zylinder als 6 Liter verbrauch.
Autor: shgfa
Datum: 23.01.2012
Antwort:
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Sorry aber was soll der Kram mit Schlag ihm einen angemessenen Preis vor, dass Ding ist für 1 Euro weg gegangen und fertig?

Der VK hat die Heckklappe ab 1 Euro eingestellt und Angebotsgebühren zu sparen und um Bieter anzulocken. Die Aktion hat nicht hingehauen und die Klappe ist nunmal für ein 1 Euro weg gegangen, schade Pech für den VK.

Setz eine angemessene Frist zur Erfüllung des KV und droh ihm bei Nichterfüllung damit, dass Du eine Ersatzbeschaffung vornimmst und er dann die Kosten zu tragen hat.
<HDStyle> Ist dir schonmal aufgefallen, dass irgendwie nie Amokläufe an Hauptschulen stattfinden? o.o <Crytek> Ja ist klar. Da schießen ja auch alle zurück.
Autor: E36-Freak
Datum: 23.01.2012
Antwort:
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Zitat:




die Frage ist nur ob Du Dir den Stress mit einer zivilrechtlichen Auseinandersetzung dafür antun willst.


(Zitat von: E36-Freak)




bedingt A- er hat eine Rechtsschutzversicherung, ansonsten muss er erstmal in Vorleistung treten und sich die Kohle auf dem Zivilklageweg zurückholen

und B- er braucht Zeit ich schätze mal mindestens ein halbes Jahr, bevor das Ding vor dem Zivilgericht durch ist

Klar kann er machen...um des Prinzips Willen...ist ja schliesslich seine Entscheidung
Autor: Nicore
Datum: 23.01.2012
Antwort:
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Zitat:


und wieder mal ein "ich ärgere ich zu tode über ebayverkäufer"thread.
(Zitat von: e36-newbie)




Und mal wieder der Hinweis, das es bei ebay selber eine FAQ und ein Forum
gibt wo solche Sachen hingehören.
BMW Team Oberhavel
Autor: aNka
Datum: 23.01.2012
Antwort:
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Zitat:


Sorry aber was soll der Kram mit Schlag ihm einen angemessenen Preis vor, dass Ding ist für 1 Euro weg gegangen und fertig?

Der VK hat die Heckklappe ab 1 Euro eingestellt und Angebotsgebühren zu sparen und um Bieter anzulocken. Die Aktion hat nicht hingehauen und die Klappe ist nunmal für ein 1 Euro weg gegangen, schade Pech für den VK.

Setz eine angemessene Frist zur Erfüllung des KV und droh ihm bei Nichterfüllung damit, dass Du eine Ersatzbeschaffung vornimmst und er dann die Kosten zu tragen hat.

(Zitat von: shgfa)




Weil Aufwand und Nutzen in keiner Relation zueinander stehen.
Autor: e36-newbie
Datum: 23.01.2012
Antwort:
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Schade, das man bei Ebay nicht mehr sehen kann wer auf etwas geboten hat. Würde zu gern mal die anderen Käufer anschreiben und schauen ob er da das gleiche abgezogen hat.

Problem ist, lasse ich das ganze sausen, wird er das immer wieder so machen. Passt ihm was nicht, wird die Transaktion abgebrochen. Auf der anderen Seite ist natürlich der Aufwand wegen 1€ eigentlich zu hoch, aber mir gehts inzwischen fast schon ums Prinzip. Der wird das immer wieder so machen. Also hab ich die Wahl zwischen Pest und Cholera.
Autor: Nicore
Datum: 23.01.2012
Antwort:
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Nein, Du hast die Wahl den offiziellen ebay-Weg zu gehen und
die dortigen Optionen nach den ebay-Regelungen zu vollführen
mit Einhaltung der Fristen etc... erzwingen kannst Du da gar nichts.
Das ist am Ende eh alles Glückssache.

Bedenke immer dabei, es handelt sich hier um einen Privatverkauf
und Du hast keinerlei Schaden oder wertbaren Verlust. Da ist die
Frage wo das Argument ist.

Bearbeitet von: Nicore am 23.01.2012 um 16:43:30
BMW Team Oberhavel
Autor: stef bacardi
Datum: 23.01.2012
Antwort:
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Oh Mann, hier werden ja wieder viele Halbweisheiten verbreitet ;)

- also zuerst mal ist es in diesem Falle egal ob es ein Kaufvertrag zwischen Geschäfts- oder Privatleuten abgeschlossen wurde. Kaufvertrag ist Kaufvertrag.
Nach Ende der Auktion ist ebay sozusagen raus.

Sollte der Verkäufer zB argumentieren dass das Teil inzwischen "kaputtgegangen ist" hat er für Ersatz zu sorgen. Und da das hier kein seltenes Teil ist ist dieses ohne Probleme möglich, wird ihn nur sehr viel mehr als einen Euro kosten.

Ganz wichtig ist ihm eine Frist zu setzen (10-14 Tage) in der du das Teil abholen kannst.
Sollte diese ohne weiteres verstrichen sein kannst du dir immer noch überlegen was du machst.

Vorher natürlich den Verkäufer über die Folgen aufklären...

Ist natürlich alles rein schematisch, du musst natürlich schauen ob dir das alles so wert ist...

Autor: e36-newbie
Datum: 23.01.2012
Antwort:
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Sein Argument war, er hätte es an jemand anderen verkauft...... und das ca. 10 minuten, NACHDEM die Auktion zu meinen Gunsten ausgelaufen war.....
Autor: stef bacardi
Datum: 23.01.2012
Antwort:
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Echt? Dann hat er ja zugegeben dass er den Kaufvertrag gebrochen hat...

Also Frist setzen in dem er dem Kaufvertrag nachzukommen hat!



Autor: Stefan177
Datum: 23.01.2012
Antwort:
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Zitat:


Ich weiß ehrlich gesagt nicht einmal, ob ein Anwalt sich auf ein Verfahren über so einen geringen Streitwert einlässt?!
(Zitat von: aNka)




Den Streitwert kann man in dem Fall problemlos anheben:
Entweder er liefert, oder der Käufer besorgt sich Ersatz bei BMW. Abzgl. der Kosten für das gebrauchte Teil natürlich (1 Euro). Und schon hast Du nen 500 Euro Streitwert.

