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"Gebrauchtwagenrecht" - 3er BMW - E36

Dieses Thema ist original verfügbar unter:
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Beitrag von: kuttereimer
Date: 07.09.2004
Thema: "Gebrauchtwagenrecht"
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Hallo Zusammen,

ich habe mal eine Frage an die Juristen unter Euch:
Habe im August 2003 einen gebrauchten E36 bei einem BMW-Vertragshändler gekauft.
Im Kaufvertrag steht "Unfallfrei laut Vorbesitzer" und auf der Rechnung "Unfallschäden nicht bekannt".
Heute bei der Inspektion sagt mir mein BMW-Servicemeister (nicht vom obigen Händler ;-)) das ich ja einen Unfallwagen fahre! Heckschaden. Er will sich bis morgen mal aufschlauen ob ich da noch was machen kann (Wertminderung).
Wie ist Euere Meinung, kann ich den anderen Händler noch belangen, und wenn ja über welche Schiene? Was ist da an Wertminderung drin?

Gruß
kuttereimer


Antworten:
Autor: PT
Datum: 07.09.2004
Antwort:
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Hallo

Wenn du dir sicher bist,daß er es wusste.
Davon müsste man ausgehen,wenn es eine NL ist,kannst du ihn sicherlich belangen.

Genau genommen ist es Betrug.
Rede mit ihm und erwähne dabei,daß du auch notfalls Kontakt zu BMW München aufnimmst.




BMW....und Tschüß
Autor: Jura-Flo
Datum: 07.09.2004
Antwort:
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+

Bearbeitet von - Jura-Flo am 07/09/2004 22:40:44
Autor: nilen
Datum: 08.09.2004
Antwort:
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ZITAT PT:
Rede mit ihm und erwähne dabei,daß du auch notfalls Kontakt zu BMW München aufnimmst.

Frage:
Macht das Sinn? sollte man nicht lieber mit dem Anwalt drohen, oder setzt sich BMW da für einen ein?

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Aufmerksamkeit ist nicht alles ;)
Autor: PT
Datum: 08.09.2004
Antwort:
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Die NL's bekommen Bewertungen und stehen unter einem gewissen Beobachtungsschema von BMW.
Du wirst nach ner Rep.von ner neutralen Stelle angerufen und kannst Punkte vergeben über deine Eindrücke der NL
Diese Taten gehen auch an BMW München

BMW....und Tschüß




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Ende des Themas

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