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ARCS-Automotive.de Erfahrungsbericht lesen! - BMW-Talk

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Beitrag von: gentledriver
Date: 21.12.2011
Thema: ARCS-Automotive.de Erfahrungsbericht lesen!
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Ich habe mir am 6.4.2011 einen Satz richtig tolle LED Kennzeichenbeleuchtung gekauft für 27,08€. Eigebaut, funktioniert, sieht toll aus........bis zum November diesen Jahres. Hier der gesamte Email Verkehr den ich mit dem "Kundenservice hatte":

_____________________________Anfang Emails__________________________________________

Am 19.12.2011 10:00, schrieb Germaine Lucas:

Guten Tag,

ich habe am 6.4.2011 über Ebay ein Set LED Kennzeichenbeleuchtung gekauft. Nun spielt diese Technik verrückt, LED´s sind aus gefallen, eine Leuchte geht komplett nicht mehr.
Wie verhält sich mein Garantieanspruch bei ihnen? Ich würde ihnen die alten Leuchten zuschicken mit der original Rechnung und sie schicken mir einen neuen Satz?
Noch eine andere Frage, haben sie passende CCFL Standlichtringe für DEPO Scheinwerfer im Programm für BMW E36?

MfG, Germaine Lucas.

Am 20.12.2011 schrieb der ARCS:

Hallo,

Garantie vergeben wir nicht auf unsere Ware, nur die gesetzliche Gewährleistung.

Leider sind bereits mehr als 6 Monate seit dem Erhalt der Ware ihrerseits vergangen, daher brauchen wir einen von Ihnen zu erbringenden Nachweis, dass das Problem bereits bei Lieferung bestand, erst dann können wir tätig werden.

§ 476 Beweislastumkehr
Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang ein Sachmangel, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar.

Wir haben leider keine passenden Ringe für Depo-Scheinwerfer, nur für Original-BMW-Scheinwerfer.

--
Mit freundlichem Gruß

arcs-germany

Anita Ruzic
Kundenbetreuung

Tel. : +49 (0) 4321 268 4227
Fax : +49 (0) 4321 268 4226
Email: ebay@arcs-automotive.de

Arcs Europe GmbH
Tungendorfer Straße 10 - 24536 Neumünster - Germany

Besuchen Sie unsere Homepage: www.arcs-automotive.de
Besuchen Sie unseren Webshop: www.arcs-tuning.de

Am 20.12.2011 17:20, schrieb Germaine Lucas:

Guten Tag,

die Gewährleistung meine ich auch. Die Leuchten wurden von mir selbst Fachmännisch eingebaut, da ich selbst Kfz-Mechaniker bin (ab Februar Meister). Aus meiner Sicht ist es einfach eine minderwertige Qualität der Ware wenn sie nicht einmal 2 Jahre (den Gewährleistungszeitraum) übersteht. An was für einen Nachweis haben sie gedacht? Die Leuchten wurden eingebaut etwa am Lieferdatum und vor 1 Woche wieder ausgebaut weil sie defekt sind bzw. fehlerhaft.

Also wenn sie ihrer Verpflichtung nicht nachkommen wollen, werde ich sicher nicht für 30€ Kaufpreis einen Anwalt konsultieren, aber ich denke das sich so etwas schnell im Freundes-/ Kundenkreis rumspricht, geschweige denn in Foren im Internet. Ich glaube ebenso das ich dann auf bessere Qualität zurück greife die nicht von ihnen kommt, denn sowas kann ich weder mir, meinen Freunden oder meinen Kunden zumuten.

MfG, Germaine Lucas.

