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Beitrag von: m-power1989 Date: 17.01.2012 Thema: Arglistige Täuschung? falsche Erstzulassung ---------------------------------------------------------- Dieser Beitrag wurde vom Moderator Weiß-Blau-Fan-Rude am 18.01.2012 um 09:09:34 aus dem Forum "3er BMW - E46" in dieses Forum verschoben. Hey BMW-Gemeinde, ich weiß nicht genau ob ich hier richtig bin aber ich versuch es einfach. Und zwar war ich heute einen neuen Wagen Probefahren denn ich mir eventuell kaufen möchte aber heute habe ich erfahren das bei meinem Wagen etwas nicht in ordnung ist! Folgendes als ich mir den Wagen im November 2008 gekauft habe, stand auf dem Flyer vom Auto das der Wagen Erstzulassung am 30.04.2004 gehabt hat steht so auch im Kaufvertrag! Heute habe ich erfahren das mein Wagen 2002 gebaut wurde, auch vier tage später auch Zugelassen wurde in Dänemark laut Datenbank von BMW. Das natürlich wiederspiegelt sich auf den Preis und was in der zwischenzeit von August 2002 bis April 2004 mit dem wagen war kann man nicht nachvollziehen. Das ist ja nun drei Jahre her lohnt es sich noch gegen das Autohaus wo ich Den 3er gekauft habe anzugehen??wäre über eure Antworten sehr froh!danke gruß Toni Bearbeitet von: Weiß-Blau-Fan-Rude am 18.01.2012 um 09:09:34 |
Autor: Warhead Dragon Datum: 17.01.2012 Antwort: ---------------------------------------------------------- Wann hast du das herausgefunden? Fahre nie zu dicht hinter nem golf... du könntest ihn einsaugen! |
Autor: m-power1989 Datum: 17.01.2012 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ja, habe ich heute herausgefunden als ich mit dem Händler über den Preis geredet habe vorher habe ich nie ans verkaufen gedacht bloß nun wollte ich wechseln auf nen 5er! |
Autor: Warhead Dragon Datum: 17.01.2012 Antwort: ---------------------------------------------------------- upps überlesen:-D<-- Handy on^^ Alsoo normal ist es so, dass die Verjährung einer solchen Täuschung erst nach dem entdecken dieser beginnt, dh du könntest gegen den Händler vorgehen! Ob es sich lohnt kann ich dir jedoch nicht sagen.. Mfg Mike Fahre nie zu dicht hinter nem golf... du könntest ihn einsaugen! |
Autor: m-power1989 Datum: 17.01.2012 Antwort: ---------------------------------------------------------- Könnte ich Theoretisch nicht mein Geld zurück verlangen weil der Verkäufer kann es nicht beweisen!! |
Autor: farstar Datum: 17.01.2012 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hey Da wirst vermutlich nicht viel machen können. Die erstzulassung stimmt ja da das fahrzeug eben zu dem zeitpunkt zum ersten mal deutsche papiere bekam. Eigentlich hättest du es beim kauf damals bereits erkennen können da das eig schon ein facelift haben sollte. Oder einfach kurz zu bmw gefahren wärst und die schlüssel bzw das software datum hättest auslesen lassen. Mfg Fabian |
Autor: m-power1989 Datum: 17.01.2012 Antwort: ---------------------------------------------------------- Janein, ich habe das Auto ja nicht bei BMW direkt gekauft sondern Benz und der Verkäufer hatte gesagt das 2004 zugelassen wurde das stimmt ja nicht!!!Es sind keine Papiere dabei gar nix!! |
Autor: Warhead Dragon Datum: 17.01.2012 Antwort: ---------------------------------------------------------- ich weis nich genau wie es in diesem fall is, aber idr, könntest du in solchen fällen eine ruckwicklung des Kaufvertrages verlangen... Da ja auf dem Verkaufsvertrag 2004 steht und warsch. Nicht das es ein importwagen ist?! ABER wenn du sowas planst, Anwalt fragen, der weis alles sicher und du kommst def. Nicht um soeinen rum. Fahre nie zu dicht hinter nem golf... du könntest ihn einsaugen! |
Autor: farstar Datum: 17.01.2012 Antwort: ---------------------------------------------------------- Er wurde 2004 in deutschland zugelassen also ist seine erstzulassung auch in 2004. Der wagen bekommt komplett neue papiere so das es eben für den laien nicht sofort erkennbar ist, dass der wagen schon mal in einem anderen land zugelassen war. Wenn im kaufvertrag nicht das baujahr festgehalten ist wirst kaum eine möglichkeit habem dem händler was nachzuweisen. |
Autor: m-power1989 Datum: 17.01.2012 Antwort: ---------------------------------------------------------- Mein ich doch, die Überlegung habe ich auch!danke für die raschen Antworten. Es stand davon das ein Import ist |
