- D r u c k a n s i c h t -
>> Originalansicht HIER <<
Beitrag von: Wilhelmidelta Date: 22.08.2004 Thema: Auto Grün/Silber machen, erlaubt???? ---------------------------------------------------------- Mahlzeit, vom alten Wilelmidelta mal wieder ne schwachsinnige Idee und dazu ne Frage. Möchte meinen Wintermicra gerne in Grün / Silber ansprühen, also wie ne Butzenkiste. Auf die Haube soll ein riesen Smilie und auf die Seite in Polizeischrift "Rennleitung" .....hehehe... Fragt nicht, haben wir gestern abend im Suff beschlossen :-) Jetzt frag ich mich aber, was sagt die echte Rennleitung dazu, es kommen keinerlei Blaulichter oder so aufs Dach, oder Funknummern, ist das erlaubt???? Mfg Meiner |
Autor: -Patrick- Datum: 23.08.2004 Antwort: ---------------------------------------------------------- hmm, werden wohl net von begeistert sein, aber was sollen se denn machen? solang du nich polizei oder so drauf schreibst.. ______________________________________________________________________________________ >>>Faszination kann man mit vielen Worten beschreiben oder einfach mit 3 Buchstaben abkürzen = BMW<<< |
Autor: ThePanther Datum: 23.08.2004 Antwort: ---------------------------------------------------------- Gegen die Lackierung können die nix machen. Und die Aufschrift würde ich über Aufkleber realisieren, somit könntest du diese wieder entfernen falls die wirklich was dagegen haben sollten. "Glaub die würden sich eher kaputtlachen. Kommt aber auf die Beamten an." (Kommentar von nem Kumpel der grad bei mir ist und Selber bei der Rennleitung arbeitet.) E30 BMW 318i Touring EZ 06.09.1993 124.000km Orginal 3. Hand |
Autor: louisdama Datum: 23.08.2004 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hi Hab letzte Woche nen grün/ weissen Bulli gesehen,der hatte statt der Polizei aufschrift Bullizei drauf stehen. maf maik Wer fragt ist ein Narr fuer fuenf Minuten, wer nicht fragt, bleibt ein Narr fuer immer. |
Autor: Mel Datum: 23.08.2004 Antwort: ---------------------------------------------------------- Normaler weiße dürfte da keiner was dagegen haben... Bei uns im Ort fährt einer mit einem alten Polizei-Bussle spazieren... Zudem verstösst das ja gegen deine Entfaltungs-Freiheit, oder wie das heißt, wenn du deine Hitsche nicht lackieren könntest wie du wolltest :) ________________________ "Lanie brumm uns hier weg..." "ok, ich mach das Auto an" :) www.hsi-motorsport.com |
Autor: Fabian Datum: 23.08.2004 Antwort: ---------------------------------------------------------- klar, is erlaubt. stell mal pix rein, wenns fertig is :-) cya Fab BMW-Fah'n is wie als wenne fliechst! www.bmw-driver.de <- bitte verewigt euch im gästebuch. mein bimmer |
Autor: DeathAngel Datum: 23.08.2004 Antwort: ---------------------------------------------------------- Jo wir wollen Bilder zu sehen ;) Sollte ja wie schon mehrere sagten erlaubt sein, da ja auch viele "ausrangierte" Bullen T2 udn so weiter in grün weiß rumfahren ... mein blaues Baby, siehe Fotostory [fehlerhaft_angegebener_Link:]mailto:bmw_5er_fan@hotmail.com[/fehlerhaft_angegebener_Link]Fragen und Anregungen mailt mir |
Autor: simon1707 Datum: 23.08.2004 Antwort: ---------------------------------------------------------- Moin! Das ist erlaubt! Nachdem hier im Norden einer mal nen Polizeibus gekauft und geringfügig geändert hat (Aufschrift POPELEI anstatt POLIZEI), hat das die Polizeit versucht zu verhindern - leider ohne Erfolg ;-) Da wird "Rennleitung" auf jeden Fall drin sein. Du darfst dich nur nicht "verkehrsregelnd" aufführen. Simon ______________________ Anstiftung zur Beihilfe und Beihilfe zur Anstiftung oder zur Beihilfe ist Beihilfe zur Haupttat. (BGH NStZ 96, 562) |
Autor: Papa76 Datum: 23.08.2004 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hallo ich würde ihn grün-silber gestreift lackieren und draufschreiben "STREIFENWAGEN" ;) MfG Papa76 *Weniger ist manchmal mehr* |
Autor: simon1707 Datum: 23.08.2004 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Hihi, sehr geile Idee!!! Simon ______________________ Anstiftung zur Beihilfe und Beihilfe zur Anstiftung oder zur Beihilfe ist Beihilfe zur Haupttat. (BGH NStZ 96, 562) |
Autor: maybe Datum: 23.08.2004 Antwort: ---------------------------------------------------------- Und drunter in kleiner schrift "Schmeisst mit Steinen" *gg* Kauf Dich mal `ne Pakung Deutsch, hat mich auch gehilft, kost nur 5 Geld |
Autor: Wilhelmidelta Datum: 23.08.2004 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hehehe....das ist echt mal ne coole Idee, "Streifenwagen"........ nicht schlecht. Mal sehen wo ich Lack herbekomme :-) Mfg Meiner |
Partner: Auto Tuning Videos und Filme | BMW Treffen Event Syndikat RaceWars | Internet Design T-Shirts Aufkleber | Kfz Werkstatt Reparatur Tüv und Tuning | BMW Auspuff E46 M3 4-Rohr Duplex - BMW Carbonteile |