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Beitrag von: nap Date: 10.11.2011 Thema: Probleme mit Widerruf beim Reifenkauf im Internet ---------------------------------------------------------- Hallo, ich habe vor 3 Tagen 2 Winterreifen über einen Onlineshop bestellt. Nach zusendung der Reifen fiel mir auf dass ich sie versehentlich in der falschen Größe bestellt habe. Ich schilderte dem Shop heute morgen die Problematik und wollte von meinem Widerrufsrecht gebrauch machen. Im gegenzug wollte ich mir dann die 2 Reifen in der richtigen Größe bestellen. Nun kam diese Antwort des Shops: die von Ihnen falsch bestellten Reifen können wir so ohne weiteres nicht mehr zurücknehmen! Sie haben zwar Umtauschrecht aber dies gilt nur bei einem Versandfehler unserer Seite aus und dies ist in diesem Falle nicht so! Bei einer Retoure, würden Zusatzkosten für uns anfallen wie Rücklieferungskosten, Einlagerungskosten sowie Verwaltungskosten! Hinzu nimmt der Hersteller die Reifen nicht mehr zurück und auf Lager legen wir keine Reifen! Wir bedienen Just in Time! Das kanns doch eigentlich nicht sein, mir ist klar dass der Fehler auf meine Kappe geht, aber man kann doch nicht verlangen das ich jetzt auf 2 Reifen sitzen bleibe die ich nicht gebrauchen kann, anstatt man mir die einfach umtauscht. MFG Sebastian |
Autor: Krischi23 Datum: 10.11.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- Alles BLABLA Dir ist zugesichert, dass du innerhalb von 2 Wochen eine Sache OHNE Angabe von Gründen zurücksenden kannst. |
Autor: nap Datum: 10.11.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ja das dachte ich mir auch, aber nachdem ich diese Antwort bekommen hatte, hab ich mich mal intensiver mit den AGB's der Firma beschäftigt. Dort steht folgendes: Die gelieferte Ware sowie Lieferscheine und Rechnungen sind sofort auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen und gegebenenfalls zu reklamieren. Wird dies unterlassen, gilt die Ware als genehmigt. Bei Transportschäden muss bei sonstigem Anspruchsverlust mit Zustellung der Ware beim jeweiligen Frachtführer reklamiert werden. und: Retoursendungen erfolgen auf Kosten und Gefahr des Absenders und haben Rechnungs- und Lieferscheinnummer zu erhalten. Wir behalten uns bei Warenretouren die Berechnung einer Bearbeitungspauschale in Höhe von 20% vom Fakturenwert der retournierten Ware vor. Speziel den 2. Absatz find ich recht lustig, eine Bearbeitungpauschale in Höhe von 20%, das wären in meinem Fall knappe 70€. Ist sowas überhaupt rechtens, ich hab mal gehört das Händler bei Spezialanfertigungen wie z.B. nem selbst zusammengestelltem PC kein Rückgaberecht gewähren müssen bzw. ne Gebühr verlangen können. Aber bei zwei nackten Reifen ist mir das echt neu. Kann mir jemand nen Tip geben, wie ich weiter verfahren soll? Vielen dank im vorraus. |
Autor: BMW-E30-SLS Datum: 10.11.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hey, würde das auf jeden Fall nicht so auf mir sitzen lassen. An deiner Stelle würde ich nochmal Kontakt mit der Firma aufnehmen und versuchen das zu klären (evtl auch mit nem anderen Mitarbeiter), oder ich würde zur Verbraucherzentrale gehen und mich dort genau erkundigen. Ich bezweifele, dass die AGB's so rechtens sind. Informier dich mal wo bei dir in der Nähe eine Verbraucherzentrale ist. Lg "Ein Auto ist erst dann schnell genug, wenn man morgens davor steht und Angst hat es aufzuschließen." - Walter Röhrl |
Autor: Peter Datum: 11.11.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- Google kaputt? Zu dem Thema Widerrufsrecht und ausnahmen gibt es -zig Themen im Internet... Ich hab Dir mal die Mühe abgenommen, hier findest Du alles, was Du wissen musst: http://www.it-recht-kanzlei.de/widerrufsrecht-ausschluss.html Der Händler muss die Dinger zurücknehmen, seine AGB kann er sich dahin stecken, wo die Sonne nicht scheint. Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer |
Autor: grizzli Datum: 11.11.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- Moin, Agb´s sind nur dann gültig wenn keine erhebliche Benachteiligung für den Kunden gesteht,was in deinem fall ja so ist.(meiner Meinung nach). Ich seh das wie "Peter" Der Händler muss die Reifen zurücknehmen. Bin selbst Kaufmann und kenn mich ein wenig aus ;) PS: Das der Händler nicht Lagern kann ist sein Pech!!! was die Lieferkosten angeht, ist auch quatsch. Internetkäufe stehen unter besonderen Regeln, das heißt, du musst beim ersten Kauf nix zahlen! Garnix!!! Mein Vater ist jurist und sagt das gleiche. |
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