Am 21.12.2011 schrieb ARCS:

Hallo,

es muss ein Nachweis sein, dass die Ware schon bei Erhalt defekt war. So sieht es das Gesetz vor.
Ohne diesen Nachweis ist es kein Gewährleistungsfall mehr, somit haben wir keine Verpflichtung. Die Beweislastumkehr ist nämlich ein Bestandteil der Gewährleistung. Wenn die Leuchten die ganze Zeit funktioniert haben und erst jetzt nicht mehr leuchten, dann ist es auch eh kein Gewährleistungsfall mehr, denn diese sagt nur aus, dass wir verpflichtet sind, die Ware mangelfrei zu überliefern (nicht verwechseln mit Garantie!).
--
Mit freundlichem Gruß

arcs-germany

Anita Ruzic
Kundenbetreuung

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Am 21.12.2011 schrieb Germaine Lucas:

Was für einen Nachweis, ich habe es erhalten, es funktionierte bis vor einem Monat noch, dann waren sie fehlerhaft. Ich glaube sie halten mich für geistig zurückgeblieben und das beleidigt mich, ich weiss das es keine Garantie gibt da es nun mal minderwertige Ware ist die niemand braucht. Sie verstecken sich hinter dem Gesetz, gut das muss ich dann so akzeptieren, aber das war das letzte mal das ich etwas bei ihnen für mich und meine Kunden gekauft habe. Wer so Geschäfte macht hat Kundentreue nicht verdient. Ich werde mich auch desweiteren dafür einsetzen das dieser Erfahrungsbericht und der gesamte Schriftverkehr im Internet landet, es kotzt mich ehrlich gesagt an, das ich dafür Geld ausgeben habe.

Ich hatte auf eine Art Kulanz gehofft, da ich eindeutig im Recht bin aber sie haben ein weiters mal keine Einsicht gezeigt.

Auf diese Email brauchen sie nicht antworten, weitere Kommunikation mit uneinsichtigen Händlern ist zwecklos und Zeitverschwendung für mich.

___________________________________Ende Emails___________________________________________

Damit beendete ich den Kontakt, aber ist es nicht unglaublich das diese Teile gerade so 6 Monate halten? Greift lieber auf original BMW Teile zurück, da habt ihr länger Freude dran.

Ich hoffe ihr tragt diesen, meinen Erfahrungsbericht weiter, sodass ihr nicht auch noch ein böses Erwachen habt wenn ihr euren geliebten BMW startet. Bin immer bei Rückfragen oder Nachweis meiner Rechnung über PN erreichbar, ich erzähle nur wahres!

MfG, Germaine Lucas!
Ein lautes und übermotorisiertes Auto ist ein sicheres Auto!


Antworten:
Autor: JasonGibbs
Datum: 21.12.2011
Antwort:
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Gewährleistung / Reklamation
Bei einem Verbrauchsgüterkauf von Neuwaren beträgt die gesetzliche Gewährleistungsfrist zwei Jahre( § 475 Abs. 2 BGB), bei gebrauchten Waren ein Jahr (§ 475 Abs. 2 BGB).
Bei Vorliegen eines Mangels steht dem Verkäufer (hier: ARCS Europe GmbH) grundsätzlich zunächst das Recht und die Pflicht zur Nacherfüllung zu. Der Verkäufer kann versuchen, den Mangel durch eine Reparatur oder Nachlieferung mangelfreier Ware zu beseitigen. Grundsätzlich kann der Käufer entscheiden, ob er eine Reparatur oder eine Nachlieferung bevorzugt. Der Verkäufer kann die gewählte Art der Nacherfüllung (Reparatur oder Nachlieferung) nur ablehnen, wenn diese für ihn mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden oder unmöglich ist.
Das Gesetz verlangt, dass dem Verkäufer grundsätzlich eine Frist zur Nacherfüllung eingeräumt werden muss. Der Käufer muss dem Verkäufer daher immer die Chance einräumen, den Mangel innerhalb einer angemessenen Frist zu beseitigen. Sollte der Käufer den Mangel selbst oder von einer dritten Person beseitigen lassen, ohne zuvor dem Verkäufer eine erforderliche Frist zur Nacherfüllung gesetzt zu haben, steht dem Käufer kein Anspruch auf Ersatz der Kosten der Mängelbeseitigung zu (BGH, Urt. v. 23.02.2005 - Az.: VIII ZR 100/04).
Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, unmöglich oder ist die vom Käufer gesetzte Frist zur Nacherfüllung erfolglos verstrichen, kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn der Mangel erheblich ist (§§ 437 Nr. 2, 440, 323 BGB). Im Falle des Rücktritts wird der Vertrag rückabgewickelt, d.h. der Verkäufer erhält die mangelhafte Ware zurück, und der Käufer erhält den Kaufpreis.
Sofern der Verkäufer die defekte Ware nicht direkt bei Käufer abholt, muss er in jedem Fall die Kosten für die Rücksendung der Ware tragen (§ 439 Abs. 2 BGB). Beruht der Mangel auf einem Verschulden des Verkäufers, so kann der Käufer auch eine Erstattung der ursprünglichen Versandkosten verlangen.
Vor der Rücksendung defekter Ware bitten wir sie, sich mit uns per Email in Verbindung zu setzen. Zudem bitten wir sie, der Reklamation eine kurze Info mit ihrem Namen und der OrderID sowie einer kurzen Anmerkung über vereinbartes Vorgehen beizulegen.