Autor: m-power1989 Datum: 17.01.2012 Antwort: ---------------------------------------------------------- das stimmt zwar aber im Kaufvertrag muss stehen das es sich um ein Import auto ist und das ist ja nicht der Fall! |
Autor: Warhead Dragon Datum: 17.01.2012 Antwort: ---------------------------------------------------------- Also wenn das nicht drinnen steht, dan hast du super Karten... Wende dich an nen Anwalt und das könnte soger ohne Prozess zu deinen Gunsten ausfallen! Mfg Mike Fahre nie zu dicht hinter nem golf... du könntest ihn einsaugen! |
Autor: farstar Datum: 17.01.2012 Antwort: ---------------------------------------------------------- Also wenn ich du wäre würde ich morgen mal zu dem benz händler fahren und bei ihm den fall schildern. Dannach solltest du von ihm einen ausgleichs betrag verlangen in höhe der wertminderung die durch den sachverhalt entstanden ist. Musst halt bissal in mobile.de die preise vergleichen zwischen den modellen. Denke der unterschied liegt so bei 500€-750€. Falls der händler nun nicht diesen betrag zahlen will und sich querstellt, solltest ihm klar machen das dann die sache vor gericht gehen wird wegen betrug/täuschung/vorenthaltung... Anwalt würde ich dann erst zuziehen falls er sich eben weigert. |
Autor: m-power1989 Datum: 17.01.2012 Antwort: ---------------------------------------------------------- Alles klar!!!Danke |
Autor: Dr Death Datum: 17.01.2012 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hallo, weiß jetzt nicht so genau wie es bei BMW ist, aber die Reimporte anderer Hersteller erkennt man daran, daß die Typschlüsselnummer genullt ist. Wenns so ist, dann wäre es für den Händler ein leichtes gewesen, dies zu erkennen. Ausserdem geht man davon aus, daß es für den KFZ-Laien nicht erkennbar ist, ob Re-Import oder nicht. Bei einem Händler wird davon ausgegangen, daß er ein Profi ist und erkennen bzw. sich informieren muss ob Re-Import oder nicht. Hat er es nicht gemerkt ist es sein Pech, denn im Kaufvertrag hätte es drin stehen müssen und auch die richtige Erstzulassung. Somit ist es ein versteckter Mangel und der Händler muss dafür Schadensersatz leisten. Rückabwicklung wird nicht gehen. Der Händler hätte also die Differenz zu Erstatten, die beim Verkauf für ein reguläres Model zu einem Re-Import zu erzielen wäre inkl. der Baujahrberücksichtigung. Würde also mal den Händler bei dem der BMW Inzahlung genommen werden soll, fragen wie hoch die Differenz ist und das am besten schriftlich geben lassen. Mit dem Schreiben dann zu dem Händler wo er gekauft wurde und die Differenz einfordern. Weigert sich der Händler gehts dann wohl nur mit Anwalt. Vielleicht kann man sich vorher auch an Mercedes direkt wenden. |
Autor: Patrick_K. Datum: 18.01.2012 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hi, also bei meinem 318Ci wars so, dass er 6 monate lang bei BMW im Austellungsraum stand...aber 6 Monate sind keine 2jahre... Mfg |
Autor: cxm Datum: 18.01.2012 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Hi, theoretisch ja - praktisch nicht immer. Es kommt durchaus vor, dass Du bei BMW ein Typenblatt erhältst, in dem die "deutsche" Typennummer drin steht. Mit den Angaben werden dann die Vollabnahme gemacht (sofern erforderlich) und die Papiere ausgestellt. War bei meiner selbst importieren BMW R1100S aus UK so. Der 316ti meiner Frau ist dagegen ein Import aus Italien, der hat eine Null als TSN. Schwer zu sagen, ob man noch was von dem Verkäufer erwarten kann. Über die Fahrgestellnummer kann man ja jederzeit im Internet herausfinden, wann das Fahrzeug gebaut wurde. Das ging auch vor 3 Jahren schon. Ich vermute dass man bestenfalls die mögliche Differenz im Wiederverkaufswert geltend machen kann... Ciao - Carsten Schöne Autos fangen mit "B" an - BMW und Borsche... |
Autor: 01adana Datum: 19.01.2012 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ich weiss nicht,ob man viel bekommen kann,wenn man vor Gericht zieht. Du solltest nicht vergessen,dass du das Auto mehrere Jahre ohne probleme gefahren hast und du müsstest,so denke ich, auch beweisen,dass du es nicht wusstest. Bei jedem TÜV,Teilekauf,Reparatur usw,schaust du ja in den Schein,komisch ist,dass es nie aufgefallen ist. Ich denke,dass du Recht bekommst.Frage ist nur,ob sich der Aufwand lohnt??? Viel Glück. |
