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Beitrag von: cemil07 Date: 18.09.2011 Thema: umfall fahrzeug gekauft was tuhn jetzt ---------------------------------------------------------- hallo syndikatler habe vor 3monaten mir ein e46 touring gekauft. am mitttwoch hatte ich plötzlich waasser im fahrerraum.bin dan am donnerstag in die werkstadt gefahren.nach langem suchen und gucken stellt sich heraus das,das wasser vom vorderem linken kotfügel in den fahrerraum rein läuft. der ganze radkassten wurde irgend wie zusammen geschustert also richtig gefuscht. mein mechaniker sagt mir das ist ein kapitaller unfallwagen war,also der hätte garnicht mehr auf die strasse . am freitag kamm ein gutachter der mir dan alles betätigt hatt. nun ist das problem ich hab den privat gekauft .habe auch schon angerufen bei der frau von dem ich ihn habe.es geht jemand dran und sagt das es seine nr were und nicht die von der frau .was soll ich oder kann ich tuhn??? |
Autor: BMW-323-M Datum: 18.09.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- anwalt.... |
Autor: evergreen1 Datum: 18.09.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- mh normalerweise hat man n kaufvertrag und überprüft die Daten vom Perso des Verkäufers! Ich würde hinfahren, die Kohle verlangen und wenn sie sich weiger entweder Polizei oder mal mit erhöhter Geschwindigkeit ins Gesicht fassen :D |
Autor: liltuner2 Datum: 18.09.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- Da Privat musste ja eig wissen wo die Person wohnt ? würde mal hinfahren und sie drauf ansprechen... wenn keine chance dann Polizei und Anwalt ... Da arglistige verschwiegene Mängel! mfg chris |
Autor: Opern Geist Datum: 18.09.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: hmmm woher weisst du das ? habe ich da was überlesen ? der TE hat nicht geschrieben was im vertrag steht...oder ob über unfallfreiheit überhaupt gesprochen wurde. vllt. hat der verkäufer es wirklich nicht gewusst und hat den wagen im guten glauben weiterverkauft... man weiss es nicht einen anwalt würde ich auch aufsuchen....aber ein bissl mehr feedback vom TE währe auch hilfreich gruss Bearbeitet von: Opern Geist am 18.09.2011 um 15:47:19 |
Autor: KTMschnee Datum: 18.09.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Wow, jetzt ist es schon soweit dass hier die Aufforderung kommt eine Frau zu schlagen. @ TE poste doch erstmal den Kaufvertrag, gibt es überhaupt einen? gibt es Zeugen vom Verkaufsgespräch? Wurde das Fahrzeug laut Kaufvertrag unfallfrei verkauft? für leute mit heckantrieb und sperre habe ich immer ein dach über dem kopf, ein bier und kosteloses wifi |
Autor: Tappi Datum: 18.09.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ob der Wagen wirklich von einer Frau verkauft wurde ist fraglich.. Vielleicht einfach nur über die abgewickelt? Am besten vorbeifahren Wenn es zu weit ist per Einschreiben mit Rückschein anschreiben Kommt auch darauf an was du möchtest.Wertminderung oder zurückgeben? Wenn so keine Einigung möglich ist und eine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist zum Anwalt Was hat der Gutachter denn genau festgestellt? Hat er ein richtiges Gutachten angefertigt und gibt es eine Schadenshöhe für den Unfall? |
Autor: liltuner2 Datum: 18.09.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- Nein steht nirgrnds bin halt davon ausgegangen Zitat:Zitat: |
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