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Beitrag von: KoKoBoB Date: 23.11.2011 Thema: Unfallflucht + weiteres ---------------------------------------------------------- Guten Tag, ich fasse mich kurz. Jemand ist gegen mein Wagen gefahren, 2 Zeugen des Autohauses Köhrich haben es gesehen und die Polizei wurde gerufen. Ich selbst habe nichts gesehen. Heute Zeugenvorladung von der Polizei bekommen, die den Wagen messen wollten, weil Gegner bestreitet, dagegen gefahren zu sein. Die Polizei teilte mir heute allerdings mit, dass der derzeitige Zustand des Fahrzeugs nicht verkehrstauglich wäre und somit nicht zulässig. ( Stoßstange hängt seitlich ab ) Ich bin allerdings auf das Auto angewiesen und aus der eigenen Tasche möchte und kann ich den Schaden nicht zahlen. ( handelt sich zwar eher um einen kleinen Schaden aber trotzdem ) Kostenvoranschlag ergab eine Summe von 1771€. Aufgrund des Streitfalls wird sich die ganze Angelegenheit bestimmt bis vors Gericht hinauszögern, sodass ich jetzt sogesehen ohne Auto darstehe. Er lässt sich zwar uneingeschränkt fahren aber bei einer Kontrolle würde ich mal wieder die A****karte ziehen. Was kann ich machen bzw. wo kann ich mich jetzt melden, bzw. woran kann ich mich jetzt orientieren, damit das Problem gelöst wird? Tritt der Nutzungsausfall jetzt schon ein? Wenn ja, wer bescheinigt mir das? |
Autor: Old Men Datum: 23.11.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- Nutzungsausfall tritt erst dann ein, wenn der Schuldige feststeht. Wenn der, der dir ins Auto gefahren ist, trotz Zeugenaussagen, nicht belangt werden kann, dann hast du im doppelten Sinne die Arschkarte gezogen. Ich würde provisorisch reparieren, so dass dir kein Blaumann etwas anhängen kann. |
Autor: Touri Normi Datum: 23.11.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- richtig. mach ein video vom wagen, jede menge fotos und dann provisorisch mit tütteldraht und panzertape flicken |
Autor: philipp080778 Datum: 23.11.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- genau! iwie anbinden, hochziehen, stützen, biegen, abkleben usw,......dann sollte das schon gehen sofern nichts schleift und / oder scharfe Kanten bzw. Dinge abstehen. Bei uns in Ö müsste man noch den Unfallbericht mitführen ...... Viel Glück LG Philipp Mitglied und Moderator im Regionalteam Wien & Umgebung |
Autor: KoKoBoB Datum: 23.11.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Und wenn es dann feststeht, wann beginnt sogesehen der Nutzungsausfall? Ab Unfalltag bis Reperaturende? Die Polizistin von heute fasselte irgentetwas von einer Bescheingung, damit es schriftlich steht, DASS der Wagen auch wirklich verkehrsunfähig ist. Erst dann bezahlt die Versicherung wohl den Nutzungsausfall. |
Autor: Old Men Datum: 24.11.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- Egal wann der Nutzungsausfall beginnen sollte, maximal hast du 14 Tage Nutzungsausfall. Unfalltag plus 14 Tage. Wenn du jetzt denkst, der Unfall war am 1.1.2011 und der Schaden wird am 31.12.2011 festgestellt, dann bist du auf der falschen Seite. |
Autor: KoKoBoB Datum: 24.11.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Das wusste ich jetzt nicht. Danke für die Info. |
Autor: Matze330i Datum: 25.11.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Nicht der Unfalltag zählt. sondern der tag an dem Das Auto wirklich nicht mehr genutzt werden kann. Das heisst ab Werkstattaufenthalt. Denn sein Auto ist uneingeschränkt fahrbereit und die Polizei erzählt viel wenn der Tag lang ist. Solange nix auf dem Boden schleift oder eine scharfe Kante vorsteht würde ich immer fahren. Und Polizisten sind keine Sachverständigen die entscheiden können ob ein Fahrzeug fahrbereit ist oder nicht. Dafür gibt es schliesslich extra einen Berufszweig für den man sogar studiert haben muss. hab ich nicht |
