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Beitrag von: Freude_am_driften Date: 01.01.2012 Thema: Blitzerfoto falsche Daten - Bitte um Hilfe ---------------------------------------------------------- Hallo Community und euch allen ein frohes Neues 2012 So jetzt zum Problem meines kleinen Bruders ( mal wieder) Er hat seinen alten E36 verkauft vor ca. 7 Wochen - jetzt flattern ihm zwei Blitzer rein die durch den Käufer passiert sind Highlight hierbei ist,dass der Käufer im Kaufvertrag falsche Angaben angegeben hat. Er wohnt wahrscheinlich auch nicht in dieser Stadt die er angegeben hat Meine Frage: Reicht das Blitzerfoto der Polizei um den Käufer zu überführen? Mein kleiner Bruder hat seit ein halbes Jahr seinen FS wieder da er leider immer zu schnell am fahren war - jetzt bangt er natürlich wieder um seinen Schein fährste quer,siehste mehr |
Autor: CrAsHoVeR Datum: 01.01.2012 Antwort: ---------------------------------------------------------- Habt ihr im Kaufvertrag kein Tag bzw. Datum der "Übergabe" angegeben? Dann ist die Sache doch ganz klar. Zudem solltest du immer im Kaufvertrag erwähnen: "Fahrzeug wird innerhalb der nächste X-Tage ab-/umgeldet". |
Autor: jochen78 Datum: 01.01.2012 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hi was sind die falschen Angaben im Kaufvertrag? Normal schreibt man ja Datum und sogar Uhrzeit der Verkaufs mir rein, vor allem wenn das Auto angemeldet verkauft wird. Auch um solche Sachen und auch Unfälle zu beweisen. Auch sollte man auf Blitzerfotos erkennen können wer gefahren ist. MfG Jochen Ihr seid doch nur neidisch, weil die leisen Stimmen nur zu mir sprechen... |
Autor: Freude_am_driften Datum: 01.01.2012 Antwort: ---------------------------------------------------------- Vorname , Nachname , Adresse, Ort sind falsch angegeben worden Im Kaufvertrag steht,dass das Auto in 3 Werktagen umgemeldet wird Auch das Datum und die Uhrzeit stehen drin aber wie wird nun der Käufer ermittelt? fährste quer,siehste mehr |
Autor: bmw9009 Datum: 01.01.2012 Antwort: ---------------------------------------------------------- Nicht nur der Führerschein ist gefährdet, sondern der Vertrag wurde auch nicht eingehalten... Man müsste erst die Person ausfindig machen, da falsche Angaben. |
Autor: evergreen1 Datum: 01.01.2012 Antwort: ---------------------------------------------------------- also ich vergleiche bei einen Kaufvertrag immer die Daten des Persos mit den Daten die auf dem Blatt stehen! Aber anscheinend nehmt ihr so einen Kaufvertrag nicht so ernst.... habt ihr seine Telefonnummer noch? |
Autor: Freude_am_driften Datum: 01.01.2012 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ich bin von Beruf Autohändler deshalb kenne ich solche Maschen von anderen Kollegem aber leider ist mein Bruder sehr naiv und kommt nicht auf solche Ideen das Leute sowas abziehen Telnr. ist nicht vorhanden fährste quer,siehste mehr |
Autor: louisdama Datum: 01.01.2012 Antwort: ---------------------------------------------------------- Man wird auf den Fotos leicht erkennen das es nicht dein Bruder ist, es sei den der Käufer ist sein verheimlichter Zwilling. Der Tod stellt seine Sense in die Ecke und stieg auf den Mähdrescher, denn es war Krieg |
Autor: CrAsHoVeR Datum: 01.01.2012 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ich würde auch behaupten dass man das sieht dass das nicht dein Bruder ist. Zudem würde ich eine Kopie des Kaufvertrags dazuheften und schreiben dass das Auto seit dem Tag X nicht mehr in deinem Besitz ist. Fertig. Niemand kann dich bzw. deinen Bruder zu etwas verurteilen wenn du/er es nicht getan hast. |
Autor: adorable*m82 Datum: 02.01.2012 Antwort: ---------------------------------------------------------- Genau so siehts aus. Wenn Dein Bruder auf dem Foto nicht zu erkennen ist, kann man ihm gar nichts. Im fließenden Verkehr ist immernoch Fahrerhaftung. Die Behörde muss beweisen, dass Dein Bruder gefahren ist. Nicht Dein Bruder dass er nicht gefahren ist. Den Behörden eine Kopie des Kaufvertrages zusenden, zusammen mit dem ausgefüllten Zeugenbefragungsbogen (Verstoß natürlich nicht zugeben usw.) dann ist die Ermittlung deren Sache. In wie weit die das dann natürlich glauben (vorallem wenn die Daten auf dem Kaufvertrag nicht stimmen) ist die andere Frage, aber darüber kann man sich nach einer etwaigen Antwort der Behörde noch Gedanken machen. Alles in Allem sollte sich das ganz schnell klären, wenn das Bild qualitativ in Ordnung ist. Grüße ...all those nasty women gonna rip you dime for dime |
