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Beitrag von: Neob18 Date: 09.06.2011 Thema: Nach Razzia gegen illegales Filmportal kino.to ---------------------------------------------------------- Hab vorhin im Radio gehört, bei den Betreibern von Kino.to eine Razzia gab. Es wurden 13 mutmaßliche Täter festgenommen. Für die "Zuschauer" soll es wohl keine Strafrechtlichen Konsequenzen geben. Bericht bei Bild.de www.alpina-archive.com |
Autor: chickenwingattack Datum: 09.06.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- war nur eine Frage der Zeit.. überrascht mich nicht wirklich. Ich war dort zwar nie aber ich sehe es genauso das die User selbst kaum was zu beführten haben. |
Autor: z4 Racer Datum: 09.06.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- Steht aber weiter unten im Artikel ganz anders: Da diese Frage von den Gerichten noch nicht geklärt worden ist, sind daher Abmahnungen zumindest denkbar, warnt Solmecke. Die betroffenen Nutzer müssten dann mit so genannten Unterlassungserklärungen versprechen, künftig keine Filme mehr zu vervielfältigen und darüber hinaus Schadensersatzansprüche zahlen. Und: Die Domain zur von Ihnen ausgewählten Webseite wurde wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung zur gewerbsmäßigen Begehung von Urheberrechtsverletzungen geschlossen. Internetnutzer, die widerrechtlich Raubkopien von Filmwerken hergestellt oder vertrieben haben, müssen mit einer strafrechtlichen Verfolgung rechnen. Die Filmindustrie ist doch heutzutage richtig geil bei solchen Fängen ,können da bei Millionen Usern richtig Geld scheffeln. Viel Kleinvieh macht viel Mist ;D Bearbeitet von: z4 Racer am 09.06.2011 um 18:15:29 |
Autor: Neob18 Datum: 09.06.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hab ja auch geschrieben das wohl keine Ermittlungen gegen Juser geben wird. Es steht aber auch in dem Bericht: Zitat: Vorhin im Radio hat auch ein "Experte" gesagt, das die Telekommunikationsunternehmen (wenn ich es richtig in Errinnerung habe) die IP Adressen nur eine Woche speichern, danach werden die gelöscht. In wieweit das Stimmt, Kp Und die Polizei hat wohl erstmal genug damit zu tun die Betreiber hinter Gittern zu bringen. www.alpina-archive.com |
Autor: jhonny318ti Datum: 09.06.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- Die gehen für 10 Jahre in den Knast und Kinderschänder kommen nach 2 wieder raus. Schwarz,tief,breit....... |
Autor: z4 Racer Datum: 09.06.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Ja leider.. |
Autor: mb100 Datum: 09.06.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat:Zitat: ... so die herrschende Meinung im Volk. Die Realität sieht dennoch - zum Glück - ganz anders aus. (zeigt mir nur ein Urteil, wo einer für ne Urheberrechtsverletzung zehn Jahre hinter Gitter ging - vor allem wenn man bedenkt, dass die Höchststrafe bei fünf Jahren liegt...) Bearbeitet von: mb100 am 09.06.2011 um 20:00:45 "Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan" |
Autor: z4 Racer Datum: 09.06.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Die IP-Adressen nützen garnichts, da du bei jedem Einwählen in das Netz eine neue bekommst. Es kann sein das die IP- Adresse X ,die du am 06.XX.2011 genutzt hast ,am 08.XX.2011 einem anderen User zugeteilt wird. Ist Dynamische Adressierung , ganz anders wenn du Zuhause Geräten eine IP zuweist. Ich weiß ja nicht wie man sich bei dieser Plattform angemeldet hat , meist verlangen die ja ne Mailadresse. Und darüber können die die Nutzer ausfindig machen. Ob jetzt bei den Tele-Anbietern hinter der IP weitere Infos gespeichert werden weiß ich nicht. |
Autor: Jago Datum: 09.06.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- Wenn ich nicht falsch informiert bin kann der ISP jedoch sagen welche IP zu welcher Zeit welchen Kunden hatte. Weil du musst dich ja bei deinem ISP irgentwie authentifizieren. |