So hat das mein Anwalt mal gemacht. Selber Fall, nur ein Sportlenkrad mit Airbag für 200 Euro. Auch Spottbillig, wär mindestens das doppelte wert gewesen damals. Lenkrad wäre angeblich kaputt gegangen.
Anwalt hat nen Brief geschrieben: Entweder liefern, gleichwertigen Ersatz besorgen, oder es wird ein neues Lenkrad mit Airbag bei BMW gekauft. Streitwert: 1400 Euro.
Paar Tage später kam das Lenkrad dann kommentarlos.

Ich würd das auch schon aus Prinzip machen in dem Fall. Wenn er sagt: Ey komm, lass uns 50 Euro machen, würd's auch passen. Aber wenn er gleich die Tour fährt und rumlügt, würd ich das durchziehen. Auch wenns nur um nen Euro geht. Sowas nervt.

Bearbeitet von: Stefan177 am 23.01.2012 um 19:20:45
Schlagt ein und schwört, kreuzt die Gläser.
Ein letztes Mal, auf die alten Fehler...
Autor: mikV8
Datum: 23.01.2012
Antwort:
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Scheint momentan große Masche zu sein auf Ebay.
Die eigene Mitbieterei hat ausgedient. Geht es für zu wenig Geld weg, liefert man, unter Angabe fadenscheiniger Ausreden, einfach nicht.
Ist echt zum Kotzen und ich würd solchen auch um jeden Preis beweisen, dass es so nicht geht...
Bekannte von mir hatte gerade das gleiche Problem. Ich hab ihr dann auch geraten eine angemessene Frist zu setzen mit dem Hinweis, dass es danach ohne weitere Kontaktaufnahme zum Anwalt geht und fertig. Ende vom Lied, der Artikel wurde zugesendet, obwohl er doch eigentlich an jemand anderen verkauft war... ;-/
Letzten Endes ist es nämlich auch diesen Verkäufern nicht Wert, wegen 10/20 oder auch 50€ die man sich hätte mehr vorgestellt ein Verfahren zu riskieren. Es wird halt nur erstmal probiert.
Fest steht, dass die alle am Ende den Kürzeren ziehen werden!

Es gibt irgendwo versteckt im Ebay eine Funktion, bei der man, nach erfolgreicher Auktion, die Kontaktadresse des Käufers/Verkäufers erfährt. In diesem Moment erhält (hier) der Verkäufer dann die Benachrichtigung, dass seine Adresse an den (hier) Käufer mitgeteilt wurde, sowie erhält er im Gegenzug die Adresse des Käufers. Dies ist schon ein deutliches Zeichen, dass man vor hat, gegen den VK vor zu gehen und dies ist mit einer Adresse in der Hand schon mal um einiges leichter.
Viele verstecken sich nämlich auch hinter der Unbekanntheit im Ebay.
Nach der Benachrichtigung an den VK kann es schon sein, dass er einknickt...

Gruß
Mirko
Autor: e36-newbie
Datum: 23.01.2012
Antwort:
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Die Adresse bekommt man bei Ende der Auktion automatisch :-)
Autor: Nicore
Datum: 24.01.2012
Antwort:
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Zitat:


Oh Mann, hier werden ja wieder viele Halbweisheiten verbreitet ;)

- also zuerst mal ist es in diesem Falle egal ob es ein Kaufvertrag zwischen Geschäfts- oder Privatleuten abgeschlossen wurde. Kaufvertrag ist Kaufvertrag.
Nach Ende der Auktion ist ebay sozusagen raus.

(Zitat von: stef bacardi)




Es handelt sich um ein Gebrauchtteile welches so nur einmalig zum Verkauf
durch Privat steht. Es ist keine Neuware die massenweise im Regal liegt und
jederzeit nachgeliefert kann im berechtigten Fall. Ist die Ware halt kaputt
gegangen hat der Käufer Pech. Es ist kein Geld geflossen und es kam keiner
zu Schaden. Von daher...
Er muss sich jetzt gegenüber ebay rechtfertigen und DORT wird entschieden.
BMW Team Oberhavel
Autor: Renegy
Datum: 24.01.2012
Antwort:
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ich hatte als verkäufer auch erst nen problem...

Hab nen iPhone 4s drin gehabt, dachte es wäre ohne simllock. hab EINEN TAG VOR ablauf gemerkt, dass es doch simlock hat und habs sofort geändert. 7 SEKUNDEN vor ende gibt einer nen Gebot ab und will dann vom kauf zurück treten.

nach nen paar diskussionen hab icih nachgegeben und es zurück genommen, auch wenn ich im REcht war.

Naja, jetzt stehts eben wieder drin;)

Ebay ist ja ne tolle Sache, aber nur wenn man damit leben kann, dass manche Aktionen oder Transaktionen nicht so schnell Ablaufen. ich verkauf da wirklich nur SAchen, die ich sonst nicht los werde...
9 von 10 Stimmen in meinem Kopf sagen ich bin nicht verrückt.
Die 10`te summt das Lied von Halloween!

Ich bin schon so oft gestorben, aber nichts hat mich getötet!
Autor: stef bacardi
Datum: 24.01.2012
Antwort:
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Zitat:


Zitat:


Oh Mann, hier werden ja wieder viele Halbweisheiten verbreitet ;)

- also zuerst mal ist es in diesem Falle egal ob es ein Kaufvertrag zwischen Geschäfts- oder Privatleuten abgeschlossen wurde. Kaufvertrag ist Kaufvertrag.
Nach Ende der Auktion ist ebay sozusagen raus.

(Zitat von: stef bacardi)




Es handelt sich um ein Gebrauchtteile welches so nur einmalig zum Verkauf
durch Privat steht. Es ist keine Neuware die massenweise im Regal liegt und
jederzeit nachgeliefert kann im berechtigten Fall. Ist die Ware halt kaputt
gegangen hat der Käufer Pech. Es ist kein Geld geflossen und es kam keiner
zu Schaden. Von daher...
Er muss sich jetzt gegenüber ebay rechtfertigen und DORT wird entschieden.

