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Beitrag von: M-Power_34 Date: 07.11.2011 Thema: autohändler Auto gleich mitnehmen ? ---------------------------------------------------------- Kann ich das auto gleich mitnehmen wenn ich eine finanzierung abschließen ? gehe montag ein auto kaufen, am telefon fragte ich ob ich es gleich mitnehmen kann, doch er sagte mir er muss irgendwas ummelden oder so ? das auto steht beim händler. |
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Autor: Heckpropeller Datum: 07.11.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- Glaskugel? Wie wäre es wenn du das mit deinem Auto Dealer bequatscht. Keiner weiß, was der Händler zu tun hat. Sinnlos. Generell kann man einen Wagen, sofern abgemeldet/stillgelegt, auch im Falle einer positiven Finanzierung samt aller Unterschriften der Darlehensverträge, sofort mitnhemen. Aber wenn der Händler sagt es geht nicht, kann dir hier keiner was anderes sagen. Hier könnte Ihre Werbung stehen. |
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Autor: Froki Datum: 08.11.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- Moin, du hast bei jeder Finanzierung ein 14tägies Rücktrittsrecht. Wenn dir dein Händler also gleich die Karre mitgibt und du anschliesßend von der Finanzierung zurücktritts hat er ein Problem. Mfg |
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Autor: Jago Datum: 08.11.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Da bin ich mir garnicht so sicher ! Ich muss sagen das ich nichts Finanziere und deswegen auch nicht so drin stecke :-D Aber sich etwas zu Bilden ist ja nicht schlecht. Hast du vielleicht einen Gesetzestext der besagt das man immer 14 Tage Rücktrittsrecht hat ? Kann gerade selber nichts finden :-( Nur die Sache mit Fernabsatzverträgen, das kann man mit einer Finanzierung aber nicht gleichstellen. mfg |
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Autor: Froki Datum: 08.11.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- Geregelt in der neuen Verbraucherkreditrichtlinie. Die Vorgabe gilt für alle Finanzierungs- und Leasingverträge, die dem Verbraucher durch ein Kfz-Händler an eine AutoBank vermittelt werden. Und die beinhaltet ein 14 Tägiges Widerrufsrecht des Darlehensvertrag. Ist relativ neu und EU-Weit einheitlich geregelt. Ergoogle musst du es dir mal selbst. Dem ist aber definitiv so. ;-) |
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Autor: mb100 Datum: 08.11.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Guckst Du in den 358 BGB - und in die Vorschriften, die darin genannt sind. Und am besten parallel dazu in nen Kommentar. Ich wünsch viel Spaß - is eine der BGB-Vorschriften, die am wenigsten gelungen sind... "Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan" |
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Autor: Jago Datum: 08.11.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- Danke euch beiden. Wieder etwas gelernt. Aber das mit dem Auto mitgeben kann eigentlich nicht der Grund sein. Frist beginnt ja erst ab dem Zeitpunkt wenn Lieferung erfolgt ist. Wenn es interressiert hier mal in Normalem Deutsch ^^ Bin ich froh das ich nichts Finanzieren muss, diese Paragraphen Reiterei ist echt kraftraubend :-D |
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Autor: Froki Datum: 08.11.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- Frist beginnt mit der Bestätigung der Bank dass die Finanzierung übernommen wird. Ab dann 14 Tage. Demnach kannst du 15 Tage später dein Fzg. abholen. |
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Autor: Jago Datum: 08.11.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- Steht in dem Text den ich ausgegraben hab anders. Zitat : "Das Gesetz sieht vor, dass die Widerrufsfrist bei Verbraucherdarlehensverträgen nicht zu laufen beginnt, bevor der Darlehensnehmer nicht auch alle vertraglichen Pflichtangaben erhalten hat. Eine Höchstfrist für das Erlöschen des Widerrufsrechts ist nicht vorgesehen, eine Nachholung fehlender oder nicht vollständiger Angaben aber möglich. In diesem Fall beträgt die Widerrufsfrist statt 14 Tage einen Monat." Quelle siehe meinen letzten Post. Wie ist es denn nun ? :-( |