Autor: der_Strolch Datum: 02.01.2012 Antwort: ---------------------------------------------------------- Es ist außerdem noch interessant zu welchem Zeitpunkt die Fotos entstanden sind. Also Datum des Verkaufs und Datum der Fotos. Und weshalb kann man seinem Bruder nichts? Er kann den Wagen ja auch verliehen haben. OWI's oder Strafen kommen immer zum Fahrzeughalter. Wenn dieser den Namen nicht nennen kann/will dann passiert es durchaus dass ein Fahrtenbuch geführt werden muss. Da aber das Fahrzeug verkauft wurde hat er ja einen Beweis dass das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Entstehens der Fotos garnicht mehr sein Eigentum war. Wie es sich nun verhält dass der Käufer falsche Angaben gemacht hat weiß ich nicht. Das ist aber dann auch Sacheder ermittelnden Behörden. Eine Anzeige gegen Unbekannt wäre auch nicht verkehrt. Hierzu auch die Fotos mitnehmen. Alles weitere wird sich dann bestimmt klären. mfg BMW ///M |
Autor: adorable*m82 Datum: 02.01.2012 Antwort: ---------------------------------------------------------- Fahrtenbuchauflage erfolgt nur dann, wenn der Halter bei der Ermittlung des Fahrers nicht mitwirkt. Das ist mit dem Zusenden des Kaufvertrages aber geschehen. Und selbst wenn nicht.. muss es sich schon um einen wirklich eklatanten Verstoß handeln, oder der Halter mehrfach beim verschleiern der Fahrer seines Fahrzeuges aufgefallen sein. Also immer ruhig mit den Pferden beim Fahrtenbuch.. ...all those nasty women gonna rip you dime for dime |
Autor: Dr Death Datum: 02.01.2012 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hallo, ich würde auf jeden Fall die Sache bei der Polizei anzeigen und dann über die Zulassungsstelle eine Zwangsstillegung erwirken. By the Way: Hat dein Bruder denn die Daten nicht vom Ausweis abgeschrieben?? |
Autor: ChrisH Datum: 03.01.2012 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Sehe ich auch so, und zwar schnellst möglich! Denk auch mal dran, was bzgl. Versicherung deines Bruder passiert, wenn die einen Unfall bauen. Anzeige und Info an die Versicherung! "Ein adäquater Fahrer ist auch hier von Nutzen - womöglich aus dem Porsche-Lager. Eine gute Auto-Fee könnte ihm drei Worte ins Ohr geflüstert haben: Wozu eigentlich mehr?" Zitat aus dem Test des BMW 323ti, AMS, Heft 20/1997 |
Autor: J.R. Datum: 04.01.2012 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hi und frohes Neues auch! So ganz verstehe ich das Problem nicht: Das Auto wurde verkauft (nachweislich - er hat doch hoffentlich schon das ganze Geld bekommen!?). Das bedeutet doch auch, dass es jetzt auf den neuen Besitzer zugelassen ist!? Wurde das Auto denn nicht umgemeldet? Zahlt dein Bruder immer noch Steuern und Versicherung für das Auto? Er muss doch irgendwas haben, aus dem hervorgeht, dass das Auto gar nicht mehr auf ihn zugelassen ist, damit erübrigt sich doch der Rest und die Anzeige geht an den aktuellen Halter des Fahrzeugs. Gruß Jan |
Autor: goer1848 Datum: 04.01.2012 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hi, wie schon geschrieben, Kopie vom Kaufvertrag und den Anhörungsbogen mit den ausgefüllten Halterdaten und einem "Kurzsachverhalt" an die Bußgeldstelle senden. Die Owi sollte damit erledigt sein. Was mich viel mehr beunruhigt ist die Tatsache das dein Bruder den Wagen angemeldet übergeben hat und die Käufer falsche Angaben gemacht haben. Mal ganz ganz zügig zur Polizei und Anzeige erstatten BEVOR Weiteres passiert. Offensichtlich wollten diejenigen den Wagen gar nicht ummelden. Was weißst du schon was die damit vorhaben!!!? Und der Ärger geht richtig los, wenn er erst im Nachhinein eine Anzeige erstattet. Denk mal an die Halterhaftung und vor Allem fahren die fröhlich auf seiner Vericherung rum. Also ganz ganz schnell zur Polizei, dann mit der Bescheinigung über die Erstattung einer Anzeige zur Zulassungsstelle und unverzüglich die Versicherung informieren. Viel Glück! Ruhrpottgrüße vom goer1848 |
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