(Zitat von: Nicore)




Sorry aber da bist du völligstens auf dem Holzweg...
Mit Ersatz meinte ich nicht DIESE Heckklappe sondern irgend eine andere vom E39.
Sollte die gebraucht in dieser Farbe nicht zu finden sein muss der Verkäufer für Ersatz sorgen, notfalls bei BMW.
(stell dir vor, da lagern diese in Regalen ;-) )

Deinen Worten zufolge entscheidet eBay über den Fall?
Also sind die Gerichte bei eBay-Fällen raus?
-na zum Glück nicht!
Autor: Stefan177
Datum: 24.01.2012
Antwort:
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Richtig. Der Kaufvertrag ist geschlossen und der Verkäufer hat zu liefern. Das ist überall so, auch bei Ebay. Natürlich kann man aus Kaufverträgen zurücktreten, dazu müssen aber beide Parteien einverstanden sein. Wenn eine der Partei auf Erfüllung besteht, muss das auch gemacht werden, es sei denn, es ist unmöglich. Z.B. ein Gemälde das verbrannt ist. Da kann man nicht einfach ein zweites herzaubern.

Der Fall wird auch nicht durch Ebay entschieden, sondern durch einen Richter. Ebay hat bestenfalls Maßnahmen, daß beide Parteien sich einigen. Recht sprechen dürfen sie nicht.

Der "Schaden" ist entstanden (auch wenn kein Geld geflossen ist), weil sich der Threadersteller eine andere Heckklappe besorgen muss. Der Verkäufer hat dafür den Aufpreis zu tragen. Ob sich der Käufer auf die Mühe einlässt ein Gebraucht Teil zu finden, oder ob er ein Neuteil bei BMW bestellt, bleibt Ihm überlassen. Das Auffinden einer billigen Alternative ist normalerweise das Problem des Käufers. Es ist nicht mein Problem, den Betrag klein zu halten, nur weil der Verkäufer zu dumm ist, Ebay zu benutzen.

@Threadersteller
Du solltest dem Verkäufer freundlich aber bestimmt eine Frist setzen und darauf hinweisen, daß Du dannach die Sache einem Anwalt übergibst.

"Sehr geehrter [...],
Am [...] habe ich von Ihnen eine [...] ersteigert. Die Tatsache, daß sie das betreffende Teil jemand anderem verkauft haben, entbindet sie nicht von unserem Kaufvertrag. Informieren sie sich bitte bei Ihrem Anwalt, er wird ihnen das bestätigen.
Liefern sie bitte die [...] bis zum [14 Tage Frist], ansonsten werde ich ohne weitere Ankündigung einen Anwalt mit der Klärung des Problems beauftragen.

Mit freundlichen Grüßen"

Auf weiteres Mails reagierst Du nicht. Auf keinen Fall eine Diskussion anfangen.
Kommt das Teil nicht, gehst Du zu einem Anwalt und lässt einen Brief aufsetzen. Das kostet ungefähr 30 Euro. Die 30 Euro muss der Verkäufer bezahlen, nachdem er das Teil geschickt hat. Schickt er es trotzdem nicht, kannst Du Dir überlegen Klage einzureichen. Wenn Du gewinnst, trägt er die Kosten des Rechtsstreits und Du hast das Teil. Wenn Du nach dem Brief aufhörst, musst du die 30 Euro bezahlen.

Mir wär's der Spass wert. Der kann 3 Tage lang nicht schlafen, wetten. :)



Bearbeitet von: Stefan177 am 24.01.2012 um 16:04:05

Bearbeitet von: Stefan177 am 24.01.2012 um 16:05:10

Bearbeitet von: Stefan177 am 24.01.2012 um 16:07:09
Schlagt ein und schwört, kreuzt die Gläser.
Ein letztes Mal, auf die alten Fehler...
Autor: Nicore
Datum: 24.01.2012
Antwort:
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Zitat:


Der "Schaden" ist entstanden (auch wenn kein Geld geflossen ist), weil sich der Threadersteller eine andere Heckklappe besorgen muss. Der Verkäufer hat dafür den Aufpreis zu tragen. Ob sich der Käufer auf die Mühe einlässt ein Gebraucht Teil zu finden, oder ob er ein Neuteil bei BMW bestellt, bleibt Ihm überlassen. Das Auffinden einer billigen Alternative ist normalerweise das Problem des Käufers. Es ist nicht mein Problem, den Betrag klein zu halten, nur weil der Verkäufer zu dumm ist, Ebay zu benutzen.
(Zitat von: Stefan177)




Das steht wo? Bis es dahin kommt oder mal kommen sollte hat man erstmal
ein paar Hunderter in seinen Anwalt investiert.
BMW Team Oberhavel
Autor: mb100
Datum: 24.01.2012
Antwort:
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Zitat:


Zitat:


Der "Schaden" ist entstanden (auch wenn kein Geld geflossen ist), weil sich der Threadersteller eine andere Heckklappe besorgen muss. Der Verkäufer hat dafür den Aufpreis zu tragen. Ob sich der Käufer auf die Mühe einlässt ein Gebraucht Teil zu finden, oder ob er ein Neuteil bei BMW bestellt, bleibt Ihm überlassen. Das Auffinden einer billigen Alternative ist normalerweise das Problem des Käufers. Es ist nicht mein Problem, den Betrag klein zu halten, nur weil der Verkäufer zu dumm ist, Ebay zu benutzen.
(Zitat von: Stefan177)




Das steht wo? Bis es dahin kommt oder mal kommen sollte hat man erstmal
ein paar Hunderter in seinen Anwalt investiert.

