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Beitrag von: TöBeZ Date: 12.08.2011 Thema: Rechtensfrage, Kauf bei ACR ---------------------------------------------------------- Hallo liebe Syndikatler. Ich wollte am 06.08.2011 etwas verändern an meiner Musik-Anlage im Auto. Deshalb bin ich zu ACR gefahren. Sie wollen mir einen Gateway 300 bestellen für 239€ und diesen einbauen. Okay ich war zufrieden weil ich dachte das es das richtige für mich wäre. Zuhause angekommen, habe ich mal in Internet geschaut, was das Teil eigentlich kostet. 130-160€ wird es im Netz angeboten. Also diese Preisunterschiede finde ich ein wenig übertrieben. Nächsten Tag angerufen, habe Ihn es geschildert das ich das Gateway nicht mehr benötige und das wir evtl die Bestellung stornieren. Das Wäre alles kein Problem sagte er, ich müsste jedoch die Versandkosten tragen. Heute ruft mich die Firma ACR an und sagte ich sollte 37€ bezahlen für den Versand... Das Dumme ist nur ich habe 100€ per Lastschrift schon an bezahlt. Ist das wirklich Rechtens was die fordern? Habe ich kein Widerrufsrecht? Bitte um Hilfe, da ich auf der ACR Homepage auch wirklich nicht weiterkomme mit den AGB. Mit freundlichen Grüßen /// M - Traum |
Autor: mb100 Datum: 12.08.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Wenn Du irgendwo im Laden was kaufst, is nix mit Widerrufsrecht. Da is "pacta sunt servanda" (also "Verträge sind einzuhalten") das Motto. Dass die nicht darauf bestehen, dass Du das Ding abnimmst, ist im Prinzip ein Entgegenkommen von ACR. Stell Dir mal vor, das würde jeder machen: also im Geschäft irgendwo was bestellen und dann am nächsten Tag sagen: "Ach ne, habs mir anders überlegt. Und nu sieh Du, lieber Ladeninhaber, zu, wie Du mit der Bestellung klar kommst." Dass sie die Versandkosten sozusagen als Schadenersatz von Dir verlangen ist in meinen Augen auch vollkommen in Ordnung. Das einzige, was ich an Deiner Stelle möglicherweise eventuell anzweifeln würde wäre die Höhe der Versandkosten. 37 Euro dafür find zumindest ich schon etwas happig. Was ich an Deinen Ausführungen net ganz versteh: an wen hast Du die 100 Euro gezahlt? PS: Vorstellungen ham die Residenzler wieder... ( ;-) und SCNR) Bearbeitet von: mb100 am 12.08.2011 um 14:42:35 "Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan" |
Autor: TöBeZ Datum: 12.08.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hallo mb100, erstmal vielen Dank für die schnelle Antwort. In gewiss erweise hast du ja recht. Ich habe die 100€ an ACR schon an bezahlt um das Abholen zu verstärken, in den Sinn. Ich dachte erst ich nehme das Teil, und sage dann es entspricht nicht meine Vorstellungen, dann müssten die das doch wieder zurück nehmen? Bloss Sie sagten es wäre schon wieder zurückgeschickt. Wie kann man da am besten rauskommen? MfG /// M - Traum |
Autor: mb100 Datum: 12.08.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Na ja, dadurch, dass die sich ja scho auf den Rücktritt eingelassen haben, brauchst Du das Ding ja nicht mehr abnehmen - und kriegst auch Deine 100 Euro (abzüglich der Versandkosten) wieder zurück. Ich geh davon aus, dass die 37 Euro sich aus Kosten für das Hin- und Zurückschicken zusammensetzen? Lass Dir dafür mal die entsprechenden Nachweise zeigen. Wenns wirklich so viel ist (wegen Versicherung o.ä.), dann darfst Du des zahlen. Wenns weniger is, ham die m.E. nur nen Anspruch auf die tatsächlich angefallenen Versandkosten. Ob und in wie weit es sich lohnt, für wohl nen Differenzbetrag von zwischen fünf und 15 Euro nen Aufriss zu machen, sei mal dahingestellt. Und aus der Nummer "entspricht nicht nach meinen Vorstellungen" wäre übrigens auch nix geworden - dies nur zur Info. Wenn ACR ein vollkommen mangelfreies und dem Vertrag enstprechendes Teil schickt und Dir das Ding trotzdem nicht gefällt, ist das Dein persönliches Problem - und nicht das Problem des Händlers... Bzw. hättest Du dann anfechten müssen und wohl auch die Versandkosten tragen dürfen. Bearbeitet von: mb100 am 12.08.2011 um 15:07:31 "Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan" |