Das steht auf der Hompage von denen in den AGB´s und somit müssen die reparieren oder für ersatz sorgen da in Deutschland nunmal 24 Monate gewährleistung sind... Die müssen dir ersatz schicken und sich dann mit dem Hersteller auseinandersetzen... so lautet das gesetzt.... hast ne rechtsschutz? Dann nutz die... damit so ein Bullshit und Kundenverarscherei in Deutschland endlich mal aufhört... wehrt euch bei sowas und macht Druck ggf. halt mit nem Anwalt... bei ner Rechtsschutzvers. ist das soagr noch gratis... Die meisten Händler bauen doch nur darauf das der Verbraucher zu faul ist sich zu wehren und meinen die Kommen damit Durch....

Wer Rechtschreibfehler findet darf Sie gerne behalten, Ich hab die ja schon benutzt und brauch se deswegen nicht mehr:-)
Autor: Skelloader
Datum: 21.12.2011
Antwort:
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hi,
kann das nicht verstehen, hab da led angel eyes her,nach 7 monaten funktionierten 2 leds an einem ring nicht mehr, ich konnte die einschicken und man hat neue zurück geschickt, ohne son theater zu machen, vielleicht hast da nen vollidioten erwischt. ruf doch mal direkt da an, schau auf deine rechnung als kontaktadresse.

viel glück

Bearbeitet von: Skelloader am 21.12.2011 um 22:24:42
Autor: gentledriver
Datum: 22.12.2011
Antwort:
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Heute kam noch eine unfassbar dreiste Email des "Kundenservice" vom ARCS:

Am 22.12.2011 schrieb ARCS:

Hallo,

bitte weisen sie uns doch nach, wo genau wir sie als "geistig zurückgeblieben" bezeichnet oder in irgendeiner anderen Form beleidigt haben! Das habe ich nie getan und es ist definitiv nicht meine Absicht und schon gar nicht meine Art jemanden zu beleidigen. Ich versuche ihnen lediglich zu erklären, wie die Sachlage nun mal gerade ist. Dies beziehe ich nciht auf sie persönlich, schließlich kenne ich sie auch nicht. So viel dazu!

"Ich hatte auf eine Art Kulanz gehofft, da ich eindeutig im Recht bin aber sie haben ein weiters mal keine Einsicht gezeigt."

Sie sind nicht im Recht! Das ist es, was wir ihnen versuchen die ganze Zeit zu erklären. Wenn sie im Recht wären, dann müssten sie doch gar nicht auf Kulanz hoffen!
Es steht in unseren AGB, dass wir die GESETZLICHE Gewährleistung anbieten! Wir haben ihnen bereits erklärt, was Gewährleistung heisst und dort ist es nun mal so, dass das 6 Monaten der Defekt bei Lieferung vom Kunden bewiesen werden muss in irgendeiner gesetzlich anerkannten Form.

Wenn sie, so wie sie sagen, Kunden haben, gehen wir davon aus, dass sie auch in rigendeiner Form Händler sind und sich in solchen Sachen auskennen müssten.
--
Mit freundlichem Gruß

arcs-germany

Anita Ruzic
Kundenbetreuung

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Ein lautes und übermotorisiertes Auto ist ein sicheres Auto!
Autor: ThaFreak
Datum: 22.12.2011
Antwort:
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Auch wenn du es nicht gerne hören wirst:
Die gesetzlichen Regeln sind nunmal so mit der Beweislastumkehr.
Deshalb sind sie vollkommen im Recht.