(Zitat von: Nicore)




§§ 280 I, III, 281 I S. 1, II BGB bzw. §§ 280 I, III, 283, 275 I oder II oder III BGB oder §§ 311 a II, I, 275 BGB - jeweils i.V.m. 249 BGB und je nachdem warum nicht geleistet wird / nicht geleistet werden kann.
(Allerdings würde wohl schon der Großteil der Richter als Maßstab für den Schadenersatz den Wert einer vergleichbaren Heckklappe nehmen)

Aber ich weiss scho: von Deiner - zugegebenermaßen etwas skurrilen - Ansicht lässt Du Dich selbst dann nicht abbringen, wenn Dir ein BGH-Richter oder die Leutheusser-Schnarrenberger was anderes erzählen täte... ;-)

Und ich tät mir den Spaß auch gönnen und würd auch mit ein paar Hundertern in Vorleistung treten. Das wärs mir wert. Hab ja sonst kaum was zu lachen. Im echten Leben net - und hier erst recht net. Wobei... doch, grad hier und grad jetzt scho. Lichtblick des Tages. Juhu!




Bearbeitet von: mb100 am 24.01.2012 um 17:16:57
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Autor: E36Chris
Datum: 24.01.2012
Antwort:
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am besten gleich nochmal ein Teil für 1€ kaufen. hat ja anscheinend nichts drauß gelernt und hat wieder für 1€ inseriert. Aber diesmal mit drastischen meiner Meinung nach Versandkosten (Abzocke ?!)

Ich würds nicht so machen aber naja

0 bewertungen, wenn negativ bewertung dann eben neuanmeldung
Autor: mikV8
Datum: 25.01.2012
Antwort:
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Zitat:

Die Adresse bekommt man bei Ende der Auktion automatisch :-)


Ja? - wo denn?

Die Adresse ist bei gewerblichen Käufern zwingend bereits im Angebot zu erkennen bzw. bekommt man die bei Angeboten auf Basis der Selbstabholung, da man ja sonst nicht weiß, wo man das ersteigerte Teil abholen soll.
Bei Privatauktionen auf Versandbasis habe ich noch keine Adresse des Verkäufers gefunden...

Aber wenn du die Adresse nun eh schon mal hast, kannst du ja auch einfach mal vorbei fahren.
Autor: Stefan325
Datum: 25.01.2012
Antwort:
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Guten Morgen allerseits,

wenn ich den Tread hier so durchlese... *Kopfschüttel*

Sicherlich war die Freude gross mal was für nen Euro geschossen zu haben, aber deswegen nun so ein Theater mit Anwalt etc. zu veranstalten, dem Verkäufer noch ne Zivilklage an den Arsch zu hängen ist doch ein WITZ!!! Da wird schon überlegt wie man einen ordentlichen Streitwert zusammenbekommt..

Ist das jetzt typisch Deutsch , oder habt ihr sonst keine Sorgen??? Mein Gott es geht um eine Heckklappe im Wert von vieleicht 50 Euro.

Und eines ist sicher , jeder zweite hier würde genauso handeln wie der Verkäufer der Heckklappe. Warscheinlich noch diejenigen die gerade am meisten lospoltern. Niemand hat mehr was zu verschenken.

@Treadsteller: Sich über sowas aufzuregen lohnt nicht. Und wegen so einem Käse zum Anwalt rennen ist irgendwie schon "peinlich".
Klar, nen Anwalt freut sowas. Dieser lebt von Korintenkackerei, aber wie gesagt: Lohnt die "Wichtigtuerei" , ein "Schwanzvergleich", wegen so einer poppeligen Heckklappe die sogar schon Rost hatte, und der Farbton dann sowieso nicht mehr genau zum Rest deines Wagens passt?

Ich glaube es geht dir nur darum ; "Es dem Typen zu zeigen". Du fühlst dich eben verschaukelt. Aber das ist Kindergarten. Vorallem wenns um ne Heckklappe geht in der sowieso schon der Gammel steckt.

Greetz

Nachtrag:
JEDER weiss wie es im Ebay läuft,oder? Sowas ist doch schon "normal". Wenn ich wegen jedem Problem das ich im Ebay hatte zum Anwalt gerannt wäre , hätte ich für nichts anderes mehr Zeit gehabt.
Es wird nicht das letzte Mal gewesen sein das du in der Bucht verschaukelt wirst.

Ich habe vor 14 Tagen in der Bucht etwas verkauft. Der Käufer hat frech behauptet das Paket sei unvollständig gewesen und er will 20 Euro zurück haben. Ein hin und her- Da ich mir wegen so einem Querulanten nicht die Bewertungen versauen wollte, hat der Lump die 20 Euro bekommen. Ende vom Lied - er hatte den Artikel, die 20 Euro und hat mich trotzdem negativ bewertet.

Ebay steht für mich nur noch für teure Gebühren, Ärger mit den Verkäufern bzw. Käufern und Aufregung.
Nach der oben beschriebenen Aktion , war es das letzte mal das ich auf Ebay etwas verkauft habe.

Aber so ist es - shit happens

Bearbeitet von: Stefan325 am 25.01.2012 um 07:52:38
BMW fahren, die zweit schönste Art Gummi abzurollen ;)

Mein Computer kann alles, wegen seiner 32 Bit!
Wenn ich 32 Bit intus habe, kann ich auch alles!





Autor: e46-fahrer
Datum: 25.01.2012
Antwort:
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Zitat:


Guten Morgen allerseits,

wenn ich den Tread hier so durchlese... *Kopfschüttel*

Sicherlich war die Freude gross mal was für nen Euro geschossen zu haben, aber deswegen nun so ein Theater mit Anwalt etc. zu veranstalten, dem Verkäufer noch ne Zivilklage an den Arsch zu hängen ist doch ein WITZ!!! Da wird schon überlegt wie man einen ordentlichen Streitwert zusammenbekommt..

Ist das jetzt typisch Deutsch , oder habt ihr sonst keine Sorgen??? Mein Gott es geht um eine Heckklappe im Wert von vieleicht 50 Euro.

Und eines ist sicher , jeder zweite hier würde genauso handeln wie der Verkäufer der Heckklappe. Warscheinlich noch diejenigen die gerade am meisten lospoltern. Niemand hat mehr was zu verschenken.

