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Beitrag von: E46Muck Date: 03.01.2012 Thema: Fzg-Brief für Tüv? ---------------------------------------------------------- Dieser Beitrag wurde vom Moderator Weiß-Blau-Fan-Rude am 03.01.2012 um 21:17:23 aus dem Forum "Baureihenübergreifendes" in dieses Forum verschoben. hey, und zwar hab ich für meine freundin ein auto gekauft, habe aber nur den alten Fahrzeugprief dazu und den alten Tüv Bericht kann ich so zum tüv oder braucht man auch den Schein? auto ist abgemeldet und tüv ist im novermber abgelaufen danke schon mal für eure antworten Bearbeitet von: Weiß-Blau-Fan-Rude am 03.01.2012 um 21:17:23 |
Autor: angry81 Datum: 03.01.2012 Antwort: ---------------------------------------------------------- Den Schein bekommst doch eh erst aufm Amt. Ab zum TüV mit dem Brief und gut :) |
Autor: E46Muck Datum: 03.01.2012 Antwort: ---------------------------------------------------------- ok Danke alles klar |
Autor: violett Datum: 04.01.2012 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ähhhm VORSICHT: Bei uns wird der alte Schein bei der Abmeldung mit an den Brief getackert. Ohne alten Schein, auch keine Zulassung!! Frag vorher mal nach macht scheinbar jedes Bundesland bzw jede Zuassungsstelle anders! Schlachte E36 Limo: alle Teile vorhanden: M-Packet, Teilleder Sportsitze, Klimaanlage...usw |
Autor: angry81 Datum: 04.01.2012 Antwort: ---------------------------------------------------------- Dann scheint das von Region zu Region verschieden zu sein. Bei uns geht das auch ohne obwohl die hier sonst nen Knall aufm Amt haben :=) |
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