Bearbeitet von: ThaFreak am 22.12.2011 um 13:56:46
Autor: Papa76
Datum: 22.12.2011
Antwort:
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Zitat:


Heute kam noch eine unfassbar dreiste Email des "Kundenservice" vom ARCS:
...
(Zitat von: gentledriver)




So unfassbar dreist ist diese E-Mail nicht. Lies dir nochmal deine eigenen Mails unaufgeregt und ganz in Ruhe durch. Und dann liest du dir nochmal durch, was das Unternehmen darauf geantwortet hat. Bemerkst du das sinkende Niveau und von wem das ausgeht? Zitat: ...Ich glaube sie halten mich für geistig zurückgeblieben und das beleidigt mich... Mal ganz ehrlich, wenn ich so einen Satz in einer geschäftlichen E-Mail bekommen würde, würde sich vor meinem geistigen Auge ein bestimmtes, stark vorurteilbehaftetes Menschenbild aufbauen. Das ist niederstes Ghettoniveau. Fehlt bloß noch irgendein "Mach isch disch Krankenhaus"-Satz. Dann brauch man sich auch nicht wundern, wenn das Unternehmen das Niveau ebenfalls stark vereinfacht, damit der Gegenüber es überhaupt inhaltlich versteht. Von einem angehenden Meister sollte man eine etwas andere Ausdrucksweise erwarten können.

Des Weiteren solltest du dich mal mit Garantie, Gewährleistung und Beweislastumkehr beschäftigen. Kleiner Tipp: Die Meinung von JasonGibbs ist nicht zutreffend, auch wenn er sie mit markigen Worten unterstreicht. Nicht der der am lautesten schreit hat immer Recht.

Bearbeitet von: Papa76 am 22.12.2011 um 14:06:39

In Deutschland gilt derjenige als Scheiße, der auf den Mist hinweist. Nicht derjenige, der ihn verantwortet.
Autor: Made Of Steel
Datum: 22.12.2011
Antwort:
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Ich finde, dass du dich mit deinen unterstellungen "Sie halten mich wohl für geistig zurückgeblieben" ziemlich ins abseits gestellt hast.

Das hat in einem offiziellen Schriftverkehr nichts verloren, gerade als angehender meister solltest du das einschätzen können.

Die Reaktion der Firma kann ich nachvollziehen und nach so einem Schriftverkehr wäre bei mir auch nicht auf Kulanz zu hoffen.

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Autor: gentledriver
Datum: 22.12.2011
Antwort:
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Jeder andere Hersteller beliebiger Waren, sei es Handy, Waschmaschine oder Möbel gewährt einem ein Recht auf Reklamation, habe ich alles schon durch.

Ich wollte hier nur darauf aufmerksam machen das dieser Händler einfach unseriös ist und minderwertige Ware verkauft, die er nicht bereit ist zu reklamieren. Damit wollte ich nur vermeiden das auch andere den Fehler machen und diesen Mist kaufen. Und ja die halten mich für geistig zurückgeblieben wenn die meinen mir 3 mal die Gewährleistung zu erklären und dann noch Paragraphen zitiren.

Ich sehe hier will gar niemand gewarnt werden, dann kauft doch einfach weiter feucht fröhlich den China-Müll...
Ein lautes und übermotorisiertes Auto ist ein sicheres Auto!
Autor: Papa76
Datum: 22.12.2011
Antwort:
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Zitat:


Jeder andere Hersteller beliebiger Waren, sei es Handy, Waschmaschine oder Möbel gewährt einem ein Recht auf Reklamation, habe ich alles schon durch.

Ich wollte hier nur darauf aufmerksam machen das dieser Händler einfach unseriös ist und minderwertige Ware verkauft, die er nicht bereit ist zu reklamieren. Damit wollte ich nur vermeiden das auch andere den Fehler machen und diesen Mist kaufen. Und ja die halten mich für geistig zurückgeblieben wenn die meinen mir 3 mal die Gewährleistung zu erklären und dann noch Paragraphen zitiren.