Autor: Neob18 Datum: 09.06.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- kino.to war eine frei zugängliche Seite, ohne anmeldung...also hab ich gehört www.alpina-archive.com |
Autor: z4 Racer Datum: 09.06.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Ist jetzt nur die Frage wie lange die es Speichern ,mal heißt es 7 Tage,dann wieder 6 Monate. |
Autor: böser_Junge Datum: 09.06.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- die aktuelle regelung zur speicherung der zugangsdaten und aufrufe von webseiten beträgt 1 jahr. abgespeichert werden die daten und anhand der ip kann man es nachvollziehen wer wann wo von welchem rechner online war. es wird genau protokolliert welcher rechner wann mit welcher ip angemeldet war Untersteuern ist, wenn du den Baum siehst! Übersteuern ist, wenn du ihn hörst! (Walter Röhrl) |
Autor: z4 Racer Datum: 09.06.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Oh man, ich denke jetzt schon an die armen Eltern ,wo die meist unwissenden/naiven Sprößlinge auf dieser Seite waren. Hört man ja laufend von ,am meisten durch Musikdownloads. Nur der Verursacher müßte haften , nicht die User. Nur wie schon erwähnt ,wenn wie geschrieben 4 Millionen verschiedene User dort waren ,und von jeden "nur" 100€ kassieren ,sind das satte 400 Millionen € ,das kriegen die nie von den Betreibern des Webportals. |
Autor: Neob18 Datum: 09.06.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- Müssen die nicht jedesmal ein Gerichtsbeschluss haben, damit die vom Internetanbieter die Adresse zur IP-Adresse bekommen? Das ist bestimmt sehr aufwendig, vorallem bei 4 millionen pro TAG, also 365 x 4 = 1.460 mrd. IP Adressen pro Jahr, na dann viel Spaß. www.alpina-archive.com |
Autor: z4 Racer Datum: 09.06.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Machen die wohl per Sammelgerichtsbeschluss ,die Arbeit hat das Gericht und wir bezahlen alle die Kosten dafür durch unsere Steuern. Die müssen danach nie für jede Unterlassungserklärung/klage einzeln zahlen , ist wie draussen im Handel,kriegen Mengenrabbatt. |
Autor: Backdown Datum: 10.06.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- So ein Schrott, dass die jetzt auf die User gehen. Wie man auf sowas kommt.... Dann müssten Sie 82 Millionen Menschen in Deutschland anmahnen oder verhaften oder sonst was. Das Ding is zu ende, gibt ja noch ca. 345.000 andere Seiten. Wenn ein Aldi abbrennt, machen zwei Meter weiter 3 neue Aldis auf. |
Autor: Nicore Datum: 10.06.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- Was wollen sie den reinen Usern denn anlasten wenn weder gerippte Filme hochgeladen noch geteilt wurden? BMW Team Oberhavel |
Autor: Carischy Datum: 10.06.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- Die Kriminalpolizei weist auf Folgendes hin: Die Domain zur von Ihnen ausgewählten Webseite wurde wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung zur gewerbsmäßigen Begehung von Urheberrechtsverletzungen geschlossen. Mehrere Betreiber von KINO.TO wurden festgenommen. Internetnutzer, die widerrechtlich Raubkopien von Filmwerken hergestellt oder vertrieben haben, müssen mit einer strafrechtlichen Verfolgung rechnen. Quelle: kino.to Um auf Nico seine Frage zu antworten: Die müssen gar nichts erwarten. So lese ich es jedenfalls heraus ;) Bearbeitet von: Carischy am 10.06.2011 um 12:43:03 |
Autor: Boogie Datum: 10.06.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- Das Problem an der Sache ist die Auslegung des Streams. Denn obwohl nur gestreamt wird, speichert dein Rechner die Daten temporär (während des Sreams). D.h. dass es eine kurzzeitige "Sicherung" eines urherberrechtlich Geschützten Film ist. Aber ich denke auch dass hier für die 1156490 Millionen (übertrieben) User nix kommen wird. Marauder haun eig alles vom Protoss weg was am boden herum latscht |
