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Als Gewerblich bei Ebay anmelden - Geplaudere

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Beitrag von: Streetstylezz
Date: 03.08.2011
Thema: Als Gewerblich bei Ebay anmelden
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Hallo,

muss mann wenn man bei Ebay sich als Gewerblich anmeldet einen Nachweis wegen einem Gewerbe vorzeigen ?

Ich möchte Teile verkaufen, da ich an die günstig rankomme nur bin ich nicht Gewerblich. Ist sowas illegal ?


MfG


Antworten:
Autor: Tombo
Datum: 03.08.2011
Antwort:
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wenn Du damit Gewinn erziehlen willst mußt du ein Gewerbe anmelden.
Logisch, oder?
Wenn du diese auch versenden willst denk an die Verpackungsverordnung, wichtig!
Wenn du später den Akount wieder auf nicht gewerblich umstellen willst mußt die eine Abmeldebescheinigung bei ebay einreichen.
Und nicht vergessen das Du als gewerblicher Garantie, Gewährleistung und Rückgaberecht nicht ausschließen kannst.
Schlecht kalkuliert fliegst Du auf die Schnautze.
Da nützen Dir billig eingekaufte Teile wenig, erstrecht nicht wenn man es den Teilen ansieht.
Autor: Streetstylezz
Datum: 04.08.2011
Antwort:
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Hallo,

das ganze ist mir klar. Nur das Problem ist muss ich etwas vorzeigen was zeigt das ich eine eigene Firma, Laden .... habe ?

MfG
Autor: ThaFreak
Datum: 04.08.2011
Antwort:
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Ja, Gewerbeanmeldung.
Autor: Peter
Datum: 04.08.2011
Antwort:
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Und achte als gewerblicher Verkäufer peinlich auf die Einhaltung aller verpflichtenden Angaben: Impressum, Rücktrittsrecht, Gewährleistung etc.

Irgendwelche Rechtsverdreher suchen gezielt nach Formfehlern, um Dir dann eine Abmahnung ´reinzuwürgen. Am besten so etwas vom Fachmann wasserdicht erstellen lassen, sonst kann es teuer werden.

Melde auf jeden Fall ein "Kleingewerbe" an: http://de.wikipedia.org/wiki/Kleingewerbe

Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer
Autor: LatteBMW
Datum: 04.08.2011
Antwort:
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Zitat:


Und nicht vergessen das Du als gewerblicher Garantie, Gewährleistung und Rückgaberecht nicht ausschließen kannst.
(Zitat von: Tombo)




Garantie ist keine Pflicht sondern eine freiwilliger Leistung vom Hersteller oder Vetreiber.

Anmelden kannst so. Mußt halt ne Steuernummer haben. Gewerbeanmeldung mußte nach Ebay faxen.
Wenn regelmäßig handeln willst, laß dein Impressum, AGB und Rückgabebedingungen vom Anwalt formulieren oder leg dir paar Tausend Euro Rücklagen für die Abmahnungen an.

Beim berechnen die Ebay und PayPal Gebühren mit kalkulieren. Sind nicht Steuerlich absetzbar. Auch kostet der Shop einiges. Je nach Umpfang.
Autor: mb100
Datum: 04.08.2011
Antwort:
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Zitat:



Beim berechnen die Ebay und PayPal Gebühren mit kalkulieren. Sind nicht Steuerlich absetzbar.

(Zitat von: LatteBMW)




Das stimmt so nicht bzw. nur teilweise.

Richtig ist, dass die USt für die Kontoführungsgebühren von Paypal nicht geltend gemacht werden können, da Paypal keine ordentliche Rechnung mit ausgewiesener USt. schickt. Allerdings kann man für eBay und beispielsweise auch Amazon die USt. geltend machen.
Zur Gewinnermittlung können sowohl die Gebühren von Paypal (wir setzen sie immer als ganz normale Kontoführungsgebühren an) als auch die Gebühren von eBay als ganz normale Betriebsausgaben angesetzt werden.

(hab grad nochmal in die Konten, die BWA, EÜR und ne USt-Voranmeldung von nem eBay-Shop, für den ich die Buchhaltung mach, reingeguckt...)


Wollen die bei eBay jetzt echt ne Gewerbeanmeldung sehen?
Hab mal für meine Mutter (die ein Unternehmen führt) ein gewerbliches Konto eingerichtet, und da war das nicht nötig und wurde bis jetzt auch nicht verlangt. Und als ich mein Konto versehentlich auf "Gewerbe" umgestellt hab, gabs auch keine Probleme - eher mit der "Rück-Umstellung"...

Bearbeitet von: mb100 am 04.08.2011 um 13:40:11
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Autor: LatteBMW
Datum: 04.08.2011
Antwort:
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Zitat:



Das stimmt so nicht bzw. nur teilweise.

Richtig ist, dass die USt für die Kontoführungsgebühren von Paypal nicht geltend gemacht werden können, da Paypal keine ordentliche Rechnung mit ausgewiesener USt. schickt. Allerdings kann man für eBay und beispielsweise auch Amazon die USt. geltend machen.
Zur Gewinnermittlung können sowohl die Gebühren von Paypal (wir setzen sie immer als ganz normale Kontoführungsgebühren an) als auch die Gebühren von eBay als ganz normale Betriebsausgaben angesetzt werden.




Naja, will damit nur sagen, das Ebay und PP ihren Sitz in Luxenburg haben und somit keine deutschen Steuern anfallen und die man nicht komplett wiederbekommt



Zitat:



Wollen die bei eBay jetzt echt ne Gewerbeanmeldung sehen?
Hab mal für meine Mutter (die ein Unternehmen führt) ein gewerbliches Konto eingerichtet, und da war das nicht nötig und wurde bis jetzt auch nicht verlangt. Und als ich mein Konto versehentlich auf "Gewerbe" umgestellt hab, gabs auch keine Probleme - eher mit der "Rück-Umstellung"...


(Zitat von: mb100)




Also ich mußte mein Nachweis faxen und danach wurde mein Konto erst freigeschaltet.




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