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Auto abgemeldet auf dem Parkplatz ? - Geplaudere

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Beitrag von: Kayseripower
Date: 02.07.2011
Thema: Auto abgemeldet auf dem Parkplatz ?
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Servus Freunde,

wie lang darf ein Auto abgemeldet auf einem Parkplatz geparkt bleiben ?

MfG


Antworten:
Autor: E36-Snes
Datum: 02.07.2011
Antwort:
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auf einem öffentlichen eigentlich gar nicht genauso wenig wie am Straßenrand.
Abgemeldete Fahrzeuge müssen auf Privatgelände stehen.

mfg
Autor: z4 Racer
Datum: 02.07.2011
Antwort:
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Jeep ,das ist so!
Autor: Fresh Prinz
Datum: 02.07.2011
Antwort:
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Welchen Art von Parkplatz meinst du, denn da gibt es große Unterschiede?


Zitat:

auf einem öffentlichen eigentlich gar nicht genauso wenig wie am Straßenrand.
Abgemeldete Fahrzeuge müssen auf Privatgelände stehen.
mfg


Das ist soweit ich weis nicht richtig, Fahrzeuge dürfen bis zu 14 Tage auf öffentlichen Straßen und Parkplätzen stehn, danach müssen sie weg bewegt werden!
Hierbei ist egal ob sie angemeldet sind oder nicht, bei angemeldeten ist natürlich schwer nachzuweisen dass sie schon so lange dort stehn ohne zwischenzeitlich weggefahren zu sein!

Anders ist es natürlich auf Privat- Straßen, grund und parkplätzen!
Penny oder Aldi zB. dürfen "wiederechtlich abgestellte Fahrzeuge" (also alles was nicht momentan zum Einkauf dort genützt wird) sofort abschleppen lassen!
Wenn es sich um einen Parkplatz einer Mietswohnung handelt so kann der Vermieter natürlich auch etas dagegen sagen!
Ist es allerdings deine eigene Einfahrt, kannst du es 100Jahre da stehn lassen sofern das Fahrzeug keine Gefahr für die Umwelt (auslaufendes Öl, Benzin usw) darstellt!

Abgemeldete geparkte Fahrzeuge bekommen auch oft von Politessen diese roten Aufkleber auf die Frontscheibe!
Dort ist eine Entsorgungsfrist drarauf, nach ablauf dieser wird das Fahrzeug dann abgeschleppt!


Bearbeitet von: Fresh Prinz am 02.07.2011 um 12:15:29
One of the last wild Ducks!
Autor: z4 Racer
Datum: 02.07.2011
Antwort:
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Das die nach 14 Tage bewegt werden müssen ,gilt für angemeldete Fahrzeuge.
Nicht zugelassene Fahrzeuge dürfen nicht im öffentlichen Parkraum stehen ,die darfst du ja nicht mal eben aus eigener Antriebskraft bewegen ,da sie nicht versichert sind.

Seht mal hier:
http://www.verkehrsportal.de/verkehrsrecht/abschleppen_04.php?output=text
Autor: Kayseripower
Datum: 02.07.2011
Antwort:
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Verstehe. Dann muss der BMW noch warten :)
Autor: Fresh Prinz
Datum: 02.07.2011
Antwort:
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Hhmm aber wieso knallen die dann nur rote aufkleber mit ner Frist drauf und lassen das Fahrzeug dort 2 Wochen stehn bevor es dann Polizeilich "entfernt" wird?
Es gibt dann zumindest für den Besitzer keine Strafe, da keine Indentifikation möglich ist und er jederzeit das Fahrzeug wieder abholen kann (innerhalb der Frist)...

In deinem Link hab ich nur das dazu gefunden
Zitat:

Abstellen eines betriebsunfähigen Kfz

Geht man in der Betrachtungsweise nunmehr von einer gewöhnlichen Straße ohne Einschränkungen aus, so ist die Nutzung für Zwecke des ruhenden oder fließenden Verkehrs, also Fußgänger, Radfahrer, Kraftfahrzeuge aber auch zu Kommunikationszwecken zulässig. Nicht mehr zum Gemeingebrauch dagegen gehört das Abstellen eines Fahrzeugs, das aus tatsächlichen (z.B. betriebsunfähig, Wohnwagen und Kraftfahrzeuganhänger ohne Zugfahrzeug über 2 Wochen - § 12 Abs.3b StVO) oder rechtlichen (z.B. abgemeldet) Gründen nicht jederzeit in Betrieb gesetzt werden kann oder aber vorrangig zu anderen Zwecken als zur Wiederinbetriebnahme aufgestellt wurde (z.B. reines Werbeinstrument. (vgl. BVerwG, GewArch 1979, 271; BVerwG, Der Städtetag 1983, 140).


