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Beitrag von: dyahya Date: 24.07.2011 Thema: Rechtsfrage Führerschein MPU Punkte ---------------------------------------------------------- Hallo BMW-Fahrer und BMW-Fahrerinnen Ich habe leider folgendes Problem, wo ich nicht so recht weiter weiß. Ich Fange mal an: 2006: Ich war 16 Jahre alt und wir haben mit einem Freund, von seiner Mama das Auto genommen, natürlich ohne Fahrerlaubnis. Wir wurden von der Polizei anehalten und wuden verurteilt. Das macht soweit ich weis 1x 6 Punkte in Flensburg. 2007: Ich wurde wieder ohne Führerschein mit einem 50ccm Roller angehalten und auch verurteilt. Wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis und Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Laut meien Infos sind das pro Delikt wieder 6 Punkte. Macht insgesamt mit 2006 zusammen 18 Punkte. 2008: Habe ich meinen Führerschien gemacht, allerdings musste ich eine MPU machen. 2008: MPU erfolgreich bestanden und Führerschein bekommen. 2011: Ich wurde auf der Autobahn geblitzt, habe meinen Abstand nicht eingehalten. Laut Infos ausm Internet sind es 4 Punkte + 1 Monat Fahrverbot. Was ich jetzt nict verstehe, normalerweise werden ja mit 18 Punkten die Fahrerlaubnis entzogen, die hatte ich ja aber schon zusammen bevor ich überhaupt einen Führerschein hatte. Ist es so das das Punktekonto bei einer erfogreichen MPU auf null fällt? Möchte ungern meinen FS abgeben. danke im vorraus mfg |
Autor: BMW-E30-SLS Datum: 24.07.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ich wüsste nicht dass man Punkte sammeln kann wenn man noch keinen FS hat... Wurde damals auch ohne FS von den Bullen erwischt, ich bekam jedenfalls mal keine Punkte mit 15 Jahren. Lg "Ein Auto ist erst dann schnell genug, wenn man morgens davor steht und Angst hat es aufzuschließen." - Walter Röhrl |
Autor: der_Strolch Datum: 24.07.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- Das Punktsystem bietet dem auffällig gewordenen Verkehrsteilnehmer Angebote und Hilfestellung, das Erreichen von 18 Punkten und damit die Entziehung der Fahrerlaubnis zu vermeiden. In Aufbauseminaren und verkehrspsychologischen Gesprächen können die Mängel in der Einstellung zum Straßenverkehr erkannt und abgebaut werden. Dabei führt die freiwillige Teilnahme an einem Aufbauseminar oder einer verkehrspsychologischen Beratung zum Punkteabzug. Erkundige Dich doch einfach mal nach Deinem Punktestand=> Klick Hier steht etwas zu den Tilgungsfristen von Punkten=> Klick Mein lieber Schwan. Einsichtig warst Du aber nicht. Und jetzt geht Dir die Muffe dass Du den Lappen abgeben darfst? Vielleicht solltest nochmals die Fahrschule besuchen oder eventuell einen Eignungstest machen dass Du überhaupt im Stande bist ein Fahrzeug im Verkehr zu führen. Bearbeitet von: der_Strolch am 24.07.2011 um 17:26:22 BMW ///M |
Autor: monochat23 Datum: 24.07.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- bei einer mpu fällt dein konto nicht automatisch auf null. punkteabbaukurs wäre das dann für dich. dabei können aber auch nicht alle punkte mit einmal abgebaut werden - ich glaube in 2er oder 4er schritten. zu den 18 punkten in flensburg: da du 18 punkte nicht innerhalb eines jahres gesammelt hast passiert erstmal nix. nur wenn du jetzt innerhalb eines jahres nocheinmal mit dem selben verstoß erwischt wirst, wird es zusammen gezählt. wie einige vorredner würde ich erstmal eine kontoauskunft von flensburg einholen, das geht auch online. führerschein mußt du nicht abgeben. mfg |