Autor: 320ijunki Datum: 20.01.2012 Antwort: ---------------------------------------------------------- Erstens. Zurückgeben nur unter Abzug der bisher genutzten Leistung. Heisst, für 3 Jahre Autofahren wird der Preis reduziert. Zweites. So ein Prozess kann dauern, und währenddessen gilt das Auto als Beweisstück und darf meines Wissens nach garnicht verkauft werden. Mein Kollege fährt seit 3 Jahren mit einer riesen Beule rum die er nicht reparieren darf =) Somit hast du da kaum Chancen was zu holen. Selbst wenn du die Differenz zwischen des Gebrauchtwagenpreises im Jahr 2008 von 2002 und 2004 erhalten würdest, wie hoch sind die Aufwendungen für Anwalt Rennerei und co ? Und ohne Rechtschutz schonmal garnicht. |
Autor: Stefan177 Datum: 20.01.2012 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Wenn ein Gutachten gemacht wurde, kann er das reparieren lassen. Hinterher gehts dann nur noch um die Frage, wer's bezahlt. Ich würde übirgens *nicht* das Autohaus vorwarnen, sondern direkt erstmal mit dem Anwalt ein Gespräch führen, wie man vorgehen sollte. Nicht daß Du's versemmelst, dann kann Dir der Anwalt auch nichtmehr helfen. Schlagt ein und schwört, kreuzt die Gläser. Ein letztes Mal, auf die alten Fehler... |
Autor: 320ijunki Datum: 20.01.2012 Antwort: ---------------------------------------------------------- Schonmal von Gegengutachten gehört ? Oder zweitem Gegengutachten ? |
Autor: Stefan177 Datum: 20.01.2012 Antwort: ---------------------------------------------------------- Gegengutachten ist nicht das Problem deines Freundes. Schlagt ein und schwört, kreuzt die Gläser. Ein letztes Mal, auf die alten Fehler... |
Autor: Der_Gute Datum: 22.01.2012 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hallo, hier geistern scheinbar ein paar Ansichten umher die nicht ganz richtig sind. 1. Der Tag der Erstzulassung gibt den Tag wieder, wo ein Fahrzeug tatsächlich erstmalig zugelassen worden ist. Die ZBI oder ZBII gibt nicht den Tag der Erstzulassung in Deutschland wieder! Bei der Zulassungsstelle muss bei Import geprüft werden, ob ein Fahrzeug in Europa bereits eine Zulassung erhalten hatte. Sollte dies nicht möglich sein, so kann man von dem Händler eine schriftliche Bestätigung einfordern, dass das Fahrzeug noch keine Zulassung hatte. Den Sinn dieses Schreiben brauch nicht kommentiert werden! Belustigend finde ich die Aussage, dass ein Fahrzeug von Deutschland das Erstzulassungsdatum erhält. Als kleiner Denkanstoß, ich kaufe z.B. einen Porsche von 1960 aus den USA aus historisches Auto, dann melde ich den z.B. morgen in Deutschland an, wow EZ 23.01.2012. Also ein Neuwagen der aufgrund der Schadstoffklasse nicht mehr Neuzulassungsfähig wäre. Des Weiteren kein H-Kennzeichen und ich warte von jetzt an 30 Jahre. Respekt! 2. Ausgenullte Typennummer. Wie bereits ein Schreiber richtig festgestellt hat, können auch Fahrzeuge aus der EU in Deutschland eine Typ und Ausführungsnummer in der ZBI und ZBII stehen haben. Somit kann ich nicht erkennen, ob das Fahrzeug für den deutschen Markt gebaut wurde, oder z.B. für Dänemark, Italien usw. Diese Info bekommt man nur beim Hersteller selber. Jetzt zu Deinem Problem. Ob dem Händler eine arglistige Täuschung vorzuwerfen ist, ist fraglich. Es handelt sich hierbei um einen Markenfremden Betrieb. Der Kaufvertrag wurde entsprechend den Fahrzeugpapieren geschlossen. Das hier die Zulassungsstelle ein falsches Datum eingetragen hat liegt nicht im Verschulden des Verkäufers! Jetzt kann man darüber streiten, ob der Mercedes Händler keine anderen Anhaltspunkte für die ältere Zulassung finden konnte, z.B. Facelift, Schadstoffklasse etc. Wenn der Wagen z.B. nach den Werksferien 2002 gebaut wurde, dann hast Du ein Faceliftmodell. Aus meiner Sicht, würde ich mit einem Ausdruck von BMW über die Erstzulassung zum Mercedes Händler gehen und fragen wie man sich einigen kann. Der Mercedes Händler ist selber betroffen wegen einem falschem EZ Datum. Vielleicht einigt ihr euch auf eine kostenlose Inspektion. Er minimiert selber den Schaden, Du kommst auch nicht schlecht dabei weg. Die Preise für die paar Monate werden nicht in die Tausende gehen. www.lindlar.org |
Autor: 320ijunki Datum: 22.01.2012 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Aha Herr Anwalt. Offenbar keine Ahnung. |
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