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Beitrag von: -Patrick- Date: 06.09.2004 Thema: neuabnahme wenn auto länger als 1 jahr abgemeldet? ---------------------------------------------------------- Hallo leute, also, kumpel von mir meinte wenn mein auto länger als 1 jahr abgemeldet is muss ich dass dann wieder beim tüv komplett neu checken lassen wenn ichs wieder anmelde. also mehr als bei ner gewöhnlichen tüv-besichtigung. ende des monats sinds schon 12 monate. also muss ich mal handeln. kleine frage: wer weiß da genaueres drüber??? was kann ich tun damit ich, falls es so ist, das umgehen kann? (tageszulassung etc.) wills halt frühestens im dezember anmelden weil im januar tüv abläuft und ohne tüv is das kacke mim anmelden. ______________________________________________________________________________________ >>>Faszination kann man mit vielen Worten beschreiben oder einfach mit 3 Buchstaben abkürzen = BMW<<< |
Autor: stefan1208 Datum: 06.09.2004 Antwort: ---------------------------------------------------------- SERVUS Ruf doch einfach bei dir aufm Landratsamt an. Hab sowas auch schon gehört... Meiner war auch abgemeldet ,in der zeit lief auch der TÜV ab. Musste dann ein Kurzzeitkennzeichen holen das 5 Tage gültig ist Einmal Weiß-Blau immer Weiß-Blau ! Rothenburg 2004 meine Bilder sind endlich Online www.fiosophie.de |
Autor: Weilheimer-E30 Datum: 06.09.2004 Antwort: ---------------------------------------------------------- 18 Monate is die Frist, wenn du da drüber bist ist das Auto endgültig abgemeldet. Wenn du dann wieder fahren willst mußt du eine sogenannte §21-Untersuchung machen lassen. Ansich nix besonderes, aber dann wird ein neuer Fahrzeugbrief ausgestellt, und das kostet halt... |
Autor: XM Datum: 07.09.2004 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Genau, aber bei der sog. "21er Abnahme" wird jede Schraube gecheckt, nicht wie beim normalen TüV die generellen Sachen. Einfach Kurzzeitkennzeichen holen im 17 Monat. Ist billiger und einfacher :-) Sers XM Wer bremst verliert! Mein 3er - neu in Perleffekt-Gelb |
Autor: Fabian Datum: 07.09.2004 Antwort: ---------------------------------------------------------- mein stand ist, daß die frist eigentlich nach 12 monaten abläuft, aber auf anfrage um weitere 6 monate verlängert werden kann. frag am besten mal nach, ehe du ihn wegen verpennter fristen zum baurat bringen mußt. cya Fab BMW-Fah'n is wie als wenne fliechst! www.bmw-driver.de <- bitte verewigt euch im gästebuch. mein bimmer |
Autor: -Patrick- Datum: 07.09.2004 Antwort: ---------------------------------------------------------- hmm, dann muss ich da echt mal nachfragen, um das genau zu wissen. weil wenn die den genauer unter die lupe holen...nich das ich den wieder zurückrüsten muss weil denen was net passt:-/ ______________________________________________________________________________________ >>>Faszination kann man mit vielen Worten beschreiben oder einfach mit 3 Buchstaben abkürzen = BMW<<< |
Autor: -Patrick- Datum: 07.09.2004 Antwort: ---------------------------------------------------------- also, ich hab mich beim tuev informiert wie das jetzt is. "Die Frist für eine vorrübergehende Stilllegung ist auf 18 Monate beschränkt. Wird das Fahrzeug bis dahin nicht wieder angemeldet gilt es als endgültig aus dem Verkehr gezogen" ______________________________________________________________________________________ >>>Faszination kann man mit vielen Worten beschreiben oder einfach mit 3 Buchstaben abkürzen = BMW<<< |
Autor: Sib Datum: 07.09.2004 Antwort: ---------------------------------------------------------- naja, ob es nun durch die lange Standzeit aus dem Verkehr gezogen wird oder bei der nächsten HU spielt doch im Endeffekt keine Rolle paddi. :D Motto: Nur tote Fische schwimmen mit dem Strom Auto: mein ex Coupé Tipp: klick mich |
Autor: -Patrick- Datum: 07.09.2004 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: lol naja, da hab ich keine bedenken. bin das fahrzeug selber fachmännisch am umbauen! ;-) mit der normalen tüv-abname dürfte es normal keine probleme geben ______________________________________________________________________________________ >>>Faszination kann man mit vielen Worten beschreiben oder einfach mit 3 Buchstaben abkürzen = BMW<<< Bearbeitet von - -Patrick- am 07/09/2004 22:09:43 |
Autor: kicke Datum: 07.09.2004 Antwort: ---------------------------------------------------------- TAch auch! Hab das letztes Jahr mit ner Enduro gehabt die ich wieder in Schuss gebracht hab. Die war 2 jahre abgemeldet. Also Vollabnahme beim TÜV. Die Prüfung war wie ne ganz normale TÜV-Untersuchung! Nix mit extra scharf und penibel usw.. Hab den auch noch gefragt was die denn zusätzlich prüfen. - Nix mehr wie sonst. Ich hab den Eindruck das die da bloß nen anderen Namen für haben weil der Bürokram nen anderer ist wie bei ner normalen HU! Grüße |
Autor: Sven Datum: 13.09.2004 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ja, 18 Montate ist korrekt. Vgl. §27 Abs. 6 StVZO, siehe auch §27 Abs.5 und §27 Abs.7 StVZO @Fabian Die Regelung 12 Monate und dann nochmal um 6 Monate verlängern gilt seit 11.03.04 nicht mehr. |
Autor: maybe Datum: 13.09.2004 Antwort: ---------------------------------------------------------- Wäre auch Krass, wenn der TÜV bei ner Vollabnahme mehr Prüfen müsste. Dass würde heissen, dass er bei ner normalen HU nicht alles Prüft. Mehr ist eigentlich nur der Finanzielle Teil... Kauf Dich mal `ne Pakung Deutsch, hat mich auch gehilft, kost nur 5 Geld |
Autor: XM Datum: 14.09.2004 Antwort: ---------------------------------------------------------- Normalerweise überprüft der TüV ja die Gurte, indem der Prüfer checkt, ob der Straffer funktioniert. Bei meiner 21-Abnahme hat der Typ noch alle Schrauben geprüft. Sogar unter der Rückbank. Das war jetzt nur 1 Beispiel, dass sie bei einer 21-Abnahme alles gründlicher checken. Sers XM Wer bremst verliert! Mein 3er - neu in Perleffekt-Gelb |
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