@Treadsteller: Sich über sowas aufzuregen lohnt nicht. Und wegen so einem Käse zum Anwalt rennen ist irgendwie schon "peinlich".
Klar, nen Anwalt freut sowas. Dieser lebt von Korintenkackerei, aber wie gesagt: Lohnt die "Wichtigtuerei" , ein "Schwanzvergleich", wegen so einer poppeligen Heckklappe die sogar schon Rost hatte, und der Farbton dann sowieso nicht mehr genau zum Rest deines Wagens passt?

Ich glaube es geht dir nur darum ; "Es dem Typen zu zeigen". Du fühlst dich eben verschaukelt. Aber das ist Kindergarten. Vorallem wenns um ne Heckklappe geht in der sowieso schon der Gammel steckt.

Greetz

Nachtrag:
JEDER weiss wie es im Ebay läuft,oder? Sowas ist doch schon "normal". Wenn ich wegen jedem Problem das ich im Ebay hatte zum Anwalt gerannt wäre , hätte ich für nichts anderes mehr Zeit gehabt.
Es wird nicht das letzte Mal gewesen sein das du in der Bucht verschaukelt wirst.

Ich habe vor 14 Tagen in der Bucht etwas verkauft. Der Käufer hat frech behauptet das Paket sei unvollständig gewesen und er will 20 Euro zurück haben. Ein hin und her- Da ich mir wegen so einem Querulanten nicht die Bewertungen versauen wollte, hat der Lump die 20 Euro bekommen. Ende vom Lied - er hatte den Artikel, die 20 Euro und hat mich trotzdem negativ bewertet.

Ebay steht für mich nur noch für teure Gebühren, Ärger mit den Verkäufern bzw. Käufern und Aufregung.
Nach der oben beschriebenen Aktion , war es das letzte mal das ich auf Ebay etwas verkauft habe.

Aber so ist es - shit happens

Bearbeitet von: Stefan325 am 25.01.2012 um 07:52:38

(Zitat von: Stefan325)




dem kann ich nur zustimmen .....

und zu den anderen : wie oft wollt ihr den Quark hier eigentlich noch durchkauen ?

immer die gleichen Antworten in den selben Threads ...... und keiner der TE´s hat geklagt oder gar mal den Ausgang dieser 100 Ebayverkäufer - Geschichten gepostet ........ Schwachsinn wegen nem Euro so einen Kindergarten zu veranstalten

such dir ne andere Heckklappe, das ist tausend mal entspannter als diesen monatelangen Kleinkrieg zu führen, allein die Fristen bei ebay belaufen sich schon auf 14 Tage .......


Bearbeitet von: e46-fahrer am 25.01.2012 um 08:38:59
Autor: mb100
Datum: 25.01.2012
Antwort:
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Zitat:


Zitat:

Die Adresse bekommt man bei Ende der Auktion automatisch :-)


Ja? - wo denn?

(Zitat von: mikV8)




Ich hab vor kurzem auch mal wieder "von privat" was ersteigert. Und da war die Adresse des Verkäufers in der Mail, die ich von eBay erhalten habe (Betreffszeile: "Vielen Dank für Ihren Einkauf - [Artikelbezeichnung]") zu finden. => Grauer Kasten, Angaben zum Verkäufer.

Ebenfalls war die Adresse in der Mail, die ich von eBay erhielt und die den Betreff "Herzlichen Glückwunsch! Der Artikel [Artikelbezeichnung] gehört Ihnen" zu finden.

Bearbeitet von: mb100 am 25.01.2012 um 08:43:33
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Autor: Nicore
Datum: 25.01.2012
Antwort:
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Zitat:


§§ 280 I, III, 281 I S. 1, II BGB bzw. §§ 280 I, III, 283, 275 I oder II oder III BGB oder §§ 311 a II, I, 275 BGB - jeweils i.V.m. 249 BGB und je nachdem warum nicht geleistet wird / nicht geleistet werden kann.
(Allerdings würde wohl schon der Großteil der Richter als Maßstab für den Schadenersatz den Wert einer vergleichbaren Heckklappe nehmen)

Aber ich weiss scho: von Deiner - zugegebenermaßen etwas skurrilen - Ansicht lässt Du Dich selbst dann nicht abbringen, wenn Dir ein BGH-Richter oder die Leutheusser-Schnarrenberger was anderes erzählen täte... ;-)

Und ich tät mir den Spaß auch gönnen und würd auch mit ein paar Hundertern in Vorleistung treten. Das wärs mir wert. Hab ja sonst kaum was zu lachen. Im echten Leben net - und hier erst recht net. Wobei... doch, grad hier und grad jetzt scho. Lichtblick des Tages. Juhu!
(Zitat von: mb100)




Liegt halt daran das ich mit dieser "dubiosen" Platform ebay einfach mal reell
umgehe und nicht beim kleinsten Pups rummotze. Diese ganzen "ey isch komm Dir
mit Anwalt alta" Mentalität ist echt zum kotzen.

Wenn ich die Heckklappe wirklich bräuchte zwecks Unfall oder was auch immer
hätte ich schon weitere Angebote unter Beobachtung und ich würde es einfach
unter Pech abhaken. Was soll ich jetzt da noch das Gerenne und den Stress
auf mich nehmen und hoffen, das ich vielleicht in ca. 3 Monaten mal eine Antwort
von Verkäufer auf meine polizeiliche Anzeige oder dem anwaltlichen "Du! Du! Und
wehe wenn nicht" Brief bekomme?

Das was hier passiert ist einfach der Trotz, das man den Artikel nicht für 1€
bekommen. Ist ja auch schwer sich mal in die Lage des Verkäufer zu setzen
und das ganze mal menschlich zu sehen. Aber vielleicht hat der Käufer hier ja
wirklich Glück und bringt was zustande denn genau wie im letzten unnötigen
ebay-mega-Thread hier im Forum, ist der Verkäufer wieder mal echt dumm mit
seinen Äußerungen...

In diesem Sinne, viel Spaß.
BMW Team Oberhavel
Autor: e36-newbie
Datum: 25.01.2012
Antwort:
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Ich suche ne Heckklappe, sondt hätte ich nicht geboten. Allerdings werde ich keine 400 km fahren, sondern suche in der Nähe. Und da ist im moment nix zu finden.