Autor: dyahya Datum: 24.07.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ich habe gelesen, dass wenn man auf Neuerteilung einer Fahrerlaubnis einen Antrag abgib, das Pnktekonto auf Null fällt. Das wäre bei mir ja der Fall, da ich bei den Verstößen noch keinen Führerschein besaß. DerStrolch sone dummen Kommntare kannste ruhig sein lassen. Da ist man hier um Auskunft zu holen und sone Spezis wie du müssen wieder hier rumlabern, mano meter eyyy |
Autor: BMW-323-M Datum: 24.07.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- na so unrecht hat der strolch nun wirklich nicht... biste sicher das du in der lage bist wie andere ein fahrzeug zu führen? Die MPU zu bestehen hat damit nich wirklich was zu tun! |
Autor: dyahya Datum: 24.07.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- Öhmm ich glaube und denke es nicht ICH WEIß DAS ICH BESSER IN DER LAGE DAZU BIN ALS MANCH ANDERE HIER. Das ist aber auch icht da Thema |
Autor: BMW-323-M Datum: 24.07.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- aha.... dann würd ich dir mal raten dich an die info-stellen zu wenden die schon erwähnt wurden.. |
Autor: louisdama Datum: 24.07.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- Solten die alten punkte nicht schon verfallen sein? Der Tod stellt seine Sense in die Ecke und stieg auf den Mähdrescher, denn es war Krieg |
Autor: BMW M3 Powa Datum: 24.07.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- also ich kann dir garantieren das bei einer erfolgreichen MPU die Punkte trotzdem bleiben leider... Hilfestellung bei Codierungen und Fehlerspeicherauslesen ;) |
Autor: aNka Datum: 24.07.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- Die Bewertung der Verkehrsverstöße findet nach einer Skala von eins bis sieben Punkten statt. Ordnungswidrigkeiten werden mit einem bis vier Punkten und Straftaten mit fünf bis sieben Punkten bewertet. (Quelle: http://www.kba.de/cln_031/nn_125432/DE/Punktsystem/punktsystem__inhalt.html) Und hier die zugehörigen Fristen: (Quelle: http://www.kba.de/cln_031/nn_125432/DE/Punktsystem/Haltbarkeit/haltbarkeit__node.html?__nnn=true) 2 Jahre (Beginn der Tilgungsfrist) bei einer Ordnungswidrigkeit (bei Tilgungshemmung jedoch nicht länger als fünf Jahre). 5 Jahre (Beginn der Tilgungsfrist) bei Straftaten, die nicht im Zusammenhang mit Alkohol oder Drogen stehen. 10 Jahre (Beginn der Tilgungsfrist) bei Straftaten, die im Zusammenhang mit Alkohol und Drogen stehen. bei Entziehung, Versagung oder Erteilungssperre der Fahrerlaubnis. Meine eigene Meinung lass ich mal lieber außen vor. |
Autor: der_Strolch Datum: 24.07.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Na anscheinend ja nicht. Nicht umsonst musstest Du eine MPU durchführen. Oder meinst Du die wollen Dich nur ärgern und Dir Geld abnehmen? Eine MPU hat schon einen Sinn. Nämlich Leuten zu zeigen dass ein solches Verhalten (Alkohol am Steuer oder Drogen, zu schnelles Fahren) im öffentlichen Strassenverkehr nicht geduldet wird. Da musst Du auch nicht sauer sein wenn solch ein Kommentar fällt ob Du aus der ganzen Sache nichts gelernt hast. Ich fahre doch nicht 2x ohne Führerschein ein Kraftfahrzeug oder einen Motorroller der zudem noch nicht mal versichert war und somit auch ohne Kennzeichen fuhr. Und jetzt hast Du wieder einen Verkehrsverstoss begangen und siehst es nicht ein eventuell den Lappen für 4 Wochen in den Urlaub zu schicken? Warte doch erstmal das Schreiben von der Rennleitung ab. mfg BMW ///M |
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