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Mietvertrag!! - Geplaudere

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Beitrag von: **Andy**
Date: 10.06.2011
Thema: Mietvertrag!!
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Hallo ich will mit meiner Freundin in eine gemeinsame Wohnung ziehen, allerdings wäre es ihr lieber wenn sie alleine im Mietvertrag steht. Nun weiß ich allerdings nicht so genau was ich davon halten soll. Sie begründet es eben damit falls es mal zu einer Trennung kommen sollte, was wir beide ned hoffen und ned davon ausgehen wäre es einfacher. Und ihre Eltern würden eben für die Wohnung bürgen. Was haltet ihr davon?? hab da leider noch nicht soviel Ahnung mit Mietverträgen!!
Zur Zeit essen 26 Mio. Menschen, 12 Mio. sehen fern, 28 Mio. schlafen und 21 Mio. haben Sex - 15 Mio. GUTEN! Aber du arme Sau liest vor lauter Langeweile diese Signatur!


Antworten:
Autor: BMW318ti
Datum: 10.06.2011
Antwort:
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Sei doch froh ;-)
So hast du im falle einer Trennung keine Wohnung an der Backe *g*

Spaß bei Seite... Ist schon vernümpftig was deine Freundin da sagt.
Man denkt beim zusammenziehen ja nie an eine Trennung aber wenn es dazu kommt, guckt man meist blöd aus der Wäsche.

Den einzigen Nachteil den du bei der Sache hast ist, dass Sie dich rausschmeißen kann.

Ich weiß jedoch auch nicht wie das ist, wenn du evtl. Mitzuschuss oder ähnliches Beantragen willst.
(Muss ja nicht jetzt sein, sondern irgendann vllt. mal)
Dann stehst du nicht im Mietvertrag und zahlst in den Augen des Amtes keine Miete.

Rechtschreibfehler sind beabsichtigt und tragen zu allgemeinen belustigung bei!

Simon Beeck Auspuff
Autor: mb100
Datum: 10.06.2011
Antwort:
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Ich stimm Deiner Freundin im Grundsatz zu: einfacher isses, wenn nur einer im Mietvertrag steht.

Üblicherweise zieht bei ner Trennung ja dann doch ein Teil aus. Und dann kanns, wenn beide drin stehen, passieren, dass der Teil, der in der Wohnung bleibt, der (Änderungs-)Kündigung des Mietvertrages nicht zustimmt und folglich der Teil, der die Wohnung verlässt, trotzdem weiter im Mietvertrag stehen bleibt und nicht aus dem Vertrag rauskommt. Und dann sich der Vermieter mit der Bitte um Zahlung an diesen wendet, wenn der in der Wohnung verbleibende Teil die Miete nicht zahlt. Und dann gehts schlimmstenfalls vor Gericht, wird langwierig (weil ja dann u.U. weitere Mieten ausbleiben) - und teuer.
Hab das selbst auch schon mal im Bekanntenkreis erlebt.


Wenn Du Dich nicht in den Mietvertrag setzen lassen willst, dann muss Dir aber auch klar sein, dass Du - im Falle der Trennung - nahezu keine Chance hast, die Wohnung zu behalten. Vor allem nicht, wenn Deine Freundin in der Wohnung bleiben will.
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Autor: aNka
Datum: 10.06.2011
Antwort:
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Zitat:


Wenn Du Dich nicht in den Mietvertrag setzen lassen willst, dann muss Dir aber auch klar sein, dass Du - im Falle der Trennung - nahezu keine Chance hast, die Wohnung zu behalten. Vor allem nicht, wenn Deine Freundin in der Wohnung bleiben will.

(Zitat von: mb100)




Und vor allem genau da sehe ich die Probleme.
Man weiß nie, wie der andere sich nach einer Trennung verhält...stell dir vor, sie schaltet dann komplett auf stur und behauptet steif und fest, du hättest nie in der Wohnung gewohnt. Dann stehst ganz schön dumm und vor allem ohne Wohnung da. Und das von einem Tag auf den anderen.
Autor: Jago
Datum: 10.06.2011
Antwort:
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Wenn sie das für eine so tolle Idee hält kannst du ja anbieten die Wohnung nur auf deinen Namen laufen zu lassen :P
Einfacher ist es nur für den der im Vertrag steht !


Beste lösung währe dennoch das man die Wohnung auf beide schreibt. Im falle einer Trennung kann man immernoch entscheiden wer die Wohnung behält. Dem Vermieter wird es in 99% der Fälle nicht stören wenn ihr nach ein paar Jahren einen neuen Vertrag aufsetzt indem nur noch einer von euch steht.
Autor: mb100
Datum: 10.06.2011
Antwort:
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Zitat:

Einfacher ist es nur für den der im Vertrag steht !

(Zitat von: Jago)




Da halte ich folgenden Sachverhalt dagegen:

Angenommen, beide haben eine Wohnung angemietet; im Mietvertrag steht nur der Mann. Weder er noch sie können die Wohnung allein finanzieren. Nun kommt die (unschöne) Trennung; sie zieht von heute auf morgen aus und haut ab zu wohin auch immer. Und unterlässt natürlich sämtliche Zahlungen. Nun darf der Mann (unter Einhaltung der Kündigungsfristen) gucken, wie er die nächsten Monate allein die Mieten stemmt.

