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Abgemeldetes Auto bewegen? - Geplaudere

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Beitrag von: Waschtel
Date: 22.06.2011
Thema: Abgemeldetes Auto bewegen?
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Hallo Leute

Mein Winterauto mit Saisonkennzeichen (10-03) steht bei mir vor der Tür und muss zum TÜV. Im März hat er keinen TÜV bekommen und daher wollte ich ihn verkaufen. Da es mit dem Verkaufen nicht geklappt hat habe ich mich entschieden ihn nun doch zu behalten, TÜV machen lassen und wollte ihn dann die nächsten zwei Winter fahren.
Wie bekomme ich ihn jetzt allerdings in die Werkstatt zum TÜV machen? Darf ich ihn abschleppen?

MfG
Lieber stehend sterben als kniend leben!


Antworten:
Autor: Plankton
Datum: 22.06.2011
Antwort:
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In Österreich darf man ein abgemeldetes Auto abschleppen. Schätze dass es da bei euch auch keine Probleme geben wird. Aber für eine 100%ige Antwort würde ich einfach schnell beim ADAC anrufen, die können dir dann ganz genau sagen was wie wann wo erlaubt ist....

Lg
Plankton
Autor: kl wurm
Datum: 22.06.2011
Antwort:
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Hol dir doch einfach ein Überführungskennzeichen.
Damit kannste dann ein paar Tage mit rumfahren, dir neuen Tüv holen und ihn damit dann später wieder anmelden.

Bzw. wenn du Tüv machen willst, machs doch einfach im Winter, wenn er wieder angemeldet ist.
Ich denke mal, dass dann - trotz abgelaufenem Tüv - eine fahrt dorthin möglich wäre, würde ich mir aber vorher bestätigen lassen.
Ansonsten halt Überführungskennzeichen oder abschleppen (lassen).

Das einfachste wäre sicherlich das Auto aufm Hänger zu laden und damit dann zum Tüv.
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Autor: Marco535
Datum: 22.06.2011
Antwort:
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Abschleppen mit Stange oder Seil ist nicht gestattet. Entweder Anhänger oder Transporter o.ä. Auf jeden Fall nicht auf eigener Achse.

Alternativ gibts so kurzzeitkennzeichen oder Überführungskennzeichen zu kaufen. Damit kannst dann fahren. Vielleicht hat aber auch Deine Werkstatt eine rote Nummer. Wennst mit denen evtl. ausmachst, Du lässt das Auto dort reparieren und auch dort TÜV machen, könnten die sich vielleicht drauf einlassen.

Oder wie kl wurm vorgeschlagen. mit saisionkennzeichen gleich unmittelbar zur werkstatt und tüv fahren, wenn die saison fürs auto wieder losgeht.
Autor: Marius_SW
Datum: 22.06.2011
Antwort:
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Hallo liebe Gemeinde

ein Kumpel hatte mal das selbe Problem, in diesem Zeitraum bin ich dann mal in eine Verkehrskontrolle geraten und hab dann gleich mal mein freund und helfer gefragt und der hat ganz klar NEIN gesagt, da das Auto auf der Straße bewegt wird aber in dem Moment nicht zugelassen ist.
Ich würde dir zu Überführungskennzeichen oder sowas raten.
Autor: ferkel325
Datum: 22.06.2011
Antwort:
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Ein nicht zugelassenes Auto darf nicht abgeschleppt werden. Entweder Trailer, Kurzzeitkennzeichen oder das einfachste ist, erst im Winter zum TÜV.
Autor: coupe-maniac
Datum: 22.06.2011
Antwort:
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Is blöd dass der Wagen grad angemeldet ist (auch Saison 10-03).

Wäre er es nicht, würde es mit den alten Kennzeichen (ungestempelt) sowie einer gültigen Doppelkarte reichen. Direkte Fahrt zu Tüv oder Zulassungsstelle sind gestattet, wenn diese dem Zweck der Wiederzulassung dienen. Termin bei der Prüforganisation ist zwingend erforderlich, dass im Fall einer Kontrolle ein Nachweis vorliegt.

Wenn man´s genau nimmt, darfst du nämlich auch keine roten Nummern drauf machen, da er ja mit den Saison Schildern schon registriert bzw Zugelassen ist.

Überführungskennzeichen würden ebenfalls eine vorherige Abmeldung bedingen.

Einzige legale Möglichkeit, Trailer. Oder du meldest den ab, und im Winter wieder an.
Everything is possible

Lebe jeden Tag als wäre es dein letzer
Autor: Imotski
Datum: 23.06.2011
Antwort:
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wenn du einen termin beim tüv hast , kannst du dorthin ohne sorge fahren...




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Ende des Themas

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