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Verfall des Tüv gutachten? - TÜV Gutachten, ABEs und Fragen zu Eintragungen

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Beitrag von: Bachelor
Date: 28.08.2004
Thema: Verfall des Tüv gutachten?
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Dieser Beitrag wurde vom Moderator angry81 am 14.04.2015 um 16:26:17 aus dem Forum "3er BMW - E36" in dieses Forum verschoben.

Mich würde mal interessieren ob die Abnahme meiner Felgen+Fahrwerk irgendwann mal verfällt oder ist die gültig bis ich irgendwann mal neue Felgen drauf mache.

Mein treuer Wegbegleiter

Bearbeitet von: angry81 am 14.04.2015 um 16:26:17


Antworten:
Autor: Squishy
Datum: 28.08.2004
Antwort:
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Dein TüV-gutachten bzw. die eintragung deiner teile verfällt nich.
das wäre ja noch schöner. ist ja nicht wie TÜV/AU bei deinem auto. die gutachten halten quasi das ganze leben der teile :)

Meins??
Autor: Papa76
Datum: 28.08.2004
Antwort:
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Zitat:


Dein TüV-gutachten bzw. die eintragung deiner teile verfällt nich.
das wäre ja noch schöner. ist ja nicht wie TÜV/AU bei deinem auto. die gutachten halten quasi das ganze leben der teile :)

Meins??

(Zitat von: Squishy)




Hallo

Ich habe meine Felgen von der Dekra abnehmen lassen und wollte sie bei Gelegenheit eintragen lassen. Als sich nach ca. 2 Jahren die Gelegenheit ergab teilte mir die Dame von der Zulassungsstelle mit, dass meine Abnahme nach einem Jahr abgelaufen ist. Ist zwar ärgerlich und in meinen Augen absolut ohne Sinn aber sie hat Recht. Das steht auf der Rückseite des Dekragutachten.

MfG
Papa76

*Weniger ist manchmal mehr*

Autor: Bachelor
Datum: 29.08.2004
Antwort:
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Aber wenn alles schon im Fahrzeugschein eingetragen ist dann verfällt es nicht oder.

Mein treuer Wegbegleiter
Autor: Der_Heiler
Datum: 30.08.2004
Antwort:
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Steht da nicht auch, man soll unverzüglich zur Zulassungstelle das eintragen lassen.

Haben sie dir das eigentlich nicht in den Brief geschrieben. Das haben sie bei mir gleich bei der Abnahme gemacht. Damit könntest du dir doch nen neuen Schein ausfüllen lassen und gut iss....

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