Autor: adorable*m82 Datum: 10.06.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Ja und? Durch die alleinige Speicherung ist ja noch kein Teilen, Vertrieb, oder Bereitstellen erfolgt. Das ist ja genau der Punkt der bewiesen werden muss. Darum werden bei Tauschbörsen so viele abgemahnt, weil es eben bereitgestellt wird in dem Moment, wo man es herunterläd. Nur ob Du nun streamst, bei einen One-Klick-Hoster herunterlädst ist das Gleiche und auch der identische Tatbestand. Wie genau der ist, müsste ich nachschauen, nur wenn Du den Film jetzt streamst, verursachst Du einen Schaden (Streitwert) von, naja... nehmen wir mal einen älteren DVD-Film, von 6-10€. Das ist einfach zu gering und wird dann nicht verfolgt. Auch wenn es allemal illegal ist. Btw... die IP-Adressen bekommen sie, indem die IP Adressen der User geloggt werden, dann wird bei der Staatsanwaltschaft Strafantrag gestellt, die muss dem nachgehen und fordert dann bei den ISP die Kundendaten an. Dann haben sie die Adresse und schicken die Abmahnung los. Aber, wie gesagt, richtig Streitwert gibt es erst wenn etwas verbreitet wird. Darum mahnen sie ja bei den Tauschbörsen ab wie Hölle, während bei den One-Klick-Hostern bisher noch niemand abgemahnt wurde, der etwas heruntergeladen hat. Und so wird es, nach meiner Meinung nach bei den kino.to-Nutzern zu 99% auch ablaufen. Grüße ...all those nasty women gonna rip you dime for dime |
Autor: Boogie Datum: 10.06.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- Wenn man speichern kann, kann man auch verbreiten das meinte ich damit. Also ist es wieder egal ob Tauschbörse oder Stream. Marauder haun eig alles vom Protoss weg was am boden herum latscht |
Autor: AAA Datum: 11.06.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- sehr schöner bericht: "Dresden (dpo) - Die überraschende Schließung der Streaming-Seite kino.to ist nicht nur ein großer Erfolg im Kampf gegen Urheberrechtsverletzungen, sondern hat auch negative Auswirkungen auf Millionen User in Deutschland, Österreich und der Schweiz: Sie alle sind nun dazu gezwungen, im Schnitt zwei Minuten nach einer neuen Plattform zu suchen, wo sie sich Filme und Serien halblegal und gratis ansehen können. "Es war schrecklich", erklärte etwa der 32-jährige Serienjunkie Gernot B. gegenüber dem Postillon. "Ich war gerade mitten in der dritten Staffel von Big Bang Theory, als kino.to plötzlich ausfiel. So war ich gezwungen "big bang theory stream" zu googeln. Erst kurze Zeit später konnte ich mir die nächste Folge auf Movie2k.to ansehen." B. überlegt nun, ob er sich seine Lieblingsserien künftig nicht doch lieber illegal auf die Festplatte herunterlädt anstatt sie zu streamen, um derartige Zeitverluste ausschließen zu können. Auch Tine S. (24) aus Wittstock ist schockiert: "Wie schrecklich! Für meinen Filmabend musste ich gestern spontan auf Cine24.tv ausweichen. Da muss man sich erst wieder neu eingewöhnen. Die haben ja ganz andere Werbungen, die man erst wegklicken muss." Doch selbst die Zukunft anderer Streamingseiten wie etwa stream-tv, streamload, kinodeutschland.com, Mega-Stream, MovFilm.net, alluc.org oder G-STREAM ist unsicher. Sollten die Fahnder mit einer ähnlichen Geschwindigkeit wie bei kino.to, das mindestens sechs Jahre online war, vorgehen, dann – so fürchten Branchenkenner – könnte die nächste schon 2017 abgeschaltet werden." Quelle: der-postillon.com |
Autor: Jago Datum: 11.06.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: So einfach ist das ja nicht. Man muss dir erst beweisen das du es angeboten hast ! Bei torrents ist es ganz einfach. Denn bei dem Programm kannst du nicht nur downloaden. Bei Stream und direktdownload via Rapi o.ä. lädst du hingegen nur herrunter. Ansonsten könnte man auch jeden der einen Film kauft anprangern das er ihn veröffentlichen könnte. |
Autor: jay x 412 Datum: 11.06.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: rofl Ließt sich wie RTL-Nachmittagsprogramm..... Armes Deutschland.... Zu meiner Zeit konnten Kids Geheimdienstcomputer hacken, heutzutage schaffen sie's nichtmal Bilder ins Netz zu stellen. |