Davon mal abgesehen, der spielt tatsächlich Toter Mann. Habe jetzt seine anderen Auktionen in Beobachtung, mal sehen was daraus wird. Evtl. biete ich da mit (und nein die Sachen brauche ich eigentlich nicht), und wenn die wieder für nen Euro rausgehen, dann werde ich auf jeden Fall hinfahren und die Sachen holen.
Autor: Nicore
Datum: 25.01.2012
Antwort:
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Noja, das ist doch mal ne Taktik... berichte mal wie es weiter geht.
Kannst ja mal mit dem Handy filmen wenn Du die Teile abholen fährst,
wird sicher lustig.
BMW Team Oberhavel
Autor: sm0kk
Datum: 25.01.2012
Antwort:
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die leute die hier schreiben man solle einfach ne andere heckklappe suchen und den verkäufer in ruhe lassen sorgen mit ihrem verhalten gerade dafür, dass solche maschen durchgehen und immer wieder praktiziert werden.
einerseits sagen die, es ist normal und bekannt, dass sowas passiert, aber andererseits würden die auch nichts dagegen tun.

macht euch mal klar was ihr da schreibt
ihr toleriert betrug und verarscherei?!

du gehst doch auch nich in die kneipe, wo mit "bier für 1€" geworben wird, bestellst dir im laufe des abends 10 stück und am ende kriegste ne rechnung von 35€. oder würdest dir sowas auch gefallen lassen?

gesetze wurden gemacht, genau um in solchen fällen klarheit zu schaffen. und anwälte gibt es nich, weil wir der anderen partei noch mehr kosten aufbrummen wollen, sondern weil die leute sich mit gesetzen auskennen und dem laien bei dem fall helfen

darum spricht auch absolut nichts dagegen, dem verkäufer ne nette mail zu schreiben (und ihm so eine chance zu geben) und anschließend, wenn sich nichts tut, ihn anzuzeigen.
sonst wird er immer wieder so ne leier abziehen.

und negative bewertungen? oha! einfach neuer account und fertig

*mein senf dazugeb*
"Wer sich an das Absurde gewöhnt hat, findet sich in unserer Zeit gut zurecht."
Eugène Ionesco
Autor: Stefan325
Datum: 26.01.2012
Antwort:
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Zitat:


einerseits sagen die, es ist normal und bekannt, dass sowas passiert, aber andererseits würden die auch nichts dagegen tun.



Es ist ein Unterschied ob es um eine angegammelte Heckklappe für 1 Euro oder um einen hochwertigen Artikel handelt der WERT hat.

Zitat:

macht euch mal klar was ihr da schreibt
ihr toleriert betrug und verarscherei?!



Man(n) sollte die Kirche im Dorf lassen. Abgesehen davon: Irgendwie spiegelt sich in diesem Tread auch die Ellebogengesellschaft wieder. Immer auf sein Recht pochen, egal wie . Jedem das seine mir das meiste. Und wenn es NUR ums Prinzip geht - DEM WIRDS GEZEIGT!! WARUM muss man(n) sowas persönlich nehmen???

Zitat:

du gehst doch auch nich in die kneipe, wo mit "bier für 1€" geworben wird, bestellst dir im laufe des abends 10 stück und am ende kriegste ne rechnung von 35€. oder würdest dir sowas auch gefallen lassen?



Jetzt werden Äpfel mit Birnen verglichen. Abgesehen davon: Wenn ich 10 Bier im Schädel habe brauche ich in der Kneipe keinen Anwalt um sowas zu regeln ;-)
Was machst du denn wenn du nach dem Einkaufen merkst das dich die Verkäuferin gerade um einen Euro beschissen hat?! Und diese es noch partout abstreitet. Dann wurdest in diesem Moment betrogen und verarscht. Was machste???? Den Laden zusammenbrüllen? Filialleiter holen und ein auf "wichtig" tun? Oder die Namen der anderen in der Schlange aufnehmen - oder nein, am besten gleich die Bullerei holen! Die Kassierein hat sich schliesslich AUF DEINE Kosten bereichert!!

Nochmal : Was dem Treadsteller angeraten wird steht in keiner Relation.

Zitat:

gesetze wurden gemacht, genau um in solchen fällen klarheit zu schaffen. und anwälte gibt es nich, weil wir der anderen partei noch mehr kosten aufbrummen wollen, sondern weil die leute sich mit gesetzen auskennen und dem laien bei dem fall helfen



Genau! Dieses Land ERSTICKT in Bürokratie. Gerichte sind heillos überlastet, weil ständig Berufsdenunzianten und andere spiessige Dauernörgler die mit ihrem Leben nicht klar kommen , meinen ihren Nachbarn anzeigen zu müssen ,weil der Gestank seines Furzes in ihre Richtung geweht ist.
Die Sache mit der gammligen Heckklappe für 1 Euro geht genau in die Richtung. (Was nicht heisst das der Treadsteller ein Spiesser oder ein Denunziant ist) Aber die Sache steht in KEINEM Verhältniss.

Zitat:

darum spricht auch absolut nichts dagegen, dem verkäufer ne nette mail zu schreiben (und ihm so eine chance zu geben) und anschließend, wenn sich nichts tut, ihn anzuzeigen.
sonst wird er immer wieder so ne leier abziehen.



Jap,gegen eine nette Mail hat niemand was. Wie es in den Wald hineinruft,so schallt es heraus. Und wenn der Verkäufer sich trotzdem anstellt.

Mein Gott - dann soll er seelig werden mit seiner Heckklappe. Wer wegen sowas ne Anzeige macht sollte bei einem Facharzt einen Termin einholen.

Es kam NIEMAND zu Schaden! Und es gab keinen Schaden. Der Treadsteller kann noch glücklich sein das er den Schrott nicht bekommen hat.
@Treadsteller: Schau nach ner Klappe ohne Rost. Sonst wirst sowieso nicht glücklich damit.

