- D r u c k a n s i c h t -
>> Originalansicht HIER <<
Beitrag von: Schiebedach Date: 08.08.2011 Thema: Lackgarantie bei Insp. von freien Werkstätten ---------------------------------------------------------- Hallo Ihr hab ja gerade n Rostproblem (anderer Thread) und ne neue Frage: Wenn die KD´s bei einer freien Werkstätte gemacht wurden, (nicht in meinem Fall), von denen die dein KD-Heft stempfeln dürfen, da habe ich nur Garanrtie innerhalb von 24 Monaten, denn danach ist jede gewährte Grantie, hier Lackgaranite eine freiwillige Sache - und somit immer Kulanzsache d. Automobilherstellers, wenn nicht die eigenen Fachwerkstätten den Kd. gemacht haben Stimmt das so, oder gibts da andere Urteile Gruß Jimmy |
Autor: Erdmännchen Datum: 08.08.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hey, ja, das stimmt so, wie du es gesagt hast. Bei einem Neuwagen hat man 2 Jahre -Gewährleistung-. Auch dann, wenn der KD in einer freien Werkstatt gemacht wurde! Aber alles was danach kommt....Garantie gegen Durchrostung...Lackgarantie etc. ist eine freiwillige Sache des Herstellers. Somit liegt es auch in seinem ermessen, ob er die Garantie gewährt, wenn ein KD in einer freien Werkstatt gemacht wurde. Ist auch hier im Urteil nachzulesen: BGH (VIII ZR 187/06) |
Partner: Auto Tuning Videos und Filme | BMW Treffen Event Syndikat RaceWars | Internet Design T-Shirts Aufkleber | Kfz Werkstatt Reparatur Tüv und Tuning | BMW Auspuff E46 M3 4-Rohr Duplex - BMW Carbonteile |