(Zitat von: gentledriver)




Jetzt wirfst du den nächsten Begriff in den Raum, den du offensichtlich nicht interpretieren kannst. Reklamieren kannst du ein Produkt auch nach 10 Jahren noch. Das Recht dazu hast du, das muss dir kein Händler erst gewähren. ABER: Du kannst daraus keinerlei Anspruch auf irgendetwas ableiten, wenn du aus dem Gewährleistungs- oder Garantiezeitraum raus bist.

Sicher könnte die Firma das auch anders handhaben und etwas kundenfreundlicher agieren. Rein rechtlich sind sie aber nicht dazu verpflichtet. Das du leicht angesäuert bist, ist auch nachvollziehbar.

Zitat:


Ich sehe hier will gar niemand gewarnt werden, dann kauft doch einfach weiter feucht fröhlich den China-Müll...
(Zitat von: gentledriver)




Das ist aber die Reaktion eines kleinen trotzigen Kindes, was dazu noch wild heulend theatralisch seine Rassel in die Ecke wirft. Aber nicht die eines Erwachsenen und noch dazu angehenden Meisters, bei dem man ein gewisses Maß an Umgangsformen voraussetzen können sollte.

In Deutschland gilt derjenige als Scheiße, der auf den Mist hinweist. Nicht derjenige, der ihn verantwortet.
Autor: Made Of Steel
Datum: 22.12.2011
Antwort:
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Die Warnung ist ja sehr lieb gedacht, keine frage.
Aber wie man so schön sagt: Wer billig kauft, kauft 2 mal.
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Autor: Stefan177
Datum: 22.12.2011
Antwort:
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Zitat:


Wer billig kauft, kauft 2 mal.
(Zitat von: Made Of Steel)




So siehts aus.

Zitat:


Das Gesetz der Wirtschaft

Es gibt kaum etwas auf dieser Welt, das nicht irgend jemand ein wenig schlechter machen und etwas billiger verkaufen könnte, und die Menschen, die sich nur am Preis orientieren, werden gerechte Beute solcher Machenschaften.

Es ist unklug, zu viel zu bezahlen, aber es ist noch schlechter, zu wenig zu bezahlen.
Wenn Sie zu viel bezahlen, verlieren Sie etwas Geld, das ist alles.
Wenn Sie dagegen zu wenig bezahlen, verlieren Sie manchmal alles, da der gekaufte Gegenstand die ihm zugedachte Aufgabe nicht erfüllen kann.

Das Gesetz der Wirtschaft verbietet es, für wenig Geld viel Wert zu erhalten.

Nehmen Sie das niedrigste Angebot an, müssen Sie für das Risiko, das Sie eingehen, etwas hinzurechnen.
Und wenn Sie das tun, dann haben Sie auch genug Geld, um für etwas Besseres zu bezahlen


Schlagt ein und schwört, kreuzt die Gläser.
Ein letztes Mal, auf die alten Fehler...
Autor: gentledriver
Datum: 28.12.2011
Antwort:
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Also entweder will oder kann es keiner verstehen was ich mit diesem Thema bezwecken will, weil es entweder an Weitblick oder Umsicht mangelt, da offenbar hier jeder nur an sich denkt. Kommentare schreiben die niemandem was bringen und den Sinn dieses Themas nicht weiter helfen.

Ich bestätige daraus meine eigene These, das die Menschen einfach nur dumm sind und ihnen gar nicht geholfen werden will, weil sie entweder es keinen anderen gönnen Fehler zu vermeiden oder einfach nicht den Horizont haben eine Situation einzuschätzen geschweige denn zu beurteilen.

Und nebenbei, es ist der einzige Hersteller dieser LED Lampen UND vorher hatte ich mit der hier verfügbaren Anleitung mir selbst Lampen gebaut aus Teilen der 1er Reihe, die auch nicht länger gehalten haben, aber da erwarte ich auch nichts mehr.