One of the last wild Ducks!
Autor: z4 Racer
Datum: 02.07.2011
Antwort:
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Das wäre ja zu einfach!
Da mußt du schon alle Fahrgestellnummern bzw. Motornummer entfernen.
Sowas kann richtig teuer werden.
Autor: mb100
Datum: 02.07.2011
Antwort:
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Zitat:


Hhmm aber wieso knallen die dann nur rote aufkleber mit ner Frist drauf und lassen das Fahrzeug dort 2 Wochen stehn bevor es dann Polizeilich "entfernt" wird?
(Zitat von: Fresh Prinz)




Irgend was zwischen "Sparen von Steuergeldern" (Abschleppen und in der Verwahrungsstelle abstellen kostet ja Geld - und ob das durch die Auktion (die ja auch Geld kostet) wieder reinkommt, is die nächste Frage), "Ausnutzen des mildesten Mittels" (sofern das Fahrzeug weder irgendwelche Rettungsgassen behindert noch ausläuft noch sonst was) und Kulanz bzw. die Hoffnung, dass der Eigentümer den Wagen doch noch irgendwann mal beseitigt...
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Autor: Fresh Prinz
Datum: 02.07.2011
Antwort:
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Zitat:

Irgend was zwischen "Sparen von Steuergeldern" (Abschleppen und in der Verwahrungsstelle abstellen kostet ja Geld - und ob das durch die Auktion (die ja auch Geld kostet) wieder reinkommt, is die nächste Frage), "Ausnutzen des mildesten Mittels" (sofern das Fahrzeug weder irgendwelche Rettungsgassen behindert noch ausläuft noch sonst was) und Kulanz bzw. die Hoffnung, dass der Eigentümer den Wagen doch noch irgendwann mal beseitigt...


Also verlassen kann man sich darauf dass es alle so machen also nicht?
Bei mir seh ich so etwas öfter, die Dinger stehn dann ewig rum eins wurde kürzlich angezündet und ist voll ausgebrannt!

Bearbeitet von: Fresh Prinz am 02.07.2011 um 13:56:46
One of the last wild Ducks!
Autor: mb100
Datum: 02.07.2011
Antwort:
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Zitat:


Zitat:

Irgend was zwischen "Sparen von Steuergeldern" (Abschleppen und in der Verwahrungsstelle abstellen kostet ja Geld - und ob das durch die Auktion (die ja auch Geld kostet) wieder reinkommt, is die nächste Frage), "Ausnutzen des mildesten Mittels" (sofern das Fahrzeug weder irgendwelche Rettungsgassen behindert noch ausläuft noch sonst was) und Kulanz bzw. die Hoffnung, dass der Eigentümer den Wagen doch noch irgendwann mal beseitigt...


Also verlassen kann man sich darauf dass es alle so machen also nicht?

(Zitat von: Fresh Prinz)




Sagen wir mal so: nen Anspruch darauf, dass die Dein abgemeldetes Auto auch wirklich zwei Wochen stehen lassen, hast Du auch nur, wenn wirklich auf dem Aufkleber steht, dass die Dein Auto zwei Wochen stehen lassen - und das Klebedatum drauf steht. Aber auslösen kannst Du es ja auch normalerweise noch, wenns scho abgeschleppt wurde. Halt mit Zahlung der Abschleppkosten, Standgebühren, ner Strafe wegen des Wild-Parkens, Verwaltungsgebühren, ...
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Autor: BMW-mobil
Datum: 02.07.2011
Antwort:
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Zitat:


auf einem öffentlichen eigentlich gar nicht genauso wenig wie am Straßenrand.
Abgemeldete Fahrzeuge müssen auf Privatgelände stehen.

mfg

(Zitat von: E36-Snes)





und das ist auch gut so.... wo kämen wir denn da hin??

Wie würde es dann auf den Strassen aussehen?


Autor: z4 Racer
Datum: 02.07.2011
Antwort:
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Zitat:


Zitat:


auf einem öffentlichen eigentlich gar nicht genauso wenig wie am Straßenrand.
Abgemeldete Fahrzeuge müssen auf Privatgelände stehen.

mfg

(Zitat von: E36-Snes)





und das ist auch gut so.... wo kämen wir denn da hin??

Wie würde es dann auf den Strassen aussehen?