Autor: Neob18 Datum: 11.06.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- www.alpina-archive.com |
Autor: italoBMW Datum: 11.06.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat:Zitat: muahahah wie geil :) Hier mein 7er E66: http://www.youtube.com/watch?v=Cusj1R2b8Kw&feature=plcp Hier mein 3er E36: http://www.youtube.com/watch?v=PmkyBMXee70&feature=plcp Neues Soundfile: http://www.youtube.com/watch?v=N3BSmqtmiV8 |
Autor: Salamanderking Datum: 12.06.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- der typ in dem video ist echt geil.besonders der vergleich mit der telekom. ich werde auch morgen meinen eigenen schnaps brennen und vertreiben,die firmen dürfen es ja auch.... |
Autor: Fresh Prinz Datum: 12.06.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- War grad ne Woche in Italien, als ich heim gekommen bin und das gelesen hab musste ich mich auch erstmal setzen^^ Also so wie ich das mit bekommen habe wird jedem Router beim einwählen in das Internet eine IP zugeteilt, diese ändert sich dann täglich (automatische zwangstrennung nach 24Std) bzw so oft wie man den Router eben neu startet! Diese IP ist mit einer verschlüsselten Telefonnummer zu vergleichen, wer sie hat weis jedoch nicht wem sie gehört! Um über die IP, die beim zugriff auf die Seiten auf deren Servern gespeichert wird an den User zu kommen, muss die Polizei erst dessen Daten über die Internetprovider anfragen! Diese Daten werden DERZEIT je nach Anbieter (1&1, Telekomm, Alice, Freenet usw) zwischen einer Wochen und ein paar Monaten gespeichert! Bevor das Datenspeicherungsgesetz vom Bundesverfassungsgericht gekippt wurde, mussten die Anbieter diese Daten 6 Monate lang speichern! Da jedoch bis jetzt meines Wissens nach kein neues Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung verabschiedet wurde ist also alles wie beim Alten! Höchst illegal ist das hochladen, verteilen bzw zur verfügung stellen urheberrechtlich geschützter Werke! Das aleinige Streamen bzw ansehn ist in soweit ebenfalls illegal, da man die Datei ebenfalls herunterläd und zwar in den Arbeitsspeicher des Rechners um sie ansehen zu können! Zwar gibt es hier für noch kein konkretes Urteil, da sich die Gerichten noch nicht ausreichend damit befasst haben, doch dieses könnte bald folgen! Da die Kopfgeldjäger der Filmindustrie einen Präzidensfall schaffen wollen um in Zukunft auch gegen die User vorzugehn! Alles in allem, werden die Betreiber ordentlich verknackt, da sie ja damit einen netten Gewinn erwirtschaftet haben und ihnen anscheinend die Verbindung zu einigen Hostern nachgewiesen werden kann! Die Bereitsteller die die Werke hochgeladen haben, werden gleich danach zur Rechenschaft gezogen! Das Schicksal der User dieser Seite ist zur Zeit noch ungewissen, da weder klar ist, ob: 1. Kino.to die IPs der User überhaupt auf den Servern gelockt bzw gespeichert hat! 2. das Streamen überhaupt illegal ist (fehlendes Urteil) 3. ob die entsprechenden Ips nicht schon von den Providern gelöscht wurden 4. Ob sie auch die User bestrafen wollen Das wirklich kriminielle an der Sache ist jedoch dass unsere Ordnungshüter dermasen viele Kräfte Bündeln können und Zeit investieren um derartige Videoportale hoch gehn zu lassen, aber es nicht schaffen Servern mit Kinderpornographischen Inhalten ebenfalls mit Standorten in Europa vom Netz zu nehmen! Da sieht man mal wieder die Macht der Lobbys, nach dem Motto Geld macht die Welt macht!!! One of the last wild Ducks! |