Zitat:


Beste lösung währe dennoch das man die Wohnung auf beide schreibt. Im falle einer Trennung kann man immernoch entscheiden wer die Wohnung behält. Dem Vermieter wird es in 99% der Fälle nicht stören wenn ihr nach ein paar Jahren einen neuen Vertrag aufsetzt indem nur noch einer von euch steht.

(Zitat von: Jago)




Die Theorie hat zwei Schönheitsfehler.

1. klappts in 99 % der Fälle nur bei ner einvernehmlichen Trennung. Endet die Beziehung im Streit, so werden möglicherweise keine(r) von beiden die Wohnung aufgeben wollen.

2. zwar wirds den Vermieter nicht stören, nen neuen Vertrag aufzusetzen, aber unterstellt, eine(r) von beiden widerspricht der (Änderungs-)kündigung, so muss der andere sich mehr oder weniger aus dem Vertrag rausklagen. Mit anderen Worten: beide Mieter können nur gemeinsam das Mietverhältnis kündigen; niemals einer allein auch nicht nur einer für sich. Will also der Teil, der auszieht, aus dem Vertrag raus, so muss (auch) der Teil, der in der Wohnung bleibt, dem zustimmen. Stimmt er nicht zu, so bleibts beim Vertrag mit den drei Parteien - und es müssen dann auch grundsätzlich beide für die Miete aufkommen. Das heißt: es kann passieren, dass man noch ewig für ne Wohnung zahlt, die man gar nicht mehr bewohnt.


Eine Möglichkeit wäre, nen Partnerschaftsvertrag zu schließen. Das Ding is so ähnlich wie ein Ehevertrag. Da schreibt man rein, was im Trennungsfall mit der Wohnung passiert usw.
Die Gerichte erkennen den Vertrag so im Grundsatz auch an; klar kanns sein, dass manche Klauseln für sittenwidrig gehalten werden o.ä.

Zitat:


Zitat:


Wenn Du Dich nicht in den Mietvertrag setzen lassen willst, dann muss Dir aber auch klar sein, dass Du - im Falle der Trennung - nahezu keine Chance hast, die Wohnung zu behalten. Vor allem nicht, wenn Deine Freundin in der Wohnung bleiben will.

(Zitat von: mb100)




Und vor allem genau da sehe ich die Probleme.
Man weiß nie, wie der andere sich nach einer Trennung verhält...stell dir vor, sie schaltet dann komplett auf stur und behauptet steif und fest, du hättest nie in der Wohnung gewohnt. Dann stehst ganz schön dumm und vor allem ohne Wohnung da. Und das von einem Tag auf den anderen.

(Zitat von: aNka)




Gut, klar. Damit muss man rechnen. Nur auf der anderen Seite: wenn ne gemeinsame Wohnung da ist, es zur Trennung kommt und die Wohnung nicht meine ist, dann pack ich eh meine Sachen, verschwinde - und will nicht eine Sekunde länger mit besagter Frau in der fraglichen Wohnung verbringen. Wozu auch? Da investier ich tatsächlich mal lieber nen gewissen Betrag und miete mich zunächst mal in nem Hotel ein. Bzw. gibts ja auch noch Freunde, Verwandte, Eltern, ...

Und ja, ich gehöre auch zu denen, die die Frau im Trennungsfall ziemlich schnell vor die Tür setzen, wenn die Wohnung meine ist (unabhängig von "Mietwohnung" und "Eigentumswohnung").



Bearbeitet von: mb100 am 10.06.2011 um 16:41:13
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Autor: Marco535
Datum: 10.06.2011
Antwort:
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Zitat:



Beste lösung währe dennoch das man die Wohnung auf beide schreibt. Im falle einer Trennung kann man immernoch entscheiden wer die Wohnung behält. Dem Vermieter wird es in 99% der Fälle nicht stören wenn ihr nach ein paar Jahren einen neuen Vertrag aufsetzt indem nur noch einer von euch steht.

(Zitat von: Jago)




Da hab ich so meine Zweifel. Ich kenne mehrere Wohnungsbaugesellschaften, bei denen die Anweisung gilt, auf keinen Fall einen evtl. ausgezogenen Partner aus dem Mietvertrag zu streichen. Aus dem einfachen Grund, der oben bereits genannt wurde, bei evtl. Zahlungsrückständen kann man beide packen. Und dafür isses egal, ob beide noch in der Wohnung leben oder nicht. Selbst wenn einer von beiden schon seit Jahren ausgezogen ist, er haftet als Vertragspartner noch.
Möglichkeit wäre die Kündigung von beiden Mietern und ggf. ein neuer Mietvertrag. Der Haken dabei ist für den Mieter, bei einem neuen Mietvertrag werden i.d.R. die aktuellen Mietpreise zugrunde gelegt, die üblicher Weise auch in der zwischenzeit gestiegen sind.

Alle Vor-und Nachteile wurde hier ja schon richtig genannt. Nun muss **Andy** nur noch entscheiden, ob er im Falle einer Trennung ggf. ins Hotel muss oder für Ansprüche aus dem Mietvertrag haften muss sprich zahlen.




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