BMW fahren, die zweit schönste Art Gummi abzurollen ;)

Mein Computer kann alles, wegen seiner 32 Bit!
Wenn ich 32 Bit intus habe, kann ich auch alles!





Autor: stef bacardi
Datum: 26.01.2012
Antwort:
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@stefan 325:

Bitte unterscheide doch zwischen Beantwortung der Fragen des TEs und "Anraten".

Zitat:

Es ist ein Unterschied ob es um eine angegammelte Heckklappe für 1 Euro oder um einen hochwertigen Artikel handelt der WERT hat.



Was den WERT angeht ja, juristisch gesehen nein. Das Recht des Käufers kann ja wohl nicht vom Wert der Ware abhängen oder?

Zitat:

Man(n) sollte die Kirche im Dorf lassen. Abgesehen davon: Irgendwie spiegelt sich in diesem Tread auch die Ellebogengesellschaft wieder. Immer auf sein Recht pochen, egal wie . Jedem das seine mir das meiste. Und wenn es NUR ums Prinzip geht - DEM WIRDS GEZEIGT!! WARUM muss man(n) sowas persönlich nehmen???




Wer pocht hier auf sein Recht? Siehe Eingangssatz.
Und wenn mich jemand verarschen will (Stichwort anderweitig verkauft) ist die Hemmschwelle weitaus niedriger als wenn der Verkäufer versucht hätte es anders zu lösen...

Zitat:


Ich habe vor 14 Tagen in der Bucht etwas verkauft. Der Käufer hat frech behauptet das Paket sei unvollständig gewesen und er will 20 Euro zurück haben. Ein hin und her- Da ich mir wegen so einem Querulanten nicht die Bewertungen versauen wollte, hat der Lump die 20 Euro bekommen. Ende vom Lied - er hatte den Artikel, die 20 Euro und hat mich trotzdem negativ bewertet.



Naja, selbst Schuld! ...hoffentlich haste draus gelernt.

Zitat:


Genau! Dieses Land ERSTICKT in Bürokratie. Gerichte sind heillos überlastet,



Und das ist weswegen? Weil die ganzen "Spießer" irgenwelche Anzeigen aufgeben?
Oder weil im Zeitalter von Ebay&Co viel Verarsche betrieben wird?

@Nicore:
Zitat:

Ist ja auch schwer sich mal in die Lage des Verkäufer zu setzen
und das ganze mal menschlich zu sehen



kann nicht wirklich ernst gemeint sein oder? Rücksicht obwohl man verarscht wird?

- Im übrigen bin ich auch der Meinung das sich hier natürlich irgendwelche Anzeigen etc nicht lohnen und würde es selbst auch nicht machen. Meine Antworten dienten lediglich zur Aufklärung...

Autor: mb100
Datum: 26.01.2012
Antwort:
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Zitat:

Meine Antworten dienten lediglich zur Aufklärung...

(Zitat von: stef bacardi)




Das gilt selbstverständlich auch für mich resp. meine Antworten und kann und darf auch für alle anderen hier gelten. Raten, was man tun sollte, dürfen wir gar nicht. Ob wir Möglichkeiten aufzeigen dürfen... ich lass es dahingestellt.

Im Endeffekt muss auch jeder selbst wissen und auch abwägen, ob er oder sie sich diesen Zinnober eines Verfahrens antun will. Ob es einem wert ist.
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Autor: Stefan177
Datum: 27.01.2012
Antwort:
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Seh ich auch so. Wers machen will, solls machen, es wird funktionieren. Der Kaufvertrag ist rechtsgültig, der Verkäufer muss liefern. Die Heckklappe ist auch nicht verkauft. Wer das glaubt, der glaubt wahrscheinlich auch an den Osterhasen.

Ich hab schon zwei Artikel so "eingeklagt" (in Anführungszeichen desshalb, weil es zu keiner Klage kam), das hat auch nichts mit "Aufwand" zu tun. Der eine wie gesagt schon verkauft, der andere Kaputt. Die Katze die draufgekackt hat, der Wasserschaden im Keller, Diebstahl, Feuer... Die Ausredenliste ist so lang wie kreativ.
Ich schick meinem Anwalt per Mail die Adresse des Kerls, die Artikelnummer und erklär ihm in 2-3 Zeilen den Sachverhalt. Dann geht ein Brief raus und ich krieg meinen Artikel.

Arbeitsaufwand vielleicht ne viertel Stunde, halbe Stunde, wenns hochkommt.
Wo ist das Problem, den Kerl lang zu machen?

Das ist auch nicht "typisch deutsch". Kuschen und sich dann hinterher aufregen über das böse Ebay... Das ist Deutsch vom allerfeinsten.

Bearbeitet von: Stefan177 am 27.01.2012 um 16:53:13
Schlagt ein und schwört, kreuzt die Gläser.
Ein letztes Mal, auf die alten Fehler...
Autor: e36-newbie
Datum: 06.02.2012
Antwort:
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So mal was neues von der "Heckklappen-Front". War heute mal wieder in der Bucht unterwegs, man braucht schliesslich ne Heckklappe und BINGO...... Der VK hat die von mir ersteigerte Heckklappe tatsächlich wieder eingestellt unter einem anderen Ebay-Namen, aber wieder für 1 €. Jetzt hat mein Anwalt Arbeit, denn so lasse ich mich nicht verar... Habe das vorher mit Ebay abgeklärt und die meinten auch, sofort Anwalt konsultieren, negativ bewerten und das ganze Gedöns... Ich glaube es hackt, Auch mindestens einen anderen Artikel hat er unter dem anderen Namen neu eingestellt. Ich glaube es hackt.....
Autor: Nicore
Datum: 06.02.2012
Antwort:
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Oh man ist der dumm...