Autor: Imotski Datum: 12.06.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- weil ich wieder sehe das leute schiss haben: ihr werdet nichts blechen müssen, keine angst, schließlich könnten die nur den aktuellen filmpreis verlangen weil ihr in nicht vertrieben habt... anwälte arbeiten auch nicht umsonst , verwaltung kostet auch nicht wenig.... die ganze abmahn welle (300 euro prod lied fraktion) betrifft ja nur tauschbörsen ... weil man da auch gleichzeitig lieder angeboten hat.... also... nicht nur die masse schütz sondern auch diese tatsache dass es sich nicht lohnt :) .... auch wenn es in diesem moment noch ne grauzone ist, ich bin mir sicher das es morgen illegal wird... Bearbeitet von: Imotski am 12.06.2011 um 23:39:29 |
Autor: Jokin Datum: 13.06.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- Wer auch immer einen User verklagen will, braucht dessen IP-Adresse. Bei den Tauschbörsen ist das einfach. Dazu beauftragt z.B. Universal Media einen Anwalt, der öffnet mal torrent (oder andere) und lädt das Musikstück runter. Nun schaut der Anwalt/Notar auf die IP-Adressen von denen er die Datei bezieht und notiert sich (notariell beglaubigt .. logisch) die Uhrzeit. Im Falle von kino.to kommt man an die Kunden-IPAdressen nur über die Logfiles ran. ... sofern Logfiles erstellt wurden und sofern die Logfiles nicht manipuliert wurden und die Uhrzeit ist auch nur dann verwendbar, wenn sichergestellt wird, dass die Serverzeit auch wirklich in Ordnung ist. Sollte einem kino.to-User so eine Abmahnung (bzw. "strafbewährte Unterlassungserklärung") ins Haus flattern, dann gibt's da ein kleines Schreiben zurück mit der Bitte des Nachweises, dass die Logfiles nicht manipuliert worden sind. Ich selber nutze das Portal nicht, durfte von meiner Tochter jedoch erst kürzlich den PC retten, weil da dieses Bundesverfassungs-Ding drauf war, welches 100 Euro über UCash forderte ... nun gut, das war fix weg ... aber vielleicht kommt ja doch mal Post. ... wäre dann das zweite Mal ;-) Gruß, Frank |
Autor: Fresh Prinz Datum: 13.06.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- Wenn ich ein User dieser Seite gewesen wäre, würde ich mir auch keine Gedanken drüber machen! Die Betreiber unf fleißigen Uploader wird es halt bitter dreffen, aber wer Geldgeil ist wird eben bestraft^^ Wenn ich dich korregieren dürfte: Zitat: Die können die Kosten fordern, die du im Kino auch für den Film gezahlt hättest da du ihn eben weder runtergeladen noch verbreitet hast, das ist richtig! Zitat: Ne die haben die User diese Seiten eben auch zu bezahlen! Denn zu den Schadensersatzansprüchen in Höhe des Kinoeintritsspreises kommt eine 100€ Abmahngebühr in der du auch versprechen musst es nie nie wieder nicht zu tun, wie auch 100€ an Gebühren für den Anwalt! Zitat: Eben nicht, gerade hier versuchen sie möglichst viele zur Verantwortung zu ziehn und einen Präzidentsfall zu schaffen um so möglichst viele "Schwarzsehern" Angst einzujagen! (Ob das letzten endes klappt sei dahin gestellt!) Zitat: Naja, bei 4Mio Usern Pro Tag, die Logfiles der letzten 1-3Tage wären dann ca. 12Mio User! Die alle mit je 100€ verwahrnen ergäbe 1200Mio Euronen, ein beachtliches Sümmchen! Klar wird es vermutlich zu lange dauern die alle zu bearbeiten und die meisten Provider haben wie schon erwähn vermutlich jetzt schon die Ips der User gelöscht was dies ungölich macht! Aber wäre das Datenschutzgesetz noch gültig, würde es ganz anders aussehen, wollte euch das damit nur mal vor Augen führen! Zitat: Da kannste einen drauf lassen! So Geldgeil wie die Film und Musikindustrie ist und mit der Macht die sie haben bringen die das ganz schnell durch! Momentan ist es noch so, dass unser Rechtssystem dem stark wachsenden Computerzeitalter hinter her hinkt, was Regelungen und Gesetze betrifft, somit tun sich einige Grauzonen auf! One of the last wild Ducks! |