Autor: b-mw-323 Datum: 12.08.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- du solltest auch mal bedenken das esd ganz logisch ist das das gerät im laden teurer ist als im internet. die haben personalkosten und kosten für die geschäftsräume. dafür bekommst du eine beratung, kannst vor ort das gerät tauschen bzw. hinfahren wenn probleme auftauchen usw. das ist genau wie mit banken... es ist klar das direktbanken bessere konditionen zahlen können, die haben kein filialnetz und weniger personal. dafür gibts keine beratung. das solltest du bedenken |
Autor: Heckpropeller Datum: 12.08.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- Inklusive Einbau ist das doch ein fairer Preis. Lieber 37€ für Lau zahlen? Versteh ich nicht... So landest du bei knapp 200€ (Stornogebühr+Onlinebestellung). Bei ACR bekommst du es eingebaut, kannst also davon ausgehen das alles einwandfrei funktionier und hast einen Ansprechpartner wenn irgendwas nicht funktioniert innerhalb der Garantiezeit. Welche Vorzüge hat dann noch die Onlinebestellung?Immer noch die Ersparnis? Zur Frage: Erlebe es jeden Tag bei mir im Laden. Fast jeder denkt er habe ein Rücktritt- bzw. Widerrufsrecht. Das ist eine freiwillige Leistung vom Einzelhandel, wenn der Händler die Ware zurücknimmt. Wenn der Händler eine Ware extra bestellen muss, dann kann er auch Gebühren verlangen. Hier könnte Ihre Werbung stehen. |
Autor: Gr33nAcid Datum: 13.08.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- ich zahle mittlerweile mehr im laden, und habe dafür nen ansprechpartner vor ort, wenn man was kaputt ist. nach diversen flops im inet wo mann da nur rennerei hat, da ist man so besser drann! Signatur;) Ich bin einfach offen und ehrlich. Wenn einer'n Haufen legt, kann ich nicht sagen, mhmm, das ist ja lecker Schokopudding |
Autor: Runnerz Datum: 13.08.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Motivirrtum ist unbeachtlich! Daher Anfechtungsgrund (-). Ausnahmsweise vielleicht Eigenschafts-I, aber in der Praxis - zumindest für diesen Fall - nicht durch zu bekommen. Ansonsten schön erklärt, mb100 ;) Hingehen, Versandnachweis zeigen lassen, incl. Rechnung und das bezahlen, was auf der Versandrechnung steht. Wenns keine gibt, gibts auch kein Geld. Die Höhe des Schadens muss der beweisen, der ihn fordert. Ansonsten - steh zu deinen Fehlern und informiere dich nächstes Mal vorher über den Preis. |
Autor: mb100 Datum: 13.08.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat:Zitat: Stimmt, hab ich gestern nicht bedacht. Man könnte evtl. ein paar Tricks versuchen und an der Geschichte noch etwas mehr rumbiegen, als eh schon mit dem "gefällt nicht" gebogen wurde, um ne Anfechtung durchzukriegen, aber... da sag ich jetzt nix zu. Matthias, kein Anfechtungs-Freund... "Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan" |
Autor: Fogg Datum: 13.08.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ganz ehrlich wenn ich der Händler wäre würde ich den Kunden zum kauf der Wahre zwingen wenn er die xy Euro fürn Versand nicht zahlen will. Hätte der Kunde sich vorher schlau gemacht dann wäre es ja OK, aber so hat er einen gültigen Vertrag mit dem Händler geschlossen der ihn zum Kauf zwingt. Wenn da jeder machen würde dann könnten die kleinen Händler bald alle schließen. ...don´t care about tomorrow! |
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