Es sei denn, es ist nicht der Verkäufer sondern derjenige, der den Artikel
vom Verkäufer 10 Minuten nach Ende der Auktion gekauft hat. :)
BMW Team Oberhavel
Autor: e36-newbie
Datum: 06.02.2012
Antwort:
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Aber doch nicht mit der gkleichen Handynummer und dem gleichen Text :-)

Autor: mikV8
Datum: 06.02.2012
Antwort:
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Was wäre eigentlich, wenn man jetzt mitsteigert und egal für was die Klappe dann weg geht, mit dem Ausdruck der ersten gewonnenen Auktion, einem Euro und ein paar Kumpels die Heckklappe abholen fährt? :-)
Die erste Auktion ist ja letzten Endes immer noch gültig, so dass er eigentlich die Herausgabe gar nicht verweigern kann. Dass das Zusammentreffen nur über die zweite Auktion zustande kam, ist da ja erstmal zweitrangig...
Wenn du die Klappe ersteigert hast, dann gibt es auch keinen zweiten Käufer der dann Streß machen könnte.
Mal von anderer Seite betrachtet, wäre es auch mal interessant, wenn du die Klappe ersteigerst und dann nicht zu nem event. recht hohen Preis abnimmst. Mal sehen ob der verkäufer dann auch zu der "naja, ist doch egal"-Fraktion gehört oder ob er dann DIR nen Anwalt auf den Hals hetzt.

Wird sicher noch interessant...
Autor: mikV8
Datum: 06.02.2012
Antwort:
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Komisch, die Ansaugbrücke die der "neue Verkäufer" im Angebot hat wurde auch schon mal verkauft... ;-)

Link

Aslo ich denke schon, dass dem Kerl mal der Kopf gewaschen gehört...

Bearbeitet von: mikV8 am 06.02.2012 um 18:12:13
Autor: e36-newbie
Datum: 06.02.2012
Antwort:
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Da denke ich mal, das er sie selbst ersteigert hat. Die Auktionen, die unter dem 0-Bewertungen Account verkauft wurden, sind alle zu recht geringen Preisen weggegangen. Ich denke nicht das er ein Armaturenbrett für 2,50 abgibt. Er hat auf dem account gerade mal eine bewertung beu 10 verkauften Artikel. Aber die ist auch bald geschichte, wenn meine rote kommt :-). Dem werd ich das Geschäft vermiesen, und Ebay ist auch schon dahinter, die beobachten jetzt alle seine Accounts. Ruckzuck sind die zu.
Autor: Stefan177
Datum: 07.02.2012
Antwort:
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Zitat:


Was wäre eigentlich, wenn man jetzt mitsteigert und egal für was die Klappe dann weg geht, mit dem Ausdruck der ersten gewonnenen Auktion, einem Euro und ein paar Kumpels die Heckklappe abholen fährt? :-)
(Zitat von: mikV8)




Er muss Dir zwei Heckklappen zu den jeweils angegebenen Preisen verkaufen. Bzw. bist Du verpflichtet auch die zweite Heckklappe abzukaufen. Ganz normal, zwei Kaufverträge.

Dass es die zweite Heckklappe nicht gibt wissen wir alle, aber zur Not könnte man sie wieder einklagen, wie gesagt (neue besorgen). Das Spielchen kann man mit sovielen Heckklappen betreiben bis eine der Parteien keine Lust mehr hat. :)

Schlagt ein und schwört, kreuzt die Gläser.
Ein letztes Mal, auf die alten Fehler...
Autor: e36-newbie
Datum: 07.02.2012
Antwort:
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Lach un d irgendwann mach ich nen Heckklappen-Laden auf :-) natürlich zum selbstkostenpreis
Autor: knax
Datum: 13.02.2012
Antwort:
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Gleich geht sie zu Ende.

Bietest du mit? Ich würde es machen und dann auf beide bestehen... sowas unverschämtes...
Autor: e36-newbie
Datum: 14.02.2012
Antwort:
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Nö ich hab meinen Anwlt eingeschaltet, der freut sich über arbeit :-). Der dürfte den Brief auch bekommen haben. aber der scheint echt schmerzfrei zu sein

Autor: e90Maxx
Datum: 28.03.2012
Antwort:
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Hi,
mich würde mal interessieren was hier jetzt rausgekommen ist bzw ob es überhaupt schon eine Lösung gibt!

besten Dank, Maxx
.BMW.performance.
Autor: e36-newbie
Datum: 28.03.2012
Antwort:
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Na gerne doch. Der gutste hat ein mächtiges Problem bekommen. Mein Anwalt hat auf Schadensersatz geklagt und hat als Schadenssumme den Preis einer neuen Heckklappe als Streitwert angesetzt. Wird dann wohl auf einen Vergleich herauslaufen. Ist manchmal gut wenn man nen guten Anwalt hat.
Autor: Nicore
Datum: 29.03.2012
Antwort:
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Ich bin gespannt...
BMW Team Oberhavel
Autor: e36-newbie
Datum: 13.05.2012
Antwort:
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So leute,

hier mal das neueste. Der Typ scheint ja nicht nur mich zu besch..... sondern auch andere. Die von mir erstandene Heckklappe steht wieder bei Ebay drin, dazu noch andere Teile, die er schonmal verkauft hat....... Der Kerl ist der Klopper. Hab mir grad die Auktionen ausgedruckt und morgen werd ich diese meinem Anwalt übergeben :-). Mal sehen was der zu soviel dreistigkeit sagt. Jetzt gibbets schon 2 Käufer der Klappe (wobei ich davon ausgehe, das er beim 2. Mal "schlau"war und selbst gesteigert hat). Ich find es langsam beschämend von Ebay, das die sowas zulassen, trotz hinweise......
Autor: Salamanderking
Datum: 13.05.2012
Antwort:
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ebay denkt nur an die kohle
Autor: mb100
Datum: 13.05.2012
Antwort:
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Zitat:

Hab mir grad die Auktionen ausgedruckt und morgen werd ich diese meinem Anwalt übergeben :-). Mal sehen was der zu soviel dreistigkeit sagt.
(Zitat von: e36-newbie)




Wenn Dein Verfahren (zu Deiner) Zufriedenheit abgeschlossen is: wahrscheinlich gar nix. Und machen wird er wohl noch weniger. Abgesehen von der Tatsache, dass es für Dich rausgeschmissenes Geld wär...
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"




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Ende des Themas

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