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Beitrag von: CrAsHoVeR Date: 19.09.2011 Thema: Felgen gekauft, nachträglicher Schaden - was tun? ---------------------------------------------------------- Hallo Leute, habe bei eBay Felgen gekauft und diese auch gleich abgeholt. (400 KM einfach) Nun habe ich die Reifen abgezogen weil ich die Felgen aufbereiten wollte. Zum Vorschein kamen zwei Bruchstellen auf der Innenkante. Habe den Verkäufer gleich angerufen, er meinte ihm ist nichts bekannt. Nach langem hin und her hat er mir gesagt er frägt nen Felgendoc was man da machen kann. Seitdem habe ich nichts mehr gehört. Wenn ich nun anrufe geht er nicht ans Telefon, auf SMS wird auch nicht geantwortet. Der Verkäufer hat nun den Kopf in den Sand gesteckt (das können die meisten wenn was scheiße ist)... Ich hab jetzt die Schnauze voll und wollte Fragen was ich nun machen kann? Anzeige? Anwalt? Was macht man da?? |
Autor: louisdama Datum: 19.09.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- vom kauf zurücktreten,bei ebay melden, etc.. Der Tod stellt seine Sense in die Ecke und stieg auf den Mähdrescher, denn es war Krieg |
Autor: Tim@BMW Datum: 19.09.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- Das klingt richtig ärgerlich. Aber ob man da rechtlich was machen kann beim Privatkauf? Ok der Artikel hatten einen verstecken Mangel - aber auch der Verkäufer konnte von diesem ja nicht unbedingt etwas wissen. Gewährleistungspflicht besteht ja keine. Über ebay melden bringt aus Erfahrung meist nix - wenn die Kosten einer juristischen Beratung nicht den Wert der Felgen übersteigen würde ich das machen. Oder gleich selbst zu Felgendoc fahren und wenn möglich reparieren lassen. Dann bist du mit dem Thema durch - ist zwar ärgerlich aber es schont die Nerven ungemein. (Spreche da auch aus Erfahrung). Oder mal mit ein paar kräftigen Jungs vorbeifahren.... Dagegen spricht aber wohl die Entfernung. Mit der Gefahr verbunden das man niemanden antrifft. Viel Erfolg. Bearbeitet von: Tim@BMW am 19.09.2011 um 08:52:05 |
Autor: Nicore Datum: 19.09.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- Er wird sicherlich vor dem Verkauf die Reifen nicht runtergenommen haben geschweige denn war er beim Felgendoc für eine Röntgenaufnahme. Ist nun blöd da Du beweisen musst, dass er von dem Mangel wusste und vorsätzlich diesen beim Verkauf verschiegen hat. Gibt 3 Möglichkeiten: - ihn mit Anwalt drohen und Angst machen und er nimmt die vielleicht zurück - Felgen weiterverkaufen mit Angabe des Schadens oder halt ohne ;) - es gut sein lassen und als "Pech" gehabt abhaken BMW Team Oberhavel |
Autor: mb100 Datum: 19.09.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- Bevor die anderen weiter Rätselraten spielen: poste mal die eBay-Angebotsseite und nach Möglichkeit ein Foto vom Schaden... "Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan" |
Autor: Stefan177 Datum: 19.09.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ich glaub auch, daß das eher schwierig wird. Er sagt er wusste davon nix und die Sache ist erledigt. Im Gegensatz zu jemandem der das beruflich ausübt kann man von jemand privatem wahrscheinlich nicht verlangen, daß er die nötige Kenntnis darüber hat... Schlagt ein und schwört, kreuzt die Gläser. Ein letztes Mal, auf die alten Fehler... |
Autor: aNka Datum: 20.09.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hatte das gleiche Problem auch mal. War zwar nicht auf Ebay, aber trotzdem ein Privatkauf. Hat sich leider rausgestellt, dass zwei der vier Felgen so ne dermaßene Unwucht hatten, dass man sie wegwerfen konnte. Verkäufer hat sich quergestellt, von wegen wusste er nix von und er hatte auch nie nen Unfall damit blablubb. Da stand ich dann erstmal mit zwei kaputten Felgen und musste mir schnellstens zwei neue kaufen, was natürlich mit ziemlichen Mehrkosten verbunden war. Selbst nach Schlichtungsangeboten meinerseits war er immer noch der Meinung, ihn würde überhaupt keine Schuld treffen. Daraufhin hab ich ihn dann angezeigt. Kam aber (wie erwartet) nix bei rum, mit der Begründung, dass man ihm nicht beweisen kann, dass der Schaden schon vor dem Versand war und er somit den Mangel arglistig verschwiegen hätte. Klar ist die Argumentation schlüssig, für mich in dem Fall aber trotzdem total beschissen. Von daher würd bei dir noch die Möglichkeit bestehen, den Fall bei Ebay zu melden; passiert aber meistens auch nix, weil die sich offensichtlich nen Dreck um Schadensabwicklung scheren -.- |
Autor: Stefan177 Datum: 20.09.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Warum auch? Ebay stellt ja lediglich die Plattform, verkauft haben Sie Dir ja nix. Schlagt ein und schwört, kreuzt die Gläser. Ein letztes Mal, auf die alten Fehler... |
Autor: aNka Datum: 20.09.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat:Zitat: Es geht darum, dass Mitglieder, die zb oefter wegen eines nicht bezahlten Artikel oder wegen mehreren Turbulenzen bei der verkaufsabwicklung gemeldet wurden, meistens nicht mehr bekommen,als ne Verwarnung und das wars. Ist jetzt aber nicht Thema des Beitrags,von daher btt |
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