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Beitrag von: Essi98 Date: 09.10.2011 Thema: Auto ankauf verkauf Gewerbe? ---------------------------------------------------------- Hallo Leute Ich habe die möglichkeit durch einen guten freund an Autos zu kommen. Nun stellt sich mir die Frage wie gehe ich am besten vor wenn ich 1-2 autos pro Monat verkaufen möchte.Ich möchte das wenn dann nur nebenberuflich machen also die autos über bekannte websiten anbieten will kein Profi Händler werden. Muss ich zwangsläufig ein Gewerbe anmelden? Man darf doch nebenbei eine bestimmte summe pro jahr verdienen oder sehe ich das falsch? Bin ich gezwungen ein Gewerbe anzumelden? Für die 2 Autos ist der Gewinn vieleicht 400 euro im Monat. Wenn gewerbe wie siehts mit der zwnags gewährleistung aus? Hab irgendwie bammel das die das Project verhindern könnte. Hat Jemand ne idee wie ich vorgehen soll?Wie gesagt mehr wie 400 werden nicht dabei Rumspringen. Gruß essi |
Autor: E36-Snes Datum: 09.10.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- wenn ich mich recht entsinne darfst du pro Jahr maximal 3 Autos verkaufen für mehr musst du ein Gewerbe anmelden und ob man da um die Gewährleistung kommt kann ich dir nicht sagen mfg |
Autor: Essi98 Datum: 09.10.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hi das mit den drei autos ist egal das stimmt nicht das weis ich soweit schon. Die Frage ist einfahc ob die gewerbe Pflicht ab einem bestimmten gewinn Pflicht ist oder halt von vornherrein pflicht ist. Den ich sag mal einen 400 euro job darf ich ja auch ohne gewerbe annehmen. Also warum sollteich nicht autos mit 400 euro gewinn pro monat verkaufen dürfen. Essi |
Autor: E36-Snes Datum: 09.10.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- http://www.wer-weiss-was.de/theme128/article6381198.html hab das eben noch gefunden |
Autor: KTMschnee Datum: 09.10.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Ich glaube bei dieser Gewinnspanne wird dich jeder Händlerkollege auslachen wenn du pro Fahrzeug 200 € verdienen willst. Begründung: jedesmal wenn ich ein Fahrzeug an einen Händler beim Neukauf zurückgegeben habe standen 2 bis 3 k€ mehr auf dem Angebot wie ich bekommen habe. Und ja, du solltest ein Gewerbe anmelden wenn du Fahrzeug mit Gewinnabsicht weiterverkaufst. Es sei denn du lässt dich nicht erwischen - wird aber ein Ding der Unmöglichkeit weil dich wahrscheinlich der erste welche ein Problem mit einem deiner Wagen hat anpatzt. Wieso lässt du dich nicht von dem Freund einstellen auf Provisionsbasis, für jeden Wagen den du ihm verkaufst bekommst du halt dann die 200 € die du sowieso möchtest? Angenehmer Nebeneffekt dabei: du entgehst der Gewährleistungspflicht und hast trotzdem die 200 € die du verdienen möchtest. Bearbeitet von: KTMschnee am 09.10.2011 um 20:25:09 für leute mit heckantrieb und sperre habe ich immer ein dach über dem kopf, ein bier und kosteloses wifi |
Autor: Essi98 Datum: 09.10.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hm Ich habe keine Angst vor nem Gewerbe eher vor der gewährleistung weil ich bis jetzt noch nicht klar defeniert herrausfinden Konnte was diese Umfasst bzw auf welche Fahrzeugteile sie sich bezieht. könnte mir das Vieleicht jemand genau erklären? Weil ich hab mir damals mal bei ford einen Gebrauhcten geholt und hatte da auch jede menge Probleme mit dem wagen und da sagte man mir man würde nichts davon übernehmen weil davon nichts die Gewährleistung betrieft da es alles vershcleissteile sind. Ich kann ja schlecht ne gewährleistung auf Kopfdichtung z.B geben stellt euch mal vor ein Käufer will mich ärgern und verheizt den wagen und sagt dann ja ne so gehts nich sie haben mir nen auto mit defekter kopfdichtung verkauft. Solche leute gibts ja immer wieder. Also auf was bezieht sich diese Pflicht gewährleistung im Allgemeinem. |
Autor: Bruderchorge Datum: 10.10.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- Du solltest deine Idee vergessen, ist ein gut gemeinter Rat, aber nachdem was du hier schreibst hast du in keinster Weise ne Ahnung von der Materie... Weder aus kaufmännischer, noch aus juristischer Sicht Kleinwagen verstopfen meinen Luftfilter. |
Autor: Konrad Müller Datum: 27.09.2024 Antwort: ---------------------------------------------------------- -Spam- Bearbeitet von: turbovxr am 28.09.2024 um 14:37:10 |
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