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Autor: Froki Datum: 08.11.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- Naja in dem Text widerspricht ja nicht dem was ich vorher gesagt habe. Zitat: Der Kunde stellt einen Finanzierungsantrag der wird von der Bank aktzeptiert der Verkäufer händigt dem KD ein sogenantes SECCI-Dokument aus und alle Angaben sind erfolgt. Nun BEGINNT die Frist. Zitat: Fällt aus, da alle Angaben erfolgt sind. Also 14 Tage Widerrufsrecht. Wenn der Verkäufer dem Kunden nun sofort das Fzg. aushändigt inkl. Brief etc. und der Kunde dann ein paar Tage später vom Darlehensvertrag zurücktritt. (Dieser Rücktritt muss dem Verkäufer nichtmal mitgeteilt werden sondern lediglich schriftlich bei der Bank eingereicht werden) wird der Kaufvertrag nichtig. Jetzt hat der Verkäufer weder Kohle noch die Karre. Was man jetz letztendlich mit dem Verkäufer ausmacht liegt natürlich an den Vertragspartnern. Aber so ist die Rechlichelage |
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Autor: mb100 Datum: 08.11.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- ... unterm Strich is das gesamte Thema "Widerruf" (egal ob es jetzt Fernabsatzgeschäfte, Verbraucherkreditverträge, Haustürgeschäfte oder sonst was betrifft) ein sehr Leidiges: man sieht grad bei dem Thema ganz besonders, dass der Bundesgesetzgeber irgendwie versucht hat, die Vorgaben der EU in deutsches Recht umzusetzen und dies noch irgendwie auf Biegen und (Er-)Brechen ins BGB zu quetschen. Besonders gut gelungen ist ihm das nicht. Das sieht man zum einen an Vorschriften selbst: die nehmen vom Umfang fast steuerrechtliche Ausmaße an, sind also ewig lang, eine Vorschrift verweist zu fünf anderen und "durchnummeriert" werden sie gern bis zur Mitte des Alphabets (also bis z.B. 312g BGB - ich guck jetzt net nach, obs die Vorschrift wirklich gibt). Zum zweiten sieht mans auch daran, dass ständig nachgebessert, geändert und verschlimmbessert wird. Ständig werden Vorschriften umgeschrieben, neue dazugedichtet, Teile weggestrichen, Fristen geändert, ... - und dies alles mit dem Ergebnis, dass die Vorschriften in sich teilweise widersprüchlich sind, kein Mensch mehr durchblickt und man sich eh auf nix verlassen kann. Und gearscht sind die, die ein Widerrufsrecht einräumen müssen. Der Verbraucher is da eigentlich fast immer gut bei raus, weil sich eigentlich ziemlich leicht ein Fehler beim Widerrufsrecht-einräumenden Unternehmer findet. "Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan" |
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Autor: Papa76 Datum: 08.11.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Als Krönung kommt dann noch der BGH und wirft regelmäßig jahrelang anerkannte Praxis einfach mal über den Haufen. Ganz besonders gern im Mietrecht. In Deutschland gilt derjenige als Scheiße, der auf den Mist hinweist. Nicht derjenige, der ihn verantwortet. |
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Autor: mb100 Datum: 08.11.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: ... und dann kommt das BVerfG und is der Ansicht, dass der BGH (mal wieder) die Grundrechte nicht ausreichend beachtet hat. Und schmeißt das Ganze dann wieder wild durch die Gegend. Aber Mietrecht kannst mit der Geschichte net wirklich vergleichen. Dazu is Mietrecht zu sehr Richterrecht; die meisten Sachen bleiben beim Amtsgericht - und im Endeffekt entscheidet jeder Richter (natürlich im Rahmen der Gesetze, die im Mietrecht allerdings verhältnismäßig viele Freiheiten zulassen) wie er lustig ist. Mit dem Ergebnis, dass zwei Richter unterschiedlicher Gerichtsbezirke bei identischer Sach- und Rechtslage vollkommen unterschiedlich entscheiden (und beide Entscheidungen rechtlich vollkommen vertretbar sind). Und nur ein Bruchteil kommt überhaupt in Richtung BGH. Aber wir schweifen ab... ;-) "Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan" |
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Autor: Papa76 Datum: 08.11.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat:Zitat: Stimme ich dir zu. Zitat: Dafür denkt sich der BGH aber bemerkenswert oft neue abenteuerliche Urteile aus, die an der Praxis völlig vorbeigehen. Zitat: Ok, ich hör ja schon auf. Sorry an den TE fürs OT. In Deutschland gilt derjenige als Scheiße, der auf den Mist hinweist. Nicht derjenige, der ihn verantwortet. |
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Autor: joecrashE36 Datum: 09.11.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- Der Händler braucht vor Vertragserfüllung (Geld von der Bank) Die Ware nicht herauszugeben. Es gibt wohl keine Bank, die alles , vom Antrag bis zur Auszahlung an einem Werktag schaffen wird.. -->Meine Motoren drehen nie in den Begrenzer ! |
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