Einige hier in dem Forum könnten ihren eigenen "Klugscheisserlehrgang" gründen, in dem sie genug unnützes Randwissen an den Mann bringen können was niemand braucht.
Ein lautes und übermotorisiertes Auto ist ein sicheres Auto!
Autor: Stefan177
Datum: 28.12.2011
Antwort:
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Wir verstehen schon, was Du sagen möchtest. Aber es ist kein Geheimnis, daß "Billig" meistens Schrott ist. Da rennst Du bei mir offene Türen ein. Ab und an kann man mal ein Schnäppchen machen im Leben, aber meistens lügt das Geld nicht.

Du solltest auch bedenken, daß die Firma im Recht ist, auch wenn Du Dich darüber aufregst. Ein Umgang mit Kunden ist das sicher nicht, aber das ist eher auf der moralischen Ebene zu suchen. Nicht auf der rechtlichen.

Wenn Du jetzt auf die Leute schimpfst, die das schon wissen, (ich weis nicht, wen Du genau ansprichst) hast Du selber nichts gelernt aus der Sache. So seh ich das zumindest.
Schlagt ein und schwört, kreuzt die Gläser.
Ein letztes Mal, auf die alten Fehler...
Autor: stefan323ti
Datum: 28.12.2011
Antwort:
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Zitat:


Also entweder will oder kann es keiner verstehen was ich mit diesem Thema bezwecken will, weil es entweder an Weitblick oder Umsicht mangelt, da offenbar hier jeder nur an sich denkt. Kommentare schreiben die niemandem was bringen und den Sinn dieses Themas nicht weiter helfen.

Ich bestätige daraus meine eigene These, das die Menschen einfach nur dumm sind und ihnen gar nicht geholfen werden will, weil sie entweder es keinen anderen gönnen Fehler zu vermeiden oder einfach nicht den Horizont haben eine Situation einzuschätzen geschweige denn zu beurteilen.

Und nebenbei, es ist der einzige Hersteller dieser LED Lampen UND vorher hatte ich mit der hier verfügbaren Anleitung mir selbst Lampen gebaut aus Teilen der 1er Reihe, die auch nicht länger gehalten haben, aber da erwarte ich auch nichts mehr.

Einige hier in dem Forum könnten ihren eigenen "Klugscheisserlehrgang" gründen, in dem sie genug unnützes Randwissen an den Mann bringen können was niemand braucht.

(Zitat von: gentledriver)




trete du lieber mal ein wenig auf die Bremse, bevor du hier pauschal alle User indirekt blöd anmachst nur weil du ein Problem hast. Kommt das nochmal vor, gibts ne temporäre Auszeit vom Forum!

Und ganz allgemein gesprochen würde ich mir eher mal die Elektronik deines Autos vornehmen, denn wenn die LED Leuchten aus dem 1er auch nicht lange gehalten haben bei dir, stimmt eher was an deiner Elektronik nicht als bei den LEDs.

Alle Leute die ich persönlich kenne die die 1er Leuchten verbaut haben, haben damit seit mehr als drei Jahren keinerlei Probleme...
Scheiß auf Chuck Norris - Spongebob grillt unter Wasser..
Autor: Pixsigner
Datum: 30.12.2011
Antwort:
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Zum Thema ARCS:

Hier kann ich auch mal meine Erfahrungen mitteilen. Es ist richtig, daß ARCS oftmals auch China-Müll verkauft. Ich habe schon H1-LED-Leuchten gekauft welche nach 5-Minuten durchgebrannt sind.
Auch ein Xenon-Kit war mal verpolt und funktionierte nicht wie es sollte, was lt. ARCS am Hersteller lag.

Alles in allem kann ich aber sagen, daß nach 2,3 Emails mit dem Kundenservice der Sachverhalt geklärt
war und mir entweder neue Ware oder in meinen beiden Fällen anstandslos der Betrag samt dem Rücksendeporto erstattet wurde! Ist eben auch eine "Formsache".

Andere Teile wie mehrere Sätze z.B. LED/SMD-Standlichtringe funktionieren schon seit mehr als einem
Jahr in verschiedenen Fahrzeugen einwandfrei.

Von daher kann ich dies nicht nachvollziehen zumal du rein rechtlich eben nicht im Recht bist, auch wenn
dir das vielleicht nicht passen mag.
E36 - IS IT LOVE?




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Ende des Themas

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