(Zitat von: BMW-mobil)




Wohl wie in Freilassing City .....xD
Autor: E36-Freak
Datum: 02.07.2011
Antwort:
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für abgemeldete Kfz ist die Gemeinde zuständig, "polizeilich" wird das höchstens weitergemeldet. Sobald der "rote" Punkt drauf ist, dauert es ca. 4 Wochen, bevor der Karren durch die Stadt/Gemeinde entfernt wird. Schneller gehts, wenn Betriebsflüssigkeiten auslaufen....

Grundsätzlich besteht kein Anspruch, das Auto nur einen Tag abgemeldet im öffentlichen VR. abzuparken.

Auf einem nicht öffentlichen Parkplatz muss das dann na klar mit dem Eigentümer angesprochen sein, sonst kann er den Wagen kostenpflichtig entfernen lassen
Autor: sm0kk
Datum: 02.07.2011
Antwort:
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und wie ist es geregelt, wenn meine eltern ein reihenhaus besitzen mit garage und einem anteil am parkplatz

also dort sind 12 parkflächen für 21 familien, d.h. jedem gehört sozusagen ein halber parkplatz. dieser garagenhof mit parkflächen ist an der einfahrt mit "privatparkplatz" gekennzeichnet

wenn ich also da ein abgemeldetes fahrzeug abstelle, kann die stadt nichts machen oder? aber kann dann eine andere familie dagegen vorgehen?

oder auch was anderes:
ich komm von der arbeit nach hause und sehe dass alle parkplätze belegt sind (in der garage steht das auto meiner eltern)
jedoch gehören 3 oder 4 dieser autos nicht meinen nachbarn, sondern gästen
hab ich ein anspruch auf den parkplatz oder darf der gast auch da parken?
"Wer sich an das Absurde gewöhnt hat, findet sich in unserer Zeit gut zurecht."
Eugène Ionesco
Autor: bmw e36
Datum: 02.07.2011
Antwort:
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Solang da kein Schild steht wie: Parken nur für Bewohner oder Ähnliches, darf da jeder Parken.
Der beste Anmachspruch aller Zeiten: "Hey, Baby! Riecht dieser Lappen für dich nach Chloroform"

Über Japan lacht die Sonne, über Wolfsburg die ganze Welt!
Autor: sm0kk
Datum: 02.07.2011
Antwort:
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ja wie gesagt da steht "privatparkplatz - widerrechtlich geparkte fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt" dieses standart schild eben
"Wer sich an das Absurde gewöhnt hat, findet sich in unserer Zeit gut zurecht."
Eugène Ionesco
Autor: bmw e36
Datum: 02.07.2011
Antwort:
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Ok, wenn sie die Parkplätze mieten, dürfen Sie auch entscheiden wer auf ihrem Parkplatz stehen darf.

Zahlen ja halt auch Miete dafür....

Natürlich dürfen die dann nicht einfach auf fremden Plätzen parken.


Der beste Anmachspruch aller Zeiten: "Hey, Baby! Riecht dieser Lappen für dich nach Chloroform"

Über Japan lacht die Sonne, über Wolfsburg die ganze Welt!
Autor: sm0kk
Datum: 03.07.2011
Antwort:
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hm k
also da ich nur anspruch auf 1 einundzwanzigstel des gesamten parkplatzes hab muss ich es akzeptieren dass andere ihren gästen erlauben können dort zu parken auch wenn danach nichts mehr frei ist?

aber dann darf ich doch genauso auch ein abgemeldetes fahrzeug da abstellen oder?
"Wer sich an das Absurde gewöhnt hat, findet sich in unserer Zeit gut zurecht."
Eugène Ionesco
Autor: mb100
Datum: 03.07.2011
Antwort:
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Zitat:


aber dann darf ich doch genauso auch ein abgemeldetes fahrzeug da abstellen oder?

(Zitat von: sm0kk)




Das würd ich mal mit der Hausverwaltung abklären. Eben weil Du keinen "richtigen" Parkplatz richtig gemietet hast, sondern eben nur... na ja... sowas wie ein Mitbenutzungsrecht. (Ich) Geh mal davon aus, dass es anderen Mietern schon aufstoßen würde, wenn da (scheinbar) dauerhaft ein abgemeldetes Auto auf dem gemeinschaftlichen Parkplatz steht.

Auf dem Parkplatz vor meinem Haus steht auch seit ner Ewigkeit ein Wagen mit Kurzzeitkennzeichen aus 09. Aber da isses ok, weil die Parkplätze wirklich einzeln an die Mieter vermietet sind.
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"




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Ende des Themas

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