Autor: KoKoBoB Datum: 25.11.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat:Zitat: Es stehen aber seitlich scharfe Kanten ab, sodass der Wagen derzeit nicht verkehrssicher ist. Ich frage mich nur, wer mir das bescheinigt, dass es auch wirklich so ist? Meine Aussage alleine wird die Versicherung nicht davon überzeugen, dass der Wagen in dem Zustand nicht sicher ist und zahlen werden sie dann ebenso nicht. |
Autor: mb100 Datum: 25.11.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Ein Gutachter. Und den würd ich eigentlich auch einschalten - auch auf die Gefahr hin, auf den Kosten sitzen zu bleiben. Aber normalerweise sieht die Sachlage ja net allzu schlecht aus für Dich... "Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan" |
Autor: Gobi Datum: 26.11.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ich habe mittlerweile 3 Gutachten fertigen lassen (Dekra) und diese kosteten in der Regel sowas um 350€. Also ist die Frage ob man dieses Risiko nun eingeht oder nicht. Ich würde den Wagen weiter fahren und erstmal ein bisschen pfuschen mi Spax und co.. Das merkt kein Polizist der Welt ob unterm Blechkleid etwas getüttelst wurde... Viel Glück :-) .:Sorry Süße,der Wagen geht vor!:. Findet es jemand überraschend das ein Thread schon auf der 1. Seite eskaliert und auch gleich Moralapostel und Fahrsicherheitstrainer mitmischen!?Also ich nicht... |
Autor: KoKoBoB Datum: 27.11.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- Kostet die Bescheinigung für die Verkehrsunsicherheit 350€? Habe nämlich schon einen Kostenvoranschlag machen lassen. |
Autor: mb100 Datum: 27.11.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Irgendwas zwischen "nö" und "kommt drauf an". Ich hatte bis jetzt zwei Gutachten bei zwei unterschiedlichen Schadenshöhen, aber weitestgehend identischem Schadensbild und somit identischem Aufwand und identischer Gutachter. Raus kamen zwei unterschiedliche Beträge; mein Gutachter hat somit nach Schadenshöhe berechnet. Obs ne Gebührenordnung oder sowas für KFZ-Sachverständige gibt: keine Ahnung. Glaub aber net. Frag am besten beim Gutachter nach, wie er seine Rechnung stellt. "Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan" |
Autor: KoKoBoB Datum: 27.11.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat:Zitat: Er muss mir ja nicht die Schadenshöhe berechnen sondern lediglich schriftlich bescheinigen, dass der Wagen verkehrsunfähig ist, damit ich das so der Versicherung zeigen kann. Sonst heißt es später von der Versicherung: 1.Wo war der Wagen denn bitte verkehrsunfähig? 2. Wer sagt das? Und das heißt so viel wie Geld kriegst du dafür nicht. |
Autor: mb100 Datum: 27.11.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Ich wette dreierlei: 1. dass das eine ohne das andere nicht geht (jetzt von Gutachter-Seite aus) 2. dass die Versicherung - wenn sie vom Gutachter ne derartige Bestätigung bekommt - sagt, dass sie (solltest Du fiktiv abrechnen wollen) nicht nach Kostenvoranschlag, sondern nach Gutachten abrechnet. Vor allem auch bei dem Schaden i.H.v. knappen 1.800 Euro. Abgesehen davon is natürlich die Wahrscheinlichkeit auch ziemlich groß, dass das Gutachten höher ausfällt als der Kostenvoranschlag, und Du somit - solltest Du fiktiv abrechnen wollen - bei der Abrechnung nach Gutachten mehr Geld rauskriegst als bei der Abrechnung nach Kostenvoranschlag. 3. die gegnerische Versicherung (sofern sie denn eintrittspflichtig ist, also die Schuld des anderen nachgewiesen wurde) zwar ein komplettes Gutachten zahlt, aber nicht so nen einfachen Wisch, wo was von (nicht gegebener) Verkehrsfähigkeit draufsteht. "Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan" |
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