Autor: mb100 Datum: 13.06.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Was schon allein aus dem Grund, dass wir kein Case Law haben, eigentlich nicht klappen kann. Der Blödsinn mit den bindenden Präzedenzfällen is englisches / amerikanisches Recht; bei uns in Deutschland müssen sich die Richter grundsätzlich nur an die Gesetze halten - und können eigentlich drauf pfeifen, was andere Gerichte sagen. Wenngleich natürlich die nächste Instanz im Falle einer Revision anders entscheiden kann bzw. ein Gericht für ne Urteilsbegründung auch Entscheidungen anderer Gerichte hernehmen darf (was ja auch gemacht wird...). Nur der gemeine Bürger, der seine juristischen Kenntnisse von John G. und B. Salesch hat, glaubt beiden und bekommt Angst *gggggggg* Bearbeitet von: mb100 am 13.06.2011 um 12:07:00 "Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan" |
Autor: Fresh Prinz Datum: 13.06.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Natürlich wird in America damit ganz anders umgegangen als in unserem noch eher "realistisch" denkendem Rechtssystem! Diese berufen sich ja sofort auf Entscheidungen aus Urteilen die Jahrelang zurück liegen und die Richtiger müssen wie du schon gesagt hast sich darauf einlassen! Bei uns ist das zum Glück nicht ganz so! Bestes Bsp hierfür ist das Urteil OLG Düsseldorf vom Juli 2010, welches Rapidshare und Co nicht für die Verbreitung illegalen Dateien verantowrtlich macht, begründung ist, dass sie nur Boten sind, ähnlich der Deutschen Post und somit nicht für den Inhalt der "Pakete" verantwortlich gemacht werden können! Anders hat das LG Hamburg im Urteil vom Januar 2011 entschieden! Wenn es jedoch mehrere Verurteilungen von Gerichten höherer Instanz gibt, werden die Richter dies auf jeden Fall berücksichtigen und die Filmd und Musikindustrie sieht sich in ihrem "Kampf" bestärkt und wird ihre Attacken gerade auf die "kleinen Fische" immer mehr verstärcken! Bearbeitet von: Fresh Prinz am 13.06.2011 um 14:17:34 One of the last wild Ducks! |
Autor: Fresh Prinz Datum: 16.06.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hab noch was zum Fall Kino.to gefunden und schmunzelnd aufgenommen =) Jetzt hat eine Berliner Anwaltskanzlei das Innenministerium von Sachsen abgemahnt, weil auf der von den Ermittlern übernommenen Seite kein Impressum hinterlegt wurde! Sondern eben nur das die Polizei derzeit gegen die Betreiber ermittelt. Damit will die Kanzlei auf den Abmahnwarn aufmerksam machen! Hier mal der Link zum Artikel: Link Bearbeitet von: Fresh Prinz am 16.06.2011 um 15:19:00 One of the last wild Ducks! |
Autor: Nicore Datum: 16.06.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- Schön das er damit auf den Abmahnwahn aufmerksam machen will, nur sollte er wissen wo die Impressumspflicht überhaupt greift von wegen gewebliche Webseite mit finanzieller Gewinnabsicht oder Privatseite... bei den anderen Anwälten wird er nun sicherlich als Depp vom Dienst dastehen. BMW Team Oberhavel |
Autor: Fresh Prinz Datum: 16.06.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- Jede Website ist doch Impresumpflichtig oder nicht? One of the last wild Ducks! |
Autor: Nicore Datum: 17.06.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- Es muss jemand erkennbar sein, der für den Inhalt der Seite verantwortlich ist bzw. gemacht werden kann. Diese Impressumpflicht in der Form... - Link zum Impressum auf Hauptseite - Link muss "Impressum" heissen - Info zum Geschäftsführer, Anschrift, Handelsregister- und Steuernummer ...besteht für Privatseiten nicht. Man kann sich die Info zum Betreiber (tech-c) und verantwortlichem Besitzer (admin-c) jederzeit über die Denic online holen... Das bezieht sich auf .de Domains. BMW Team Oberhavel |
Autor: Fresh Prinz Datum: 17.06.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- Aber Kino.to war oder ist zumindest jetzt durch die Übernahme der Polizei keine Privatseite? Naja wird sich ja zeigen ob er damit etwas erreicht, ich würds denen gönnen =) One of the last wild Ducks! |
Autor: Nicore Datum: 17.06.2011 Antwort: ---------------------------------------------------------- Aber diese aktuelle Seite stellt wohl kein Unternehmen mit Gewinnabsicht dar... BMW Team Oberhavel |
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