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Auto umschreiben/ halter ändern - Geplaudere

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Beitrag von: playa44
Date: 11.07.2011
Thema: Auto umschreiben/ halter ändern
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Hallo,

ich wollte mein Auto auf jedand anderen umschreiben, sodas er dann der Halter ist. Jedoch ist diese Peron z.Z. nicht in Deutschland. Würde eine Vollmacht und der Perso ausreichen zum umschreiben?

Gruß


Antworten:
Autor: DJ007
Datum: 11.07.2011
Antwort:
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jup.
--- Fahre niemals schneller als dein Schutzengel fliegen kann ---
Autor: Shaker81
Datum: 11.07.2011
Antwort:
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ja, führerschein, vollmacht, perso...

aber bitte bedenke eines: eine versicherungsnehmer-haltertrennung, kann bei vielen versicherern teuer werden. ich bin selber im versicherungswesen tätig und weiß dies daher.

du versicherungsnehmer, und eine andere person (außer partner/in) kostet dann einen 50%igen Aufschlag der Prämie!!! dies zur Info!!!!!!!


"Jage nix, was du nicht töten kannst"
Autor: E-MIC
Datum: 11.07.2011
Antwort:
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Wieso Führerschein?

Um ein Auto "zu halten" ist doch kein Führerschein erforderlich?
Wer anderen einen Dönerbrät...
... hat DER GERÄT!... ;-)
Autor: DJ007
Datum: 11.07.2011
Antwort:
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..da ich aufm amt schaffe brauchste vollgendes...


-Bief, schein, TÜV/AU papiere
-Personalausweis von dir und von der anderen person
- Neue EVB Nummer des versicheres
- Vollmacht mit originalunterschrift

mit den sachen gehste auf die zulassung un das wars...

P.S. wenn man keine ahnung hat.... ;)

EDIT:
Kennzeichen bleiben die selben?

Bearbeitet von: DJ007 am 11.07.2011 um 12:37:53
--- Fahre niemals schneller als dein Schutzengel fliegen kann ---
Autor: Shaker81
Datum: 11.07.2011
Antwort:
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pardon: hatte mich verschrieben...ich meinte net den führerschein, sondern fahrzeugschein/brief


"Jage nix, was du nicht töten kannst"
Autor: playa44
Datum: 11.07.2011
Antwort:
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Vielen dank für die Zahlreichen Antworten.

Ja Kennzeichen bleiben die selben. Wenn der Halter vom Versicherungsnehmer abweicht zahle ich nur 35€ mehr pro Quartal, das nehme ich gerne in Kauf.

ps. Nur zur Info, ich Halter, Papa Versicherter. Ist der aufpreis dann immer noch gerechtfertigt?

Bearbeitet von: playa44 am 11.07.2011 um 17:15:07
Autor: Der_Gute
Datum: 11.07.2011
Antwort:
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Zitat:


..da ich aufm amt schaffe brauchste vollgendes...


-Bief, schein, TÜV/AU papiere
-Personalausweis von dir und von der anderen person
- Neue EVB Nummer des versicheres
- Vollmacht mit originalunterschrift

mit den sachen gehste auf die zulassung un das wars...

P.S. wenn man keine ahnung hat.... ;)

EDIT:
Kennzeichen bleiben die selben?

Bearbeitet von: DJ007 am 11.07.2011 um 12:37:53

(Zitat von: DJ007)




P.S:

Du meinst sicherlich ZBI und ZBII wenn es neue Papiere sind. ;-)

Was vergessen wurde in der Aufzählung ist die Kontonummer mit BLZ für die Abbuchung der KFZ Steuer.
www.lindlar.org




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Ende des Themas

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